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  1. Neue Beiträge Alle Foren Corona 3G - neue Corona Verordnung Baden Württemberg zum 27.12.21 - was nun?

Neues Thema
3G - neue Corona Verordnung Baden Württemberg zum 27.12.21 - was nun?
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Taisuco
Vor 5 Monaten
Guten Morgen zusammen,

wenn ich mir die neue Verordnung in Ba-Wü zum 27.12. anschaue, lese ich nichts mehr von der vor einer Woche beschlossenen 3G Regel bei Physio/Ergo/Logo. Es sind nun lediglich Vorgaben für "körpernahe kosmetische Dienstleistungen" erwähnt. Sehr ihr das auch so, dass die 3G somit wieder passe sind?
Vielen Dank für euren Input!
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Guten Morgen zusammen, wenn ich mir die neue Verordnung in Ba-Wü zum 27.12. anschaue, lese ich nichts mehr von der vor einer Woche beschlossenen 3G Regel bei Physio/Ergo/Logo. Es sind nun lediglich Vorgaben für "körpernahe kosmetische Dienstleistungen" erwähnt. Sehr ihr das auch so, dass die 3G somit wieder passe sind? Vielen Dank für euren Input!
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Taisuco schrieb:

Guten Morgen zusammen,

wenn ich mir die neue Verordnung in Ba-Wü zum 27.12. anschaue, lese ich nichts mehr von der vor einer Woche beschlossenen 3G Regel bei Physio/Ergo/Logo. Es sind nun lediglich Vorgaben für "körpernahe kosmetische Dienstleistungen" erwähnt. Sehr ihr das auch so, dass die 3G somit wieder passe sind?
Vielen Dank für euren Input!

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KGSchuller
Vor 5 Monaten
§ 17, Abs. 2:

Für die Inanspruchnahme gesundheitsbezogener Dienstleistungen bleibt § 28b Absatz 2 IfSG unberührt.

§28b Abs. 2 IfSG und § 28b Abs. 3 sagt schon alles.
Darin wird auch auf § 2 Satz 2 und 4 SchAusnahmV verwiesen, in der das steht.

Somit sollte alles klar sein, 3 G gilt weiterhin.
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• coockie
§ 17, Abs. 2: Für die Inanspruchnahme gesundheitsbezogener Dienstleistungen bleibt § 28b Absatz 2 IfSG unberührt. §28b Abs. 2 IfSG und § 28b Abs. 3 sagt schon alles. Darin wird auch auf § 2 Satz 2 und 4 SchAusnahmV verwiesen, in der das steht. Somit sollte alles klar sein, 3 G gilt weiterhin.
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KGSchuller schrieb:

§ 17, Abs. 2:

Für die Inanspruchnahme gesundheitsbezogener Dienstleistungen bleibt § 28b Absatz 2 IfSG unberührt.

§28b Abs. 2 IfSG und § 28b Abs. 3 sagt schon alles.
Darin wird auch auf § 2 Satz 2 und 4 SchAusnahmV verwiesen, in der das steht.

Somit sollte alles klar sein, 3 G gilt weiterhin.

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Inche
Vor 5 Monaten
Laut der neuen Tabelle ist Bawü wieder raus aus der 3 G regelung
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Laut der neuen Tabelle ist Bawü wieder raus aus der 3 G regelung
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Inche schrieb:

Laut der neuen Tabelle ist Bawü wieder raus aus der 3 G regelung

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KGSchuller
Vor 5 Monaten
Dort ist nur von "Körpernahen kosmetischen Dienstleistungen" die Rede.
Das bedeuete aber NICHT, das "medizinisch notwendige Leistungen" wieder davon ausgenommen sind bzw nur weil sie dort nicht explizit genannt sind diese auch nicht gelten.

Grundsätzlich gilt die Landesverordung in ihrer gesamten Fassung und unter §17 Abs. 2 steht es.
Siehe meinen vorherigen post mit verweis auf §28b IfSchG.
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Dort ist nur von "Körpernahen kosmetischen Dienstleistungen" die Rede. Das bedeuete aber NICHT, das "medizinisch notwendige Leistungen" wieder davon ausgenommen sind bzw nur weil sie dort nicht explizit genannt sind diese auch nicht gelten. Grundsätzlich gilt die Landesverordung in ihrer gesamten Fassung und unter §17 Abs. 2 steht es. Siehe meinen vorherigen post mit verweis auf §28b IfSchG.
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KGSchuller schrieb:

Dort ist nur von "Körpernahen kosmetischen Dienstleistungen" die Rede.
Das bedeuete aber NICHT, das "medizinisch notwendige Leistungen" wieder davon ausgenommen sind bzw nur weil sie dort nicht explizit genannt sind diese auch nicht gelten.

Grundsätzlich gilt die Landesverordung in ihrer gesamten Fassung und unter §17 Abs. 2 steht es.
Siehe meinen vorherigen post mit verweis auf §28b IfSchG.

