Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
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"wir danken für Ihr Schreiben an Frau Staatsministerin Huml vom 21.03.2020, die uns gebeten hat, Ihnen zu antworten. Nur durch das Zusammenwirken aller Beteiligten können wir diese Krisensituation beherrschen, daher möchten wir Ihnen dafür danken, dass Sie die Hygieneregeln in Ihrer Praxis so gewissenhaft umgesetzt haben. Bezüglich Logopädie- und Ergotherapiepraxen können wir Ihnen folgendes mitteilen: Aus der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24.03.2020 ergibt sich, dass die Praxen von Angehörigen helfender Berufe weiterhin geöffnet sein dürfen, denn diese dürfen besucht werden, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist. Medizinisch dringend erforderlich sind insbesondere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen, die der Abwendung von lebensbedrohlichen Gefahren für die körperliche oder seelische Unversehrtheit oder von Krankheitsfolgen, der Linderung von Schmerzzuständen oder der Aufrechterhaltung elementarer Lebensfunktionen dienen und keinen Aufschub erlauben. Die Entscheidung trifft im Einzelfall der behandelnde Arzt. Auch Logopäden und Ergotherapeuten sind Angehörige helfender Berufe, hier ergibt sich also kein Unterschied zu Physiotherapiepraxen. Sie dürfen also besucht werden, soweit dies nach der obigen Definition medizinisch dringend erforderlich ist. Die im Bayerische Ministerialblatt veröffentlichte Verordnung geht als Rechtsgrundlage für die vorläufige Ausgangsbeschränkung dem gesprochenen Wort auf einer Pressekonferenz vor. Werden, wie dies bei der ergangenen Allgemeinverfügung zu Betriebsuntersagungen der Fall ist, Betriebsuntersagungen auf § 28 des Infektionsschutzgesetz gestützt, so löst dies keinen Entschädigungsanspruch der Betroffenen nach § 56 IfSG oder § 65 IfSG aus. Insofern würde eine Untersagung des Betriebs von Physiotherapiepraxen auch nicht zu einem Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz führen. Unabhängig von Bemühungen auf Bundesebene zur Entlastung der Wirtschaft, hat die Bayerische Staatsregierung ein Hilfsprogramm „Soforthilfe Corona“ aufgelegt, um die wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Betriebe abzumildern. Damit soll Betrieben, die wegen der Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten kommen, unbürokratisch mit einer Einmalzahlung geholfen werden. Die Höhe der möglichen Soforthilfe ist gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten innerhalb des jeweiligen Betriebes. Alle weiteren Informationen und das entsprechende Antragsformular erhalten Sie unter dem folgendem Link: Soforthilfe Corona: Wirtschaftsministerium Bayern . Wir hoffen Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und wünschen Ihnen alles Gute! Mit freundlichen Grüßen " Ihre Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Haidenauplatz 1 81667 München.
So wie ich das jetzt verstehe, bekommen wir NUR eine Entschädigung, wenn durch Infektion der Laden dicht gemacht wird. Selber schließen oder Verluste durch Absagen der Patienten werden demnach nicht erstattet.
im 1ten Fall: Wenn ich meinen Laden selber zusperre, wie das der Fall bei mir ist, kann ich es ja verstehen,
im 2ten Fall aber: wenn nur Notfälle behandelt werden DÜRFEN und dutzende von Patienten absagen, dann bleiben wir drauf sitzen, obwohl der PI für die Mindereinnahmen nichts kann.
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für die Mindereinnahmen kann doch keiner was. Das geht nicht nur in unserer Brache so. Schausteller, Friseure, Gastronomie, Buchhändler, alle Geschäfte welche jetzt komplett schließen mussten, und und und.
WER soll denn all diese Ausfälle bezahlen?
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Susanne D. schrieb:
Hallo Idefix,
für die Mindereinnahmen kann doch keiner was. Das geht nicht nur in unserer Brache so. Schausteller, Friseure, Gastronomie, Buchhändler, alle Geschäfte welche jetzt komplett schließen mussten, und und und.
WER soll denn all diese Ausfälle bezahlen?
vlt. bin ich ja doof, meine immer gelesen zu haben, das die Verbände meinten, wir sollen alle Absagen wegen Corona dokumentieren, damit das später evtl. entschädigt werden würde. Das dies nicht zu 100 % geht is mir schon klar.
Betrifft mich auch nicht, da ich seit einer Woche komplett zu habe und das vorerst noch 2-3 Wochen.
Dachte aber an all die PI´s die tapfer weiterkämpfen und weniger bis viel weniger verdienen.
Wir sind doch SOOOO systemrelevant, heißt es wenigstens
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idefix- schrieb:
@ Susanne D
vlt. bin ich ja doof, meine immer gelesen zu haben, das die Verbände meinten, wir sollen alle Absagen wegen Corona dokumentieren, damit das später evtl. entschädigt werden würde. Das dies nicht zu 100 % geht is mir schon klar.
Betrifft mich auch nicht, da ich seit einer Woche komplett zu habe und das vorerst noch 2-3 Wochen.
