Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
ich finde online keine wirklichen Aussagen. Gilt die 3G Regel jetzt für Physio Praxen? Wenn ja, welche Bundesländer?
Danke!
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ingo Friedrich schrieb:
Für Bayern gilts nicht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kinimod schrieb:
Das wollte ich wissen :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
doris34 schrieb:
@Ingo Friedrich das wäre schön, aber woher weisst du das? Und gilt die 3G-Regel für Bayern nicht, weil die Inzidenzzahlen noch nicht "hoch genug" sind? Oder weil wir systemrelevant sind?
Mfg:)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ingo Friedrich schrieb:
@doris34 Ich weiß das, weils in der Coronalandesverordnung der Bayer. Staatsregierung genau so drin steht. 13. BayIfSMV: § 14 Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Märkte - Bürgerservice
Mfg:)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
doris34 schrieb:
@Ingo Friedrich super! Vielen Dank @Ingo Friedrich
Wo ist die Quelle zu hoch4 zu finden?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
viento schrieb:
@Ingo Friedrich 4In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr haben die Kunden für Dienstleistungen in geschlossenen Räumen einen Testnachweis nach Maßgabe von § 4 vorzulegen.
Wo ist die Quelle zu hoch4 zu finden?
Physiotherapie ist keine Dienstleistung, sondern gehört zur medizinischen Grundversorgung
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mbone schrieb:
@viento
Physiotherapie ist keine Dienstleistung, sondern gehört zur medizinischen Grundversorgung
MfG :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ingo Friedrich schrieb:
@viento Schau mal in dem Link, den ich weiter oben an Doris geschickt hatte. Dort steht der Hinweis für therapeutische Praxen drin (für Bayern).
MfG :)
Dankeschön, Ingo
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
viento schrieb:
@Ingo Friedrich
Dankeschön, Ingo
NOCHMAL: aus diesem Portal: https://www.physio.de/zulassung/
Wissenswertes über Heilmittel
Heilmittel sind persönliche Dienstleistungen, die von zugelassenen Leistungserbringern erbracht werden. Hierzu gehören Maßnahmen der physikalischen Therapie (z.B. Massagen, Krankengymnastik), der Sprachtherapie (Logopädie) und der Beschäftigungstherapie (Ergotherapie). Quelle: physio.de
Mir ist es leid, was andere machen! Ich schrieb es einst schon; es kann von mir aus jeder machen, was er mag, bei mir gilt Hausrecht (schrieb ich auch schon), bei mir gilt seit 3 Wochen die drei G Regel, ob dies ein Hausanwalt hier über Facebook verneint, oder andere es anders deuten...
Ich erbringe Dienstleistungen am Menschen, ich arbeite körpernah, ich habe Krebs und ich wünsche die Tests, bzw. Genesen/Geimpft. Punkt.
Jeder der mir hier irgendwas anderes weismachen will, kann es gern versuchen. Ich bewege mich auf rechtlich sicherem Weg, was mir moralisch jemand vorwerfen möge, diese/r kann gern den ersten Stein werfen. Bei mir werden alle Patienten mit gültigen Rezepten behandelt, die 3G sind. Ich grenze keinen aus, ich habe seit vorigem Jahr Null Diskussionen, "Quertreiber", "private Preisdiskutanten" und Menschen mit chronischem "ich muss dich jetzt mal nerven Syndrom" halte ich gern die Tür auf; zum Gehen. Ich habe hier meine Patienten gehalten, und auch im Freundeskreis trennte sich Spreu vom Weizen, dies ist in meinen Augen auch nicht schlimm. Wahre Freunde zeigen sich in der Not, und auch die Patienten, die dir in dieser Zeit die Stange halten.
Ich habe nie Unmögliches verlangt, auch die Stk Bayern bestärkte mich in meiner Denke.
