Zur Unterstützung unserer
Physiotherapie in Gronau suchen wir
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Du bist Physiotherapeut (m/w/d) mit
Leidenschaft und möchtest Teil
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tagtäglich
hilft, ihre Mobilität und
Lebensqualität zu verbessern? Dann
haben wir die passende Stelle für
dich in unserer
modernen Therapiepraxis des Roten
Kreuzes im Kreis Borken. Bewirb
di...
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"In Niedersachsen bleibt der Besuch einer Physiotherapiepraxis trotz Allgemeinverfügung gestattet. Bei laufenden Verordnungen dürfen die Therapeuten auf Grundlage ihres Fachwissens selbst entscheiden, ob eine Weiterbehandlung trotz der Corona-Infektionswelle notwendig ist. Im Zweifelsfall sollen sie Rücksprache mit dem Arzt halten, der die Verordnung ausgestellt hat. Eine zusätzliche ärztliche Bescheinigung neben der Verordnung ist in keinem Fall erforderlich.
Neue Verordnungen sollen Ärzte nur dann ausstellen, wenn dies für die gesundheitliche Situation notwendig ist und ein vorübergehendes Aussetzen zu einer Verschlechterung des Zustands des Patienten führen würde. Das stellte die niedersächsische Landesregierung nun klar."
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Olaf Seifert schrieb:
Meldung 24.3. vom IFK :
"In Niedersachsen bleibt der Besuch einer Physiotherapiepraxis trotz Allgemeinverfügung gestattet. Bei laufenden Verordnungen dürfen die Therapeuten auf Grundlage ihres Fachwissens selbst entscheiden, ob eine Weiterbehandlung trotz der Corona-Infektionswelle notwendig ist. Im Zweifelsfall sollen sie Rücksprache mit dem Arzt halten, der die Verordnung ausgestellt hat. Eine zusätzliche ärztliche Bescheinigung neben der Verordnung ist in keinem Fall erforderlich.
Neue Verordnungen sollen Ärzte nur dann ausstellen, wenn dies für die gesundheitliche Situation notwendig ist und ein vorübergehendes Aussetzen zu einer Verschlechterung des Zustands des Patienten führen würde. Das stellte die niedersächsische Landesregierung nun klar."
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ali schrieb:
welches ver...... Abrechnungszentrum war das ?
Eine Abstandsregelung und der Besuch beim Physio sind m.E. völlig unvereinbar. Wir sagen nicht nur "Übungen an". Da wir den Beschluss nach Punkt 6. Infektionsschutzgesetz-Erlass vom 23.3. direkt umgesetzt haben - auch und vor allem zum Schutz der KollegInnen (!) - leuchtet mir diese Aussage nun gar nicht ein.
Im Supermarkt, im Bus ,bei der Bank: überall Abstand , nur wir sollen uns diesem Risiko aussetzen? Ein guter Teil unserer Patienten kann pausieren bis für uns Alle die Gefahr gebannt ist. Nur Pallliativ- Akut- schwer betroffene Neuro- und Schmerzpatienten behandeln wir , da dies unserer Berufsauffassung ihretwegen verantwortungsbewusst ist.
In o.g. Erlass war dies klar formuliert: mit Bescheinigung der Unaufschiebbarkeit des Arztes.
?????????????????????????????? ... tausend Fragezeichen + freundliche Grüße
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E. aus Ol schrieb:
Sehr geehrter Herr Seifert/IFK!
Eine Abstandsregelung und der Besuch beim Physio sind m.E. völlig unvereinbar. Wir sagen nicht nur "Übungen an". Da wir den Beschluss nach Punkt 6. Infektionsschutzgesetz-Erlass vom 23.3. direkt umgesetzt haben - auch und vor allem zum Schutz der KollegInnen (!) - leuchtet mir diese Aussage nun gar nicht ein.
Im Supermarkt, im Bus ,bei der Bank: überall Abstand , nur wir sollen uns diesem Risiko aussetzen? Ein guter Teil unserer Patienten kann pausieren bis für uns Alle die Gefahr gebannt ist. Nur Pallliativ- Akut- schwer betroffene Neuro- und Schmerzpatienten behandeln wir , da dies unserer Berufsauffassung ihretwegen verantwortungsbewusst ist.
