Wir sind eine junge und moderne
Praxis, mit aktuell 4 VZ und 2 TZ
Therapeuten, die Spaß an der
Arbeit haben.
Wir lachen zusammen und wir
arbeiten Hand in Hand für das Wohl
unserer Patienten.
Dabei werden wir von einer tollen
Rezeptionsfee unterstützt die uns
den ganzen Tag viel Arbeit abnimmt.
So können wir uns darauf
konzentrieren in 7 hellen und
geschlossenen Kabinen unsere Arbeit
ganz entspannt im 20 Minuten Takt
zu machen.
Gerne gehen wir dabei mit unseren
Patienten in unseren große...
Praxis, mit aktuell 4 VZ und 2 TZ
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Kann man eigene Mitarbeiter auch selbst testen, wenn man dafür nicht geschult ist? oder müssen Sie unbedingt in ein Testzentrum?
Vielen Dank
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Für medizinisch notwendige Maßnahmen gilt kein 3G. Also alles auf Rezept ist von 3G ausgenommen.
Für die Frage nach den Testungen :
Z.B. im Laufe dieses Fadens
https://www.physio.de/community/corona/coronatest-in-der-praxis-/28/530877/1
Oder dieses Video vom VPT
Darf ich mich und meine Mitarbeiter testen? - YouTube
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kroetzi schrieb:
Amtliche Bekanntmachungen - sachsen
Für medizinisch notwendige Maßnahmen gilt kein 3G. Also alles auf Rezept ist von 3G ausgenommen.
Für die Frage nach den Testungen :
Z.B. im Laufe dieses Fadens
https://www.physio.de/community/corona/coronatest-in-der-praxis-/28/530877/1
Oder dieses Video vom VPT
Darf ich mich und meine Mitarbeiter testen? - YouTube
so steht es da und nach diese Formulierung brauchen wohl schon auch Patienten einen Testnachweis oder?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
„…Die Inanspruchnahme bzw. Ausübung körpernaher Dienstleistungen, ohne medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Notwendigkeit, ist untersagt. Diese notwendigen körpernahen Dienstleistungen bedürfen für die Inanspruchnahme eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises, welcher durch die Betreiber zu kontrollieren ist. „
so steht es da und nach diese Formulierung brauchen wohl schon auch Patienten einen Testnachweis oder?
Nö!
Da steht das Wörtchen" OHNE"
Medizinisch notwendig wird belegt durch die ärztliche Verordnung also das Rezept.
Davon abgesehen waren therapeutische Leistungen, bis auf einige kurze Ausnahmen noch von keinen Nachweispflichten betroffen.
Wir zählen nicht als körpernahe Dienstleistung. Jedenfalls nicht solange eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Bei Selbstzahlerleistungen sowie Wellness gilt 3G da nicht medizinisch notwendig.
Über dieses Thema gibts hier schon sehr viele Beiträge.
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kroetzi schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Nö!
Da steht das Wörtchen" OHNE"
Medizinisch notwendig wird belegt durch die ärztliche Verordnung also das Rezept.
Davon abgesehen waren therapeutische Leistungen, bis auf einige kurze Ausnahmen noch von keinen Nachweispflichten betroffen.
Wir zählen nicht als körpernahe Dienstleistung. Jedenfalls nicht solange eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Bei Selbstzahlerleistungen sowie Wellness gilt 3G da nicht medizinisch notwendig.
Über dieses Thema gibts hier schon sehr viele Beiträge.
und laut Video von VPT darf nur geschultes Personal die Teste in der Praxis durchführen? Wenn solches Personal nicht vorhanden, dann Testzentrum?
kann auch gerade kein Seminar finden wo man an so eine Schulung teilnehmen kann
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Alles klar!
und laut Video von VPT darf nur geschultes Personal die Teste in der Praxis durchführen? Wenn solches Personal nicht vorhanden, dann Testzentrum?
kann auch gerade kein Seminar finden wo man an so eine Schulung teilnehmen kann
hier steht aber auch was anderes … medizinisch notwendige Körpernahdienstleistungen benötigen einen Testnachweis …
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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hier steht aber auch was anderes … medizinisch notwendige Körpernahdienstleistungen benötigen einen Testnachweis …
Für mich würde die Landesverordnung gelten und nicht eine Auslegung der Handwerkskammer.
Ich lese aus der Landesverordnung
dass nicht medizinische körpernahe Dienstleistungen untersagt sind. Für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung gilt 3G bzw 2G. Es ist halt wieder kompliziert formuliert.
Außerdem was haben Physios mit der Handwerkskammer zu tun?
Im Prinzip ist es jetzt wieder wie es
im Lockdown war.
Nur dass alles was im LD geschlossen bzw. verboten war nun nur unter Bedingungen ( 2G 3G) möglich ist. Friseur, Kosmetik, kosmetische Fußpflege, Wellness.
