Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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Logofrau schrieb:
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Logofrau schrieb:
Da wird scheinbar etwas für uns getan?
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Horatio72 schrieb:
Ich hoffe es so. Würde gern mal wieder eine Nacht wenigstens 3 Stunden am Stück schlafen.
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stefomanski schrieb:
Coronavirus: Wie Firmen unter den Rettungsschirm der Bundesregierung kommen - manager magazin
Hat nämlich jemand die letzten Jahre das Geld brav beisammen gehalten, Liquidität geschaffen und nicht wie wild vergrößert oder gar in Klimbim investiert, ist die Kriegskasse jetzt ggf. voller. So schaust man dann halt jetzt wohl bei den Soforthilfen in die Röhre.
Das ist schon manchmal etwas "befremdlich", wenn die "Höher-Schneller-Weiter-Praxen" als erste nach Hilfe rufen. Solidarität hin oder her...…..
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VAUPE schrieb:
Das ist wohl so...…..
Hat nämlich jemand die letzten Jahre das Geld brav beisammen gehalten, Liquidität geschaffen und nicht wie wild vergrößert oder gar in Klimbim investiert, ist die Kriegskasse jetzt ggf. voller. So schaust man dann halt jetzt wohl bei den Soforthilfen in die Röhre.
Das ist schon manchmal etwas "befremdlich", wenn die "Höher-Schneller-Weiter-Praxen" als erste nach Hilfe rufen. Solidarität hin oder her...…..
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Klonkrieger schrieb:
Hoffe ich auch. Bisher gibt's ja noch keine Details. Die soforthife kann man ja erst beantragen wenn einem das Wasser schon bis zum Hals steht. Also erst wenn man nicht mehr liquide ist. Sowas wie eine Entschädigung für den umsatzausfall wäre super....
ich habe mich erst mal bei der NBANK (N steht da wohl für Niedersachsen) angemeldet, da bekommt man auch Unterstützung....
"Wir planen die Einführung eines Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren
Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann. Ziel ist es, kleinen und mittleren
Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von
temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu
unterstützen.
Ergänzt wird das Darlehen mit einem Zuschuss des Landes für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten in
Höhe von 20.000 Euro. Es wird ein Liquiditätszuschuss zur Verfügung gestellt, der z. B. für Mietzahlungen oder
Zinsverpflichtungen verwendet werden kann.
Für beide Förderprogramme wird eine Antragstellung ab Mitte nächster Woche möglich sein.
Die derzeitigen Förderprogramme stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung. Aktuell werden neue Fördermaßnahmen
von Land, Bund und EU geplant. Dazu halten wir Sie kontinuierlich auf dem neusten Stand!"
Mal schauen was da so kommt....
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stefomanski schrieb:
Kredite haben eine ganz doofe Eigenschaft : die muss man zurückzahlen. "Schulden sind ein süsses Gift!"
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Pelu schrieb:
Da gebe ich dir schon Recht, aber bevor ich am Ende in die Pleite gehe, mach ich lieber das....
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Pelu schrieb:
Moin,
ich habe mich erst mal bei der NBANK (N steht da wohl für Niedersachsen) angemeldet, da bekommt man auch Unterstützung....
"Wir planen die Einführung eines Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren
Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann. Ziel ist es, kleinen und mittleren
Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von
temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu
unterstützen.
Ergänzt wird das Darlehen mit einem Zuschuss des Landes für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten in
Höhe von 20.000 Euro. Es wird ein Liquiditätszuschuss zur Verfügung gestellt, der z. B. für Mietzahlungen oder
Zinsverpflichtungen verwendet werden kann.
Für beide Förderprogramme wird eine Antragstellung ab Mitte nächster Woche möglich sein.
Die derzeitigen Förderprogramme stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung. Aktuell werden neue Fördermaßnahmen
von Land, Bund und EU geplant. Dazu halten wir Sie kontinuierlich auf dem neusten Stand!"
Mal schauen was da so kommt....
