Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
Folgendes: meine Anmeldungsdame ist 2-fach geimpft, war bzw ist leicht erkältet und hat daraufhin einen Schnelltest gemacht, der positiv war. Am Freitag beim Hausarzt gewesen, Samstag Ergebnis des PCR Test positiv. Das Gesundheitsamt hat sich bisher nur per Mail bei ihr gemeldet, dass sie sie in den nächsten Tagen kontaktieren. Arzt frägt ob Sie eine AU braucht.
Wenn der Arzt eine AU ausstellt, kann man dann trotzdem diesen Antrag stellen oder läuft das alles ohne AU?
Welche Formulare vom Arbeitnehmer werden benötigt um diesen Antrag zu stellen?
Was bekommt man denn letztendlich erstattet? Mein Steuerberater kennt sich hiermit leider auch nicht exakt aus.
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank vorab.
Vg Isi
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
isi.d schrieb:
Hallo, kann mich jemand aufklären...schon viel belesen, aber doch nicht ganz verständlich für mich.
Folgendes: meine Anmeldungsdame ist 2-fach geimpft, war bzw ist leicht erkältet und hat daraufhin einen Schnelltest gemacht, der positiv war. Am Freitag beim Hausarzt gewesen, Samstag Ergebnis des PCR Test positiv. Das Gesundheitsamt hat sich bisher nur per Mail bei ihr gemeldet, dass sie sie in den nächsten Tagen kontaktieren. Arzt frägt ob Sie eine AU braucht.
Wenn der Arzt eine AU ausstellt, kann man dann trotzdem diesen Antrag stellen oder läuft das alles ohne AU?
Welche Formulare vom Arbeitnehmer werden benötigt um diesen Antrag zu stellen?
Was bekommt man denn letztendlich erstattet? Mein Steuerberater kennt sich hiermit leider auch nicht exakt aus.
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank vorab.
Vg Isi
Die Möglichkeit zur Quarantäne Erstattung gibt es nur für nicht infizierte Personen die in Quarantäne müssen (ab heute aber in den meisten Bundesländern nur für geimpfte).
Spannend wird noch, ob das Gesundheitsamt bei Euch weitere Mitarbeiter in Quarantäne steckt, mit denen sie Kontakt hatte. Bei ungeimpften sehr wahrscheinlich.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ALTAVIT schrieb:
Da sie erkrankt/infiziert ist, ist das für Dich wie eine normale AU mit Lohnfortzahlung zu behandeln. Sie sollte sich eine AU Bescheinigung vom Arzt besorgen, dann hast Du zumindest die Möglichkeit zur teilweisen U1 Erstattung über die Krankenkasse.
Die Möglichkeit zur Quarantäne Erstattung gibt es nur für nicht infizierte Personen die in Quarantäne müssen (ab heute aber in den meisten Bundesländern nur für geimpfte).
Spannend wird noch, ob das Gesundheitsamt bei Euch weitere Mitarbeiter in Quarantäne steckt, mit denen sie Kontakt hatte. Bei ungeimpften sehr wahrscheinlich.
Am Besten mit zuständigem Gesundheitsamt besprechen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Äntz schrieb:
Ich bin mir nicht sicher, ob das geändert wurde oder es Unterschiede in den Bundesländern gibt. Im Saarland galt zumindest bis Mitte des Jahres, dass bei Mitarbeiter/innen, die in Quarantäne mussten ( infiziert oder Kontaktperson) die Lohnkosten in diesen Zeitraum entschädigt wurden. Hatten wir beides. Haben wir Online gemacht nach Beendigung der Quarantäne. Lohnbescheinigungen, Quarantebescheid digital mitgeschickt..
Am Besten mit zuständigem Gesundheitsamt besprechen.
Gefällt mir
Mein Kenntnisstand ist folgender:
Das IfSG ist ein Bundesgesetz; es kann somit im Prinzip in Bayern nichts anderes gelten als z. B. in Hamburg. Wenn mit einem Tätigkeitsverbot belegte Infizierte nicht krank sind und somit auch keine AU-Bescheinigung bekommen, dann zahlt der AG max. 6 Wochen den Lohn weiter und hat einen (100%igen) Erstattungsanspruch im Rahmen des § 56 IfSG gegen das jeweilige Bundesland. Bei einem Infizierten mit AU-Bescheinigung greift das Lohnfortzahlungsgesetz und bei kleinen Betrieben (bis 20 AN) die Teilerstattung durch die gesetzl. KK im Rahmen der U1.
"Neu" ist die Regelung zum Erstattungsausschluß im Rahmen des §56 IfSG, wenn es sich bei dem Infizierten bzw. den ebenfalls in Quarantäne geschickten Kontaktpersonen um Nichtgeimpfte, Nichtgenesene handelt, und diese keine stichhaltigen Gründe für das Nichtimpfen vorbringen können. Siehe dazu auch:
/Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfalls für Arbeitnehmer und Selbständige - Bundesgesundheitsministerium
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
W. Stangner schrieb:
ALTAVIT schrieb am 02.11.2021 10:40 Uhr:Ok, also in Bayern ist die Erstattung für infizierte eindeutig ausgeschlossen Ich bitte um Nachweise, Quellenangaben zu dieser Feststellung.
Mein Kenntnisstand ist folgender:
Das IfSG ist ein Bundesgesetz; es kann somit im Prinzip in Bayern nichts anderes gelten als z. B. in Hamburg. Wenn mit einem Tätigkeitsverbot belegte Infizierte nicht krank sind und somit auch keine AU-Bescheinigung bekommen, dann zahlt der AG max. 6 Wochen den Lohn weiter und hat einen (100%igen) Erstattungsanspruch im Rahmen des § 56 IfSG gegen das jeweilige Bundesland. Bei einem Infizierten mit AU-Bescheinigung greift das Lohnfortzahlungsgesetz und bei kleinen Betrieben (bis 20 AN) die Teilerstattung durch die gesetzl. KK im Rahmen der U1.
"Neu" ist die Regelung zum Erstattungsausschluß im Rahmen des §56 IfSG, wenn es sich bei dem Infizierten bzw. den ebenfalls in Quarantäne geschickten Kontaktpersonen um Nichtgeimpfte, Nichtgenesene handelt, und diese keine stichhaltigen Gründe für das Nichtimpfen vorbringen können. Siehe dazu auch:
/Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfalls für Arbeitnehmer und Selbständige - Bundesgesundheitsministerium
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ALTAVIT schrieb:
Sorry da hast Du Recht. Ich meinte Infizierte mit Symptomen, die auch eine AU Bescheinigung haben. Da habe ich mich leider nicht ganz präzise ausgedrückt.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ALTAVIT schrieb:
Ok, also in Bayern ist die Erstattung für infizierte eindeutig ausgeschlossen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
elena34 schrieb:
Sie ist geimpft und trotzdem krank, also AU und Lohnfortzahlung!
Mein Profilbild bearbeiten