Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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so langsam habe ich den Überblick verloren und ich brauche euer Schwarmwissen. Darf ich laut Coronaschutzverordung in NRW, aktueller Stand 14.06.2021, Selbstzahler (ohne Rezept, ohne PKV) behandeln? Rein physiotherapeutisch also kein sek. HP? Mit Prävebtionsvertrag ( KG, MT & Massage)?
Ich danke euch schon mal im Voraus für nette fachliche Antworten.
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kroetzi schrieb:
Das wäre mir neu dass man unabhängig von Corona ohne Rezept und ohne HP die Heilmittel KG und MT abgeben dürfte. Präventionsvertrag hin oder her.
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Bernie schrieb:
Ist mir auch gleich in den Sinn gekommen. Übungen aus der KG können sicherlich als Prävention durchgehen. Vor allem, wenn der Kunde keine Krankheiten hat. Aber MT als Prävention ? Das ist rechtlich nicht vermittelbar. Aber sind wir mal ehrlich, ich denke, dass die wenigsten das wissen und so eng sehen. Vermutlich ist dene nicht mal bekannt, dass das dann auch noch umsatzsteuerbare Umsätze sind........
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beast schrieb:
Umsatzsteuerbar ab 17500 €...aber ja...das sollte man schon wissen und getrennte Konten für diese Dinge haben
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Inche schrieb:
Falsch neu 22000€
jJA; DAS IST NEU:::SEIT CORONA
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beast schrieb:
@Inche
jJA; DAS IST NEU:::SEIT CORONA
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Inche schrieb:
@beast nein das hat nix mit Corona zu tun die Kleinunternehmer Regelung wurde grundsätzlich schon eine weile von 17500€ auf 22000 anghoben
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Problem beschreiben
pariss schrieb:
Guten Morgen liebe Kolleg*innen,
so langsam habe ich den Überblick verloren und ich brauche euer Schwarmwissen. Darf ich laut Coronaschutzverordung in NRW, aktueller Stand 14.06.2021, Selbstzahler (ohne Rezept, ohne PKV) behandeln? Rein physiotherapeutisch also kein sek. HP? Mit Prävebtionsvertrag ( KG, MT & Massage)?
Ich danke euch schon mal im Voraus für nette fachliche Antworten.
So weit mir bekannt ist, gilt in NRW immer noch nofallbedingte Behandlung auf ärztliche Verordung. Daran hat sich auch seit dieser Woche mit den gesetzl. Aufhebungen nichts getan, oder?
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§17 Abschnitt2 Absatz 2
Dienst- und Handwerkerleistungen nach Absatz 1 Nummer 2 mit sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, wobei sowohl Kundinnen und Kunden als auch die Person, die diese Handwerks- oder Dienstleistungen ausführt, über einen Negativtestnachweis verfügen müssen, wenn die Kundin oder der Kunde zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske trägt, sowie der Mindestabstand nur zwischen der Kundin oder dem Kunden einer-seits und der leistungserbringenden Person andererseits unterschritten werden darf, aber zwischen Kundinnen und Kunden untereinander ständig gesichert eingehalten werden muss,
Ansonsten (und das soll nicht überheblich sein): es ist sinnvoll, die Coronaschutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes zu lesen, um aktuell informiert zu sein. Für NRW: Link
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@pariss seit dem 12.Juni gilt ein dickes Ja für Massage, Maniküre und Co, wenn:
§17 Abschnitt2 Absatz 2
Dienst- und Handwerkerleistungen nach Absatz 1 Nummer 2 mit sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, wobei sowohl Kundinnen und Kunden als auch die Person, die diese Handwerks- oder Dienstleistungen ausführt, über einen Negativtestnachweis verfügen müssen, wenn die Kundin oder der Kunde zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske trägt, sowie der Mindestabstand nur zwischen der Kundin oder dem Kunden einer-seits und der leistungserbringenden Person andererseits unterschritten werden darf, aber zwischen Kundinnen und Kunden untereinander ständig gesichert eingehalten werden muss,
Ansonsten (und das soll nicht überheblich sein): es ist sinnvoll, die Coronaschutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes zu lesen, um aktuell informiert zu sein. Für NRW: Link
Viele Grüße
Monika
Das hat ja nix mit einer Corona-Verordnung zu tun. Die greift ja erst im zweiten Schritt. Erst Berufsrecht (Also das dürfen), dann Corona-Verordnung (können).
