ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Asklepios Klinik Triberg
Wir sind eine Fachklinik für
Innere Medizin und Onkologie in der
Rehabilitations- sowie
Anschlussheilbehandlungen nach
unseren Therapiekonzep...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
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M83Axel schrieb:
Hallo,ihr habt ja sicher auch mitbekommen, dass der Kanzleramtschef Herr Braun gemeint hat, dass sich bis einschließlich 19.04. nichts ändern soll. Heißt im Prinzip, dass wir in den Praxen weiterhin maximal Notfallpatienten behandeln dürfen und unsere AN in Kurzarbeit bleiben müssen wenn nicht genügend Notfallpatienten kommen?
hast du eine Quelle, die ausdrücklich hergibt, dass wir zur Zeit nur Notfallpatienten behandeln dürfen? In welchem Bundesland?
Unser VPT in MV sagt (Stand 25.03.2020 nach Telefonat mit dem VPT), weiter wie bisher, jeder Patient, der mit einer ärtzlichen Verordnung zu uns in die Praxis kommt, darf behandelt werden, da die ärztliche Verordnung für Physiotherapie dem ärztlichen Attest entspricht.
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b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),
d.h. die Patienten dürfen nur aus genanntem Grund überhaupt in die Praxis.
Der Vpt Bayern schreibt hierzu das neu ausgestellte HMV dieser Dringlichkeit entsprechen, da hierzu auch die Ärzte angehalten sind.
"Handelt es sich um ältere Verordnungen, liegt es im Ermessen des Therapeuten dies im Einvernehmen mit dem Patienten individuell zu entscheiden, ob eine Therapie erforderlich ist, oder ob die Therapie auch ohne medizinische Gefährdung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Im Zweifelsfall kann Rücksprache mit dem Arzt erfolgen."
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JBB schrieb:
Bei uns in Bayern seht das so in der Bekanntmachung der Staatsregierung:
b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),
d.h. die Patienten dürfen nur aus genanntem Grund überhaupt in die Praxis.
Der Vpt Bayern schreibt hierzu das neu ausgestellte HMV dieser Dringlichkeit entsprechen, da hierzu auch die Ärzte angehalten sind.
"Handelt es sich um ältere Verordnungen, liegt es im Ermessen des Therapeuten dies im Einvernehmen mit dem Patienten individuell zu entscheiden, ob eine Therapie erforderlich ist, oder ob die Therapie auch ohne medizinische Gefährdung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Im Zweifelsfall kann Rücksprache mit dem Arzt erfolgen."
- neurologische Patienten
- frisch Operierte
- Lymphpatienten
- akute Schmerzsyndrome
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M83Axel schrieb:
Danke jbb
- neurologische Patienten
- frisch Operierte
- Lymphpatienten
- akute Schmerzsyndrome
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M83Axel schrieb:
Danke jbb
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Küstenkind schrieb:
Hallo,
hast du eine Quelle, die ausdrücklich hergibt, dass wir zur Zeit nur Notfallpatienten behandeln dürfen? In welchem Bundesland?
Unser VPT in MV sagt (Stand 25.03.2020 nach Telefonat mit dem VPT), weiter wie bisher, jeder Patient, der mit einer ärtzlichen Verordnung zu uns in die Praxis kommt, darf behandelt werden, da die ärztliche Verordnung für Physiotherapie dem ärztlichen Attest entspricht.
Bayern...
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M83Axel schrieb:
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Landesverband Bayern // News (regional) // Einzelansicht
Bayern...
Und wie müsst ihr euch in Bayern bzgl. der Hausbesuche verhalten? Wenn verordnet, dann durchführbar?
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M83Axel schrieb:
Heime gesetzlich geschlossen; außerhalb vom Heim nur mit Maske, Handschuhe und Desinfektionsmittel - also so machen wir es. Aber auch nur bei Patienten, die die Regularien entsprechen
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ali schrieb:
Wieso unterschiedlich ? Grundsätzlich reicht eine Verordnung + Therapeut kann (zusammen mit dem Patienten) entscheiden, ob JETZT eine Behandlung indiziert ist, unterbrochen oder abgebrochen wird.