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KGSchuller
Vor 5 Monaten
Gerade kam per Email vom ZVK:

"Patient*innen unterliegen nicht mehr 3G.

Außer Kraft gesetzt wurde die erst seit dem 20. Dezember 2021 geltende sog. 3G-Regel für Patient*innen – das Sozialministerium hat dies in einem heutigen Telefonat so ausdrücklich bestätigt.

Sie müssen also bei Ihren Patient*innen
weder den Impf- oder den Genesenstatus abfragen
noch müssen Sie sich von Ihren Patient*innen vor jedem Behandlungsbeginn einen Negativtest vorlegen lassen bzw. vor jeder Behandlung einen Coronatest durchführen (lassen).
Zur Verdeutlichung: Also auch keine 3G-Regel bei Hausbesuchen.
 
Nach wie vor können Sie diese Regelung auf freiwilliger Basis beibehalten."

Also kein 3G in BAWü, obwohl die Corona-LV unter §17 Abs. 2 in zusammenhang mit
§28 IfSchG m.E. etwas anderes aussagt.
Rolle rückwärts in 7 Tagen.....face_with_rolling_eyes

Wir werden es trotzdem weiter so beibehalten, denn die vergangenheit hat ja schon öfters gezeigt, das telefonische Info´s u.U. dann doch nicht gelten oder der Beamte, der das Bußgeld eintreibt, das anders sieht, vom aktuellen Infektionsgeschehen nach Weihnachten und vor allen nach Silvester abgesehen.
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• asima
Gerade kam per Email vom ZVK: [b]"Patient*innen unterliegen nicht mehr 3G. [/b] [b] Außer Kraft gesetzt wurde die erst seit dem 20. Dezember 2021 geltende sog. 3G-Regel für Patient*innen – das Sozialministerium hat dies in einem heutigen Telefonat so ausdrücklich bestätigt.[/b] [b] [/b] [b] Sie müssen also bei Ihren Patient*innen [/b] [b]weder den Impf- oder den Genesenstatus abfragen[/b] [b]noch müssen Sie sich von Ihren Patient*innen vor jedem Behandlungsbeginn einen Negativtest vorlegen lassen bzw. vor jeder Behandlung einen Coronatest durchführen (lassen).[/b] [b]Zur Verdeutlichung: Also auch keine 3G-Regel bei Hausbesuchen.[/b] [b] [/b] [b] Nach wie vor können Sie diese Regelung auf freiwilliger Basis beibehalten."[/b] Also kein 3G in BAWü, obwohl die Corona-LV unter §17 Abs. 2 in zusammenhang mit §28 IfSchG m.E. etwas anderes aussagt. Rolle rückwärts in 7 Tagen.....[emoji]face_with_rolling_eyes[/emoji] Wir werden es trotzdem weiter so beibehalten, denn die vergangenheit hat ja schon öfters gezeigt, das telefonische Info´s u.U. dann doch nicht gelten oder der Beamte, der das Bußgeld eintreibt, das anders sieht, vom aktuellen Infektionsgeschehen nach Weihnachten und vor allen nach Silvester abgesehen.
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KGSchuller schrieb:

Gerade kam per Email vom ZVK:

"Patient*innen unterliegen nicht mehr 3G.

Außer Kraft gesetzt wurde die erst seit dem 20. Dezember 2021 geltende sog. 3G-Regel für Patient*innen – das Sozialministerium hat dies in einem heutigen Telefonat so ausdrücklich bestätigt.

Sie müssen also bei Ihren Patient*innen
weder den Impf- oder den Genesenstatus abfragen
noch müssen Sie sich von Ihren Patient*innen vor jedem Behandlungsbeginn einen Negativtest vorlegen lassen bzw. vor jeder Behandlung einen Coronatest durchführen (lassen).
Zur Verdeutlichung: Also auch keine 3G-Regel bei Hausbesuchen.
 
Nach wie vor können Sie diese Regelung auf freiwilliger Basis beibehalten."

Also kein 3G in BAWü, obwohl die Corona-LV unter §17 Abs. 2 in zusammenhang mit
§28 IfSchG m.E. etwas anderes aussagt.
Rolle rückwärts in 7 Tagen.....face_with_rolling_eyes

Wir werden es trotzdem weiter so beibehalten, denn die vergangenheit hat ja schon öfters gezeigt, das telefonische Info´s u.U. dann doch nicht gelten oder der Beamte, der das Bußgeld eintreibt, das anders sieht, vom aktuellen Infektionsgeschehen nach Weihnachten und vor allen nach Silvester abgesehen.

