Liebe Physios,
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
Fast denselben Wortlaut gibt es beim VPT zu lesen.
Was reitet die Verhandelnden der Heilmittelerbringer, wenn sie die Lasten der Krankenkassen auf diejenigen abwälzen lassen, die die Leistungen auch unter Einsatz ihrer persönlichen Gesundheit erbringen.
Ein sechswöchiges Zahlungsziel ist komplett inakzeptabel !!! :point_up:
Ich bin hier (hoffentlich) eher für besonnene Beiträge bekannt, aber als ich heute mit dieser Meldung konfrontiert wurde ging mir der Puls durch die Decke.
Die Krankenkassen verfügen über Milliarden-Reserven und haben ggf. sicher einen direkteren Zugang zu staatlichen Hilfen als die einzelnen Heilmittelpraxen, weshalb es in dieser Ausnahmesituation ein angemessenerer Weg wäre, dass den Krankenkassen für eine gewisse Frist erlaubt würde ihre Zahlungen unter Vorbehalt späterer Überprüfungen leisten, so die Rechnungsprüfungen tatsächlich aufgrund von Personalmangel nicht geleistet werden könnten.
(Haben die KKen schon mal was von Homeoffice gehört ?) :unamused:
Laut dem Verband DVE der Ergos ist diese Regelung noch nicht endgültig beschlossen.
Deshalb sind jetzt alle dazu aufgefordert gegen diesen
Sonderkredit der Heilmittelerbringer an die Krankenkassen
bei Ihren Verbänden zu protestieren.
Macht den Verbänden Druck.
Verlangt Klarstellungen.
Die Risiken durch die Corona-Krise für die Praxen ist auch so schon hoch genug.
Weshalb wir eher Unterstützung als neue Lasten brauchen.
Ehrlich:
Ich kann gar nicht soviel essen wie ich Moment k*tz*n möchte. :rage:
...und das ganz ohne Infektion
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
NorbArt schrieb:
Das unsere Verbände immer wieder zu merkwürdiger und unverständlicher Kumpanei mit den Krankenkassen neigen ist hier ja leider schon Legende. Aber jetzt sind sie von allen guten Geistern verlassen worden:
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
Fast denselben Wortlaut gibt es beim VPT zu lesen.
Was reitet die Verhandelnden der Heilmittelerbringer, wenn sie die Lasten der Krankenkassen auf diejenigen abwälzen lassen, die die Leistungen auch unter Einsatz ihrer persönlichen Gesundheit erbringen.
Ein sechswöchiges Zahlungsziel ist komplett inakzeptabel !!! :point_up:
Ich bin hier (hoffentlich) eher für besonnene Beiträge bekannt, aber als ich heute mit dieser Meldung konfrontiert wurde ging mir der Puls durch die Decke.
Die Krankenkassen verfügen über Milliarden-Reserven und haben ggf. sicher einen direkteren Zugang zu staatlichen Hilfen als die einzelnen Heilmittelpraxen, weshalb es in dieser Ausnahmesituation ein angemessenerer Weg wäre, dass den Krankenkassen für eine gewisse Frist erlaubt würde ihre Zahlungen unter Vorbehalt späterer Überprüfungen leisten, so die Rechnungsprüfungen tatsächlich aufgrund von Personalmangel nicht geleistet werden könnten.
(Haben die KKen schon mal was von Homeoffice gehört ?) :unamused:
Laut dem Verband DVE der Ergos ist diese Regelung noch nicht endgültig beschlossen.
Deshalb sind jetzt alle dazu aufgefordert gegen diesen
Sonderkredit der Heilmittelerbringer an die Krankenkassen
bei Ihren Verbänden zu protestieren.
Macht den Verbänden Druck.
Verlangt Klarstellungen.
Die Risiken durch die Corona-Krise für die Praxen ist auch so schon hoch genug.
Weshalb wir eher Unterstützung als neue Lasten brauchen.
