Möchtest Du wissen, ob Du ins
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
kundenorientiertes Auftreten.
- Klimatisierte Behandlungsräume
sind die Basis für unser gelebtes
Wohlfühl-Ambiente.
- Digitalisierung: Unsere
Physiotherapie sowie medizinisches
Gerätet...
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
kundenorientiertes Auftreten.
- Klimatisierte Behandlungsräume
sind die Basis für unser gelebtes
Wohlfühl-Ambiente.
- Digitalisierung: Unsere
Physiotherapie sowie medizinisches
Gerätet...
folgende Antwort habe ich bekommen...
....Die nach § 6 Abs. 3 TestVO vorgesehene zuständige Stelle zur Feststellung der Berechtigung zur Abrechnung mit dem Gesundheitsfonds ist am Hessischen Ministerium für Soziales und Integration angesiedelt.
Als Anlage senden wir Ihnen ein Informationsschreiben des HMSI plus Antragsformular in PDF-Format über die Corona – Schnelltest – Verordnung. Der Antrag muss digital einschließlich Testkonzept an das Ministerium gesendet werden.......
soweit so gut...den Antrag fülle ich aus... aber was bitte ist ein Testkonzept???Weiß da jemand was genaueres??Google kann mir auch nicht wirklich weiter helfen!?
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tigerlilly schrieb:
Hallo Ihr Lieben,ich habe bei meinem Gesundheitsamt bzgl. der Schnelltests angefragt...
folgende Antwort habe ich bekommen...
....Die nach § 6 Abs. 3 TestVO vorgesehene zuständige Stelle zur Feststellung der Berechtigung zur Abrechnung mit dem Gesundheitsfonds ist am Hessischen Ministerium für Soziales und Integration angesiedelt.
Als Anlage senden wir Ihnen ein Informationsschreiben des HMSI plus Antragsformular in PDF-Format über die Corona – Schnelltest – Verordnung. Der Antrag muss digital einschließlich Testkonzept an das Ministerium gesendet werden.......
soweit so gut...den Antrag fülle ich aus... aber was bitte ist ein Testkonzept???Weiß da jemand was genaueres??Google kann mir auch nicht wirklich weiter helfen!?
Seite 2 Beitrag von elena34
Vielleicht kannst du sie mit PN dazu nochmal anschreiben.
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tigerlilly schrieb:
Herzlichen Dank Kroetzi, das werde ich mal so schreiben!Mal schauen was von denen zurück kommt!!Es bleibt spannend!
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kroetzi schrieb:
https://www.physio.de/community/corona/kostenlose-test/28/506201/2#trenner
Seite 2 Beitrag von elena34
Vielleicht kannst du sie mit PN dazu nochmal anschreiben.
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Da das Gesundheitsamt wohl nicht dafür zuständig ist, sollte ich den Antrag und das Testkonzept ans hessische Amt für Soziales schicken!Folgendes habe ich als Antwort bekommen...
Die Coronavirus-Testverordnung des Bundes sieht eine Testung von Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen sowie Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe vor. Bei Praxispersonal anderer medizinischer Heilberufe, wie z. B. nichtärztliche Psychotherapie, Psychotherapie, Physiotherapie, Ergotherapie, kann eine Testung im Rahmen eines Testkonzepts regelmäßig erfolgen.
Der Anspruch auf Testung von Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen sowie Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe unterliegt aber nicht dem Antragsverfahren nach § 6 Abs. 3 TestV. Sie müssen daher keinen Antrag beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration einreichen. Auch das Testkonzept ist nicht mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration abzustimmen.
Es sind sowohl laborbasierte Antigen-Tests als auch PoC-Antigen-Schnelltests möglich. Die Testung hat bei PoC-Antigen-Tests durch eine Vertragsarztpraxis, die den Test durchführt, zu erfolgen oder ist bei einem Labor zu veranlassen (bei laborbasierten Antigen-Tests). Anders als Ärztinnen und Ärzte dürfen Praxen anderer medizinischer Heilberufe die Testungen für ihr Praxispersonal nicht selbst durchführen.