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Karajan
Vor 5 Monaten
Blicke es leider nun nicht mehr.

also kein 3 G für Patienten

was ist mit Begleitpersonen?

was ist mit Besuchern, also z.B. mit Leuten, die in die Praxis kommen, um nen Termin zu vereinbaren?
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Blicke es leider nun nicht mehr. also kein 3 G für Patienten was ist mit Begleitpersonen? was ist mit Besuchern, also z.B. mit Leuten, die in die Praxis kommen, um nen Termin zu vereinbaren?
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Karajan schrieb:

Blicke es leider nun nicht mehr.

also kein 3 G für Patienten

was ist mit Begleitpersonen?

was ist mit Besuchern, also z.B. mit Leuten, die in die Praxis kommen, um nen Termin zu vereinbaren?

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mbone
Vor 5 Monaten
Ich hab ja eigentlich gehofft dass Kretschmann schon gleich nach der Wahl das Sozial- und Gesundheitsministerium endlich mit einer fähigen Person besetzt
Wenn nicht jetzt - wann dann ?

Andererseits hat die Neubesetzung der Kultusministerin auch nicht wirklich was gebracht.

Mal schaun was kommt.........................??????????
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Ich hab ja eigentlich gehofft dass Kretschmann schon gleich nach der Wahl das Sozial- und Gesundheitsministerium endlich mit einer fähigen Person besetzt Wenn nicht jetzt - wann dann ? Andererseits hat die Neubesetzung der Kultusministerin auch nicht wirklich was gebracht. Mal schaun was kommt.........................??????????
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mbone schrieb:

Ich hab ja eigentlich gehofft dass Kretschmann schon gleich nach der Wahl das Sozial- und Gesundheitsministerium endlich mit einer fähigen Person besetzt
Wenn nicht jetzt - wann dann ?

Andererseits hat die Neubesetzung der Kultusministerin auch nicht wirklich was gebracht.

Mal schaun was kommt.........................??????????

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Taisuco
Vor 5 Monaten
Vielen Dank für eure Antworten, das hilft mir schonmal weiter auch wenn ich es nicht eindeutig finde!
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Vielen Dank für eure Antworten, das hilft mir schonmal weiter auch wenn ich es nicht eindeutig finde!
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Taisuco schrieb:

Vielen Dank für eure Antworten, das hilft mir schonmal weiter auch wenn ich es nicht eindeutig finde!

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Leitgebc
Vor 5 Monaten
Hallole zusammen,
ich blicke jetzt gar nicht mehr durch.
Vom meinem Verband habe ich noch keine Entwarnung erhalten.
Wo steht es geschrieben ?? Damit man es schriftlich hat, falls Kontrollen kommen.
Danke für Eure Antworten.
Liebe Grüße und bleibt gesund.
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Hallole zusammen, ich blicke jetzt gar nicht mehr durch. Vom meinem Verband habe ich noch keine Entwarnung erhalten. Wo steht es geschrieben ?? Damit man es schriftlich hat, falls Kontrollen kommen. Danke für Eure Antworten. Liebe Grüße und bleibt gesund.
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Tempelritter
Vor 4 Monaten
Es steht in der neusten Coronaverordnung des Landes BaWü. VPT und ZVK haben per Newsletter informiert.
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Es steht in der neusten Coronaverordnung des Landes BaWü. VPT und ZVK haben per Newsletter informiert.
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Tempelritter schrieb:

Es steht in der neusten Coronaverordnung des Landes BaWü. VPT und ZVK haben per Newsletter informiert.

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Taisuco
Vor 4 Monaten
Du findest den Hinweise auf Seite 14 der Begründung zur Verordnung in BaWü vom 23.12. (zu Paragraph 17 Abs.2 Satz 2), aber auch bei "einfacher Sprache", dort zu Punkt 17.
Viele Grüße
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Du findest den Hinweise auf Seite 14 der [b]Begründung zur Verordnung[/b] in BaWü vom 23.12. (zu Paragraph 17 Abs.2 Satz 2), aber auch bei "einfacher Sprache", dort zu Punkt 17. Viele Grüße
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Taisuco schrieb:

Du findest den Hinweise auf Seite 14 der Begründung zur Verordnung in BaWü vom 23.12. (zu Paragraph 17 Abs.2 Satz 2), aber auch bei "einfacher Sprache", dort zu Punkt 17.
Viele Grüße

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Leitgebc schrieb:

Hallole zusammen,
ich blicke jetzt gar nicht mehr durch.
Vom meinem Verband habe ich noch keine Entwarnung erhalten.
Wo steht es geschrieben ?? Damit man es schriftlich hat, falls Kontrollen kommen.
Danke für Eure Antworten.
Liebe Grüße und bleibt gesund.

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Ahn
Vor 4 Monaten
Due Übersicht über alle Bundesländer gibt's auf der Seite vom VPT
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Due Übersicht über alle Bundesländer gibt's auf der Seite vom VPT
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Ahn schrieb:

Due Übersicht über alle Bundesländer gibt's auf der Seite vom VPT



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