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Ich hab zwar keine Angst das unsere Patienten nicht wieder kommen wenn wir wieder aufmachen sobald Masken da sind, aber wie schnell sind 20 oder 30tausend öre flöten? Es ist ein Jammer. Am Ende wird jeder wohl Miese gemacht haben. Möglicherweise wird das dann 2021 durch eine erneute Erhöhung der Gebühren ausgeglichen.
Fragen über Fragen.
Bleibt alle gesund.
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helmingas schrieb:
Allda, du sprichst mir SOWAS von aus der Seele. Kann in etwa gleichen Verlauf bestätigen. Was nützt uns ein wenn auch, bei entsprechender Bonität, sehr günstiger Kredit? Rien, nichts, nada.
Ich hab zwar keine Angst das unsere Patienten nicht wieder kommen wenn wir wieder aufmachen sobald Masken da sind, aber wie schnell sind 20 oder 30tausend öre flöten? Es ist ein Jammer. Am Ende wird jeder wohl Miese gemacht haben. Möglicherweise wird das dann 2021 durch eine erneute Erhöhung der Gebühren ausgeglichen.
Fragen über Fragen.
Bleibt alle gesund.
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Horatio72 schrieb:
Das schlimme ist ja.. Ich hab die Ausbildung bezahlt.. dann hab ich zig Jahre für fast nichts in ner Klinik gearbeitet dort Jahresurlaube und viel Geld in Fobis investiert.... habe mich selbständig gemacht... Wieder Kredit aufgenommen für Vorlage, Ausstattung etc... nach 8 Jahren endlich mal raus aus den Schulden, dann kommen so Leute wie Tom und fordern gleich mehr Gehalt weil mal was erhöht wird. (ich habe von Anfang an gut bezahlt) und jetzt wo ich an dem Punkt bin das ich mir mit 50 mal was zur Seite legen kann, soll ich wieder nen Kredit aufnehmen nur damit das noch 10 Jahre so weitergeht bis ich aus den Schulden raus bin? Sry.. da hab ich kein Bock drauf. Ich nehme gern Soforthilfen KUG und sonstiges.. aber für nen Kredit hab ich zuviel durcgemacht. Dann gibts Wohngeld. es wird geharzt und noch 10-15 Jahre locker gelebt... für den Rest hab ich nach alldem keine Power mehr!
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Logofrau schrieb:
Ich würde jetzt erstmal abwarten, die Soforthilfe klingt zunächst einmal ganz gut! :smile:
23.03.2020
Soforthilfe Corona – Förderprogramm der Landesregierung auch für Physiotherapiepraxen
Terminabsagen, Personalausfälle und Umsatzeinbrüche – für die Physiotherapiepraxen stellt das Coronavirus auch wirtschaftlich eine Ausnahmesituation dar, die zum Teil ihre Existenz bedroht. Hierauf reagiert das baden-württembergische Wirtschaftsministerium jetzt mit finanziellen Soforthilfen. Ab Mittwoch, 25. März 2020, können Soloselbstständige, Kleinst- und kleine Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die unmittelbar durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind, einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen.
Für wen ist die Soforthilfe Corona?
Laut Wirtschaftsministerium können gewerbliche und Sozialunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben, einen Antrag auf Soforthilfe stellen.
Was ist die Soforthilfe Corona?
Die Soforthilfe Corona ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für die oben genannten Betroffenen, deren Zahlungsfähigkeit und wirtschaftliche Existenz durch die Coronavirus-Krise bedroht sind. Die Gelder können zum Beispiel für die Miete, Kredite oder Kosten für Betriebsräume verwendet werden.
Ab wann kann die Soforthilfe beantragt werden?
Die Soforthilfen für Soloselbstständige, Kleinst- und kleine Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe können ab Mittwoch, 25. März 2020 beantragt werden.
Wie und wo kann ich die Soforthilfe beantragen?
Antragsformulare beim Wirtschaftsministerium herunterladen: Ab Mittwoch, 25. März 2020 sind die Antragsformulare mit Erklärungen auf der Homepage des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums zu finden.