Ich urteile nicht über die Ungenesenen/Ungeimpften, es muss jeder selbst wissen, was er/sie tut, aber ich diskutiere meine Anweisungen niemals. In meinem Leben bin ich schon gegen viele Ströme geschwommen, auch hier, aber eines bin ich immer geblieben, ich bleibe mir treu.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
viento schrieb:
@mbone
NOCHMAL: aus diesem Portal: https://www.physio.de/zulassung/
Wissenswertes über Heilmittel
Heilmittel sind persönliche Dienstleistungen, die von zugelassenen Leistungserbringern erbracht werden. Hierzu gehören Maßnahmen der physikalischen Therapie (z.B. Massagen, Krankengymnastik), der Sprachtherapie (Logopädie) und der Beschäftigungstherapie (Ergotherapie). Quelle: physio.de
Mir ist es leid, was andere machen! Ich schrieb es einst schon; es kann von mir aus jeder machen, was er mag, bei mir gilt Hausrecht (schrieb ich auch schon), bei mir gilt seit 3 Wochen die drei G Regel, ob dies ein Hausanwalt hier über Facebook verneint, oder andere es anders deuten...
Ich erbringe Dienstleistungen am Menschen, ich arbeite körpernah, ich habe Krebs und ich wünsche die Tests, bzw. Genesen/Geimpft. Punkt.
Jeder der mir hier irgendwas anderes weismachen will, kann es gern versuchen. Ich bewege mich auf rechtlich sicherem Weg, was mir moralisch jemand vorwerfen möge, diese/r kann gern den ersten Stein werfen. Bei mir werden alle Patienten mit gültigen Rezepten behandelt, die 3G sind. Ich grenze keinen aus, ich habe seit vorigem Jahr Null Diskussionen, "Quertreiber", "private Preisdiskutanten" und Menschen mit chronischem "ich muss dich jetzt mal nerven Syndrom" halte ich gern die Tür auf; zum Gehen. Ich habe hier meine Patienten gehalten, und auch im Freundeskreis trennte sich Spreu vom Weizen, dies ist in meinen Augen auch nicht schlimm. Wahre Freunde zeigen sich in der Not, und auch die Patienten, die dir in dieser Zeit die Stange halten.
Ich habe nie Unmögliches verlangt, auch die Stk Bayern bestärkte mich in meiner Denke.
Ich urteile nicht über die Ungenesenen/Ungeimpften, es muss jeder selbst wissen, was er/sie tut, aber ich diskutiere meine Anweisungen niemals. In meinem Leben bin ich schon gegen viele Ströme geschwommen, auch hier, aber eines bin ich immer geblieben, ich bleibe mir treu.
NOCHMAL: aus diesem Portal: https://www.physio.de/zulassungbr /> Wissenswertes über Heilmittel
Heilmittel sind persönliche Dienstleistungen, die von zugelassenen
Nein Heilmittel sind eine Heilbehandlung.
Degradiere dich nicht als Dienstleister.
Ansonsten kannst du selbstverständlich dein Hausrecht wahrenthumbsup
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Shia schrieb:
@viento
viento schrieb am 24.08.2021 15:39 Uhr:@mbone
NOCHMAL: aus diesem Portal: https://www.physio.de/zulassungbr /> Wissenswertes über Heilmittel
Heilmittel sind persönliche Dienstleistungen, die von zugelassenen
Nein Heilmittel sind eine Heilbehandlung.
Degradiere dich nicht als Dienstleister.
Ansonsten kannst du selbstverständlich dein Hausrecht wahrenthumbsup
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
viento schrieb:
@Shia auch für dich zum gefühlt hundertsten🤷, es ist ein Zitat aus physio.de, man kann es lesen, deuten, oder lassen. Ich arbeite hocherhoben Hauptes, eine Degradierung sehe ich auf keinem Fall😉
Sorry viento, mal von Ihrer persönlichen Situation abgesehen. Ihr "Hausrecht" ist ein zahnloser Tiger, wenn Sie mit einer Kassenzulassung unterwegs sind. Da haben Sie sich an Verträge zu halten und grundsätzlich kann da mal kein einziger Patient wegen des 4.G ausgeschlossen werden.
Die Absurdität sollte jedem klar sein. Wie kann man grundsätzlich einen ansonsten Gesunden, lediglich aus physiotherapeutischer Sicht Eingeschränkten, von einer Behandlung ausschließen? Da scheint die eigene Angst Ihr größtes Problem zu sein. Sie können nicht in Grundrechte anderer eingreifen, wegen der eigenen Angst. Dann müssen Sie das Spielfeld verlassen. So einfach.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Xela schrieb:
@viento
Sorry viento, mal von Ihrer persönlichen Situation abgesehen. Ihr "Hausrecht" ist ein zahnloser Tiger, wenn Sie mit einer Kassenzulassung unterwegs sind. Da haben Sie sich an Verträge zu halten und grundsätzlich kann da mal kein einziger Patient wegen des 4.G ausgeschlossen werden.