Ehrlich:
Ich kann gar nicht soviel essen wie ich Moment k*tz*n möchte. :rage:
...und das ganz ohne Infektion
das habe ich auf der IFK-Seite gesehen:
Corona: noch keine Bestätigung der Ausnahmeregelungen bei Abrechnungen
6 Wochen sind natürlich absolut inakzeptabel, aber noch ist nichts in trockenen Tüchern.
LG
A. Korn
Gefällt mir
aber noch ist nichts in trockenen Tüchern.
Um so wichtiger jetzt laut zu werden.
Wenn die 2 mitgliederstärksten Verbände so etwas als beschlossene Tatsache darstellen und dies sogar schon in die Medienwelt Einzug hält:
Coronavirus: Abrechnungsregelungen angepasst – pt_Erfolg
Dann zeigt dies wieder einmal wie viel bzw. wenig Verhandlungsgeschick hier am Werke ist.
Deshalb ist es hohe Zeit die Verbandsvertreter daran zu erinnern wessen Interessen sie zu vertreten haben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
NorbArt schrieb:
Körnchen schrieb am 13.3.20 12:45:
aber noch ist nichts in trockenen Tüchern.
Um so wichtiger jetzt laut zu werden.
Wenn die 2 mitgliederstärksten Verbände so etwas als beschlossene Tatsache darstellen und dies sogar schon in die Medienwelt Einzug hält:
Coronavirus: Abrechnungsregelungen angepasst – pt_Erfolg
Dann zeigt dies wieder einmal wie viel bzw. wenig Verhandlungsgeschick hier am Werke ist.
Deshalb ist es hohe Zeit die Verbandsvertreter daran zu erinnern wessen Interessen sie zu vertreten haben.
"Sofern die Krankenkassen eine Zahlung aufgrund krankheitsbedingter personeller Engpässe nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen sicherstellen können, wird der Vergütungsanspruch 42 Kalendertage nach dem Eingang der Abrechnungsunterlagen fällig."
In dem Physiobereich gibts wahrlich schlimmeres als eine kurzfristige Änderung der Modalitäten aufgrund der Coronasituation... Wenn die Existenz deiner Praxis bedroht ist nutzt du sowieso das Kurzarbeitergeld und minimierst deine Kosten, die ein oder andere Versicherung wird auch zahlen und wenn nichts mehr hilft, helfen Firmenkredite...
Ein wenig Verständnis für das große Ganze tut jedem gut.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
schaumormal schrieb:
Klar ist es ungünstig, aber momentan nun mal notwendig. Es kann passieren das auch in den Krankenkassen keine Leute mehr beschäftigt werden dürfen. Was passiert dann??? Ungeduldige Therapeuten verlangen 40€ je Rezept... das wird schon etwas teuer, oder meinst du nicht? Die Situation ist eine absolute Ausnahme und es steht explizit drin:
"Sofern die Krankenkassen eine Zahlung aufgrund krankheitsbedingter personeller Engpässe nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen sicherstellen können, wird der Vergütungsanspruch 42 Kalendertage nach dem Eingang der Abrechnungsunterlagen fällig."
In dem Physiobereich gibts wahrlich schlimmeres als eine kurzfristige Änderung der Modalitäten aufgrund der Coronasituation... Wenn die Existenz deiner Praxis bedroht ist nutzt du sowieso das Kurzarbeitergeld und minimierst deine Kosten, die ein oder andere Versicherung wird auch zahlen und wenn nichts mehr hilft, helfen Firmenkredite...
Ein wenig Verständnis für das große Ganze tut jedem gut.
...............
"Sofern die Krankenkassen eine Zahlung aufgrund krankheitsbedingter personeller Engpässe nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen sicherstellen können, wird der Vergütungsanspruch 42 Kalendertage nach dem Eingang der Abrechnungsunterlagen fällig."
............
Wenn Du bei einer Sache sicher sein kannst, dann, daß die Kassen diese Frist ausnutzen werden :smile:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
schaumormal schrieb am 13.3.20 15:08:
...............
