physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Dormagen Neuss Düsseldorf

Liebe Kolleginnen,

- habt ihr Lust auf Veränderung?
- seid ihr genervt von ständiger
Mehrarbeit oder Überstunden?
- sucht ihr einen guten
Wiedereinstieg nach der Elternzeit?

Hier ist ein interessantes
Stellenangebot für euch:

Wir suchen zum 1.Quartal 2026 eine
Physiotherapeutin mit langjähriger
Berufserfahrung.

Die Zertifikatsfortbildungen MLD
und MT sind Vorraussetzungen um
selbstständig und
eigenverantwortlich am Patienten zu
arbeiten.
Hierbei legen wir besonders Wert
auf ...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Corona 3 G in Hessen

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
3 G in Hessen
Es gibt 27 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Susanne0307
28.11.2021 20:08
Langsam blicke ich nicht mehr durch…!Laut VPT live hat Hessen jetzt auch bei Patienten mit ärztlicher Verordnung 3G ?! Ist das richtig? Vielen Dank für eure Antworten.
1

Gefällt mir

• Manuela Bohnstedt
Langsam blicke ich nicht mehr durch…!Laut VPT live hat Hessen jetzt auch bei Patienten mit ärztlicher Verordnung 3G ?! Ist das richtig? Vielen Dank für eure Antworten.
Gefällt mir
Alle 25 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
kroetzi
28.11.2021 20:41
Wozu machen die wohl die Videos?
Da dort ein Rechtsanwalt involviert ist denke ich mal dass das alles Hand und Fuß hat.
1

Gefällt mir

Wozu machen die wohl die Videos? Da dort ein Rechtsanwalt involviert ist denke ich mal dass das alles Hand und Fuß hat.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



kroetzi schrieb:

Wozu machen die wohl die Videos?
Da dort ein Rechtsanwalt involviert ist denke ich mal dass das alles Hand und Fuß hat.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mimikri
28.11.2021 21:24
Ja, das stimmt.
1

Gefällt mir

Ja, das stimmt.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



mimikri schrieb:

Ja, das stimmt.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Susanne0307
28.11.2021 21:26
Vielen Dank 👍
1

Gefällt mir

Vielen Dank 👍
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Susanne0307 schrieb:

Vielen Dank 👍

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
sascha1982
28.11.2021 22:23
Also ich sehe das ehrlich gesagt anders.

Die in Rede stehende 3 G Regel in Hessen bezieht sich auf körpernahe, hygienisch oder medizinisch notwendige Dienstleistungen wie Friseur oder Fußpflege. Ärztlich verordnete Behandlungen zählen mMn hier nicht zu.

Hier der § aus der aktuellen hessischen Verodnung:

§ 25 Dienstleistungen
(1) Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen einschließlich Handwerkstätigkeiten soll möglichst ohne unmittelbaren persönlichen körperlichen Kontakt erfolgen. Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, insbesondere zu Kontakten und Einhaltung eines Mindestabstandes, sind einzuhalten. (2) Körpernahe Dienstleistungen dürfen nur Kundinnen und Kunden mit Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz Nr. 1 oder 2 angeboten werden; bei hygienisch oder medizinisch notwendigen Behandlungen (beispielsweise Frisördienstleistungen oder Fußpflege) ist auch ein Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 4 oder 5 ausreichend. 
1

Gefällt mir

Also ich sehe das ehrlich gesagt anders. Die in Rede stehende 3 G Regel in Hessen bezieht sich auf körpernahe, [b]hygienisch oder medizinisch notwendige Dienstleistungen wie Friseur oder Fußpflege[/b]. Ärztlich verordnete Behandlungen zählen mMn hier nicht zu. Hier der § aus der aktuellen hessischen Verodnung: [i]§ 25 Dienstleistungen[/i] [i](1) Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen einschließlich Handwerkstätigkeiten soll möglichst ohne unmittelbaren persönlichen körperlichen Kontakt erfolgen. Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, insbesondere zu Kontakten und Einhaltung eines Mindestabstandes, sind einzuhalten. (2) Körpernahe Dienstleistungen dürfen nur Kundinnen und Kunden mit Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz Nr. 1 oder 2 angeboten werden; bei hygienisch oder medizinisch notwendigen Behandlungen (beispielsweise Frisördienstleistungen oder Fußpflege) ist auch ein Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 4 oder 5 ausreichend. [/i]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



sascha1982 schrieb:

Also ich sehe das ehrlich gesagt anders.

