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Carolinsky9 schrieb:
Hallo klonkrieger!
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Klonkrieger schrieb:
Auf B5 aktuell gehört gerade eben
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Klonkrieger schrieb:
Scheinbar dürfen in Bayern die physios ab Montag wieder regulär öffnen _also ohne diese notfall Klausel. Was bedeutet das für Kurse und trainingsbereich? Gehört ja bei vielen dazu...
Hier findet ihr es schriftlich:
[kaputter Link]
[kaputter Link]
Ab 04.Mai 2020 inklusive Maskenpflicht für Therapeuten dürfen PT Praxen wieder öffnen.
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Die Mitteilung der Staatregierung lautet:
• Friseur- und Fußpflegebetriebe dürfen ab 4. Mai 2020 wieder öffnen. Ebenso uneingeschränkt dürfen Physiotherapeuten tätig werden. Auch für diese Berufsgruppen gilt künftig insbesondere die Maskenpflicht.
Ob das für Prävention, Trainingsbereich und Kurse auch gilt. Keine Ahnung. Glaube ich eher nicht.
Da gibt es ja noch andere Anordnungen z.B. Das Fitnessstudios noch geschlossen bleiben müssen.
Präventionskurse müssen zumindest solange noch Kontaktsperre besteht ausgesetzt werden.
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JBB schrieb:
PT Praxen waren ja nie geschlossen. Da wurden in der Presse Friseure/Fußpflege und PT Praxen was die Schließung bzw. Öfnnung bertrifft einfach in einen Topf geworfen.
Die Mitteilung der Staatregierung lautet:
• Friseur- und Fußpflegebetriebe dürfen ab 4. Mai 2020 wieder öffnen. Ebenso uneingeschränkt dürfen Physiotherapeuten tätig werden. Auch für diese Berufsgruppen gilt künftig insbesondere die Maskenpflicht.
Ob das für Prävention, Trainingsbereich und Kurse auch gilt. Keine Ahnung. Glaube ich eher nicht.
Da gibt es ja noch andere Anordnungen z.B. Das Fitnessstudios noch geschlossen bleiben müssen.
Präventionskurse müssen zumindest solange noch Kontaktsperre besteht ausgesetzt werden.
Das Wort `uneingeschränkt` ist in diesem Fall sehr wichtig!
Danke für die Richtigstellung :ok_hand:
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thomas gloy schrieb:
Vollkommen richtig!
Das Wort `uneingeschränkt` ist in diesem Fall sehr wichtig!
Danke für die Richtigstellung :ok_hand:
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Klonkrieger schrieb:
Also um es auf die Spitze zu treiben: Wenn da uneingeschränkt steht, dann müsste ich doch alles was zu meiner Praxis gehört wieder nutzen dürfen - auch den Trainingsbereich mit seinen Selbstzahlern und die Kurse. Das wiederum erscheint mir im Hinblick auf die Fitnessstudios aber eher noch nicht möglich...
Zu aller erst sollten wir mal uns selbst und auch die Praxis schützen! Eh klar weil wenn auch nur eine-r tatsächlich erkrankt dann schau mer halt mal wieder 14 Tage Anne Will oder das Nord Magazin oder dahoam is dahoam. Tut mir das nicht an. Bitte! Mehr muss ich nicht sagen
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Hähnchen schrieb:
Wie Du sagst, um es auf die Spitze zu treiben
Zu aller erst sollten wir mal uns selbst und auch die Praxis schützen! Eh klar weil wenn auch nur eine-r tatsächlich erkrankt dann schau mer halt mal wieder 14 Tage Anne Will oder das Nord Magazin oder dahoam is dahoam. Tut mir das nicht an. Bitte! Mehr muss ich nicht sagen
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thomas gloy schrieb:
Hallo zusammen!
Hier findet ihr es schriftlich:
[kaputter Link]
[kaputter Link]
Ab 04.Mai 2020 inklusive Maskenpflicht für Therapeuten dürfen PT Praxen wieder öffnen.
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Horatio72 schrieb:
OK. Nun die 100000 Euro Frage: Das gilt nur für Bayern jetzt richtig?
leider kann ich den link von thomas gloy nicht öffnen. Es steht da, dass er kaputt ist. Kann mir ihn jemand bitte weiterleiten?
Gilt diese Bestimmung auch für Logopäden und Ergotherapeuten?
Danke schon mal.
Liebe Grüße
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martina552 schrieb:
Gilt nicht für Logopäden und Ergotherapeuten.Es gibt ein Schreiben vom Staatsministerium, dass diese Berufsgruppen weiterhin nur in medizinisch dringend notwendig Fällen behandeln dürfen (in Bayern).
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Susulo schrieb:
Naja, mindestens der Berufsverband, dem ich angehöre, stellt sich hier gerade vehement auf die Hinterbeine. Die Mitglieder auch.
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die Giraffe schrieb:
Hallo liebe Kollegen/Kolleginnen,
leider kann ich den link von thomas gloy nicht öffnen. Es steht da, dass er kaputt ist. Kann mir ihn jemand bitte weiterleiten?
Gilt diese Bestimmung auch für Logopäden und Ergotherapeuten?
Danke schon mal.
Liebe Grüße
Bitteschön....
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Leider steht da nichts von anderen Heilmittelerbringern. Seltsam.