"Sofern die Krankenkassen eine Zahlung aufgrund krankheitsbedingter personeller Engpässe nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen sicherstellen können, wird der Vergütungsanspruch 42 Kalendertage nach dem Eingang der Abrechnungsunterlagen fällig."
............
Wenn Du bei einer Sache sicher sein kannst, dann, daß die Kassen diese Frist ausnutzen werden :smile:
Daher bin ich schlimmeres gewohnt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
schaumormal schrieb:
definitiv, meine andere Firma hat ein Zahlungsziel mit dem Hauptkunden von 60 Tagen mit 3% Skonto und 90 Tagen :D
Daher bin ich schlimmeres gewohnt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
viento schrieb:
Leider, aber die Steuervorauszahlungen sind pünktlich, wie andere Verpflichtungen :angry:
Klar ist es ungünstig, aber momentan nun mal notwendig. Es kann passieren das auch in den Krankenkassen keine Leute mehr beschäftigt werden dürfen. Was passiert dann???
Das sehe ich anders, dann muss eben der Betrag der elektronisch übermittelt wird überwiesen werden.
Die korrekte Erstellung der Abrechnung kann dann ja nach 42 Tagen erfolgen und etwaige Absetzunge etc. zurück-
gefordert werden.
Rente, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe. Soll das alles erst dann gezahlt werden, wenn die Sachbearbeiter wieder gesund sind?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Break schrieb:
schaumormal schrieb am 13.3.20 15:08:
Klar ist es ungünstig, aber momentan nun mal notwendig. Es kann passieren das auch in den Krankenkassen keine Leute mehr beschäftigt werden dürfen. Was passiert dann???
Das sehe ich anders, dann muss eben der Betrag der elektronisch übermittelt wird überwiesen werden.
Die korrekte Erstellung der Abrechnung kann dann ja nach 42 Tagen erfolgen und etwaige Absetzunge etc. zurück-
gefordert werden.
Rente, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe. Soll das alles erst dann gezahlt werden, wenn die Sachbearbeiter wieder gesund sind?
Ich als AG habe Verpflichtungen jeglicher Art, angefangen von Krediten über Miete bis hin zu Mitarbeitergehältern und Steuer. Alles hat Punktgenau geliefert zu werden. Zahle ich bei den Sozialabgaben nicht rechtzeitig ( z.B. wenn ein Mitarbeiter die KK wechselt, meinem Lohnbüro zwar Bescheid gibt, mir aber nicht) wird mir auch nichts an Strafe errlassen. Steuer, ebenso. Gehälter: drei Tage zu spät und der Mitarbeiter darf Insolvenz für mich anmelden.
Aber nun dürfen sich die Krankenkassen eigene Regeln nach ihrem Bedarf machen?
Nein. Finde ich nicht in Ordnung. Überweisen nach Datenübermittlung und meinetwegen Korrektu innerhalb von 2 Monaten. Sonst wird es bei vielen verdammt eng.
Viele Grüße
Monika
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mosaik schrieb:
Soviel ich aus dem Geschriebenen ersehe, schreibt der ZVK etwas vom Zahlungsziel, nicht der IFK.
Ich als AG habe Verpflichtungen jeglicher Art, angefangen von Krediten über Miete bis hin zu Mitarbeitergehältern und Steuer. Alles hat Punktgenau geliefert zu werden. Zahle ich bei den Sozialabgaben nicht rechtzeitig ( z.B. wenn ein Mitarbeiter die KK wechselt, meinem Lohnbüro zwar Bescheid gibt, mir aber nicht) wird mir auch nichts an Strafe errlassen. Steuer, ebenso. Gehälter: drei Tage zu spät und der Mitarbeiter darf Insolvenz für mich anmelden.
Aber nun dürfen sich die Krankenkassen eigene Regeln nach ihrem Bedarf machen?
Nein. Finde ich nicht in Ordnung. Überweisen nach Datenübermittlung und meinetwegen Korrektu innerhalb von 2 Monaten. Sonst wird es bei vielen verdammt eng.