Die Absurdität sollte jedem klar sein. Wie kann man grundsätzlich einen ansonsten Gesunden, lediglich aus physiotherapeutischer Sicht Eingeschränkten, von einer Behandlung ausschließen? Da scheint die eigene Angst Ihr größtes Problem zu sein. Sie können nicht in Grundrechte anderer eingreifen, wegen der eigenen Angst. Dann müssen Sie das Spielfeld verlassen. So einfach.
Naja Angst war wohl der Hauptgrund warum überhaupt in jemandes Grundrechte eingegriffen wurde. Jeder hat eine andere. Zugrunde liegt wohl allen die verständliche Angst vor Leiden und dem Tod.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kroetzi schrieb:
@Xela
Naja Angst war wohl der Hauptgrund warum überhaupt in jemandes Grundrechte eingegriffen wurde. Jeder hat eine andere. Zugrunde liegt wohl allen die verständliche Angst vor Leiden und dem Tod.
es macht zwar nach wie vor keinen sinn, wie dir mittlerweile zahlreiche studien u.a. aus israel zeigen (gleiche virenlast/ansteckungsgefahr bei geimpften und ungeimpften, 2/3 der schweren verläufe ü60 und doppelt geimpft, abnahme der antikörper bei geimpften bei teilweise bis zu 40% pro monat,....) und ebenso ist es absolut sinnfrei, sich als komplett gesunder mensch ohne symptome zu testen.
aber dennoch alles gute für dich bzgl. der krankheit. als ungeimpfter wäre es mir auch ganz egal, was verträge besagen oder wie es rechtlich aussieht, würde da einfach dein hausrecht akzeptieren und gut. ich muss es ja nicht verstehen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
bundy007 schrieb:
@viento
es macht zwar nach wie vor keinen sinn, wie dir mittlerweile zahlreiche studien u.a. aus israel zeigen (gleiche virenlast/ansteckungsgefahr bei geimpften und ungeimpften, 2/3 der schweren verläufe ü60 und doppelt geimpft, abnahme der antikörper bei geimpften bei teilweise bis zu 40% pro monat,....) und ebenso ist es absolut sinnfrei, sich als komplett gesunder mensch ohne symptome zu testen.
aber dennoch alles gute für dich bzgl. der krankheit. als ungeimpfter wäre es mir auch ganz egal, was verträge besagen oder wie es rechtlich aussieht, würde da einfach dein hausrecht akzeptieren und gut. ich muss es ja nicht verstehen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
viento schrieb:
@Xela Ihre Antwort ist bodenlos frech und unverschämt, aber Sie scheinen dafür ja einen Frevel zu haben. Beleidigen ist keine feine Art. Ich habe keine Angst, ich habe Hausrecht, und Sie keinerlei rechtliche Ahnung!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
elena34 schrieb:
@Xela genau das habe ich auch gedacht, dass man Leute nicht ausschließen kann und Verträgd zu erfüllen hat. Wurde eben in der Sonderdendung vom VPT belehrt, dass das Wohl und die Gesundhrit def Allgemeinhrit vor allem steht. Wenn wir das nicht praktizieren und sich jemand bri uns nachweislich ansteckt. Wie das auch immer zu beweisen ist?? Werden wir dafür uns verantworten müssen. Tja leider spielt hier die persönliche Interpretstion Krone Rolle.
Danke für die Wünsche, aber Bundy007, ich grenze niemanden aus, die 3 G Regel wird eh generell in Bayern kommen, da bin ich mir sicher. Und: ich halte mich an Verträge, an Recht und Vorschriften; nur: ich habe zusätzlich mein! Hausrecht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
viento schrieb:
@bundy007
Danke für die Wünsche, aber Bundy007, ich grenze niemanden aus, die 3 G Regel wird eh generell in Bayern kommen, da bin ich mir sicher. Und: ich halte mich an Verträge, an Recht und Vorschriften; nur: ich habe zusätzlich mein! Hausrecht.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
kinimod schrieb:
Hallo Kollegen,
ich finde online keine wirklichen Aussagen. Gilt die 3G Regel jetzt für Physio Praxen? Wenn ja, welche Bundesländer?