In o.g. Erlass war dies klar formuliert: mit Bescheinigung der Unaufschiebbarkeit des Arztes.
?????????????????????????????? ... tausend Fragezeichen + freundliche Grüße
nur zur Klarstellung: Ich habe nur die Aussage des IFK weitergegeben....... Mit dem IFK habe ich nichts zu tun...
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Olaf Seifert schrieb:
Hallo E aus OL :smile:,
nur zur Klarstellung: Ich habe nur die Aussage des IFK weitergegeben....... Mit dem IFK habe ich nichts zu tun...
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E. aus Ol schrieb:
ok sorry danke! Ich schreibe direkt an das Ministerium
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mein Abrechnungszentrum hat mich informiert dass je nach Bundesland ein zusätzliches Attest vom Arzt nötig ist, das die Notwendigkeit begründet. Bislang war ich der Meinung daß die Heilmittelverordnung an sich das "Attest" darstellt. Liege ich damit falsch? Laut Abrechnungszentrum soll man sich beim Verband schlau machen. Leider bin ich vor geraumer Zeit schon ausgetreten. Kann mir jemand meine Frage beantworten? Ich sitze übrigens in Niedersachsen....
Ganz ehrlich. Eine VO ist definitiv ein ärztliches Attest, welches die med Notwendigkeit ausdrückt.
Jedenfalls eine GKV VO.
Keine grüne VO!
Sollen jetzt die Pat tatsächlich die Ressourcen der Ärzte missbrauchen, um ein Attest für eine VO zu holen?!
Ich würde mit GMV darangehen und mit dem Pat zusammen entscheiden, ob die Folgen einer Nichtbehandlung tragbar sind.
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RoFo schrieb:
Ich weiß es leider nicht.
Ganz ehrlich. Eine VO ist definitiv ein ärztliches Attest, welches die med Notwendigkeit ausdrückt.
Jedenfalls eine GKV VO.
Keine grüne VO!
Sollen jetzt die Pat tatsächlich die Ressourcen der Ärzte missbrauchen, um ein Attest für eine VO zu holen?!
Ich würde mit GMV darangehen und mit dem Pat zusammen entscheiden, ob die Folgen einer Nichtbehandlung tragbar sind.
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hans19 schrieb:
Einfach die VPT Seite aufrufen, Korrektur zu gestern: kein zusätzlicher Attest nötig, Rezept reicht!!
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i.physio schrieb:
Danke Hans.. Haben noch nicht alle mitbekommen
„Die vielen Erkrankten hatten das medizinische System an den Rand des Zusammenbruchs gebracht, hinzu kommt, dass rund 5400 Beschäftigte im Gesundheitswesen positiv auf das Virus getestet wurden. Sie machen etwa zwölf Prozent aller Infizierten aus."
Corona in Spanien: Infizierte Patienten flüchten aus Klinik - mehr Tote als in China | Welt
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tom1350 schrieb:
Bitte nicht vergessen, dass wir mitten im Geschehen sind/waren. Dazu die Situation in Spanien:
„Die vielen Erkrankten hatten das medizinische System an den Rand des Zusammenbruchs gebracht, hinzu kommt, dass rund 5400 Beschäftigte im Gesundheitswesen positiv auf das Virus getestet wurden. Sie machen etwa zwölf Prozent aller Infizierten aus."
Corona in Spanien: Infizierte Patienten flüchten aus Klinik - mehr Tote als in China | Welt
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke allen. Es steht tatsächlich auf der Seite des VPT, seit heute morgen "korrigiert "
Die Allgemeinverfügung der Nds. Landesregierung vom 23.03.2020 „Soziale Kontakte beschränken – anlässlich der Corona-Pandemie regelt, dass notwendige Tätigkeiten und Verrichtungen sind weiterhin zulässig sind. Hierbei handelt es sich auch um die Inanspruchnahme ambulanter oder stationärer medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z.B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen medizinischer Fachberufe Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten).