Viele Grüße
Monika
MfG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ingo Friedrich schrieb:
Anmerkung: Ein Mitarbeiter der Bauernkasse sagte mir mal vor zwei Jahren, dass die Abrechnung in den meisten Fällen überwiesen und erst im Nachhinein geprüft werden kann. Grund ist die permanent angespannte Personalsituation.
MfG
wir werden am Montag mit dem Steuerberater reden und schon im voraus einen Antrag stellen, das nachträgliche Vorauszahlungen für 2019 (2018 haben wir gerade abgegeben) ausgesetzt werden. Wir werden uns auf die Aussagen von unserem Miniprä berufen.
Mal schauen was rauskommt, im schlimmsten Fall werden die Konten bei der Bank von uns gesperrt, damit keiner mehr abbuchen kann. Wir sind für alles bereit mitzumachen, aber man muss uns auch am leben lassen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
@ viento
wir werden am Montag mit dem Steuerberater reden und schon im voraus einen Antrag stellen, das nachträgliche Vorauszahlungen für 2019 (2018 haben wir gerade abgegeben) ausgesetzt werden. Wir werden uns auf die Aussagen von unserem Miniprä berufen.
Mal schauen was rauskommt, im schlimmsten Fall werden die Konten bei der Bank von uns gesperrt, damit keiner mehr abbuchen kann. Wir sind für alles bereit mitzumachen, aber man muss uns auch am leben lassen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
@idefix- genau das hab ich auch gemacht. Hatte (war vorbereitet) heftige Nachzahlung für 2018. Jetzt wollten sie gleichzeitg dasselbe auch für 2019 und 2020....büschen viel auf einmal. 2018 ist bezahlt, Für 2019 darf ich es in die Länge ziehen, 2020 hab ich einen Teil gezahlt und dann jetzt erst mal aussetzen. Ich mach alles ohne Steuerberater, Finanzamt war völlig unkompliziert.
Nachdem ich nun eine Nacht (sehr gut) darüber geschlafen habe und heute morgen mehrfach tief durchgeatmet habe :wink: ...
Bin ich immer noch stocksauer wegen dieses 42Tage-Blödsinns.
Wenn es wirklich darum ginge die Kassen personell zu entlasten wäre mein Vorschlag:
- Erklärt der GKV-Spitzenverband den (dann tatsächlich eingetretenen) Personalnotstand gilt für zunächst 3 Monate:
- Die Einsendungen von Papierunterlagen wird eingestellt
- Alle Zahlungen werden nach vertraglichen Zahlungszielen jedoch vorbehaltlich späterer Nachprüfung gezahlt.
Dies würde zu einer deutlichen Entlastung bei den prüfenden Stellen führen ohne 70.000 Praxen in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen.
Und ehrlich gesagt sehe ich auch nicht, wie dieser Zahlungsaufschub zu einer nachhaltigen Arbeitsentlastung im Prüfungsverfahren führen soll.
Jeder sollte sich klar machen, dass wenn diese Regelung tatsächlich, so wie beschrieben, in Kraft tritt, was laut IFK noch nicht beschlossen ist, kann jede Kasse ohne jedwede Nachweispflicht eines tatsächlich vorhandenen Personalnotstandes dieses Zahlungsziel von 6 Wochen in Anspruch nehmen.
Das kann für einzelne Praxen bedeuten mit bis zu 2 Gehältern in Vorleistung gehen zu müssen.
Hier möge jeder Praxisinhaber selbst beurteilen ob ihm/ihr das möglich sein wird.
Auch ich sehe im Moment nicht wie dieses Szenario irgendwelche staatliche Hilfen nach dem Seuchenschutzgesetz auslösen könnte.
Handelt es sich doch zwar um ein mit der Coronakrise begründetes, aber nicht ursächlich von ihr ausgelöstes Liquiditätsproblem.
Wenn es um Solidarität ginge gilt nach meinem Verständnis eigentlich der Grundsatz,
das der Starke (GKV) dem Schwachen (Heilmittelerbringer=Klein-und Kleinstunternehmer) hilft,
indem der Normalzustand so weit wie möglich gewährleistet wird.