Werde mich mal erkundigen und melde mich dann wieder.
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die Giraffe schrieb:
Vielen lieben Dank!
Leider steht da nichts von anderen Heilmittelerbringern. Seltsam.
Werde mich mal erkundigen und melde mich dann wieder.
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Geronimo schrieb:
In eigener Sache
Bitteschön....
hoffe dieses Mal klappt es.....
Ansonsten auf der VPT Bayern nachschauen!
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thomas gloy schrieb:
Link
hoffe dieses Mal klappt es.....
Ansonsten auf der VPT Bayern nachschauen!
diese Ankündigung verwirrt auch meine Kollegin der Wellnessmassagen in unserer Praxis. Freiberuflich und ohne Einkommen... wann darf sie denn wieder Arbeiten?
Ab dem 4.05. dürfen wir Physios auch wieder Selbstzahler (also ohne Rezept) behandeln, wenn ich das richtig erkenne. Dann sie doch eigentlich auch oder?
Danke für Eure Meinungen...
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Eisle schrieb:
Hallo in die Runde
diese Ankündigung verwirrt auch meine Kollegin der Wellnessmassagen in unserer Praxis. Freiberuflich und ohne Einkommen... wann darf sie denn wieder Arbeiten?
Ab dem 4.05. dürfen wir Physios auch wieder Selbstzahler (also ohne Rezept) behandeln, wenn ich das richtig erkenne. Dann sie doch eigentlich auch oder?
Danke für Eure Meinungen...
"grundsätzlich sind Selbstzahlerleistungen, also alle Anwendungen ohne ärztliche oder Heilpraktiker-Verordnung, nicht gestattet. Wann dies wieder möglich sein wird, ist im Moment noch nicht absehbar.
Die Anschlussbehandlungen, also Behandlungen, die direkt im Anschluss an eine ärztlich verordnete Therapie ohne weitere Verordnung durchgeführt werden, sind im Moment auch nicht möglich, da noch die Maßgabe gilt, dass nur medizinisch notwendige Behandlungen durchgeführt werden dürfen. Medizinisch notwendig ist alles, was auf Verordnung - ob durch den Arzt, den Vollheilpraktiker oder den sektoralen Heilpraktiker verordnet - abgegeben wird.
Ich empfehle im Moment, dass auch sektorale HP Verordnungen ausstellen. Ich übersende im Anhang eine Vorlage hierfür. Wenn also eine Anschlussbehandlung ohne weitere ärztliche Verordnung durchgeführt werden soll, in der Praxis ein HP oder sektoraler HP ist, kann dieser eine Privatverordnung für die Weiterbehandlung ausstellen."
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ali schrieb:
Interessant, ich dachte “Abschlussbehandlungen“ ohne Verordnungen seien grundsätzlich nicht mehr erlaubt....
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Klonkrieger schrieb:
Ja und da haben wir es wieder. Auf der einen Seite steht "uneingeschränkt" arbeiten dürfen, aber dann heißt es (womöglich) wieder bitte nur Rezeptleute, keine Selbstzahler und keine Kursler!? Also in dieser Krise ist die Kommunikation und definitionsfähigkeit extrem schlecht. Mit all diesen Einschränkungen ist das für mich noch lange kein "uneingeschränktes" Arbeiten!!!
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Matu schrieb:
Verbandsinfo heute:
"grundsätzlich sind Selbstzahlerleistungen, also alle Anwendungen ohne ärztliche oder Heilpraktiker-Verordnung, nicht gestattet. Wann dies wieder möglich sein wird, ist im Moment noch nicht absehbar.
Die Anschlussbehandlungen, also Behandlungen, die direkt im Anschluss an eine ärztlich verordnete Therapie ohne weitere Verordnung durchgeführt werden, sind im Moment auch nicht möglich, da noch die Maßgabe gilt, dass nur medizinisch notwendige Behandlungen durchgeführt werden dürfen. Medizinisch notwendig ist alles, was auf Verordnung - ob durch den Arzt, den Vollheilpraktiker oder den sektoralen Heilpraktiker verordnet - abgegeben wird.
Ich empfehle im Moment, dass auch sektorale HP Verordnungen ausstellen. Ich übersende im Anhang eine Vorlage hierfür. Wenn also eine Anschlussbehandlung ohne weitere ärztliche Verordnung durchgeführt werden soll, in der Praxis ein HP oder sektoraler HP ist, kann dieser eine Privatverordnung für die Weiterbehandlung ausstellen."
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Horatio72 schrieb:
Sobald für mein Bundesland uneingeschränkt da steht nehm ich alle Selbstzahler wieder an. Ich hab kein Bock mehr auf diese Wortklaubereien. Dann sollen sie sich bitte verständlicher ausdrücken.
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Du hast vermutlich Abends einen besseren Kopf wie wir in Bayern!
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michael558 schrieb:
Herzlichen Glückwunsch!!!
Du hast vermutlich Abends einen besseren Kopf wie wir in Bayern!
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Esra Luise schrieb:
Wie immer scheint es in jedem Bundesland anders zu sein in SH sind Heilpraxen ausdrücklich von der Maskenpflicht befreit - wer möchte kann es über das Hausrecht anordnern - und wir hatten die ganze zeit geöffnet
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