Danke!
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M.Bo schrieb:
.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
kvet schrieb:
Nordrhein-Westfalen!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
elena34 schrieb:
Morgen gibt es beim VPT um 21 Uhr eine Sondersendung dazu!!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Klonkrieger schrieb:
Für die Praxen mit selbstzahlerbereich müsste es wie bei den fitnessstudios gelten. Also alle die ohne Rezept kommen 3G Regel ab 35er inzidenz über mehr als drei Tage. Soweit ich weiß...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
elena34 schrieb:
Laut der vpt-Tabelle (gepostet von @elena34) ist im Geräte-Training die 3G-Regel anzuwenden.
In unserer Praxis bieten wir KGG/MTT AUSSCHLIEßLICH mit medizinischer Verordnung / Rezept an.
Was gilt nun? 3G (Gerätetraining) oder wegen der medizinischen Verordnung kein 3G?
Kann mit jmd was dazu sagen?
Gefällt mir
Meine Landesverordnung lässt das Arbeiten von Praxen, in denen therapeutische Leistungen erbracht werden zu.
MfG :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ingo Friedrich schrieb:
@jake93 Was sagt deine Coronalandesverordnung dazu? Das wäre doch der eigentliche Maßstab.
Meine Landesverordnung lässt das Arbeiten von Praxen, in denen therapeutische Leistungen erbracht werden zu.
MfG :)
Ja, in Bayern ist die therapeutische Arbeit in Physiopraxen grundsätzlich nach med. Verordnung ohne 3G erlaubt.
Mich hat es nur stutzig gemacht, dass hier das Gerätetraining explizit aufgeführt ist. Aber das betrifft dann wohl das Training ohne medizinische Verordnung.
VG.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
jake93 schrieb:
Wenn das da immer so explizit drin stehen würde... neutral_face
Ja, in Bayern ist die therapeutische Arbeit in Physiopraxen grundsätzlich nach med. Verordnung ohne 3G erlaubt.
Mich hat es nur stutzig gemacht, dass hier das Gerätetraining explizit aufgeführt ist. Aber das betrifft dann wohl das Training ohne medizinische Verordnung.
VG.
Erweiterung für Zugang mit 3G
Warnstufe 1
oder
Inzidenz ÜBER 50
-zusätzlich zu den bisher bestehenden 3G-Bereichen -
Wichtig: Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen ohne 3G-Nachweis nicht möglich.
Anwendung Warnstufe 1 oder „Inzidenzstufe über 50“ über Feststellung (Allgemeinverfügung) durch die Kommune
3G
Gastronomie und Tourismus
•Gaststätten, Restaurants etc. (inkl. Bars)
•Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc.
Körpernahe Dienstleistungen
•z.B. Friseurbetrieb, Kosmetik, Massage, Solarium, Tattoo etc.
•Medizinische Dienstleistungen z.B. Physiotherapie, Fußpflege etc.
•Prostitution
3G
Sport
•Nutzung von Sportanlagen (in geschlossenen Räumen) einschließlich Fitnessstudios und Kletterhallen
•Schwimmhallen, Spaßbäder, Thermen und Saunen
3G
Zusammenkünfte, Veranstaltungen, Sitzungen
•in geschlossenen Räumen auch unter 1.000 Teilnehmende, wenn es mehr als 25 Personen sind (ausgenommen u.a. rechtlich vorgeschriebene Veranstaltungen)
Das ist die niedersächsische Vorgehensweise.
Frage in die Runde: Ich bin Kindertherapeutin, bei mir kommt ein Elternteil mit rein. Viele frischgebackene Mütter konnten sich noch gar nicht impfen lassen. Wie interpretiert Ihr das? Eigentlich ist die Begleitperson ja kein Patient... FFP2 und ans andere Ende im Behandlungsraum platzieren?
Danke & Gruß!
tinki
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
tinki schrieb:
Niedersächsische Corona-Verordnung -kompakt
Erweiterung für Zugang mit 3G
Warnstufe 1
oder
Inzidenz ÜBER 50
-zusätzlich zu den bisher bestehenden 3G-Bereichen -
Wichtig: Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen ohne 3G-Nachweis nicht möglich.
