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Ingo Friedrich schrieb:
Wenn du einen Arbeitsplatz gestalten kannst, der voll und ganz dem Schutz von Kind und Mutter entspricht, spricht nichts dagegen. Dies konnte man schon vor Corona nur sehr bedingt.
MfG :)
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elena34 schrieb:
Das entscheidet ihr Gyn oder der Betriebsarzt
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USpre schrieb:
Oder das Gewerbeaufsichtsamt
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silvia43 schrieb:
wenn du den Arbeitsplatz ohne Pat. und Kollegenkontakt gestalten kannst ,kann die MA arbeiten. ansonsten lt. BG ein sofortiges Arbeitsverbot. steht in den Verordnungen der BG unter Mutterschutz.!
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susanne haas schrieb:
@elena34 das Beschäftigungsverbot darf auch der AG aussprechen -geht ganz einfach über das Gewerbeaufsichtsamt
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Eine geimpfte Therapeutin (Corona)ist nun Schwanger, muß sie ins Beschäftigungsverbot oder darf sie weiter arbeiten wenn sie möchte?🤔
Grundsätzlich wird das Gehalt bei Beschäftigungsverbot Fall von den Krankenkassen erstattet. Was viele nicht wissen: der Urlaubsanspruch bleibt bestehen. D.h. zwölfte Schwangerschaftswoche bis Ende Mutterschutz = in etwa ein kompletter Jahresurlaub, Der entweder gegeben oder ausgezahlt werden muss.
Ich habe diesen Fall in meiner Praxis jetzt doppelt, daher weiß ich ganz gut Bescheid.
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MikeS schrieb:
Ja, eine unglaubliche Regelung.
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aleksander schrieb:
Ja, ist leider so. Sobald Dir eine Mitarbeiterin mitteilt, dass sie schwanger ist, darf sie nicht mehr am Patienten arbeiten. Das Beschäftigungsverbot muss vom Arbeitgeber ausgestellt werden. Er/sie muss dieses an das Gewerbeaufsichtsamt melden.
Grundsätzlich wird das Gehalt bei Beschäftigungsverbot Fall von den Krankenkassen erstattet. Was viele nicht wissen: der Urlaubsanspruch bleibt bestehen. D.h. zwölfte Schwangerschaftswoche bis Ende Mutterschutz = in etwa ein kompletter Jahresurlaub, Der entweder gegeben oder ausgezahlt werden muss.
Ich habe diesen Fall in meiner Praxis jetzt doppelt, daher weiß ich ganz gut Bescheid.
Kann oder muss der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot erteilen?
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sand995 schrieb:
Hallo ... weiß jemand wie zum Thema Beschäftigungsverbot die aktuelle Situation (Stand Juli 2022) ist?
Kann oder muss der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot erteilen?
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ALTAVIT schrieb:
Ich hatte den Fall vor zwei Wochen und habe mich dazu auch mit der BGW ausgetauscht. Die wollen sich da nicht zu einer Aussage hinreißen lassen und meinten, ich solle das selbst anhand der Gefährdungsbeurteilung entscheiden, oder unseren Betriebsarzt entscheiden lassen. Dann kam die Frage auf, wie die Frauenärztin dazu steht. Die hatte tatsächlich erstmal 3 Wochen krankgeschrieben (wollte den nächsten Vorsorgetermin abwarten) und angekündigt, dass sie danach ein Beschäftigungsverbot aussprechen wolle. Das haben BGW und ich dann als ausreichendes Signal gewertet, dass die Gefährdung wohl weiterhin hoch ist und ein sofortiges arbeitgeberseitiges Beschäftigungsverbot sinnvoll ist. Hinzu kam, dass es eine Risikoschwangerschaft weil Ü40 ist.
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sand995 schrieb:
Vielen Dank, für die schnelle Antwort!
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dän schrieb:
Hatten wir erst vor 6 Wochen. Laut Anwalt des Verbands muss man sofort ins betriebliche Beschäftigungsverbot schicken (bei wechselndem Patientenkontakt und wechselnden Coronamutationen, Kollegenkontakt, usw.). Haben wir dann ausgesprochen. Telefonat mit dem Gewerbeaufsichtsamt, die schicken dir dann auch ein Muster für den Schrieb an die Mitarbeiterin und die Krankenkasse der Mitarbeiterin zu. War problemlos.
Ich soll mir das Beschäftigungsverbot vom Arzt holen.
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Das könnte theoretisch Ärger mit der Krankenkasse geben.
Wenn Dein Chef nicht kooperiert (klar wäre es ihm lieber , Du arbeitest weiter), dann wende Dich selber an das Gewerbeaufsichtsamt, die werden ihm dann schon erklären, unter welchen Bedingungen Du schwanger arbeiten dürftest.
Ich bezweifle, dass er in der momentanen Situation diese Bedingungen schaffen kann.
Außer er lässt Dich nur noch Bürokram etc. erledigen. Das ginge natürlich.
Aber Beschäftigungsverbot wegen Arbeitsplatz sollte vom AG ausgesprochen werden.
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soleta schrieb:
Der Arzt ist aber nicht für ein Beschäftigungsverbot zuständig, das den Arbeitsplatz betrifft, sondern nur wenn es wegen Deiner individuellen Gesundheit ist!
Das könnte theoretisch Ärger mit der Krankenkasse geben.
Wenn Dein Chef nicht kooperiert (klar wäre es ihm lieber , Du arbeitest weiter), dann wende Dich selber an das Gewerbeaufsichtsamt, die werden ihm dann schon erklären, unter welchen Bedingungen Du schwanger arbeiten dürftest.
Ich bezweifle, dass er in der momentanen Situation diese Bedingungen schaffen kann.
Außer er lässt Dich nur noch Bürokram etc. erledigen. Das ginge natürlich.
Aber Beschäftigungsverbot wegen Arbeitsplatz sollte vom AG ausgesprochen werden.
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sand995 schrieb:
Bei mir ist es so ,das der Arbeitgeber mir das Beschäftigungsverbot nicht erteilt. Sein Vorschlag war mir die Stunden zu kürzen,damit ich zwischendurch Maskenpause (FFP2) habe+ Empfehlung vom Arzt für Trage und Pausenzeiten.
Ich soll mir das Beschäftigungsverbot vom Arzt holen.
Du könntest Dich erkundigen, in wie fern sich da etwas bis heute geändert / entwickelt hat.
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Spongiosa schrieb:
Ich war ganz zu Beginn der Corona-Pandemie schwanger (2019/2020). Im Frühjahr 2020 verteilte die Kassenärztliche Vereinigung die Empfehlung an die Frauenärzte, alle Schwangeren als Schutz vor einer Corona-Infektion ins Beschäftigungsverbot zu schicken. Man wusste damals noch nicht viel über den Übertragungsweg aufs Ungeborene und mögliche Folgen.
Du könntest Dich erkundigen, in wie fern sich da etwas bis heute geändert / entwickelt hat.
Mir wäre es auch lieber ich könnte arbeiten oder wenigstens im Büro was erledigen.
Mittlerweile habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen.
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sand995 schrieb:
Danke , für die Infos!
Mir wäre es auch lieber ich könnte arbeiten oder wenigstens im Büro was erledigen.
Mittlerweile habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen.
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Ahn schrieb:
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