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M83Axel schrieb:
Was meinst du mit unterschiedlich?
Bisher kenne ich nur die allgemein gültige Aussage, sobald eine physiotherapeutische Verordnung ausgestellt wird, ist dies als dringlich anzusehen und darf abgearbeitet werden.
Und du M83Axel schriebst doch selbst, bei euch die Vorgabe "maximal Notbehandlung", so ist es bei uns nicht.
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Küstenkind schrieb:
Unterschiedlich, da JBB meinte, bei ihm nur medizinisch dringend erforderliche Behandlungen. Gut, dann die Frage, was ist dringend.
Bisher kenne ich nur die allgemein gültige Aussage, sobald eine physiotherapeutische Verordnung ausgestellt wird, ist dies als dringlich anzusehen und darf abgearbeitet werden.
Und du M83Axel schriebst doch selbst, bei euch die Vorgabe "maximal Notbehandlung", so ist es bei uns nicht.
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M83Axel schrieb:
Alle Rezepte nach der Ansprache von Frau Merkel (22.04.) behandeln wir, da es dann beim Arzt liegt ob er die Behandlung als dringend einstuft oder nicht. Ansonsten behandeln wir Patienten, wo wir denken, dass es ohne Behandlung zu Einschränkungen kommen würde wie z.B. frisch operierte Patienten oder Patienten mit neurologischen Störungen.
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ali schrieb:
woher kommt denn bitte die .... Formulierung "maximal Notfallbehandlung" ?
Schriftlich hieß es dann, medizinisch dringend erforderlich.
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JBB schrieb:
Das hat Markus Söder in seiner Ansprache zum Bayerischen "Erlass" so formuliert.
Schriftlich hieß es dann, medizinisch dringend erforderlich.
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Küstenkind schrieb:
Ok, danke für die Rückmeldung. Also je nach Bundesland völlig andere Handhabung.
Und wie müsst ihr euch in Bayern bzgl. der Hausbesuche verhalten? Wenn verordnet, dann durchführbar?
Was heißt die Aussage von Herrn Braun?
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M83Axel schrieb:
Aber das war ja nicht die Hauptfrage!?
Was heißt die Aussage von Herrn Braun?
Im Gesetztext für NS steht (§5), dass nur Therapien ausgeführt werden dürfen, die unaufschiebbar sind und vom Arzt verschrieben wurden. Dieses Gesetz gilt vorerst bis zum 18.4.2020. Ich habe inzwischen bis zum 14.4 geschlossen, werde da noch nachbessern müssen und behandle momentan nur Notfälle. Das sind leider nur 5-10% meiner Patienten (überwiegend palliativ). Meine Kolleginnen gehen in Kurzarbeit, bzw. feiern Überstunden ab...
Schaut einfach mal auf die Homepage Eures Landesgesundheitsministeriums!
Leider war die Verfügung des Gesundheitsministerius NS vom 23.3.2020 wegen zweifelhafter Formulierungen (im Moment ist natürlich viel mit heißer Nadel gestrickt) sehr missverständlich. Das wurde mit der jetzigen Verfügung korrigiert.
Liebe Grüße
Andreas Korn
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Körnchen schrieb:
Link
Im Gesetztext für NS steht (§5), dass nur Therapien ausgeführt werden dürfen, die unaufschiebbar sind und vom Arzt verschrieben wurden. Dieses Gesetz gilt vorerst bis zum 18.4.2020. Ich habe inzwischen bis zum 14.4 geschlossen, werde da noch nachbessern müssen und behandle momentan nur Notfälle. Das sind leider nur 5-10% meiner Patienten (überwiegend palliativ). Meine Kolleginnen gehen in Kurzarbeit, bzw. feiern Überstunden ab...
Schaut einfach mal auf die Homepage Eures Landesgesundheitsministeriums!
Leider war die Verfügung des Gesundheitsministerius NS vom 23.3.2020 wegen zweifelhafter Formulierungen (im Moment ist natürlich viel mit heißer Nadel gestrickt) sehr missverständlich. Das wurde mit der jetzigen Verfügung korrigiert.
Liebe Grüße
Andreas Korn
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