ab sofort, jedoch bis spätestens
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeuten,-therapeutin,
20-40 Std pro Woche (wenn
gewünscht auch weniger),
möglichst mit Manueller Therapie-
und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
Wir bieten eine vielseitige,
selbstständige, vertrauensvolle
und wertgeschätzte Arbeit in einem
lange bestehenden, fröhlichem
Team, flexible Arbeitszeit,
30-Minuten-Takt, gute Bezahlung (je
nach Qualifikation bis zu
26,00€/Stunde), Heiligaben...
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
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Arbeitsrecht: Wer haftet, wenn ich mich in der Firma mit Corona infiziere? - DER SPIEGEL
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Bei der für uns zuständigen BGW ist dies derzeit (noch) anders und mein Verband hat mir bereits im April folgende Info zukommen lassen:
Im Falle einer Infektion mit dem Corona-Virus kommt eine Berufskrankheit (BK) in Betracht. Dies gilt für Infektionskrankheiten von versicherten Personen der BGW, die
im Gesundheitsdienst,
in der Wohlfahrtspflege oder
in einem Laboratorium tätig oder
durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt waren.
Der Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit bei einer in den genannten Bereichen tätigen versicherten Person ist in folgenden zwei Konstellationen begründet:
Eine Infektion mit Covid-19 ist mittels PCR-Test nachgewiesen.
Ein positiver PCR-Test liegt zwar nicht vor, aber die versicherte Person hatte bei Ausübung ihrer versicherten Tätigkeit direkten Kontakt zu einer wahrscheinlich oder bestätigt mit Covid-19 infizierten Person und nach diesem Kontakt sind innerhalb der Inkubationszeit Symptome aufgetreten, die auf eine Covid-19 Erkrankung hinweisen. Ein direkter Kontakt ist insbesondere bei pflegerischer Tätigkeit an der Indexperson, bei körperlicher Untersuchung der Indexperson oder bei Umgang mit Atemwegssekret oder anderen Körperflüssigkeiten gegeben.
Dies gilt somit auch für über die BGW versicherte Heilmittelerbringer.
Die Aussage "die BG" halte ich daher für nicht zielführend, Ali.
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LeviathanPT schrieb:
Das wäre mir neu.
Bei der für uns zuständigen BGW ist dies derzeit (noch) anders und mein Verband hat mir bereits im April folgende Info zukommen lassen:
Im Falle einer Infektion mit dem Corona-Virus kommt eine Berufskrankheit (BK) in Betracht. Dies gilt für Infektionskrankheiten von versicherten Personen der BGW, die
im Gesundheitsdienst,
in der Wohlfahrtspflege oder
in einem Laboratorium tätig oder
durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt waren.
Der Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit bei einer in den genannten Bereichen tätigen versicherten Person ist in folgenden zwei Konstellationen begründet:
Eine Infektion mit Covid-19 ist mittels PCR-Test nachgewiesen.
Ein positiver PCR-Test liegt zwar nicht vor, aber die versicherte Person hatte bei Ausübung ihrer versicherten Tätigkeit direkten Kontakt zu einer wahrscheinlich oder bestätigt mit Covid-19 infizierten Person und nach diesem Kontakt sind innerhalb der Inkubationszeit Symptome aufgetreten, die auf eine Covid-19 Erkrankung hinweisen. Ein direkter Kontakt ist insbesondere bei pflegerischer Tätigkeit an der Indexperson, bei körperlicher Untersuchung der Indexperson oder bei Umgang mit Atemwegssekret oder anderen Körperflüssigkeiten gegeben.
Dies gilt somit auch für über die BGW versicherte Heilmittelerbringer.
Die Aussage "die BG" halte ich daher für nicht zielführend, Ali.
Nein. Aufgrund der dynamischen, weltweiten Entwicklung hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zwischenzeitlich COVID 19 zur Pandemie erklärt. COVID-19 stellt somit eine Allgemeingefahr dar.
Von einer Allgemeingefahr ist auszugehen, wenn in einem bestimmten Gebiet alle Menschen mehr oder minder gleich bedroht sind. Dies kann zum Beispiel durch eine Epidemie der Fall sein.
Es liegt dann kein Arbeitsunfall vor, wenn sich eine Gefahr verwirklicht, von der ein Versicherter sich zur selben Zeit und mit gleicher Schwere auch außerhalb seiner versicherten Tätigkeit betroffen gewesen wäre. Die Betroffenheit ergibt sich zufällig und unabhängig von der versicherten Tätigkeit.
Im Regelfall handelt es sich bei einer SARS-CoV-2-Infektion somit nicht um einen Arbeitsunfall.
