Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
verspäteter Behandlungsbeginn ebenfalls kein Thema. Und das gilt schon, wenn der Patient aus Angst vor Ansteckung nicht zur Therapie erscheint?
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Ruhrpottvelosoph schrieb:
stimmt das, dass man sich mit den KK auf Ausnahmeregelungen bezüglich der Unterbrechungsfristen aufgrund von Corona verständigt hat? Habe gehört, dass Behandlungsunterbrechungen bis 42 Tage genehmigt werden. Auch sei ein
verspäteter Behandlungsbeginn ebenfalls kein Thema. Und das gilt schon, wenn der Patient aus Angst vor Ansteckung nicht zur Therapie erscheint?
LG
Â
Bei folgenden Situationen allein oder kumulativ:
Â
Schließung der Heilmittelpraxis
Häusliche Quarantäne des Personals oder der Versicherten
Versicherte sagen aus Ansteckungsangst Termine ab
Praxis sagt den Behandlungstermin aufgrund der v.g. Gründe ab
Â
Â
Â
Â
Bei Verordnungen ab 01.03.2020  kann die Behandlung für 42 Kalendertage unterbrochen werden.
Â
Der Behandlungsbeginn kann auf 28 Kalendertage verlängert werden. Davon ausgenommen sind Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagement.
Â
Diese Fallgestaltungen sind auf der Rückseite der Verordnung mit „C“ zu kennzeichnen.
Gefällt mir
Sieht nach copy and paste aus....hast du auch eine Quelle/Link? Wäre toll.
Gilt das nur für PT oder für alle HME? Bei uns wurde sowas noch nicht veröffentlicht.
Danke schonmal
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
Lieber ali,
Sieht nach copy and paste aus....hast du auch eine Quelle/Link? Wäre toll.
Gilt das nur für PT oder für alle HME? Bei uns wurde sowas noch nicht veröffentlicht.
Danke schonmal
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
dän schrieb:
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Landesverband Bayern // News (regional) // Einzelansicht
du hast vergessen, das die Kassen auch erst nach 42 Tagen zahlen müssen. ab Montag werden sie nur noch Engpässe bei der Bearbeitung unserer Rechnungen haben.
Wir werden keine Änderungen durchführen.
Abbruch der Rezepte, wenn der Patient länger als 14 Tage krank ist.
Abbruch der Rezepte sofort, wenn der Therapeut ausfällt (und das für längere Zeit absehbar ist), da für Ersatztermine keine Zeit bei anderen MA´s übrig ist.
Bei verhältnismäßig hohem Ausfall und somit Leerlauf eines Therapeuten, wird dieser in Urlaub geschickt. Nach 6 Wochen - Lohn von der Seuchenkasse.
Bei Schließung der Praxis, Urlaubsabbau für alle Arbeitnehmer und Abbruch aller Rezepte, denn dann wird längere Zeit sowieso nicht mehr gearbeitet. Nach sechs Wochen Geld von der Seuchenkasse.
Infos über Kurzarbeit wird am Montag mit dem Steuerberater ausgehandelt und vorbereitet, das wir sofort reagieren können.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
@ Ali
du hast vergessen, das die Kassen auch erst nach 42 Tagen zahlen müssen. ab Montag werden sie nur noch Engpässe bei der Bearbeitung unserer Rechnungen haben.
Wir werden keine Änderungen durchführen.
Abbruch der Rezepte, wenn der Patient länger als 14 Tage krank ist.
Abbruch der Rezepte sofort, wenn der Therapeut ausfällt (und das für längere Zeit absehbar ist), da für Ersatztermine keine Zeit bei anderen MA´s übrig ist.
Bei verhältnismäßig hohem Ausfall und somit Leerlauf eines Therapeuten, wird dieser in Urlaub geschickt. Nach 6 Wochen - Lohn von der Seuchenkasse.
Bei Schließung der Praxis, Urlaubsabbau für alle Arbeitnehmer und Abbruch aller Rezepte, denn dann wird längere Zeit sowieso nicht mehr gearbeitet. Nach sechs Wochen Geld von der Seuchenkasse.
Infos über Kurzarbeit wird am Montag mit dem Steuerberater ausgehandelt und vorbereitet, das wir sofort reagieren können.
Diese Regelung gilt momentan anscheinend nur für PT. Die Logos sind noch im Gespräch...vermutlich reden wir einfach mehr :grin:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
@dän: herzlichen Dank! :thumbsdown:
Diese Regelung gilt momentan anscheinend nur für PT. Die Logos sind noch im Gespräch...vermutlich reden wir einfach mehr :grin:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ali schrieb:
Wegen der aktuellen Situation im Zusammenhang mit Viruserkrankungen haben wir mit den Krankenkassen eine zeitlich begrenzte Änderung bei den beginn und Unterbrechungsfristen vereinbart.
Â
Bei folgenden Situationen allein oder kumulativ:
Â
Schließung der Heilmittelpraxis
Häusliche Quarantäne des Personals oder der Versicherten
Versicherte sagen aus Ansteckungsangst Termine ab
Praxis sagt den Behandlungstermin aufgrund der v.g. Gründe ab
Â
Â
Â
Â
Bei Verordnungen ab 01.03.2020  kann die Behandlung für 42 Kalendertage unterbrochen werden.
Â
Der Behandlungsbeginn kann auf 28 Kalendertage verlängert werden. Davon ausgenommen sind Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagement.
Â
Diese Fallgestaltungen sind auf der Rückseite der Verordnung mit „C“ zu kennzeichnen.