Anwendung Warnstufe 1 oder „Inzidenzstufe über 50“ über Feststellung (Allgemeinverfügung) durch die Kommune
3G
Gastronomie und Tourismus
•Gaststätten, Restaurants etc. (inkl. Bars)
•Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc.
Körpernahe Dienstleistungen
•z.B. Friseurbetrieb, Kosmetik, Massage, Solarium, Tattoo etc.
•Medizinische Dienstleistungen z.B. Physiotherapie, Fußpflege etc.
•Prostitution
3G
Sport
•Nutzung von Sportanlagen (in geschlossenen Räumen) einschließlich Fitnessstudios und Kletterhallen
•Schwimmhallen, Spaßbäder, Thermen und Saunen
3G
Zusammenkünfte, Veranstaltungen, Sitzungen
•in geschlossenen Räumen auch unter 1.000 Teilnehmende, wenn es mehr als 25 Personen sind (ausgenommen u.a. rechtlich vorgeschriebene Veranstaltungen)
Das ist die niedersächsische Vorgehensweise.
Frage in die Runde: Ich bin Kindertherapeutin, bei mir kommt ein Elternteil mit rein. Viele frischgebackene Mütter konnten sich noch gar nicht impfen lassen. Wie interpretiert Ihr das? Eigentlich ist die Begleitperson ja kein Patient... FFP2 und ans andere Ende im Behandlungsraum platzieren?
Danke & Gruß!
tinki
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
elena34 schrieb:
Guckt euch doch das Video vom Anwalt an. Das kann man sich heute bei you tube gucken. Das kommt auf das Bundesland an. In NRW alles nur mit 3G egal ob verordnet oder nicht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MelSch schrieb:
@elena34 Wobei ich gerade im Video vom 24.08.21 gehört habe, dass für NRW es sehr schwammig in der Verordnung formuliert wurde. Sprich, dass Ausnahmen gemacht werden können. Wie z.B.: Entlassmanagment oder auch dringlicher Behandlungsbedarf auf der Verordnung. Dann würde es auch ohne 3G gehen.
Na das versteht man jetzt aber gar nicht mehr. Entlassmanagement bedeutet aus dem KH entlassen wo man nur getestet reinkommt aber zur Physio isses dann egal? Wer erfindet sowas? Und was ist mit Zahnärzten?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kroetzi schrieb:
@MelSch
Na das versteht man jetzt aber gar nicht mehr. Entlassmanagement bedeutet aus dem KH entlassen wo man nur getestet reinkommt aber zur Physio isses dann egal? Wer erfindet sowas? Und was ist mit Zahnärzten?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MelSch schrieb:
@kroetzi Ich gebe nur das wieder was im Video erklärt worden ist. Blicke ja selbst nicht mehr durch 🤷♀️
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
jake93 schrieb:
Hallo.
Laut der vpt-Tabelle (gepostet von @elena34) ist im Geräte-Training die 3G-Regel anzuwenden.
In unserer Praxis bieten wir KGG/MTT AUSSCHLIEßLICH mit medizinischer Verordnung / Rezept an.
Was gilt nun? 3G (Gerätetraining) oder wegen der medizinischen Verordnung kein 3G?
Kann mit jmd was dazu sagen?
wollte keine Verwirrung stiften.
Habe mittlerweile Antwort vom Berufsverband: Begleitpersonen sind für uns uninteressant, auch wenn sie den Therapieraum mit betreten.
Bei uns gilt ansonsten 3G.
Gruß!
tinki
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
tinki schrieb:
Hallo,
wollte keine Verwirrung stiften.
Habe mittlerweile Antwort vom Berufsverband: Begleitpersonen sind für uns uninteressant, auch wenn sie den Therapieraum mit betreten.
Bei uns gilt ansonsten 3G.
Gruß!
tinki
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Inche schrieb:
Pech gehabt der Kursplatz steht zur Verfügung
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
physiox100 schrieb:
Wie handhabt Ihr das mit Leuten, die mitten im Präventionskurs nicht mehr kommen wollen, weil nicht geimpft oder genesen und dann am Ende noch die zahlungspflichtigen Tests hinzukommen, die man nicht zahlen will? Haben die dann Pech gehabt oder muss der Rest vom Kurs ausgezahlt werden?
Mein Profilbild bearbeiten