Die in Rede stehende 3 G Regel in Hessen bezieht sich auf körpernahe, hygienisch oder medizinisch notwendige Dienstleistungen wie Friseur oder Fußpflege. Ärztlich verordnete Behandlungen zählen mMn hier nicht zu.

Hier der § aus der aktuellen hessischen Verodnung:

§ 25 Dienstleistungen
(1) Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen einschließlich Handwerkstätigkeiten soll möglichst ohne unmittelbaren persönlichen körperlichen Kontakt erfolgen. Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, insbesondere zu Kontakten und Einhaltung eines Mindestabstandes, sind einzuhalten. (2) Körpernahe Dienstleistungen dürfen nur Kundinnen und Kunden mit Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz Nr. 1 oder 2 angeboten werden; bei hygienisch oder medizinisch notwendigen Behandlungen (beispielsweise Frisördienstleistungen oder Fußpflege) ist auch ein Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 4 oder 5 ausreichend. 

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Susanne0307
29.11.2021 07:17
Aber sind wir nicht letztendlich eine „ medizinisch notwendige Dienstleistung „ ?
1

Gefällt mir

• WiHe
Aber sind wir nicht letztendlich eine „ medizinisch notwendige Dienstleistung „ ?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Susanne0307 schrieb:

Aber sind wir nicht letztendlich eine „ medizinisch notwendige Dienstleistung „ ?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
sascha1982
29.11.2021 07:52
@Susanne0307 Sind Zahn-, Fach- oder Hausarztbehandlungen (Notfälle ausgenommen) demnach dann auch "medizinisch notwendige Dienstleistungen"?
1

Gefällt mir

[mention]Susanne0307[/mention] Sind Zahn-, Fach- oder Hausarztbehandlungen (Notfälle ausgenommen) demnach dann auch "medizinisch notwendige Dienstleistungen"?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



sascha1982 schrieb:

@Susanne0307 Sind Zahn-, Fach- oder Hausarztbehandlungen (Notfälle ausgenommen) demnach dann auch "medizinisch notwendige Dienstleistungen"?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
kroetzi
29.11.2021 09:54
@sascha1982
Nein, das nennt man Grundversorgung.
1

Gefällt mir

[mention]sascha1982[/mention] Nein, das nennt man Grundversorgung.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



kroetzi schrieb:

@sascha1982
Nein, das nennt man Grundversorgung.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Shia
29.11.2021 11:25
@Susanne0307 NEIN!
eine medizinisch notwendige Heilbehandlung
Ihr macht keine Dienstleistung
1

Gefällt mir

• sascha1982
[mention]Susanne0307[/mention] NEIN! eine medizinisch notwendige Heilbehandlung Ihr macht keine Dienstleistung
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Shia schrieb:

@Susanne0307 NEIN!
eine medizinisch notwendige Heilbehandlung
Ihr macht keine Dienstleistung

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Susanne Harsch
29.11.2021 13:44
Laut Ministerium Hessen :

Bei hygienisch oder medizinisch notwendigen Behandlungen gilt 3G.

Bisher sind wir Physiotherapeuten doch immer unter medizinisch notwendig gehandelt worden… oder liege ich da falsch ?
1

Gefällt mir

Laut Ministerium Hessen : Bei hygienisch oder medizinisch notwendigen Behandlungen gilt 3G. Bisher sind wir Physiotherapeuten doch immer unter medizinisch notwendig gehandelt worden… oder liege ich da falsch ?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Susanne Harsch schrieb:

Laut Ministerium Hessen :

Bei hygienisch oder medizinisch notwendigen Behandlungen gilt 3G.

Bisher sind wir Physiotherapeuten doch immer unter medizinisch notwendig gehandelt worden… oder liege ich da falsch ?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
viarda
29.11.2021 14:52
@kroetzi ... was der VPT streamt, hat Hand und Fuß!
1

Gefällt mir

• kroetzi
[mention]kroetzi[/mention] ... was der VPT streamt, hat Hand und Fuß!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



viarda schrieb:

@kroetzi ... was der VPT streamt, hat Hand und Fuß!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
sascha1982
29.11.2021 15:05
@Susanne Harsch
Da hast du ja nicht ganz unrecht.

