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Wir bieten Dir: betriebliche
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Andreas Gabriel schrieb:
Hat jemand von Euch schon Erfahrungen gemacht, im Umgang mit schwangeren Mitarbeiterinnen während der Corona-Epidemie?Eine Mitarbeiterin von mir erwartet ein Kind und ich möchte sie, und dem Baby, keiner erhöhten Gefahr durch das Coronavirus aussetzen. Ich erwäge im Rahmen des Arbeitsschutzes ein Beschäftigungsverbot für sie auszusprechen !Wie muss ich da vorgehen?Wie läuft das mit der Lohnfortzahlung?Wer ist da zuständig?
Ein Arbeitsverbot kann die Gynäkologin ausstellen. Das wäre am einfachsten.
Alternativ (sollte die Ärztin dies verweigern) kannst Du ein Arbeitsverbot ausstellen und dies dem Gewerbeaufsichtsamt melden. Gründe für ein Arbeitsverbot bei PTs gibt es neben Corona fast immer (schwer heben usw.). Desweiteren musst Du Deine Kollegin über Ihre Rechte und Pflichten als schwangere Arbeitnehmerin aufklären (Arbeitsschutz, Mutterschutzgesetz).
Das Arbeitsentgelt wird Dir mit den Nebenkosten zu (fast) 100% über die Umlage von der Krankenkasse ersetzt.
Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.
Liebe Grüße
A. Korn
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Körnchen schrieb:
Du musst als erstes die Schwangerschaft bei der zuständigen Behörde melden (in NS ist es das Gewerbeaufsichtsamt).
Ein Arbeitsverbot kann die Gynäkologin ausstellen. Das wäre am einfachsten.
Alternativ (sollte die Ärztin dies verweigern) kannst Du ein Arbeitsverbot ausstellen und dies dem Gewerbeaufsichtsamt melden. Gründe für ein Arbeitsverbot bei PTs gibt es neben Corona fast immer (schwer heben usw.). Desweiteren musst Du Deine Kollegin über Ihre Rechte und Pflichten als schwangere Arbeitnehmerin aufklären (Arbeitsschutz, Mutterschutzgesetz).
Das Arbeitsentgelt wird Dir mit den Nebenkosten zu (fast) 100% über die Umlage von der Krankenkasse ersetzt.
Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.
Liebe Grüße
A. Korn
Wenn die Ärztin es nicht macht, kannst du es auch selbst aussprechen.
Ich habe damals ( war vor Corona )von der Krankenkasse der Angestellten ein Formular bekommen. Das findest du evtl auf der Seite der Kasse als Download.
Wenn die Kasse das von dir ausgesprochene Berufsverbot akzeptiert, übernimmt sie ab dann die kompletten Kosten. Du gehst zunächst in Vorlage, bekommst aber alles zurück, hat bei mir problemlos funktioniert.
Ich hatte mich vorher beim zuständigen Regierungspräsidium erkundigt und zum Glück einen sehr kompetenten Sachbeabeiter gehabt, der mir gute Hinweise und Tipps gegeben hat.
LG und bleibt gesund :blush:
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Lamaca schrieb:
Meine schwangere Nichte hat ein Beschäftigungsverbot wegen Corona von ihrer Frauenärztin ausgestellt bekommen.
Wenn die Ärztin es nicht macht, kannst du es auch selbst aussprechen.
Ich habe damals ( war vor Corona )von der Krankenkasse der Angestellten ein Formular bekommen. Das findest du evtl auf der Seite der Kasse als Download.
Wenn die Kasse das von dir ausgesprochene Berufsverbot akzeptiert, übernimmt sie ab dann die kompletten Kosten. Du gehst zunächst in Vorlage, bekommst aber alles zurück, hat bei mir problemlos funktioniert.
Ich hatte mich vorher beim zuständigen Regierungspräsidium erkundigt und zum Glück einen sehr kompetenten Sachbeabeiter gehabt, der mir gute Hinweise und Tipps gegeben hat.
LG und bleibt gesund :blush:
Gruß
Peter
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Peter Stracke schrieb:
Andere Möglichkeit ist über einen Betriebsarzt. So haben wir das gemacht.
Gruß
Peter
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Martin schrieb:
wir auch über den betriebsarzt. im zweifel für den schutz des kindes...
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Fuzziguzzi schrieb:
Das Beschäftigungsverbot kannst du als PI bei einer schwangeren AG auch ohne Corona selbst ausprechen und mit Coronagefahr sicher umso mehr. Bei meinen Mitarbeiterinnen habe ich es immer ohne Probleme ausgesprochen und die Kosten ersetzt bekommen und alles ohne Corona.
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Faulsack schrieb:
Genau, bei einer Pandemie mit Beschränkungen ist der schwangeren MA ein Beschäftigungsverbot zwingend auszustellen, Kasse zahlt die Lohnkosten weitgehend
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