Zum Schluss noch ein ketzerischer Gedanke:
Habt ihr schon einmal den Begriff Kriegsgewinnler gehört.
Das es auch andere Lösungen des evtuellen Personalnotstandes gibt habe ich oben aufgezeigt.
Aber warum nicht den Helfersyndrom belasteten Heilmittelerbringern einen Teil der finanziellen Lasten auf den Buckel binden ? :sunglasses:
Glaubt es oder glaubt es nicht, manche Finanzvorstände denken so.
Sind wir wirklich so leicht zu vera....en ?
Scheint so :unamused:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
NorbArt schrieb:
Moin ihr Lieben.
Nachdem ich nun eine Nacht (sehr gut) darüber geschlafen habe und heute morgen mehrfach tief durchgeatmet habe :wink: ...
Bin ich immer noch stocksauer wegen dieses 42Tage-Blödsinns.
Wenn es wirklich darum ginge die Kassen personell zu entlasten wäre mein Vorschlag:
- Erklärt der GKV-Spitzenverband den (dann tatsächlich eingetretenen) Personalnotstand gilt für zunächst 3 Monate:
- Die Einsendungen von Papierunterlagen wird eingestellt
- Alle Zahlungen werden nach vertraglichen Zahlungszielen jedoch vorbehaltlich späterer Nachprüfung gezahlt.
Dies würde zu einer deutlichen Entlastung bei den prüfenden Stellen führen ohne 70.000 Praxen in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen.
Und ehrlich gesagt sehe ich auch nicht, wie dieser Zahlungsaufschub zu einer nachhaltigen Arbeitsentlastung im Prüfungsverfahren führen soll.
Jeder sollte sich klar machen, dass wenn diese Regelung tatsächlich, so wie beschrieben, in Kraft tritt, was laut IFK noch nicht beschlossen ist, kann jede Kasse ohne jedwede Nachweispflicht eines tatsächlich vorhandenen Personalnotstandes dieses Zahlungsziel von 6 Wochen in Anspruch nehmen.
Das kann für einzelne Praxen bedeuten mit bis zu 2 Gehältern in Vorleistung gehen zu müssen.
Hier möge jeder Praxisinhaber selbst beurteilen ob ihm/ihr das möglich sein wird.
Auch ich sehe im Moment nicht wie dieses Szenario irgendwelche staatliche Hilfen nach dem Seuchenschutzgesetz auslösen könnte.
Handelt es sich doch zwar um ein mit der Coronakrise begründetes, aber nicht ursächlich von ihr ausgelöstes Liquiditätsproblem.
Wenn es um Solidarität ginge gilt nach meinem Verständnis eigentlich der Grundsatz,
das der Starke (GKV) dem Schwachen (Heilmittelerbringer=Klein-und Kleinstunternehmer) hilft,
indem der Normalzustand so weit wie möglich gewährleistet wird.
Zum Schluss noch ein ketzerischer Gedanke:
Habt ihr schon einmal den Begriff Kriegsgewinnler gehört.
Das es auch andere Lösungen des evtuellen Personalnotstandes gibt habe ich oben aufgezeigt.
Aber warum nicht den Helfersyndrom belasteten Heilmittelerbringern einen Teil der finanziellen Lasten auf den Buckel binden ? :sunglasses:
Glaubt es oder glaubt es nicht, manche Finanzvorstände denken so.
Sind wir wirklich so leicht zu vera....en ?
Scheint so :unamused:
"
lieber Kollege, wir wollen doch nicht wirklich schlecht denken - oder?
42 Tage Zahlungsziel von GKV :kissing_closed_eyes:, mann wie sollte man da auf die Idee kommen, dass man so gaaaanz schnell einige der lästigen Praxen loswerden kann, die ja immerhin glatte 2 % vom ganzen Kuchen wollen und die dann noch meckern, wenn man mal was abzieht, bloß weil der "dumme" PI ein Kreuzchen übersehen hat.