Wie schon gesagt zählen physiotherapeutische
Leistungen auf Rezept nicht dazu.
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kroetzi schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Für mich würde die Landesverordnung gelten und nicht eine Auslegung der Handwerkskammer.
Ich lese aus der Landesverordnung
dass nicht medizinische körpernahe Dienstleistungen untersagt sind. Für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung gilt 3G bzw 2G. Es ist halt wieder kompliziert formuliert.
Außerdem was haben Physios mit der Handwerkskammer zu tun?
Im Prinzip ist es jetzt wieder wie es
im Lockdown war.
Nur dass alles was im LD geschlossen bzw. verboten war nun nur unter Bedingungen ( 2G 3G) möglich ist. Friseur, Kosmetik, kosmetische Fußpflege, Wellness.
Wie schon gesagt zählen physiotherapeutische
Leistungen auf Rezept nicht dazu.
kompliziert….
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich lese es so… nicht medizinische usw. notwendigen Dienstleistungen sind untersagt, und diese notwendigen, sprich medizinische , therapeutischen Dienstleistungen sind mit 3G!
kompliziert….
Sachsen ist neben Thüringen das erste Bundesland mit so einer Regelung.
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schaumormal schrieb:
@Anonymer Teilnehmer wie du richtig gelesen hast. In Sachsen gilt ab morgen 3G für medizinisch Notwendige Behandlungen, ausgenommen Hausbesuche und 2G für Selbstzahlerleistungen. Ich empfehle hierzu das Video vom VPT.
Sachsen ist neben Thüringen das erste Bundesland mit so einer Regelung.
(1) Die Ausübung und die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen, die nicht me- dizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, sind un- tersagt. Bei der Inanspruchnahme von zulässigen körpernahen Dienstleistungen besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises und zur Kontrolle der jewei- ligen Nachweise und zur Kontakterfassung durch den Dienstleister.
Diesen Teil kann man leider nicht anders interpretieren…
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schaumormal schrieb:
§ 9 Dienstleistungen
(1) Die Ausübung und die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen, die nicht me- dizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, sind un- tersagt. Bei der Inanspruchnahme von zulässigen körpernahen Dienstleistungen besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises und zur Kontrolle der jewei- ligen Nachweise und zur Kontakterfassung durch den Dienstleister.
Diesen Teil kann man leider nicht anders interpretieren…
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mark760 schrieb:
So ist es. Mal sehen was sich die anderen Bundesländer dazu einfallen lassen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@schaumormal wo steht es das Hausbesuchspatienten davon ausgenommen sind?
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Blume 2020 schrieb:
Eine Frage.Ist das in jedem Bundesland anders? In Sachsen werden Patienten gefragt und in Rheinland Pfalz?Hat jemand Infos? Vielen Danke
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schaumormal schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Das hat Hr. Thieme vom VPT im Video erzählt.
Das OHNE bedeutet das ohne mediz.VO gar nichts stattfinden darf! mit mediz.VO nur 3G !
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mw80 schrieb:
@kroetzi
Das OHNE bedeutet das ohne mediz.VO gar nichts stattfinden darf! mit mediz.VO nur 3G !
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anette898 schrieb:
@schaumormal ab Mittwoch
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anette898 schrieb:
@uta80 doch selbszahler 2gplus
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keks-tuete schrieb:
@schaumormal vpt hat das wohl für Sachsen falsch interpretiert.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Kann mir jemand sagen, ob man auch Patienten mit eine ärztliche VO, die nicht geimpft oder genesen sind nach einem Test fragen muss oder auch ggf. testen soll?
Kann man eigene Mitarbeiter auch selbst testen, wenn man dafür nicht geschult ist? oder müssen Sie unbedingt in ein Testzentrum?
Vielen Dank
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schaumormal schrieb:
Ich hoffe auch, aber die Landesregierung in Sachsen scheint grad etwas Streng ^^
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Schippi schrieb:
Wie lange gibt es eigentlich corona?es kommt mir vor als ob viele hier im forum sich erst jetzt wo Verschärfungen kommen mit dem thema impfen,testen usw auseinandersetzen
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kroetzi schrieb:
Wir werden sehen..es gab schon mal in einigen BL kurzzeitig diese 3G Regel die aber nach kurzer Zeit revidiert wurde. Ich gehe davon aus, dass das hier auch kommt.
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Wann gelte ich als geschützt gegen COVID-19? - infektionsschutz.
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kroetzi schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Wann gelte ich als geschützt gegen COVID-19? - infektionsschutz.
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Schippi schrieb:
GA fragen
aber von den Patienten steht da nichts.
Eine Physiotherapie ist keine körpernahe Dienstleistung, sondern eine ambulante medizinische Einrichtung. Und genau die gibt es in der "Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021" garnicht.