Link
Gilt für den gesamten Heilmittelbereich
Gefällt mir
Punkt 1: wir haben schon Absagen letzte Woche und gestern gehabt, da gibt es anscheinend keine Ändderung, also werden diese Rezepte alle nach 2 Wochen abgebrochen.
Punkt2: gilt das auch für Physios?, lässt sich schlecht rauslesen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
@ physioprax
Punkt 1: wir haben schon Absagen letzte Woche und gestern gehabt, da gibt es anscheinend keine Ändderung, also werden diese Rezepte alle nach 2 Wochen abgebrochen.
Punkt2: gilt das auch für Physios?, lässt sich schlecht rauslesen.
1. Die letzte Behandlung vor der Unterbrechung muss nach dem 17.2. liegen
Und
2. Richtet sich das Schreiben an den gesamten Heilmittelbereich. So steht es zumindest in der Ãœberschrift.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tolkinchen schrieb:
Idefix, da steht doch:
1. Die letzte Behandlung vor der Unterbrechung muss nach dem 17.2. liegen
Und
2. Richtet sich das Schreiben an den gesamten Heilmittelbereich. So steht es zumindest in der Ãœberschrift.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
@physiox100: dieses Schreiben war bei mir mittlerweile auch schon angekommen. Dennoch vielen Dank für deine Mühe unds Mitdenken!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
physiox100 schrieb:
@Susulo
Link
Gilt für den gesamten Heilmittelbereich
1) Unterbrechung nach dem 17.2. -30.4. ohne Fristangabe möglich.
2) Dir Frist Behandlungsbeginn wird anscheinend nur dann verlängert, wenn der Arzt den verspäteten Behandlungsbeginn auf der Verordnung vermerkt hat.
Das bedeutet dann aber wenn er das nicht macht , bleibt es bei den 14 Tagen. Oder verstehe ich das falsch ?
3) Dies sind nur „Empfehlungen“ der GKV. Müssen sich die Kassen daran halten ? Ich wäre da eher skeptisch .
Warum macht man sich in diesen Zeiten noch mehr Probleme als ohnehin schon da sind ?
Warum ist es nicht möglich bis zB 30.4. alle Fristenregelungen außer Kraft zu setzen . Das würde alles so viel einfacher machen.
LG
Gefällt mir
Die in § 16 Abs. 3 der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschusses (HM-RL) geregelte Unterbrechungsfrist von 14
Kalendertagen bzw. die in den aktuell gültigen Verträgen nach § 125 Abs.2 SGB
V (alt) vereinbarten Unterbrechungsfristen werden nicht geprüft. Der letzte
Behandlungstag vor der Unterbrechung muss nach dem 17.02.2020 liegen.
In Punkt 2 steht:
Gleiches gilt für den Behandlungsbeginn von 14 Kalendertagen bzw. 28
Kalendertagen für die Podologie und Ernährungstherapie bzw. wenn der
Vertragsarzt Angaben zu einem spätesten Behandlungsbeginn auf dem
Verordnungsvordruck gemacht hat. Dies gilt für alle nach dem 18.02.2020
ausgestellte Verordnungen.
Das heißt es wird nicht geprüft. Es werden die 14 Tage bei uns nicht geprüft, die 28 Tage bei den Podologen nicht geprüft und wenn der Arzt einen Behandlungsbeginn eingetragen hat, dann wird auch der nicht geprüft.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
physiox100 schrieb:
Da steht in Punkt 1:
Die in § 16 Abs. 3 der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschusses (HM-RL) geregelte Unterbrechungsfrist von 14
Kalendertagen bzw. die in den aktuell gültigen Verträgen nach § 125 Abs.2 SGB
V (alt) vereinbarten Unterbrechungsfristen werden nicht geprüft. Der letzte
Behandlungstag vor der Unterbrechung muss nach dem 17.02.2020 liegen.
In Punkt 2 steht:
Gleiches gilt für den Behandlungsbeginn von 14 Kalendertagen bzw. 28
Kalendertagen für die Podologie und Ernährungstherapie bzw. wenn der
Vertragsarzt Angaben zu einem spätesten Behandlungsbeginn auf dem
Verordnungsvordruck gemacht hat. Dies gilt für alle nach dem 18.02.2020
ausgestellte Verordnungen.
Das heißt es wird nicht geprüft. Es werden die 14 Tage bei uns nicht geprüft, die 28 Tage bei den Podologen nicht geprüft und wenn der Arzt einen Behandlungsbeginn eingetragen hat, dann wird auch der nicht geprüft.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Lamaca schrieb:
Nach letzter Info vom VPT gibt es neue Regelungen.
1) Unterbrechung nach dem 17.2. -30.4. ohne Fristangabe möglich.
2) Dir Frist Behandlungsbeginn wird anscheinend nur dann verlängert, wenn der Arzt den verspäteten Behandlungsbeginn auf der Verordnung vermerkt hat.
Das bedeutet dann aber wenn er das nicht macht , bleibt es bei den 14 Tagen. Oder verstehe ich das falsch ?
3) Dies sind nur „Empfehlungen“ der GKV. Müssen sich die Kassen daran halten ? Ich wäre da eher skeptisch .
Warum macht man sich in diesen Zeiten noch mehr Probleme als ohnehin schon da sind ?
Warum ist es nicht möglich bis zB 30.4. alle Fristenregelungen außer Kraft zu setzen . Das würde alles so viel einfacher machen.
LG
Mein Profilbild bearbeiten