Ihr neuer Arbeitsort
Die VAMED Rehaklinik Altona ist
eine Betriebsstätte der VAMED
Klinik Geesthacht. Wir
unterstützen Kinder und
Jugendliche auf ihrem Weg zurück
ins Leben: mit neuroorthopädischer
und orthopädischer Reha.
Ihre Aufgaben
- Sie leiten ein Team aus Physio-
und Ergotherapeuten.
- Zu Ihren Führungsaufgaben
gehören Organisation und
Weiterentwicklung der Abteilung.
- Sie behandeln Patienten in
Einzel-und Gruppentherapien.
- Hilfsmittelversorgung und
-schulung sowie Ang...
Die VAMED Rehaklinik Altona ist
eine Betriebsstätte der VAMED
Klinik Geesthacht. Wir
unterstützen Kinder und
Jugendliche auf ihrem Weg zurück
ins Leben: mit neuroorthopädischer
und orthopädischer Reha.
Ihre Aufgaben
- Sie leiten ein Team aus Physio-
und Ergotherapeuten.
- Zu Ihren Führungsaufgaben
gehören Organisation und
Weiterentwicklung der Abteilung.
- Sie behandeln Patienten in
Einzel-und Gruppentherapien.
- Hilfsmittelversorgung und
-schulung sowie Ang...
„Beschäftigte und Kundschaft müssen in den Geschäftsräumen – soweit keine medizinischen Gründe entgegenstehen – eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die Beschäftigten müssen die Mund-Nase-Bedeckung grds. nach dem Abschluss einer Dienstleistung an einer Kundin/einem
Kunden wechseln. Bei ausnahmsweise paralleler Kundenbetreuung und generell muss eine Maske bei Durchfeuchtung gewechselt werden, mind. aber alle 60 Minuten. Wiederverwendbare Mund-Nase-Masken müssen vor der nächsten Benutzung bei mind. 60 Grad Celsius oder mit einem des-
infizierenden Waschmittel bei 40 Grad Celsius gewaschen werden."
„Alle Kontaktflächen wie Stühle, Liegen und Ablagen sind nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem geeigneten (mind. „begrenzt viruziden“) Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Bei der Behandlung entstandene Abfälle sind nach jeder Leistungserbringung ordnungsgemäß zu entfernen."
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und was ist jetzt neu an dieser Aussage? Für uns nichts, machen wir in weit aus umfänglicherem Rahmen seit Ostern sowieso schon.
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idefix- schrieb:
@tom1350
und was ist jetzt neu an dieser Aussage? Für uns nichts, machen wir in weit aus umfänglicherem Rahmen seit Ostern sowieso schon.
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tom1350 schrieb:
Zum Beispiel Massagestudios.
„Beschäftigte und Kundschaft müssen in den Geschäftsräumen – soweit keine medizinischen Gründe entgegenstehen – eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die Beschäftigten müssen die Mund-Nase-Bedeckung grds. nach dem Abschluss einer Dienstleistung an einer Kundin/einem
Kunden wechseln. Bei ausnahmsweise paralleler Kundenbetreuung und generell muss eine Maske bei Durchfeuchtung gewechselt werden, mind. aber alle 60 Minuten. Wiederverwendbare Mund-Nase-Masken müssen vor der nächsten Benutzung bei mind. 60 Grad Celsius oder mit einem des-
infizierenden Waschmittel bei 40 Grad Celsius gewaschen werden."
„Alle Kontaktflächen wie Stühle, Liegen und Ablagen sind nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem geeigneten (mind. „begrenzt viruziden“) Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Bei der Behandlung entstandene Abfälle sind nach jeder Leistungserbringung ordnungsgemäß zu entfernen."
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„Sportequipment, wie Therabänder, Matten etc., deren Kontaktflächen schlecht zu desinfizieren sind, dürfen den Kunden nicht zur Verfügung gestellt werden."
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tom1350 schrieb:
Zum Beispiel Fitnessstudio.
„Sportequipment, wie Therabänder, Matten etc., deren Kontaktflächen schlecht zu desinfizieren sind, dürfen den Kunden nicht zur Verfügung gestellt werden."
„Alle Materialien und Arbeitsgeräte sind nach jedem Kunden bzw. jeder Kundin ordnungsgemäß zu reinigen und zu desinfizieren.
Die Geschäftsräume müssen ausreichend belüftet sein. Abfälle sind mind. zweimal täglich zu entsorgen."
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tom1350 schrieb:
Nochmal Massagestudios.
„Alle Materialien und Arbeitsgeräte sind nach jedem Kunden bzw. jeder Kundin ordnungsgemäß zu reinigen und zu desinfizieren.
Die Geschäftsräume müssen ausreichend belüftet sein. Abfälle sind mind. zweimal täglich zu entsorgen."