Nach dieser Logik würde der Arztbesuch oder die ambulante Pflege dann aber auch darunter (medizinisch notwendige Behandlung) fallen.
Auch in der kommentierten Fassung wird die „hygienisch-/ medizinisch notwendige Dienstleistung“ nur mit Frisörbesuch oder Fußpflege beschrieben.

Ein ungeimpfter HB-Patient könnte demnach nicht mehr behandelt werden. Das kann doch nicht im Sinne der Landesregierung sein. Von daher gehe ich davon aus, dass eine ärztlich verordnete Heilbehandlung nicht unter die 3G Regelung fällt. 
1

Gefällt mir

[mention]Susanne Harsch[/mention] Da hast du ja nicht ganz unrecht. Nach dieser Logik würde der Arztbesuch oder die ambulante Pflege dann aber auch darunter (medizinisch notwendige Behandlung) fallen. Auch in der kommentierten Fassung wird die „hygienisch-/ medizinisch notwendige Dienstleistung“ nur mit Frisörbesuch oder Fußpflege beschrieben. Ein ungeimpfter HB-Patient könnte demnach nicht mehr behandelt werden. Das kann doch nicht im Sinne der Landesregierung sein. Von daher gehe ich davon aus, dass eine ärztlich verordnete Heilbehandlung nicht unter die 3G Regelung fällt. 
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



sascha1982 schrieb:

@Susanne Harsch
Da hast du ja nicht ganz unrecht.

Nach dieser Logik würde der Arztbesuch oder die ambulante Pflege dann aber auch darunter (medizinisch notwendige Behandlung) fallen.
Auch in der kommentierten Fassung wird die „hygienisch-/ medizinisch notwendige Dienstleistung“ nur mit Frisörbesuch oder Fußpflege beschrieben.

Ein ungeimpfter HB-Patient könnte demnach nicht mehr behandelt werden. Das kann doch nicht im Sinne der Landesregierung sein. Von daher gehe ich davon aus, dass eine ärztlich verordnete Heilbehandlung nicht unter die 3G Regelung fällt. 

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Susanne0307
29.11.2021 15:30
Also der VDB schreibt mittlerweile auch 3G für Physiotherapiepraxen.
1

Gefällt mir

Also der VDB schreibt mittlerweile auch 3G für Physiotherapiepraxen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Susanne0307 schrieb:

Also der VDB schreibt mittlerweile auch 3G für Physiotherapiepraxen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
kroetzi
29.11.2021 18:55
@sascha1982
Nochmal Arztbehandlung zählt als Grundversorgung und ist G unabhängig.
1

Gefällt mir

[mention]sascha1982[/mention] Nochmal Arztbehandlung zählt als Grundversorgung und ist G unabhängig.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



kroetzi schrieb:

@sascha1982
Nochmal Arztbehandlung zählt als Grundversorgung und ist G unabhängig.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
kroetzi
29.11.2021 18:56
C
1

Gefällt mir

C
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



kroetzi schrieb:

C

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
sascha1982
01.12.2021 09:01
Keine 3G-Regelung für Patienten in Hessen!

Patienten müssen in Hessen keinen 3G-Nachweis vorlegen –
1

Gefällt mir

Keine 3G-Regelung für Patienten in Hessen! https://vdb-physio.de/aktuelles/patienten-muessen-in-hessen-keinen-3g-nachweis-vorlegen/
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



sascha1982 schrieb:

Keine 3G-Regelung für Patienten in Hessen!