Antrag bei der Kammer einreichen: Dann den Antrag bei der sachlich und örtlich zuständigen Kammer einreichen. Für Physiotherapiepraxen ist die örtliche/regionale Industrie- und Handelskammer zuständig. Nach der Vorprüfung geben die Kammern die Anträge an die L-Bank weiter.
Überweisung der Finanzhilfe durch die L-Bank: Die Überweisung erfolgt direkt auf das Konto der Antragstellerin oder des Antragstellers
Wie hoch ist die Förderung?
Wird der Antrag bewilligt, so erfolgt die Förderung vorerst einmalig für drei Monate insgesamt bis zu folgenden Beträgen:
9.000 Euro für für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
30.000 Euro Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Details und Bedingungen zu Antragsstellung sowie allgemeine Informationen zum Förderprogramm stehen auf der Internetseite des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums.
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Klonkrieger schrieb:
Gilt das auch für Bayern? Und wie ist das - muß man hier auch erst seine liquiden Mittel aufbrauchen oder ist das als Ausgleich für die Umsatzeinbußen gedacht?
Einzelheiten sind erst ab Mittwoch einsehbar.
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mbone schrieb:
Dies ist ein Sofortprogramm für Baden Württemberg.
Einzelheiten sind erst ab Mittwoch einsehbar.
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steupel schrieb:
Das gilt für ganz Deutschland
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mbone schrieb:
Zitat Physio Deutschland
23.03.2020
Soforthilfe Corona – Förderprogramm der Landesregierung auch für Physiotherapiepraxen
Terminabsagen, Personalausfälle und Umsatzeinbrüche – für die Physiotherapiepraxen stellt das Coronavirus auch wirtschaftlich eine Ausnahmesituation dar, die zum Teil ihre Existenz bedroht. Hierauf reagiert das baden-württembergische Wirtschaftsministerium jetzt mit finanziellen Soforthilfen. Ab Mittwoch, 25. März 2020, können Soloselbstständige, Kleinst- und kleine Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die unmittelbar durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind, einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen.
Für wen ist die Soforthilfe Corona?
Laut Wirtschaftsministerium können gewerbliche und Sozialunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben, einen Antrag auf Soforthilfe stellen.
Was ist die Soforthilfe Corona?
Die Soforthilfe Corona ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für die oben genannten Betroffenen, deren Zahlungsfähigkeit und wirtschaftliche Existenz durch die Coronavirus-Krise bedroht sind. Die Gelder können zum Beispiel für die Miete, Kredite oder Kosten für Betriebsräume verwendet werden.
Ab wann kann die Soforthilfe beantragt werden?
Die Soforthilfen für Soloselbstständige, Kleinst- und kleine Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe können ab Mittwoch, 25. März 2020 beantragt werden.
Wie und wo kann ich die Soforthilfe beantragen?
Antragsformulare beim Wirtschaftsministerium herunterladen: Ab Mittwoch, 25. März 2020 sind die Antragsformulare mit Erklärungen auf der Homepage des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums zu finden.
Antrag bei der Kammer einreichen: Dann den Antrag bei der sachlich und örtlich zuständigen Kammer einreichen. Für Physiotherapiepraxen ist die örtliche/regionale Industrie- und Handelskammer zuständig. Nach der Vorprüfung geben die Kammern die Anträge an die L-Bank weiter.
Überweisung der Finanzhilfe durch die L-Bank: Die Überweisung erfolgt direkt auf das Konto der Antragstellerin oder des Antragstellers
Wie hoch ist die Förderung?
Wird der Antrag bewilligt, so erfolgt die Förderung vorerst einmalig für drei Monate insgesamt bis zu folgenden Beträgen:
9.000 Euro für für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
30.000 Euro Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Wo finde ich weitere Informationen?
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Peter Stracke schrieb:
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, war ja nun viel in den letzten Tagen,dass die Soforthilfe als Einnahme bei der Steuer verbucht wird. Also am Ende versteuert werden muss. Weiß da jemand mehr drüber?
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HaNa schrieb:
Genauso ist es. Die Soforthilfe ist 2020 als Einnahme zu verbuchen und unterliegt damit der Versteuerung. Die einen geben es, die anderen nehmen es!
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