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ali schrieb:
"in Betracht" heißt KANN eine Berufskrankheit darstellen....in der allgemeinen Erklärung an die D-Ärzte heißt es zum Thema Berufskrankheit:
Nein. Aufgrund der dynamischen, weltweiten Entwicklung hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zwischenzeitlich COVID 19 zur Pandemie erklärt. COVID-19 stellt somit eine Allgemeingefahr dar.
Von einer Allgemeingefahr ist auszugehen, wenn in einem bestimmten Gebiet alle Menschen mehr oder minder gleich bedroht sind. Dies kann zum Beispiel durch eine Epidemie der Fall sein.
Es liegt dann kein Arbeitsunfall vor, wenn sich eine Gefahr verwirklicht, von der ein Versicherter sich zur selben Zeit und mit gleicher Schwere auch außerhalb seiner versicherten Tätigkeit betroffen gewesen wäre. Die Betroffenheit ergibt sich zufällig und unabhängig von der versicherten Tätigkeit.
Im Regelfall handelt es sich bei einer SARS-CoV-2-Infektion somit nicht um einen Arbeitsunfall.
Das passt nicht zusammen.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
... und warum, wenn es sich um allgemeines Lebensrisiko handelt, hat uns die BG jetzt so heftige Hygieneregeln auferlegt?
Das passt nicht zusammen.
Viele Grüße
Monika
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ali schrieb:
Für die BG ist Corona erstmal kein Leistungsfall....
Arbeitsrecht: Wer haftet, wenn ich mich in der Firma mit Corona infiziere? - DER SPIEGEL
Werden die gebotenen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz vom Arbeitgeber nicht eingehalten, kommt sogar eine Strafbarkeit des Arbeitgebers oder von Leitungspersonen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung in Betracht."
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tom1350 schrieb:
„Kommt der Arbeitgeber seiner Schutz- und Fürsorgepflicht (§ 618 Bürgerliches Gesetzbuch) nicht nach, kann das für ihn heikel werden. Voraussetzung für die Haftung ist zwar grundsätzlich, dass eine Infektion bei der Arbeit nachgewiesen werden kann, das wird bei Einzelfällen jedoch schwierig. Wenn sich aber gleich mehrere Mitarbeiter bei der Arbeit anstecken und nicht alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen ergriffen worden sind, ist eine Haftung naheliegend.
Werden die gebotenen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz vom Arbeitgeber nicht eingehalten, kommt sogar eine Strafbarkeit des Arbeitgebers oder von Leitungspersonen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung in Betracht."
Denn es ist nicht mehr so, dass es soviele Erkrankte gibt, dass man sich die Erkrankung einfach woanders holen könnte (Stand gestern: 5300 akut Infizierte in Deutschland, das macht 1:13.000), es lässt sich nachvollziehen, von wem man es sich geholt haben kann.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Wenn die Erkrankungskette nachvollziebar ist, werden sich in Zukunft noch einige Gerichte mit dem Thema beschäftigen müssen.
Denn es ist nicht mehr so, dass es soviele Erkrankte gibt, dass man sich die Erkrankung einfach woanders holen könnte (Stand gestern: 5300 akut Infizierte in Deutschland, das macht 1:13.000), es lässt sich nachvollziehen, von wem man es sich geholt haben kann.
Viele Grüße
Monika
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Klar könnte es zu Überschneidungen kommen, Zufälle wird es geben, aber eben auch eindeutige Kettenverfolgungen. In den letzten Tagen gab es hier einen Inzidenz von 1,5:100.000. Meinst Du nicht, dass es dann nachzuvollziehen ist, wo ein Erkrankter sich aufgehalten hat?
Wenn dann auch noch zufällig der Therapeut, der ihn gestern noch behandelt hat erkrankt, aber sonst keiner aus seinem Umfeld, ÖPNV ausgeschlossen ist, ist die Wahrscheinlichkeit zumindest sehr hoch.
Und dann ist nicht einzusehen, warum man das nicht als BG Erkrankung einstufen soll.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Zumindest bei uns sind die ersten Fragen des Gesundheitsamtes nach den Tätigkeiten der letzten Tage. Um so möglichst viele Kontakte ausfindig zu machen.
Klar könnte es zu Überschneidungen kommen, Zufälle wird es geben, aber eben auch eindeutige Kettenverfolgungen. In den letzten Tagen gab es hier einen Inzidenz von 1,5:100.000. Meinst Du nicht, dass es dann nachzuvollziehen ist, wo ein Erkrankter sich aufgehalten hat?