Also als Oberboss von so einer Kasse würde ich ja auf die Idee der "gesetzlich geschützten "Liquidierung" von Praxen gar nicht kommen.
"
Man was habe ich heute für einen bösen Sarkasmus :scream: pfui Idefix
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
@ NorbArt
"
lieber Kollege, wir wollen doch nicht wirklich schlecht denken - oder?
42 Tage Zahlungsziel von GKV :kissing_closed_eyes:, mann wie sollte man da auf die Idee kommen, dass man so gaaaanz schnell einige der lästigen Praxen loswerden kann, die ja immerhin glatte 2 % vom ganzen Kuchen wollen und die dann noch meckern, wenn man mal was abzieht, bloß weil der "dumme" PI ein Kreuzchen übersehen hat.
Also als Oberboss von so einer Kasse würde ich ja auf die Idee der "gesetzlich geschützten "Liquidierung" von Praxen gar nicht kommen.
"
Man was habe ich heute für einen bösen Sarkasmus :scream: pfui Idefix
rechte Tasche - linke Tasche:
42 Tage Zahlungsziel für unsere Rechnungen -
42 Tage Zahlungsziel für Sozialabgaben.
Mit kollegialen Grüßen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
rechte Tasche - linke Tasche:
42 Tage Zahlungsziel für unsere Rechnungen -
42 Tage Zahlungsziel für Sozialabgaben.
Mit kollegialen Grüßen
Die 42 Tage Unterbrechung nutzt den Krankenkassen, da sie eine abgearbeitete Verordnung später abrechnen können, einen 42 tägigen Zahlungsaufschub nutzt einzig den Krankenkassen.
Eine 42 tägige Unterbrechung bedeutet bei einem durchschnittlichen 10 er Neuro Rezept in Kombination mit den 42 Tagen Zahlungsverzug durch die KK, dass ich für die erste geleistete und in Vorkasse getretene Behandlung nach 22 Wochen mein Geld sehe.
Geht's noch?
Viele Grüße
Monika
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mosaik schrieb:
Das sehe ich anders: rechte Tasche, rechte Tasche:
Die 42 Tage Unterbrechung nutzt den Krankenkassen, da sie eine abgearbeitete Verordnung später abrechnen können, einen 42 tägigen Zahlungsaufschub nutzt einzig den Krankenkassen.
Eine 42 tägige Unterbrechung bedeutet bei einem durchschnittlichen 10 er Neuro Rezept in Kombination mit den 42 Tagen Zahlungsverzug durch die KK, dass ich für die erste geleistete und in Vorkasse getretene Behandlung nach 22 Wochen mein Geld sehe.
Geht's noch?
Viele Grüße
Monika
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alfred Kramer schrieb:
"Wes Brot ich ess,des Lied ich sing"......... Bekommen die Verbände von den Kassen tatsächlich soviel, daß sie ihre eigenen Mitglieder über den Tisch ziehen helfen?
Wer hat diese Verhandlungen eigentlich angestossen ?
Wieso werden die Mitglieder der Verbände nicht vor oder währenddessen darüber informiert, dass solche Verhandlungen im Gange sind ?
Ab wann kann man eigentlich von Untreue reden, wenn Verbandsvertreter die Haut ihrer Mitglieder so nonchalant zu Markte tragen ? :unamused:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
NorbArt schrieb:
Zwischenzeitlich stelle ich mir folgende Fragen:
Wer hat diese Verhandlungen eigentlich angestossen ?
Wieso werden die Mitglieder der Verbände nicht vor oder währenddessen darüber informiert, dass solche Verhandlungen im Gange sind ?
Ab wann kann man eigentlich von Untreue reden, wenn Verbandsvertreter die Haut ihrer Mitglieder so nonchalant zu Markte tragen ? :unamused:
Mal sehen, was mir opta data dazu sagen wird! Mit denen habe ich nämlich einen Vertrag, daß nach 28 Tagen bezahlt wird!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alfred Kramer schrieb:
eben lese ich beiPhysio-Deutschland, daß diese Fristverlängerung mit den Kassen akzeptiert wurde!