Patienten müssen in Hessen keinen 3G-Nachweis vorlegen –

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
sascha1982
01.12.2021 09:10
@kroetzi Ich schätze deren Videos wirklich sehr. In diesem Fall aber eher Hals über Kopf.
1

Gefällt mir

[mention]kroetzi[/mention] Ich schätze deren Videos wirklich sehr. In diesem Fall aber eher Hals über Kopf.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



sascha1982 schrieb:

@kroetzi Ich schätze deren Videos wirklich sehr. In diesem Fall aber eher Hals über Kopf.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
scottie
01.12.2021 09:45
In der Lesefassung der Verordnung vom 30.11.2021, Stand 05.12.21, ist unter §25 KEINE Änderung zur 3G-Regelung ersichtlich (Hessen.de)!
1

Gefällt mir

In der Lesefassung der Verordnung vom 30.11.2021, Stand 05.12.21, ist unter §25 KEINE Änderung zur 3G-Regelung ersichtlich (Hessen.de)!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



scottie schrieb:

In der Lesefassung der Verordnung vom 30.11.2021, Stand 05.12.21, ist unter §25 KEINE Änderung zur 3G-Regelung ersichtlich (Hessen.de)!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
sascha1982
01.12.2021 10:09
@scottie Natürlich gibt es keine Änderung.
Die muss es deshalb auch nicht geben, weil 3G für Patienten (mit Verordnung) von Heilmittelerbringern nie unter §25 (Dienstleistungen) zu verstehen/beabsichtigt war.
Es handelt sich hier einzig um die Missinterpretation durch den VPT. Nach Veröffentlichung des VPT-Videos, haben einige andere diese fehlerhafte Auslegung dann einfach übernommen.
1

Gefällt mir

[mention]scottie[/mention] Natürlich gibt es keine Änderung. Die muss es deshalb auch nicht geben, weil 3G für Patienten (mit Verordnung) von Heilmittelerbringern nie unter §25 (Dienstleistungen) zu verstehen/beabsichtigt war. Es handelt sich hier einzig um die Missinterpretation durch den VPT. Nach Veröffentlichung des VPT-Videos, haben einige andere diese fehlerhafte Auslegung dann einfach übernommen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



sascha1982 schrieb:

@scottie Natürlich gibt es keine Änderung.
Die muss es deshalb auch nicht geben, weil 3G für Patienten (mit Verordnung) von Heilmittelerbringern nie unter §25 (Dienstleistungen) zu verstehen/beabsichtigt war.
Es handelt sich hier einzig um die Missinterpretation durch den VPT. Nach Veröffentlichung des VPT-Videos, haben einige andere diese fehlerhafte Auslegung dann einfach übernommen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
scottie
01.12.2021 11:10
Okay, also die Physiopraxen fallen laut hessischem Solzialministerium unter (Infektionsschutzgesetz) §23 Abs.3 Satz 1 Nr.9. Dann ist in §28b Abs.2 Satz 1 ff. geregelt, dass in den Einrichtungen nach §23 Abs.3 Satz 1 behandelte (etc.) Personen nicht als Besucher gelten, somit auch keinen Testnachweis mit sich führen müssen. Ich hoffe, ich habe es bis hierhin richtig wiedergegeben und verstanden. Nun hat der §28 aber noch mehr Inhalt und unter anderem folgenden Satz:

"Die in Absatz 2 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen dürfen den Impf- und Teststatus der Personen, die dort behandelt, betreut oder gepflegt werden oder untergebracht sind, erheben."

Wie ist dieser Passus denn nun zu verstehen? Ich muss die Patienten/Innen zwar ohne Testnachweise in die Praxis lassen, aber darf dort dann trotzdem den Impfstatus abfragen?

Viele Kollegen/Innen haben im Vertrauen auf die Auskunft des VPT entsprechende Aktionen gestartet und sich stellenweise mit Patienten angelegt. Einige fangen wieder an, alles zurück zu drehen. Es ist wirklich ein Durcheinander entstanden.
1

