Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
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Susanne D. schrieb:
Frage...wie seht Ihr folgenden Fall ?Einer meiner Patienten, ja Risikopatient, aber aus meiner therapeutischen Sicht ist die Behandlung bei ihm zwingend notwendig. Der Patient hat Diabetes, ist Übergewichtig, chronische Venenschwäche und hat somit deutliche Ödeme in den Beinen, welche bereits von Hautveränderungen begleitet sind. Da ich den Patienten schon lange betreue, weiß ich dass nach längerer Therapiepause (ab ca. der 2ten bis 3ten Woche ohne Behandlung) eine deutliche Verschlechterung eintritt. Derzeit hatten wir seine Beine super gut im "Griff". Ich muss dazu sagen das er konsequent seine Bestrumpfung trägt, seit neuem hat er sich für zu Hause und zwischendurch auch einen Lymphomaten zugelegt. Somit sind wir derzeit auf folgendem Stand: seine Hautveränderungen sind rückläufig, sein Lymphfluß ist nicht mehr durch Eiweißeinlagerungen behindert und somit ist seine Gewebe auch weich. Die Rötungen des gereizten Gewebes sind verschwunden und auch die Hautverfärbungen sind rückläufig. Halt alles was zu so einem Patienten dazugehört...kennt Ihr sicherlich alle. Jetzt ist es so, dass dieser Patient am Freitag bei seinem Phlebologen war und dieser ihm sage (laut Aussage des Pat.),es sei ihm gesetzlich verboten derzeit Rezepte auszustellen. Würde er es dennoch tun, kann es dem Patienten passieren das er das Rezept selbst zahlen muss und der verordnende Arzt bekommt eine Strafe von 1200,- €.Ausserdem würde die behandelnde Therapeutin rechtswidrig handeln. Mal abgesehen von Risikopatient, finde ich persönlich es unerhört, mit welchem Halbwissen dieser Arzt den Patienten angelogen hat. Bin kurz davor, dem Arzt auf die Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung hinzuweisen, auf welcher sogar ein Dokument zu finden ist, wie derzeit mit Heilmittelverordnungen umzugehen ist. Hier kann man auch nachlesen das Ärzte Folgeverordnungen und Verordnungen ausserhalb des Regelfalles auch nach telefonischer Anamnese ausstellen und dem Patienten zusenden darf (sogar diesen Euro für Porto bekommt der Arzt in diesem Fall erstattet. Mein Patient sollte aber einen Euro in der Praxis lassen, damit sie Ihm nach der Krise ein Rezept zuschicken können). Ich bin gerade etwas "sauer"....Was sagt Ihr dazu ?
Dem Arzt hilfreich unter die Arme greifen und auf seine KV hinweisen!
Noch besser wäre, das macht der Patient selber!
Er muss sich aktiv um neue VO kümnern, wenn er keinen Rückfall erleiden will!
Nicht jeder Arzt, wie auch nicht jeder Therapeut ist gut informiert!
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Gundsätzlich aber Sache der Patientin...
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ali schrieb:
und nach dem Hinweis auf die KV doch mal nach seiner "Quelle" fragen....je nach dem was angemessen ist und wie der Arztkontakt sonst ist via Patient oder direkt...
Gundsätzlich aber Sache der Patientin...
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RoFo schrieb:
Ich würde machen, was du ohnehin vorgeschlagen hast!
Dem Arzt hilfreich unter die Arme greifen und auf seine KV hinweisen!
Noch besser wäre, das macht der Patient selber!
Er muss sich aktiv um neue VO kümnern, wenn er keinen Rückfall erleiden will!
Nicht jeder Arzt, wie auch nicht jeder Therapeut ist gut informiert!
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1.grob fahrlässig dem ihm anvertrauten Patienten gegenüber, vielleicht könnte man sogar von unterlassener Hilfeleistung sprechen - mutwillig oder aus Unwissenheit.
2. rufschädigend für unsere Branche. Und das sollte der werte Herr durchaus einmal mitgeteilt bekommen.
P.S. wäre das nicht eine Spezialität für Herrn Alt?
Auch ein Arzt hat eine gewisse Pflicht, sich über Aktuelles zu informieren
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WinnieE schrieb:
ich finde solch eine Aussage, ob wissentlich oder unwissentlich getätigt,
1.grob fahrlässig dem ihm anvertrauten Patienten gegenüber, vielleicht könnte man sogar von unterlassener Hilfeleistung sprechen - mutwillig oder aus Unwissenheit.
2. rufschädigend für unsere Branche. Und das sollte der werte Herr durchaus einmal mitgeteilt bekommen.
P.S. wäre das nicht eine Spezialität für Herrn Alt?
Auch ein Arzt hat eine gewisse Pflicht, sich über Aktuelles zu informieren
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semi221 schrieb:
Oder, wenn der phlebologe stur bleibt mal den Hausarzt fragen ob er das Rezept ausstellen könnte....
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J.H. schrieb:
... außerdem werden den Ärzten auch per Gesetz wegen Corona sogar die Portokosten für die zugeschickte Folge- VO erstattet,die man telefonisch anfordern darf.
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