Ich habe daraufhin beim Hausarzt in unserer Nähe angerufen und sie führen das so durch!!Es kommen auch Kindergärtnerinnen oder Lehrer und lassen sich regelmäßig testen... Wir müssen wenn vorhanden das Versicherten Kärtchen mitbringen... der Arzt rechnet dann über die KK ab!Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!
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tigerlilly schrieb:
Hallo Horatio72!
Da das Gesundheitsamt wohl nicht dafür zuständig ist, sollte ich den Antrag und das Testkonzept ans hessische Amt für Soziales schicken!Folgendes habe ich als Antwort bekommen...
Die Coronavirus-Testverordnung des Bundes sieht eine Testung von Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen sowie Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe vor. Bei Praxispersonal anderer medizinischer Heilberufe, wie z. B. nichtärztliche Psychotherapie, Psychotherapie, Physiotherapie, Ergotherapie, kann eine Testung im Rahmen eines Testkonzepts regelmäßig erfolgen.
Der Anspruch auf Testung von Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen sowie Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe unterliegt aber nicht dem Antragsverfahren nach § 6 Abs. 3 TestV. Sie müssen daher keinen Antrag beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration einreichen. Auch das Testkonzept ist nicht mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration abzustimmen.
Es sind sowohl laborbasierte Antigen-Tests als auch PoC-Antigen-Schnelltests möglich. Die Testung hat bei PoC-Antigen-Tests durch eine Vertragsarztpraxis, die den Test durchführt, zu erfolgen oder ist bei einem Labor zu veranlassen (bei laborbasierten Antigen-Tests). Anders als Ärztinnen und Ärzte dürfen Praxen anderer medizinischer Heilberufe die Testungen für ihr Praxispersonal nicht selbst durchführen.
Ich habe daraufhin beim Hausarzt in unserer Nähe angerufen und sie führen das so durch!!Es kommen auch Kindergärtnerinnen oder Lehrer und lassen sich regelmäßig testen... Wir müssen wenn vorhanden das Versicherten Kärtchen mitbringen... der Arzt rechnet dann über die KK ab!Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!
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Horatio72 schrieb:
Mein GA weiss immer noch von nichts. Gibt es evtl ein Gerichtsurteil oder Aktenzeichen welches ich nochmal schicken kann? Telefonisch komm ich sowie nicht durch und hier immer nur die Antwort das von solchen Testungen hier keiner etwas weiß. Mittlerweile nehm ich alles nur noch mit Humor.
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tigerlilly schrieb:
Oje!!Da haben wir halt einfach das Glück, das wir hier nicht direkt in der Stadt sind!Wir haben einen guten Draht zu unserer Hausarztpraxis!War mir nicht bewusst das es so schwer sein kann eine Praxis zu finden!Ich drücke dir die Daumen das es doch noch klappt!!
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Leni C. schrieb:
Da kannst du von Glück sprechen daß du eine Arztpraxis gefunden hast die das so durchführt . Ich wähle mir die Finger wund aber finde noch keine Praxis die das so durchführt . Bis auf eine , die aber keine neuen Testpersonen mehr annimmt .
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Leni C. schrieb:
Heute große Überraschung : im Pflegeheim , wo wir nach Coronabefall ab letzter Woche wieder rein dürfen , testet das Gesundheitsamt ab heute jeden Besucher und Therapeuten der ins Heim geht . Haben das gleich heute gemacht und jetzt jeden Mittwoch . Perfekter geht es für uns nicht .
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Leni C. schrieb:
Freitag neue Erfahrung : ich wollte in das zweite Heim , das wir betreuen . Sagte , daß ich Mittwoch negativ getestet wurde . Hatte das aber nicht schriftlich . Ich kam deswegen nicht rein . Normalerweise wird bei denen auch jeden Tag getestet . Aber Freitag war dort niemand zum testen erschienen . Keiner wußte warum . Also kam ich nicht rein . Montag war ich noch da , es reichte Fiebermessen und ausfüllen des Kontaktformulars . Ich habe es den Patienten ausrichten lassen daß ich vor der Tür stehe und nicht zu ihnen darf .
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