Gefällt mir

Okay, also die Physiopraxen fallen laut hessischem Solzialministerium unter (Infektionsschutzgesetz) §23 Abs.3 Satz 1 Nr.9. Dann ist in §28b Abs.2 Satz 1 ff. geregelt, dass in den Einrichtungen nach §23 Abs.3 Satz 1 behandelte (etc.) Personen nicht als Besucher gelten, somit auch keinen Testnachweis mit sich führen müssen. Ich hoffe, ich habe es bis hierhin richtig wiedergegeben und verstanden. Nun hat der §28 aber noch mehr Inhalt und unter anderem folgenden Satz: [b]"Die in Absatz 2 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen dürfen den Impf- und Teststatus der Personen, die dort behandelt, betreut oder gepflegt werden oder untergebracht sind, erheben." [/b] Wie ist [b]dieser[/b] Passus denn nun zu verstehen? Ich muss die Patienten/Innen zwar ohne Testnachweise in die Praxis lassen, aber darf dort dann trotzdem den Impfstatus abfragen? Viele Kollegen/Innen haben im Vertrauen auf die Auskunft des VPT entsprechende Aktionen gestartet und sich stellenweise mit Patienten angelegt. Einige fangen wieder an, alles zurück zu drehen. Es ist wirklich ein Durcheinander entstanden.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



scottie schrieb:

Okay, also die Physiopraxen fallen laut hessischem Solzialministerium unter (Infektionsschutzgesetz) §23 Abs.3 Satz 1 Nr.9. Dann ist in §28b Abs.2 Satz 1 ff. geregelt, dass in den Einrichtungen nach §23 Abs.3 Satz 1 behandelte (etc.) Personen nicht als Besucher gelten, somit auch keinen Testnachweis mit sich führen müssen. Ich hoffe, ich habe es bis hierhin richtig wiedergegeben und verstanden. Nun hat der §28 aber noch mehr Inhalt und unter anderem folgenden Satz:

"Die in Absatz 2 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen dürfen den Impf- und Teststatus der Personen, die dort behandelt, betreut oder gepflegt werden oder untergebracht sind, erheben."

Wie ist dieser Passus denn nun zu verstehen? Ich muss die Patienten/Innen zwar ohne Testnachweise in die Praxis lassen, aber darf dort dann trotzdem den Impfstatus abfragen?

Viele Kollegen/Innen haben im Vertrauen auf die Auskunft des VPT entsprechende Aktionen gestartet und sich stellenweise mit Patienten angelegt. Einige fangen wieder an, alles zurück zu drehen. Es ist wirklich ein Durcheinander entstanden.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
kroetzi
01.12.2021 11:27
@scottie
Ich blicke es auch nicht mehr. Wenn Gesetze so kompliziert und mehrdeutig formuliert werden muß man sich nicht wundern dass niemand mehr genau weiß was eigentlich gilt.
Selbst Gesundheitsämter, Anwälte und Verbände kommen da wohl nicht auf einen Nenner. Und dann soll man als Physio am Ende der " Nahrungskette " da noch durchblicken und es Patienten erklären.
Mich würde mal interessieren ob Pstienten die Behandlung ohne Testung einklagen dürften. Sie können sich dann nämlich auch auf das IfsG berufen.
Gilt hier das sogenannte Hausrecht dann als Willkür oder als höher wertig gegenüber der Gesetzesvorschrift.
Ich könnt im Moment echt nur noch 🤮
1

Gefällt mir

[mention]scottie[/mention] Ich blicke es auch nicht mehr. Wenn Gesetze so kompliziert und mehrdeutig formuliert werden muß man sich nicht wundern dass niemand mehr genau weiß was eigentlich gilt. Selbst Gesundheitsämter, Anwälte und Verbände kommen da wohl nicht auf einen Nenner. Und dann soll man als Physio am Ende der " Nahrungskette " da noch durchblicken und es Patienten erklären. Mich würde mal interessieren ob Pstienten die Behandlung ohne Testung einklagen dürften. Sie können sich dann nämlich auch auf das IfsG berufen. Gilt hier das sogenannte Hausrecht dann als Willkür oder als höher wertig gegenüber der Gesetzesvorschrift. Ich könnt im Moment echt nur noch 🤮
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



kroetzi schrieb:

@scottie
Ich blicke es auch nicht mehr. Wenn Gesetze so kompliziert und mehrdeutig formuliert werden muß man sich nicht wundern dass niemand mehr genau weiß was eigentlich gilt.
Selbst Gesundheitsämter, Anwälte und Verbände kommen da wohl nicht auf einen Nenner. Und dann soll man als Physio am Ende der " Nahrungskette " da noch durchblicken und es Patienten erklären.
Mich würde mal interessieren ob Pstienten die Behandlung ohne Testung einklagen dürften. Sie können sich dann nämlich auch auf das IfsG berufen.
Gilt hier das sogenannte Hausrecht dann als Willkür oder als höher wertig gegenüber der Gesetzesvorschrift.
Ich könnt im Moment echt nur noch 🤮

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
sascha1982
01.12.2021 11:35
@scottie Ja das ist mehr als unglücklich gelaufen.
Normalerweise sind die Videos von VPT live ja auch wirklich fundiert.