Wenn dann auch noch zufällig der Therapeut, der ihn gestern noch behandelt hat erkrankt, aber sonst keiner aus seinem Umfeld, ÖPNV ausgeschlossen ist, ist die Wahrscheinlichkeit zumindest sehr hoch.
Und dann ist nicht einzusehen, warum man das nicht als BG Erkrankung einstufen soll.
Viele Grüße
Monika
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tom1350 schrieb:
In öffentlichen Verkehrsmitteln wird ein Mundschutz getragen. Aber wie sieht es aktuell bei der Arbeit aus?
Schutz, Schutz Schutz: Masken (MNS und FFP2 zur Wahl, wenn Wahlmöglichkeit gegeben), wer wünscht: Handschuhe, Desinfizieren und offenes Fenster; Unsere Hände sind inzwischen schon ganz rot vom vielen waschen. Wer möchte kann auch mit Kittel behandeln, bei Risikopatienten gebe ich den Kittel vor ( Chemo, Transplantierte Kinder/ Erwachsene, Langzeitbeatmete...). Die getragene private Wäsche soll seperat der eigenen Wäsche bei 60°C gewaschen werden, entweder zu Hause oder in der Praxis.
Gefühlt wischen und waschen wir den ganzen Tag. Dann abends noch einmal durch die Putzfrau alles desinfizieren: Böden und und und.
Sollte ich etwas in der Aufzählung vergessen haben, wir tun es bestimmt. Es wird wahrscheinlich von mir als selbstverständlich angesehen.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Fragst Du mich das?
Schutz, Schutz Schutz: Masken (MNS und FFP2 zur Wahl, wenn Wahlmöglichkeit gegeben), wer wünscht: Handschuhe, Desinfizieren und offenes Fenster; Unsere Hände sind inzwischen schon ganz rot vom vielen waschen. Wer möchte kann auch mit Kittel behandeln, bei Risikopatienten gebe ich den Kittel vor ( Chemo, Transplantierte Kinder/ Erwachsene, Langzeitbeatmete...). Die getragene private Wäsche soll seperat der eigenen Wäsche bei 60°C gewaschen werden, entweder zu Hause oder in der Praxis.
Gefühlt wischen und waschen wir den ganzen Tag. Dann abends noch einmal durch die Putzfrau alles desinfizieren: Böden und und und.
Sollte ich etwas in der Aufzählung vergessen haben, wir tun es bestimmt. Es wird wahrscheinlich von mir als selbstverständlich angesehen.
Viele Grüße
Monika
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physiox100 schrieb:
Also ich bin schon einige Male jetzt Zug gefahren und kann sagen, dass die Leute die Masken tragen vlt. 50% ausmachen. Viele setzen Sie erst auf wenn sie den Schaffner sehen. Selbst in den Supermärkten rennen genug ohne rum.
Kleines Beispiel: "müßte ich nicht arbeiten" -> kein Arbeitsweg per ÖPNV erforderlich, somit nur noch fußläufiges einkaufen (oder Onlinebestellung) und das mit Maske etc.
Es war aber zu erwarten, daß die BG auch hier Wege findet, sich aus Ihrer Verantwortung zu stehlen. Das war schon immer so und wird auch hier so sein. Bleibt nur zu hoffen, daß das im Rahmen der Testung (bei Infektion) die Infektionskette nachverfolgt und eindeutig belegt werden kann. Somit wäre ein Anspruch ableitbar.
Ich hoffe (auch wenn ich es wirklich niemandem wünsche), daß Betroffene hier dann ihre Erfahrungen und die eingelegten Mittel/Maßnahmen für alle zugänglich machen. Nur in der Masse läßt sich dahingehend Druck auf die Verantwortlichen ausüben.
Bleibt alle schön gesund.
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Neuling schrieb:
Ich sehe es einfach so, daß ich aufgrund meiner Arbeit schon "mehr ausgesetzt bin" als normal: allein schon der tägliche Durchfluß an Patienten mit entsprechend nahen unvermeidlichen Kontakten i.R.d. Therapie, Kontakte im Anmeldebereich etc.
Kleines Beispiel: "müßte ich nicht arbeiten" -> kein Arbeitsweg per ÖPNV erforderlich, somit nur noch fußläufiges einkaufen (oder Onlinebestellung) und das mit Maske etc.
Es war aber zu erwarten, daß die BG auch hier Wege findet, sich aus Ihrer Verantwortung zu stehlen. Das war schon immer so und wird auch hier so sein. Bleibt nur zu hoffen, daß das im Rahmen der Testung (bei Infektion) die Infektionskette nachverfolgt und eindeutig belegt werden kann. Somit wäre ein Anspruch ableitbar.