Mal sehen, was mir opta data dazu sagen wird! Mit denen habe ich nämlich einen Vertrag, daß nach 28 Tagen bezahlt wird!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alfred Kramer schrieb:
Weiss jemand, ob sie es mit der Bezahlung von Arzneimitteln an Apotheken genauso machen? Oder sind nur mal wieder wir die Deppen der Nation???
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
Ich weiß nur , dass mein Verband einen offenen Brief an einschlägige Stellen geschrieben hat (GKV und Politik) in dem u.a. dringlichst die KK aufgefordert werden, in diesen Krisenzeiten auf Prüfungen zu verzichten und innerhalb 2 Wochen einfach zahlen.
Viele Gruesse und bleibt gesund
Monika
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mosaik schrieb:
Die GKV en berufen sich auf den Paragraphen 286 Absatz 4, wonach sie das Recht auf Ihrer Seite haetten und das mit den diversen Verbaenden noch nicht einmal absprechen muessten
Viele Gruesse und bleibt gesund
Monika
Gehe mal davon aus, dass offene Briefe auch öffentlich sind:
OFFENER BRIEF – SIE SIND GEFRAGT – JETZT! › LOGO Deutschland
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
Uns geht es auch nicht um "Absprache". Es ist ein Appell in Zeiten, die Solidarität von oben nach unten fordern - und nicht umgekehrt.
Gehe mal davon aus, dass offene Briefe auch öffentlich sind:
OFFENER BRIEF – SIE SIND GEFRAGT – JETZT! › LOGO Deutschland
Weiss jemand, ob sie es mit der Bezahlung von Arzneimitteln an Apotheken genauso machen? Oder sind nur mal wieder wir die Deppen der Nation???
Bei der Suche nach Desinfektionsmitteln ( hab mittlerweile was bekommen ) sprach ich einen Apotheker am Samstag darauf an . Erst meinte er es gäbe bei ihnen Verträge mit festgelegten Zahlungszielen . Dann habe ich ihm von den Voraussagen der KK zur Zahlung in unserer Branche erzählt und er wurde plötzlich sehr unruhig . Vielleicht gehe ich diese Woche noch mal dorthin und frage ihn einfach .
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Leni C. schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 16.3.20 20:56:
Weiss jemand, ob sie es mit der Bezahlung von Arzneimitteln an Apotheken genauso machen? Oder sind nur mal wieder wir die Deppen der Nation???
Bei der Suche nach Desinfektionsmitteln ( hab mittlerweile was bekommen ) sprach ich einen Apotheker am Samstag darauf an . Erst meinte er es gäbe bei ihnen Verträge mit festgelegten Zahlungszielen . Dann habe ich ihm von den Voraussagen der KK zur Zahlung in unserer Branche erzählt und er wurde plötzlich sehr unruhig . Vielleicht gehe ich diese Woche noch mal dorthin und frage ihn einfach .
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alfred Kramer schrieb:
Na das ist doch mal ein Text, der Hand und Fuß hat. Nimmt euer Verband auch Physios auf? :yum:
Na das ist doch mal ein Text, der Hand und Fuß hat. Nimmt euer Verband auch Physios auf? :yum:
Danke (im Namen der Verfasserinnen. Ich bin nur "Werbeabteilung"...), das finde ich auch.
Ganz ernsthaft: ich bin nicht sicher, ob Berufsfremde Fördermitglied (60 €) werden können. Guck mal da:
Mitglied werden › LOGO Deutschland
Allerdings hast du dann keine Stimme, sondern bist halt (finanzieller) "Unterstützer", wie der Name schon sagt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 17.3.20 09:31:
Na das ist doch mal ein Text, der Hand und Fuß hat. Nimmt euer Verband auch Physios auf? :yum:
Danke (im Namen der Verfasserinnen. Ich bin nur "Werbeabteilung"...), das finde ich auch.
