Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
selbstständiges Arbeiten,
Bereitschaft zur Fortbildung,
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung,
INTERESSIERT, dann bitte Bewerbung
an:
personal@nachsorge-zentrum-augsburg.de
Tel. 0821 - 56852 107/Frau Borrmann
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Zählen die Praxistest die wir den Angestellten zweimal die Woche anbieten als Test für 3G oder müssen Sie an einer offiziellen Teststelle getestet werden?
Es geht um NRW
Danke für die Antworten
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Ahn schrieb:
Ich geh Mal davon aus, dass ihr keine offizielle Teststelle seid und auch keine Testzertifikate ausstellt, also nicht.
Ist manchmal sehr mühsam, aber hilft meist weiter.
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Die Antwort ist: die Tests gelten. Aber natürlich nur für Mitarbeiter. Keine Patienten, Freunde, Familie etc....
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Jeverland schrieb:
@Ahn bitte nicht "davon ausgehen" oder glauben ... sondern eure jeweiligen Verordnungen lesen.
Ist manchmal sehr mühsam, aber hilft meist weiter.
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Die Antwort ist: die Tests gelten. Aber natürlich nur für Mitarbeiter. Keine Patienten, Freunde, Familie etc....
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Milamber schrieb:
Hallo folgende Frage:
Zählen die Praxistest die wir den Angestellten zweimal die Woche anbieten als Test für 3G oder müssen Sie an einer offiziellen Teststelle getestet werden?
Es geht um NRW
Danke für die Antworten
Die Kurzfassung ist: JA.
Zitat aus der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW
§ 1
Testverfahren
(3) Corona-Tests im Sinne dieser Verordnung können erfolgen
1. als Bürgertestung nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung,
1a. als Selbstzahlertestung nach § 3a dieser Verordnung,
2. als einrichtungsbezogene Testung nach Kapitel 3 dieser Verordnung,
3. als Beschäftigtentestungen nach § 4 dieser Verordnung,
4. als Testungen in Einrichtungen, die der Coronabetreuungsverordnung unterliegen, oder
5. als eigenverantwortliche Selbsttests.
Aber mach dich drauf gefasst, dass nicht alle das immer anerkennen.
Eine unserer Angestellten wollte (im Sommer als ihre Zweite Impfung noch nicht gültig war) mit unserer Testbescheinigung ins Hotel...die haben das nicht anerkannt.
Für die künftige 2G+ Regelung haben wir übrignes inzwischen schon mit den von uns besuchten Pflegeeinrichtungen gesprochen, und die erkennen die Mitarbeitertestung weiterhin an. grin
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Jeverland schrieb:
Hier noch der Link zur Verordnung:
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Jeverland schrieb:
Ich bin mal wieder so frei zu antworten, obwohl aus Niedersachsen.
Die Kurzfassung ist: JA.
Zitat aus der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW
§ 1
Testverfahren
(3) Corona-Tests im Sinne dieser Verordnung können erfolgen
1. als Bürgertestung nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung,
1a. als Selbstzahlertestung nach § 3a dieser Verordnung,
2. als einrichtungsbezogene Testung nach Kapitel 3 dieser Verordnung,
3. als Beschäftigtentestungen nach § 4 dieser Verordnung,
4. als Testungen in Einrichtungen, die der Coronabetreuungsverordnung unterliegen, oder
5. als eigenverantwortliche Selbsttests.
Aber mach dich drauf gefasst, dass nicht alle das immer anerkennen.
Eine unserer Angestellten wollte (im Sommer als ihre Zweite Impfung noch nicht gültig war) mit unserer Testbescheinigung ins Hotel...die haben das nicht anerkannt.
Für die künftige 2G+ Regelung haben wir übrignes inzwischen schon mit den von uns besuchten Pflegeeinrichtungen gesprochen, und die erkennen die Mitarbeitertestung weiterhin an. grin
Und auch für andere Veranstaltungen oder Friseure etc., die 3G haben, gilt der Selbsttest auf der Arbeit nicht.
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Doch grundsätzlich geht das.
Es gibt dafür sogar einen offiziellen Vordruck vom Ministerium in NRW für das Testergebnis, das dem Mitarbeiter ausgegeben wird ...
Auf der Seite der IHK steht, wie es ablaufen muss. Corona-Selbst- und Schnelltests: Bescheinigungen
Wenn einzelne Einrichtungen das dann nicht anerkennen, ist das jeweils das Hausrecht. So wie die Heime die jetzt schon auf geboosterte Therapeuten bestehen.
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Jeverland schrieb:
Gerade noch mal einen Kumpel in NRW gefragt. Ganz andere Branche, nicht medizinisch:
Doch grundsätzlich geht das.
Es gibt dafür sogar einen offiziellen Vordruck vom Ministerium in NRW für das Testergebnis, das dem Mitarbeiter ausgegeben wird ...
Auf der Seite der IHK steht, wie es ablaufen muss. Corona-Selbst- und Schnelltests: Bescheinigungen
Wenn einzelne Einrichtungen das dann nicht anerkennen, ist das jeweils das Hausrecht. So wie die Heime die jetzt schon auf geboosterte Therapeuten bestehen.
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Milamber schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten!!
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Ahn schrieb:
Egal, wie oft du einen Selbst-Test in der Physiopraxis machst, wenn du z.b. ins Alten/Pflegeheim zur Behandlung fährst, musst du dort einen Test machen.
Und auch für andere Veranstaltungen oder Friseure etc., die 3G haben, gilt der Selbsttest auf der Arbeit nicht.
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