:smirk:Es hilft uns doch nicht weiter die Auflagen der anderen zu kennen oder ?
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Gruß redvine
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redvine schrieb:
Doch, daraus lässt sich schließen was so alles auf uns zukommen kann, zumindest in NRW.
Gruß redvine
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tom1350 schrieb:
Es ist sicher übertragbar oder besser gesagt bei uns eigentlich selbstverständlich, oder?
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ella426 schrieb:
Naja, ich würde einfach mal über den Tellerrand blicken, während sich Physios mit 1,50 Euro Hygienepauschale zufriedengeben, haben z.B. Friseure ihre Preise deutlich erhöht, um die gestiegenen Unkosten wirklich einzupreisen. Das wäre das Mindeste, was man auch von Physios erwarten könnte, stattdessen höre ich, dass manche Praxen sogar Masken für die Patienten kaufen und an diese verschenken.
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a schubart schrieb:
Dann arbeite doch in einem Fitnessstudio oder Massage Studio
:smirk:Es hilft uns doch nicht weiter die Auflagen der anderen zu kennen oder ?
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Geronimo schrieb:
.....und nu....?
Die einen machen das so und die anderen so.
Gruß redvine
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tom1350 schrieb:
Na ja, als Gesundheitsprofis hätte ich das in den Praxen schon vor sechs Wochen erwartet.
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redvine schrieb:
… kannst Du warten bis es soweit ist oder Du kannst Dir schon einmal darüber Gedanken machen, wie Du das umsetzt bzw. auch schon mal damit anfangen …
Die einen machen das so und die anderen so.
Gruß redvine
das steht seit Donnerstag auf jedem Landesportal, also nichts neues.
Und im Übrigen gilt das nicht nur für Massagesalons, sondern für Massagen allgemein, zumindest in NRW.
[kaputter Link]
Das gilt für analog auch für jede Physiotherapiepraxis.
Und ich bin sicher, dass das von den Meisten auch schon so praktiziert wird, da es nichts anderes ist, als die Angleichung der gültigen allgemeinen Arbeitsschutzrichtlinien für physiotherapeutische medizinisch notwendige Behandlung nun auch für Massagen im Allgemeinen.
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tom1350 schrieb:
Das wäre wünschenswert. Jeweils eine neue NMS Maske pro Behandlung wird sicher nicht umgesetzt. Und ob der 20 Minutentakt auf 30 Minuten erhöht wurde glaube ich auch nicht.
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chris217 schrieb:
25 Minuten passen ganz gut. Und alle 3 oder 4 Einheiten eine Lücke für die Mitarbeiter. Ich habe alle 60 Minuten einen Patienten für 45 Minuten und mache dann immer die Praxisdesinfektionstour. :smile:
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LeviathanPT schrieb:
Tom,
das steht seit Donnerstag auf jedem Landesportal, also nichts neues.
Und im Übrigen gilt das nicht nur für Massagesalons, sondern für Massagen allgemein, zumindest in NRW.
[kaputter Link]
Das gilt für analog auch für jede Physiotherapiepraxis.
Und ich bin sicher, dass das von den Meisten auch schon so praktiziert wird, da es nichts anderes ist, als die Angleichung der gültigen allgemeinen Arbeitsschutzrichtlinien für physiotherapeutische medizinisch notwendige Behandlung nun auch für Massagen im Allgemeinen.
VI. Massage/Massagestudios
1. Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Gesichtsmassagen und ähnliche Behandlungen dürfen derzeit
nicht ausgeführt werden. Ausschließlich medizinisch notwendige gesichtsnahe Behandlungen
sind möglich.
2. Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zutritt zu den Geschäftsräumen zu verweigern; Ausnahmen bei Beschäftigten sind nach ärztlicher
Abklärung möglich; Ausnahmen für Kunden sind nur bei zwingenden medizinischen Gründen und
unter Beachtung besonderer zusätzlicher Schutzmaßnahmen zulässig.
3. Kunden und Kundinnen müssen sich nach Betreten des Massagestudios die Hände waschen oder
desinfizieren (Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid“). Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten. Kundinnen und Kunden, die nicht zur Einhaltung der
nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.
4. Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Massagestudios bzw. der
Geschäftsräume sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren.
5. Beschäftigte und Kundschaft müssen in den Geschäftsräumen – soweit keine medizinischen
Gründe entgegenstehen – eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die Beschäftigten müssen die
Mund-Nase-Bedeckung grds. nach dem Abschluss einer Dienstleistung an einer Kundin/einem
Kunden wechseln. Bei ausnahmsweise paralleler Kundenbetreuung und generell muss eine Maske
bei Durchfeuchtung gewechselt werden, mind. aber alle 60 Minuten. Wiederverwendbare MundNase-Masken müssen vor der nächsten Benutzung bei mind. 60 Grad Celsius oder mit einem desinfizierenden Waschmittel bei 40 Grad Celsius gewaschen werden.