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Seaman1 schrieb:
Wie bitte kommt Ihr oder irgendwer zu der Schlussfolgerung? Die MA müssen 3G sein,
aber von den Patienten steht da nichts.
Eine Physiotherapie ist keine körpernahe Dienstleistung, sondern eine ambulante medizinische Einrichtung. Und genau die gibt es in der "Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021" garnicht.
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MA 3G indiskutabel. Regelwerk für Patienten der PT und HP etc laut sächsischer VO nicht erwähnt ...
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keks-tuete schrieb:
Sachsen: Sehe ich genauso, Paragr 13 Abs 4 bezeichnet medizinisch notwendige Leistungen für Einrichtungen nach Abs 1 ... dazu gehört die Physiotherapie definitiv nicht.
MA 3G indiskutabel. Regelwerk für Patienten der PT und HP etc laut sächsischer VO nicht erwähnt ...
Theoretisch fehlt der schon seit Monaten, scheint nicht so wichtig zu sein.~~~:>>)
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Seaman1 schrieb:
@keks-tuete War gerade bei der Augenärztin. Die haben das gleiche Problem, der ambulante Bereich ist überhaupt nicht geregelt in der VO!
Theoretisch fehlt der schon seit Monaten, scheint nicht so wichtig zu sein.~~~:>>)
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Seaman1 schrieb:
Es gilt definitiv 3G für Patienten. Wurde gerade vom Verband bestätigt.
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Stefan Arnold schrieb:
Welcher Verband?
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Frank8 schrieb:
Würde mich auch interessieren...
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Seaman1 schrieb:
@Stefan Arnold ZVK Sachsen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
wie sieht es eigentlich aus mit den patienten welche nur einmal x geimpft sind und die zweite Impfung noch bevorsteht? Darf man die auch nicht behandlen? Nur mit Test?
Im irgend einer Verordnung wurden wir doch mal von körpernah ausgenommen und eigens benannt.
Ich warte noch diese Woche ab dann werde ich wohl oder übel auf 3G umstellen. Vielleicht hat Physio Deutschland bis dahin eine Antwort vom Ministerium von etwas weiter oben.
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Stefan Arnold schrieb:
Also die Dame vom Ministerium für Soziales hat mir nur den Paragraf 9 um die Ohren gehauen... Habe trotzdem meine Zweifel dass wir eine körpernahe Dienstleistung sind.
Im irgend einer Verordnung wurden wir doch mal von körpernah ausgenommen und eigens benannt.
Ich warte noch diese Woche ab dann werde ich wohl oder übel auf 3G umstellen. Vielleicht hat Physio Deutschland bis dahin eine Antwort vom Ministerium von etwas weiter oben.
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Frank8 schrieb:
Ich verstehe unsere Leistungen als "medizinisch notwendige therapeutische Maßnahmen bzw. Behandlungen", weniger als "körpernahe Dienstleistungen"...
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physiobaerbel schrieb:
Mit was lasst ihr euch die Impfung nachweisen? Reicht die Cov Pass App, oder verlangt Ihr eine Kopie der Impfzertifikate? Würde ich persönlich nicht in Ordnung finden, da in den Zertikaten Daten stehen, die nur mich persönlich etwas angehen.
Vorletzter Satz ist wichtig.
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mark760 schrieb:
Wichtig ist was im IfSG steht und nicht was Physio Deutschland davon hält. Also aktuell tägliche Testpflicht für alle Mitarbeiter. Dazu muss für Besucher bzw. Begleitpersonen von der Praxis ein Test zur Verfügung gestellt werden.
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Seaman1 schrieb:
@mark760 Testpflicht für alle Ungeimpften. Für geimpfte in KH, Heimen etc.. aber nicht in der Praxis.
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Stefan Arnold schrieb:
Vorletzter Satz ist wichtig.
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Stefan Arnold schrieb:
Mir geht es nicht um die Testpflicht für Angestellte, die kriegen von mit 5 Tests die Woche gestellt, mir geht es um 3G für Patienten.
Wir haben umgestellt und logischerweise weniger Patienten, eine andere Praxis im Ort macht ohne mit der Wimper zu zucken ohne Testpflicht für Ungeimpfte weiter.
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Seaman1 schrieb:
Was macht ihr nun? Es gibt eine Beschreibung zur VO in Leichter Sprache, da sind Physiotherapien unter Paragraph 9 aufgeführt.
Wir haben umgestellt und logischerweise weniger Patienten, eine andere Praxis im Ort macht ohne mit der Wimper zu zucken ohne Testpflicht für Ungeimpfte weiter.
Es ist ein bisschen wie „rein und wieder raus aus den Kartoffeln“
Ist halt gerade ein Prozess.
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micael94 schrieb:
Patienten müssen in Hessen keinen 3G-Nachweis vorlegen –
Es ist ein bisschen wie „rein und wieder raus aus den Kartoffeln“
Ist halt gerade ein Prozess.
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