Ganz ernsthaft: ich bin nicht sicher, ob Berufsfremde Fördermitglied (60 €) werden können. Guck mal da:
Mitglied werden › LOGO Deutschland
Allerdings hast du dann keine Stimme, sondern bist halt (finanzieller) "Unterstützer", wie der Name schon sagt.
Die GKV en berufen sich auf den Paragraphen 286 Absatz 4, .../zitat]
§ 286 von was ?
SGB, BGB, .... ??
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
NorbArt schrieb:
mosaik schrieb am 16.3.20 22:19:
Die GKV en berufen sich auf den Paragraphen 286 Absatz 4, .../zitat]
§ 286 von was ?
SGB, BGB, .... ??
Viele Grüße
Monka
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mosaik schrieb:
BGB
Viele Grüße
Monka
"...(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. ..."
Wozu dann überhaupt eine Fälligkeit vereinbaren ?
Weil man sich bei der Berufung auf diese Gummiformulierung noch einer Begründung unterziehen müsste, die ggf. eine/n RichterIn überzeugen müsste ?
P.S. Die neuen Pressemitteilungen sehen eine eplizite 42Tagefrist nicht mehr vor.
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Patienten & Interessierte // Service // News
Coronavirus: Fristen werden bis Ende April ausgesetzt
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
NorbArt schrieb:
OK:
"...(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. ..."
Wozu dann überhaupt eine Fälligkeit vereinbaren ?
Weil man sich bei der Berufung auf diese Gummiformulierung noch einer Begründung unterziehen müsste, die ggf. eine/n RichterIn überzeugen müsste ?
P.S. Die neuen Pressemitteilungen sehen eine eplizite 42Tagefrist nicht mehr vor.
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Patienten & Interessierte // Service // News
Coronavirus: Fristen werden bis Ende April ausgesetzt
"Wes Brot ich ess,des Lied ich sing"......... Bekommen die Verbände von den Kassen tatsächlich soviel, daß sie ihre eigenen Mitglieder über den Tisch ziehen helfen?
In der Vergangenheit habe ich andere absurde "Verhandlungsergebnisse" der Verbände mit den Kassen ähnlich
bewertet. Das eigentliche Stichwort "B........ng" * habe ich verklausuliert formuliert. Es war aber klar, was ich sagen wollte. Ich bin hier nur auf Unverständnis gestoßen. Das könnte sich nun ändern.
Wer in solchen Krisenzeiten einseitig das Zahlungsziel verlängert oder verlängern will, ist uns gegenüber
durch und durch destruktiv. Der will kaputtmachen, nix anderes. Unsere Honorare sind für die Kassen mit ihren
Reserven peanuts, trotzdem wohl ein Dorn im Auge.
*: Soll natürlich Behandlung heißen....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hermi schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 15.3.20 10:52:
"Wes Brot ich ess,des Lied ich sing"......... Bekommen die Verbände von den Kassen tatsächlich soviel, daß sie ihre eigenen Mitglieder über den Tisch ziehen helfen?
In der Vergangenheit habe ich andere absurde "Verhandlungsergebnisse" der Verbände mit den Kassen ähnlich
bewertet. Das eigentliche Stichwort "B........ng" * habe ich verklausuliert formuliert. Es war aber klar, was ich sagen wollte. Ich bin hier nur auf Unverständnis gestoßen. Das könnte sich nun ändern.
Wer in solchen Krisenzeiten einseitig das Zahlungsziel verlängert oder verlängern will, ist uns gegenüber
durch und durch destruktiv. Der will kaputtmachen, nix anderes. Unsere Honorare sind für die Kassen mit ihren
Reserven peanuts, trotzdem wohl ein Dorn im Auge.
*: Soll natürlich Behandlung heißen....
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Körnchen schrieb:
Hallo, NorbArt,
das habe ich auf der IFK-Seite gesehen:
Corona: noch keine Bestätigung der Ausnahmeregelungen bei Abrechnungen
6 Wochen sind natürlich absolut inakzeptabel, aber noch ist nichts in trockenen Tüchern.
LG
A. Korn
Mein Profilbild bearbeiten