Grundsätzlich gilt: Ein Arzt sollte derzeit nur ein Rezept für eine therapeutische Behandlung ausstellen, wenn dies die gesundheitliche Situation erfordert, zum Beispiel um die Folgen eines Schlaganfalls zu minimieren. Das bedeutet, dass sich die gesundheitliche Situation durch ein vorübergehendes Aussetzen der Behandlung nicht verschlimmern sollte. Bei vorhandenen Rezepten bzw. laufenden Maßnahmen sollte der Physiotherapeut über die Notwendigkeit aufgrund seines Fachwissens selbst entscheiden, bzw. sich im Zweifelsfall noch einmal an den verordnenden Arzt werden.
Den gesamten Wortlaut der Allgemeinverfügung können Sie unter Erlasse und Allgemeinverfügung zu den Maßnahmen der Landesregierung | Portal Niedersachsen einsehen.
Mit freundlichem Gruß
Gabriele Heiser
-Pressestelle-
Niedersächsisches Ministerium
für Soziales, Gesundheit
und Gleichstellung
Hannah-Arendt-Platz 2, 30159 Hannover
Tel.: 0511/120 4058
Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier:
[kaputter Link]
Behandlungen sind demnach ohne ärztliches Attest weiterhin möglich.
Ich habe allerdings inzwischen die Konsequenzen gezogen und meine Praxis bis Ostern geschlossen. Ich behandle momentan nur noch 4 (überwiegend) Palliativpatienten, bei denen ich die Behandlung nicht abbrechen wollte. Meine Patienten haben alle Termine erst nach Ostern. Ob das ausreicht, kann ich noch nicht beurteilen.
Allerdings kann ich inzwischen beruhigter schlafen.
Liebe Grüße
A. Korn
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Ich halte es auch so danke für den Link! Bleib(t) gesund und auch munter!!
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E. aus Ol schrieb:
Hallo!
Ich halte es auch so danke für den Link! Bleib(t) gesund und auch munter!!
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Körnchen schrieb:
Die Anordnung des Gesundheitsministeriums war leider sehr uneindeutig. Ich habe die Pressestelle des Gesundheitsministeriums befragt und habe folgende E-mail erhalten (wie wohl auch der IFK):
Die Allgemeinverfügung der Nds. Landesregierung vom 23.03.2020 „Soziale Kontakte beschränken – anlässlich der Corona-Pandemie regelt, dass notwendige Tätigkeiten und Verrichtungen sind weiterhin zulässig sind. Hierbei handelt es sich auch um die Inanspruchnahme ambulanter oder stationärer medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z.B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen medizinischer Fachberufe Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten).
Grundsätzlich gilt: Ein Arzt sollte derzeit nur ein Rezept für eine therapeutische Behandlung ausstellen, wenn dies die gesundheitliche Situation erfordert, zum Beispiel um die Folgen eines Schlaganfalls zu minimieren. Das bedeutet, dass sich die gesundheitliche Situation durch ein vorübergehendes Aussetzen der Behandlung nicht verschlimmern sollte. Bei vorhandenen Rezepten bzw. laufenden Maßnahmen sollte der Physiotherapeut über die Notwendigkeit aufgrund seines Fachwissens selbst entscheiden, bzw. sich im Zweifelsfall noch einmal an den verordnenden Arzt werden.
Den gesamten Wortlaut der Allgemeinverfügung können Sie unter Erlasse und Allgemeinverfügung zu den Maßnahmen der Landesregierung | Portal Niedersachsen einsehen.
Mit freundlichem Gruß
Gabriele Heiser
-Pressestelle-
Niedersächsisches Ministerium
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Tel.: 0511/120 4058
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Behandlungen sind demnach ohne ärztliches Attest weiterhin möglich.
Ich habe allerdings inzwischen die Konsequenzen gezogen und meine Praxis bis Ostern geschlossen. Ich behandle momentan nur noch 4 (überwiegend) Palliativpatienten, bei denen ich die Behandlung nicht abbrechen wollte. Meine Patienten haben alle Termine erst nach Ostern. Ob das ausreicht, kann ich noch nicht beurteilen.
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Liebe Grüße
A. Korn
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