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Stellen ID 11/26/2399

Die GLG Martin Gropius Krankenhaus
GmbH in Eberswalde sucht für die
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zur sofortigen Besetzung einen
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Physiotherapeuten (m/w/d)
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Wer sind wir?
Die GLG Martin Gropius Krankenhaus
GmbH ist ein Fachkrankenhaus für
Neurologie, Psychiatrie,
Psychotherap...
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Abrechnung gem. TestV bei der KV für Nichtmitglieder
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Angela7
04.02.2022 11:10
Hallo, ich hoffe, es kann mir jemand helfen. Stelle nun schon zum 2.Mal den Antrag bei der KV zur Abrechnung der Tests. Beim ersten Mal war ein Kreuz falsch gesetzt. Damit das nicht wieder passiert, habe ich eine Frage. Bei den persönlichen Daten wird nach einer Kennung gefragt. Habt Ihr da Erfahrungen?
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Hallo, ich hoffe, es kann mir jemand helfen. Stelle nun schon zum 2.Mal den Antrag bei der KV zur Abrechnung der Tests. Beim ersten Mal war ein Kreuz falsch gesetzt. Damit das nicht wieder passiert, habe ich eine Frage. Bei den persönlichen Daten wird nach einer Kennung gefragt. Habt Ihr da Erfahrungen?
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Jeverland
04.02.2022 17:16
Du bist aber sehr spät...

Bei uns wurde nach keiner Kennung gefragt, ist aber auch schon 12 Monate her und rund 3.000 Euro Erstattung her.

Welches Bundesland ist es denn?
Jede KV macht das ja etwas anders.

Die Grundlage ist jedenfalls immer
Testung nach § 6 Absatz 3  der Testverordnung, und dann
Sonstige humanmedizinische Heilberufe (§ 4 Abs. 2 Nr. 5
Und die Einrichtung ist nicht ärztlich geleitet.


Vielleicht hilft das ja schon. Bevor du wieder falsche Kreuzchen machst sweat_smile 

Achja, in den meisten Bundesländern musst du eine Schulung in Umgang mit den Professionellen Tests machen, um abrechnen zu können.
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Du bist aber sehr spät... Bei uns wurde nach keiner Kennung gefragt, ist aber auch schon 12 Monate her und rund 3.000 Euro Erstattung her. Welches Bundesland ist es denn? Jede KV macht das ja etwas anders. Die Grundlage ist jedenfalls immer Testung nach § 6 Absatz 3  der Testverordnung, und dann Sonstige humanmedizinische Heilberufe (§ 4 Abs. 2 Nr. 5 Und die Einrichtung ist nicht ärztlich geleitet. Vielleicht hilft das ja schon. Bevor du wieder falsche Kreuzchen machst [emoji]sweat_smile[/emoji]  Achja, in den meisten Bundesländern musst du eine Schulung in Umgang mit den Professionellen Tests machen, um abrechnen zu können.
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Jeverland schrieb:

Du bist aber sehr spät...

Bei uns wurde nach keiner Kennung gefragt, ist aber auch schon 12 Monate her und rund 3.000 Euro Erstattung her.

Welches Bundesland ist es denn?
Jede KV macht das ja etwas anders.

Die Grundlage ist jedenfalls immer
Testung nach § 6 Absatz 3  der Testverordnung, und dann
Sonstige humanmedizinische Heilberufe (§ 4 Abs. 2 Nr. 5
Und die Einrichtung ist nicht ärztlich geleitet.


Vielleicht hilft das ja schon. Bevor du wieder falsche Kreuzchen machst sweat_smile 

Achja, in den meisten Bundesländern musst du eine Schulung in Umgang mit den Professionellen Tests machen, um abrechnen zu können.

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Angela7 schrieb:

Hallo, ich hoffe, es kann mir jemand helfen. Stelle nun schon zum 2.Mal den Antrag bei der KV zur Abrechnung der Tests. Beim ersten Mal war ein Kreuz falsch gesetzt. Damit das nicht wieder passiert, habe ich eine Frage. Bei den persönlichen Daten wird nach einer Kennung gefragt. Habt Ihr da Erfahrungen?



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