6. In Sanitärräumen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Sanitärräume sind in kurzen Intervallen (mind. zweimal täglich) zu reinigen.
7. Die Beschäftigten müssen vor jedem Kundenwechsel die Hände waschen oder desinfizieren. Das
gilt auch während einer möglichen parallelen Betreuung mehrerer Kunden.
8. Für die Behandlung genutzte Textilien und ähnliches, sofern es sich nicht um Einmalartikel handelt, dürfen erst nach einer 60 Grad Celsius-Wäsche oder einer Wäsche mit desinfizierendem
Waschmittel bei 40 Grad Celsius erneut benutzt werden.
9. Der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Kunden besetzten Arbeitsplätzen muss grds. mindestens 3 Meter betragen (gesicherter Mindestabstand 1,5 m zzgl. Bewegungsraum).
10. Die Bewegungsräume zur Einhaltung des 1,5 m - Abstandes sollen markiert oder abgesperrt werden.
11. Die gleichzeitige Anwesenheit von Kunden in Wartebereichen ist zu vermeiden; Mindestabstände
von 1,5 m zwischen Kundinnen und Kunden sind einzuhalten. Durch Terminvereinbarung ist ein
Rückstau von Kunden in Wartebereichen zu vermeiden.
12. Zeitschriftenauslagen, Bewirtung etc. für die Kundinnen und Kunden sind unzulässig.
13. Alle Kontaktflächen wie Stühle, Liegen und Ablagen sind nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem geeigneten (mind. „begrenzt viruziden“)
Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Bei der Behandlung entstandene Abfälle sind nach jeder Leistungserbringung ordnungsgemäß zu entfernen.
14. Alle Materialien und Arbeitsgeräte sind nach jedem Kunden bzw. jeder Kundin ordnungsgemäß
zu reinigen und zu desinfizieren.
15. Die Geschäftsräume müssen ausreichend belüftet sein. Abfälle sind mind. zweimal täglich zu entsorgen.
Das Personal wird zu den vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln
des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) unterwiesen.
Kunden werden durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert.
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idefix- schrieb:
genauso läuft es bei uns seit Ostern. Maximal mögliche Maßnahmen. Drei Patienten wurden der Praxis verwiesen, weil sie keine Händewaschen wollten. Die Menschen glauben wirklich, das der Spaß schon vorbei ist.
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chris217 schrieb:
Eigentlich alles Standard soweit. Habe meine Patienten eh noch nie bewirtet.
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LeviathanPT schrieb:
Die NRW Seite ist wohl gerade platt, also hier der Text des links:
VI. Massage/Massagestudios
1. Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Gesichtsmassagen und ähnliche Behandlungen dürfen derzeit
nicht ausgeführt werden. Ausschließlich medizinisch notwendige gesichtsnahe Behandlungen
sind möglich.
2. Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zutritt zu den Geschäftsräumen zu verweigern; Ausnahmen bei Beschäftigten sind nach ärztlicher
Abklärung möglich; Ausnahmen für Kunden sind nur bei zwingenden medizinischen Gründen und
unter Beachtung besonderer zusätzlicher Schutzmaßnahmen zulässig.
3. Kunden und Kundinnen müssen sich nach Betreten des Massagestudios die Hände waschen oder
desinfizieren (Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid“). Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten. Kundinnen und Kunden, die nicht zur Einhaltung der
nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.
4. Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Massagestudios bzw. der
Geschäftsräume sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren.
5. Beschäftigte und Kundschaft müssen in den Geschäftsräumen – soweit keine medizinischen
Gründe entgegenstehen – eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die Beschäftigten müssen die
Mund-Nase-Bedeckung grds. nach dem Abschluss einer Dienstleistung an einer Kundin/einem
Kunden wechseln. Bei ausnahmsweise paralleler Kundenbetreuung und generell muss eine Maske
bei Durchfeuchtung gewechselt werden, mind. aber alle 60 Minuten. Wiederverwendbare MundNase-Masken müssen vor der nächsten Benutzung bei mind. 60 Grad Celsius oder mit einem desinfizierenden Waschmittel bei 40 Grad Celsius gewaschen werden.
6. In Sanitärräumen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Sanitärräume sind in kurzen Intervallen (mind. zweimal täglich) zu reinigen.
7. Die Beschäftigten müssen vor jedem Kundenwechsel die Hände waschen oder desinfizieren. Das
gilt auch während einer möglichen parallelen Betreuung mehrerer Kunden.
8. Für die Behandlung genutzte Textilien und ähnliches, sofern es sich nicht um Einmalartikel handelt, dürfen erst nach einer 60 Grad Celsius-Wäsche oder einer Wäsche mit desinfizierendem
Waschmittel bei 40 Grad Celsius erneut benutzt werden.