Dachte aber an all die PI´s die tapfer weiterkämpfen und weniger bis viel weniger verdienen.
Wir sind doch SOOOO systemrelevant, heißt es wenigstens
" Die Entscheidung trifft im Einzelfall der behandelnde Arzt."
Das widerspricht der gelockerten, nämlich telefonischen Ausstellung von Folgeverodnungen, die der G-BA am 27.03.2020 beschlossen hat.
Dazu habe ich in einem anderen Thread geschrieben. Meiner Meinung nach ist die Aussage "Der Arzt entscheidet" nicht rechtlich gültig. Es ist natürlich ärgerlich, wenn Patienten deswegen absagen, aber ich kläre auf, dass wir arbeiten dürfen, und nicht wenige Patienten entscheiden, dass ihre Behandlung dringend ist.
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heropas schrieb:
Ich bin halt nicht einverstanden mit dem Satz des Ministeriums
" Die Entscheidung trifft im Einzelfall der behandelnde Arzt."
Das widerspricht der gelockerten, nämlich telefonischen Ausstellung von Folgeverodnungen, die der G-BA am 27.03.2020 beschlossen hat.
Dazu habe ich in einem anderen Thread geschrieben. Meiner Meinung nach ist die Aussage "Der Arzt entscheidet" nicht rechtlich gültig. Es ist natürlich ärgerlich, wenn Patienten deswegen absagen, aber ich kläre auf, dass wir arbeiten dürfen, und nicht wenige Patienten entscheiden, dass ihre Behandlung dringend ist.
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idefix- schrieb:
Hallo Kollegen in Bayern, so eben per Mail gekommen. die Antwort auf mein Schreiben
"wir danken für Ihr Schreiben an Frau Staatsministerin Huml vom 21.03.2020, die uns gebeten hat, Ihnen zu antworten. Nur durch das Zusammenwirken aller Beteiligten können wir diese Krisensituation beherrschen, daher möchten wir Ihnen dafür danken, dass Sie die Hygieneregeln in Ihrer Praxis so gewissenhaft umgesetzt haben. Bezüglich Logopädie- und Ergotherapiepraxen können wir Ihnen folgendes mitteilen: Aus der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24.03.2020 ergibt sich, dass die Praxen von Angehörigen helfender Berufe weiterhin geöffnet sein dürfen, denn diese dürfen besucht werden, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist. Medizinisch dringend erforderlich sind insbesondere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen, die der Abwendung von lebensbedrohlichen Gefahren für die körperliche oder seelische Unversehrtheit oder von Krankheitsfolgen, der Linderung von Schmerzzuständen oder der Aufrechterhaltung elementarer Lebensfunktionen dienen und keinen Aufschub erlauben. Die Entscheidung trifft im Einzelfall der behandelnde Arzt. Auch Logopäden und Ergotherapeuten sind Angehörige helfender Berufe, hier ergibt sich also kein Unterschied zu Physiotherapiepraxen. Sie dürfen also besucht werden, soweit dies nach der obigen Definition medizinisch dringend erforderlich ist. Die im Bayerische Ministerialblatt veröffentlichte Verordnung geht als Rechtsgrundlage für die vorläufige Ausgangsbeschränkung dem gesprochenen Wort auf einer Pressekonferenz vor. Werden, wie dies bei der ergangenen Allgemeinverfügung zu Betriebsuntersagungen der Fall ist, Betriebsuntersagungen auf § 28 des Infektionsschutzgesetz gestützt, so löst dies keinen Entschädigungsanspruch der Betroffenen nach § 56 IfSG oder § 65 IfSG aus. Insofern würde eine Untersagung des Betriebs von Physiotherapiepraxen auch nicht zu einem Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz führen. Unabhängig von Bemühungen auf Bundesebene zur Entlastung der Wirtschaft, hat die Bayerische Staatsregierung ein Hilfsprogramm „Soforthilfe Corona“ aufgelegt, um die wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Betriebe abzumildern. Damit soll Betrieben, die wegen der Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten kommen, unbürokratisch mit einer Einmalzahlung geholfen werden. Die Höhe der möglichen Soforthilfe ist gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten innerhalb des jeweiligen Betriebes. Alle weiteren Informationen und das entsprechende Antragsformular erhalten Sie unter dem folgendem Link: Soforthilfe Corona: Wirtschaftsministerium Bayern . Wir hoffen Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und wünschen Ihnen alles Gute! Mit freundlichen Grüßen " Ihre Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Haidenauplatz 1 81667 München.
So wie ich das jetzt verstehe, bekommen wir NUR eine Entschädigung, wenn durch Infektion der Laden dicht gemacht wird. Selber schließen oder Verluste durch Absagen der Patienten werden demnach nicht erstattet.
im 1ten Fall: Wenn ich meinen Laden selber zusperre, wie das der Fall bei mir ist, kann ich es ja verstehen,
im 2ten Fall aber: wenn nur Notfälle behandelt werden DÜRFEN und dutzende von Patienten absagen, dann bleiben wir drauf sitzen, obwohl der PI für die Mindereinnahmen nichts kann.
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Geronimo schrieb:
....das sind aber keine neuen Infos....
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