Ich hoffe (auch wenn ich es wirklich niemandem wünsche), daß Betroffene hier dann ihre Erfahrungen und die eingelegten Mittel/Maßnahmen für alle zugänglich machen. Nur in der Masse läßt sich dahingehend Druck auf die Verantwortlichen ausüben.
Bleibt alle schön gesund.
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Ringgeist schrieb:
Fahre doch mal mit öffentlichen Verkehrsmittel zu Arbeit, dann ist mancher Beitrag völlig unsinnig. Busse, Ubahn Straßenbahn und Zug in der Großstadt. Wie soll die Kette nachvollzogen werden??
Die BGW zahlt doch.
Die Anfangsaussage von Ali ist falsch.
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ali schrieb:
so allgemein geschrieben ist Deine Aussage aber auch mit Vorschicht zu geniessen.... s.o.
"Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung (aktualisiert: 09.04.2020)
Versicherte der BGW, die sich in Deutschland im Rahmen ihrer versicherten Tätigkeit mit Covid-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) infizieren, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung."
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LeviathanPT schrieb:
Erzähl doch keinen Unsinn, Ali:
"Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung (aktualisiert: 09.04.2020)
Versicherte der BGW, die sich in Deutschland im Rahmen ihrer versicherten Tätigkeit mit Covid-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) infizieren, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung."
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ali schrieb:
Vorneweg steht "grundsätzlich gilt"
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LeviathanPT schrieb:
Warum wird denn weiter diskutiert?
Die BGW zahlt doch.
Die Anfangsaussage von Ali ist falsch.
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Coronavirus - BGW-online
Ziemlich weit unten:
"Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung (aktualisiert: 09.04.2020)
Versicherte der BGW, die sich in Deutschland im Rahmen ihrer versicherten Tätigkeit mit Covid-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) infizieren, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung."
"Ärztliche Berufskrankheiten-Anzeige und Kostenübernahme von Testungen bei Covid-19-Verdacht (aktualisiert: 23.04.2020)
:
Die Erkrankung von versicherten Personen infolge einer nachweislich beruflich erworbenen Infektion mit dem Corona-Virus wird als Berufskrankheit anerkannt, soweit hierfür die rechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen."
Das gilt seit April und sollte eigentlich bekannt sein (entweder Info durch den jeweiligen Arbeitsschutzbeauftragten der Praxis, den Verband oder zumindest durch regelmäßige Selbstinformation).
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LeviathanPT schrieb:
Nicht DIE BG, sondern die BGW.
Coronavirus - BGW-online
Ziemlich weit unten:
"Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung (aktualisiert: 09.04.2020)
Versicherte der BGW, die sich in Deutschland im Rahmen ihrer versicherten Tätigkeit mit Covid-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) infizieren, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung."
"Ärztliche Berufskrankheiten-Anzeige und Kostenübernahme von Testungen bei Covid-19-Verdacht (aktualisiert: 23.04.2020)
:
Die Erkrankung von versicherten Personen infolge einer nachweislich beruflich erworbenen Infektion mit dem Corona-Virus wird als Berufskrankheit anerkannt, soweit hierfür die rechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen."
Das gilt seit April und sollte eigentlich bekannt sein (entweder Info durch den jeweiligen Arbeitsschutzbeauftragten der Praxis, den Verband oder zumindest durch regelmäßige Selbstinformation).
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Ringgeist schrieb:
Gibt es verwertbares Material hierzu, das aussagt, die BG ist in Leistung getreten?
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tom1350 schrieb:
„Um eine Aussage zu den Langfristfolgen der Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit zu treffen, ist es indes noch zu früh. Die meisten Fälle dürften sich noch in Behandlung oder in der Reha-Phase befinden, sodass noch keine Entscheidungen über eine im Zusammenhang mit COVID-19 stehende Rente zulasten der DGUV anstehen dürften, wie eine DGUV-Sprecherin die Situation einordnet."
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tom1350 schrieb:
„Zum Stichtag 3. Juli ist von den Unfallversicherungsträgern in Deutschland in 5762 Fällen nach Verdachtsmeldung COVID-19 als Berufskrankheit (BK) anerkannt worden. Das teilt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ mit. Die betreffenden Personen stammten allesamt aus den Reihen der Gesundheitsberufe, heißt es ergänzend."
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Ringgeist schrieb:
Hier sind aber schlaue Leute unterwegs. Soll BG Wohlfahrtspflege für Pedanten heißen. Nebensächlich, es geht um Leistungsbezug. Und da stellen die sich mit anzunehmender Sicherheit quer, genauso wie andere Leistungs Träger, wie Tom 1350 schon schrieb. Wartet mal ab, wir werden sehen.
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