Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
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Coronabedingt war die Einrichtung geschlossen.
Kann ich am 8.5. den ersten Termin einsetzen und die 12-Wochen-Frist außer acht lassen?
Vielen Dank schon mal im voraus
:smile:
Ps: Die Überschrift lautet natürlich: Beginn und Ende während Corona Zeit
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Papa Alpaka schrieb:
Ich würde die VO einfach erneut ausstellen lassen, das spart in der Abrechnung den Stress wenn irgendjemand meint du hättest bis zum 14.3. mit der Behandlung beginnen müssen.
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LeviathanPT schrieb:
Ja, kannst Du.
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jonauti schrieb:
Ich habe eine Verordnung vom 28.2.2020 mit 24 mal KG/HB.
Coronabedingt war die Einrichtung geschlossen.
Kann ich am 8.5. den ersten Termin einsetzen und die 12-Wochen-Frist außer acht lassen?
Vielen Dank schon mal im voraus
:smile:
Ps: Die Überschrift lautet natürlich: Beginn und Ende während Corona Zeit
Eine andere HMV vom Mai (erste Behandlung) , dann Fortsetzung Ende Juli. Unterbrechung waren mehr als 10 Wochen . So in Ordnung?
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idefix- schrieb:
wir lassen uns grundsätzlich neu Verordnungen ausstellen, egal was die Fristen sagen oder was durch Corona anders geregelt wäre. Sicher ist sicher. Unterbrechungen länger als 20 Tage (Urlaub / Krankheit) machen wir nicht.
Die Ersatzkassen haben keine Fristen für die Unterbrechungen (nach den 14 Tagen)
Bei allen anderen sind 28 Tage mit dem entsprechenden Kürzel möglich (wenn die 14 Tage überschritten werden)
Ist halt etwas patientenfreundlicher....
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mbone schrieb:
Kann man machen - geht aber auch anders
Die Ersatzkassen haben keine Fristen für die Unterbrechungen (nach den 14 Tagen)
Bei allen anderen sind 28 Tage mit dem entsprechenden Kürzel möglich (wenn die 14 Tage überschritten werden)
Ist halt etwas patientenfreundlicher....
Somit gibt es bei uns max. 21 Tage wegen, das kann ich therapeutisch vertreten
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idefix- schrieb:
28 Tage ? Also laut AOK Bayern und Techniker gibt es keine Tagesangabe bei einer Unterbrechung. 14 Tage stehen im Vertrag, alles was drüber hinausgeht, wegen Krankheit oder Urlaub, liegt in der Ermessenssache des Therapeuten, (wie lange ist eine Unterbrechung therapeutisch vertretbar - so die Ansage der Kassen ) eine längere Unterbrechung muss von den Kassen nicht anerkannt werden. So war die Auskunft die mir im Winter gegeben wurde.
Somit gibt es bei uns max. 21 Tage wegen, das kann ich therapeutisch vertreten
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Papa Alpaka schrieb:
...und wegen solch schwammige Auslegung nehme ich schlicht die HMR als Leitfaden (14 Tage). Dann habe ich einmal den Stress auf die knallharte Formulierung in der Grundlage meiner Behandlung und dann ist gut - eine Kasse welche die HMR leichtfertig beugt handelt bestimmt auch an anderen Stellen mit großzügiger Auslegung geltenden Rechts. Ach nee, das ist ja keine Einmischung in die ärztliche Diagnosehoheit sondern nur Beratung, die höheren Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds werden billigend in Kauf genommen :wink:
AOK Baden Württemberg § 4 Absch. 7a : Link
Vdek §6 4b : Link
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mbone schrieb:
Zum Beispiel:
AOK Baden Württemberg § 4 Absch. 7a : Link
Vdek §6 4b : Link
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Papa Alpaka schrieb:
Die rahmenvertraglichen Vereinbarungen sind mir, zumindest für die Kassen mit denen ich häufiger zu tun habe, geläufig. Verträge setzen aber nicht die HMR außer Kraft ... und welche Kasse sagt "oh, sie haben versehentlich die Vereinbarungen aus einem anderen RV angewandt, ausnahmsweise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übernehmen wir die finanzielle Verantwortung für Ihren Flüchtigkeitsfehler"?
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mbone schrieb:
Nach diesen "Richtlinien" rechne ich die letzten Jahre meine Rezepte ab, bzw setze meine F und K und hatte deswegen noch nie eine Absetzung.
(für das durcheinanderwerfen habe ich um die €3.000 in rahmenvertraglich vereinbartem Lehrgeld gezahlt, seit ich die HMR anwende: keine Absetzungen mehr wegen überschritten Fristen und bisher noch kein Beratungsangebot durch die GKVen, den Spitzenverband Heilmittelerbringer oder Ärzte)
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Papa Alpaka schrieb:
Mir war"s irgendwann zu blöd, die Rahmenverträge diverser AOKen und des VdEK mit 18/19/28/o.A. Tagen Unterbrechungsfristen auseinanderhalten zu dürfen. 14 Tage für alle, gemäß HMR, fertig :smile:
(für das durcheinanderwerfen habe ich um die €3.000 in rahmenvertraglich vereinbartem Lehrgeld gezahlt, seit ich die HMR anwende: keine Absetzungen mehr wegen überschritten Fristen und bisher noch kein Beratungsangebot durch die GKVen, den Spitzenverband Heilmittelerbringer oder Ärzte)
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Heuberger schrieb:
Habe eine HMV vom März, in der die erste Behandlung statt fand. Nun möchte der Patient die Behandlung fortsetzen. Geht das noch?
Eine andere HMV vom Mai (erste Behandlung) , dann Fortsetzung Ende Juli. Unterbrechung waren mehr als 10 Wochen . So in Ordnung?
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Hab ich auch so gemacht.
Ich habe Rezepte (nach dem 28.2. ausgestellt) Mitte März unterbrochen und Mitte Juni weitergführt: kein Problem!
Die Regelungen galten (jetzt spontan erinnert) bis 30.06.
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mbone schrieb:
Ja das ist so möglich.
Hab ich auch so gemacht.
Ich habe Rezepte (nach dem 28.2. ausgestellt) Mitte März unterbrochen und Mitte Juni weitergführt: kein Problem!
Die Regelungen galten (jetzt spontan erinnert) bis 30.06.
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Heuberger schrieb:
die Antworten helfen mir konkret jetzt aber nicht. Klar, mit nem neuen Rezept bin ich auf der sicheren Seite, aber dachte mit der Corona-Unterbrechung ist das o.g. auch so möglich ?!
Die Regelungen galten bis 30.06. das ist korrekt.
Wenn ich Mitte März unterbreche und dann erst Ende Juli fortsetze (sprich NACH dem 30.06.) ist es auch machbar ?!
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mbone schrieb:
nein
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Heuberger schrieb:
ok DANKE .
Die Regelungen galten bis 30.06. das ist korrekt.
Wenn ich Mitte März unterbreche und dann erst Ende Juli fortsetze (sprich NACH dem 30.06.) ist es auch machbar ?!
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