9. Der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Kunden besetzten Arbeitsplätzen muss grds. mindestens 3 Meter betragen (gesicherter Mindestabstand 1,5 m zzgl. Bewegungsraum).
10. Die Bewegungsräume zur Einhaltung des 1,5 m - Abstandes sollen markiert oder abgesperrt werden.
11. Die gleichzeitige Anwesenheit von Kunden in Wartebereichen ist zu vermeiden; Mindestabstände
von 1,5 m zwischen Kundinnen und Kunden sind einzuhalten. Durch Terminvereinbarung ist ein
Rückstau von Kunden in Wartebereichen zu vermeiden.
12. Zeitschriftenauslagen, Bewirtung etc. für die Kundinnen und Kunden sind unzulässig.
13. Alle Kontaktflächen wie Stühle, Liegen und Ablagen sind nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem geeigneten (mind. „begrenzt viruziden“)
Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Bei der Behandlung entstandene Abfälle sind nach jeder Leistungserbringung ordnungsgemäß zu entfernen.
14. Alle Materialien und Arbeitsgeräte sind nach jedem Kunden bzw. jeder Kundin ordnungsgemäß
zu reinigen und zu desinfizieren.
15. Die Geschäftsräume müssen ausreichend belüftet sein. Abfälle sind mind. zweimal täglich zu entsorgen.
Das Personal wird zu den vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln
des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) unterwiesen.
Kunden werden durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert.
meine Frau und ich waren 3 Wochen in Quarantäne . Meine Frau ist noch positiv , ich bin seit Mittwoch negativ getestet worden .
Darf ich ab Montag wieder Arbeiten ? Da meine Frau im gleichen Haushalt noch positiv ist ?
Oder muß ich auf einen Bescheid vom Gesundheitsamt warten?
Wer hat das schon durchgemacht nach einer Quarantäne?
Ich möchte keinen Fehler machen nicht das die Praxen dann geschlossen werden und meine Mitarbeiter dann wieder in Kug gehen müßen
Gruß und vielen Dank in voraus
Bleibt alle gesund und ein schönes rest Wochenende
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Das ist jetzt schon wieder 3 Wochen her und kein einziger meiner Pat hat seitdem auch nur einmal gehustet...ich auch nicht.
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Susulo schrieb:
Ich hatte die gleiche Situation. Zunächst mit meinem Mann 3 Wochen in Quarantäne, er war krank, ich blieb symptomfrei. Als er selbst subjektiv wieder gesund war, war sein Test aber noch positiv. So wurde die Quarantäne für ihn um 2 Wochen verlängert, ich dagegen habe keinen neuerlichen Bescheid bekommen. Mein Abstrich war negativ. Habe mit Gesundsheitamt gesprochen und die haben mir grünes Licht für die Praxis gegeben.
Das ist jetzt schon wieder 3 Wochen her und kein einziger meiner Pat hat seitdem auch nur einmal gehustet...ich auch nicht.
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jule 43 schrieb:
Ich war auch in Quarantäne und mich hat das Gesundheitsamt einen Tag davor angerufen, dass ich wieder arbeiten darf, bzw. das für mich die Quarantäne aufgehoben ist. Ruf am besten beim Gesundheitsamt an und informiere dich.
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WiHe schrieb:
Hallo kann mir jemand helfen
meine Frau und ich waren 3 Wochen in Quarantäne . Meine Frau ist noch positiv , ich bin seit Mittwoch negativ getestet worden .
Darf ich ab Montag wieder Arbeiten ? Da meine Frau im gleichen Haushalt noch positiv ist ?
Oder muß ich auf einen Bescheid vom Gesundheitsamt warten?
Wer hat das schon durchgemacht nach einer Quarantäne?
Ich möchte keinen Fehler machen nicht das die Praxen dann geschlossen werden und meine Mitarbeiter dann wieder in Kug gehen müßen
Gruß und vielen Dank in voraus
Bleibt alle gesund und ein schönes rest Wochenende
Wir haben ja auch ein Bewegungsbad, da bin ich mal gespannt wenn wir darüber nachdenken können dies wieder für Gruppen aufzumachen.
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physiox100 schrieb:
In Brandenburg ist ja noch nicht so viel erlaubt. Aber alleine die Punkte, die in NRW für Fitnessstudios gelten, sind schon heftig. Da werden die SZ-Angebote noch eine Weile ausfallen außer die Kunden wären bereit 200% und mehr des normalen Preises zu zahlen.
Wir haben ja auch ein Bewegungsbad, da bin ich mal gespannt wenn wir darüber nachdenken können dies wieder für Gruppen aufzumachen.
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