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Bernie schrieb:
"Darf ich ohne Rezept Selbstzahler behandeln?" Das kommt darauf an. Hat der Selbstzahler z.B. Schmerzen: NEIN! Kommt er zu Dir um sich Übungen zeigen zu lassen: JA! (Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen ist Heilkunde)
Das hat ja nix mit einer Corona-Verordnung zu tun. Die greift ja erst im zweiten Schritt. Erst Berufsrecht (Also das dürfen), dann Corona-Verordnung (können).
vielen Dank, dass ist genau das was ich wissen wollte. Erst Berufrecht- dann Corona- Verordnung. Die Umsatzsteuer war hier jetzt nicht gefragt. Aber auch wieder etwas dazu gelernt, wenn diese auf 22.000,-€ erhöht wurde. =)
Dienst- und Handwerkerleistungen nach Absatz 1 Nummer 2 von Handwerkern und – un-abhängig vom Vorliegen einer Approbation oder eigenen Heilkundeerlaubnis – Dienstleis-tern im Gesundheitswesen (einschließlich Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizini-sche Fußpflege, Logopäden, Hebammen und so weiter, Hörgeräteakustikern, Optikern, orthopädischen Schuhmachern und so weiter), die medizinisch notwendig sind oder im Rahmen der Frühförderung erbracht werden, ohne das Erfordernis eines Negativtestnachweises, auch wenn zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske getragen wird.
Medizinisch notwendig heißt für mich, die Kund*innen haben zuerst einen Arzt gesehen!
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pariss schrieb:
@Bernie
vielen Dank, dass ist genau das was ich wissen wollte. Erst Berufrecht- dann Corona- Verordnung. Die Umsatzsteuer war hier jetzt nicht gefragt. Aber auch wieder etwas dazu gelernt, wenn diese auf 22.000,-€ erhöht wurde. =)
Dienst- und Handwerkerleistungen nach Absatz 1 Nummer 2 von Handwerkern und – un-abhängig vom Vorliegen einer Approbation oder eigenen Heilkundeerlaubnis – Dienstleis-tern im Gesundheitswesen (einschließlich Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizini-sche Fußpflege, Logopäden, Hebammen und so weiter, Hörgeräteakustikern, Optikern, orthopädischen Schuhmachern und so weiter), die medizinisch notwendig sind oder im Rahmen der Frühförderung erbracht werden, ohne das Erfordernis eines Negativtestnachweises, auch wenn zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske getragen wird.
Medizinisch notwendig heißt für mich, die Kund*innen haben zuerst einen Arzt gesehen!
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Bernie schrieb:
Nicht nur "gesehen". Medizinisch notwendig bedeutet hier Rezept, also Delegation. Wenn die medizinisch notwendig sind, dann muss das ja irgendwie nachgewiesen werden. Wenn Du z.B. eine "medizinisch" notwendige Behandlung ohne Rezept durchführst und ohne sekt. HP PT zu sein, dann begehst Du ja eine Straftat nach dem HeilprG. Straftaten sind von der Coronaverordnung nicht gedeckt- so meine Auslegung. Aber: In den Verordnungen steht oftmals auch völliger Blödsinn drin. In BW z.B. wurden immer die HP "vergessen", aber die "Osteopathen" (die es ja gar nicht gibt!), die wurden extra erwähnt. Die Unkenntnis unseres Systems unseres Systems gibt es halt auch in den Ministereien. Das liegt aus meiner Sicht am ständigen downgraden der öffentlichen Verwaltung und Verdummung im Allgemeinen. Meine persönliche Meinung.
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Problem beschreiben
pariss schrieb:
Danke für eure Antworten. Um es kurz runter zu brechen. Darf ich ohne Rezept Selbstzahler behandeln? Wie z.B. mit einer 10-erKarte Massage?
So weit mir bekannt ist, gilt in NRW immer noch nofallbedingte Behandlung auf ärztliche Verordung. Daran hat sich auch seit dieser Woche mit den gesetzl. Aufhebungen nichts getan, oder?
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