Aber so funktioniert social media:
Einer „denkt“ etwas zu wissen, verbreitet es, wird immer wieder zitiert und plötzlich werden Dinge gemacht/umgesetzt die so nicht der Wahrheit entsprechen.

Generell ist es dir ja freigestellt 3G von deinen Patienten zu verlangen. 
1

Gefällt mir

[mention]scottie[/mention] Ja das ist mehr als unglücklich gelaufen. Normalerweise sind die Videos von VPT live ja auch wirklich fundiert. Aber so funktioniert social media: Einer „denkt“ etwas zu wissen, verbreitet es, wird immer wieder zitiert und plötzlich werden Dinge gemacht/umgesetzt die so nicht der Wahrheit entsprechen. Generell ist es dir ja freigestellt 3G von deinen Patienten zu verlangen. 
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



sascha1982 schrieb:

@scottie Ja das ist mehr als unglücklich gelaufen.
Normalerweise sind die Videos von VPT live ja auch wirklich fundiert.

Aber so funktioniert social media:
Einer „denkt“ etwas zu wissen, verbreitet es, wird immer wieder zitiert und plötzlich werden Dinge gemacht/umgesetzt die so nicht der Wahrheit entsprechen.

Generell ist es dir ja freigestellt 3G von deinen Patienten zu verlangen. 

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
scottie
01.12.2021 11:38
@kroetzi
ja, alles sehr verworren. Vor allem, wenn man sich die Einleitung des §23 Abs.3 durchliest:

"Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden: "

Diese "Sicherstellung der erforderlichen Maßnahmen" habe ich doch nur dann, wenn ich Impf-, Genesenen- und Testnachweise kontrolliere.....
1

Gefällt mir

[mention]kroetzi[/mention] ja, alles sehr verworren. Vor allem, wenn man sich die Einleitung des §23 Abs.3 durchliest: [b]"Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden: "[/b] Diese "Sicherstellung der erforderlichen Maßnahmen" habe ich doch nur dann, wenn ich Impf-, Genesenen- und Testnachweise kontrolliere.....
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



scottie schrieb:

@kroetzi
ja, alles sehr verworren. Vor allem, wenn man sich die Einleitung des §23 Abs.3 durchliest:

"Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden: "

Diese "Sicherstellung der erforderlichen Maßnahmen" habe ich doch nur dann, wenn ich Impf-, Genesenen- und Testnachweise kontrolliere.....

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
scottie
01.12.2021 11:43
@sascha1982

Und beim VPT Video hat noch ein Anwalt mitgewirkt.......Wir werden in der Tat die 3G-Regelung beibehalten und nur den Text des Aushanges verändern.
1

Gefällt mir

@sascha1982 Und beim VPT Video hat noch ein Anwalt mitgewirkt.......Wir werden in der Tat die 3G-Regelung beibehalten und nur den Text des Aushanges verändern.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



scottie schrieb:

@sascha1982

Und beim VPT Video hat noch ein Anwalt mitgewirkt.......Wir werden in der Tat die 3G-Regelung beibehalten und nur den Text des Aushanges verändern.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
sascha1982
01.12.2021 12:02
@kroetzi
Ja echt verrückte Zeiten gerade.

Also wenn du 3G umsetzten willst, dann mach es doch einfach. Wer soll dich denn da mit welcher Begründung verklagen? Es ist ja nicht so, dass du jemanden die „Erste Hilfe“ verweigerst.
Falls die GKVen, wovon ich nicht ausgehe, irgendwann meinen, dass ihre Mitglieder auch ohne 3G oder 2G von dir behandelt werden müssen, dann werden sie das schon mitteilen. Und dann kannst du deine G-Regel nochmal neu überdenken.

Bis dahin würde ich das machen, was für mich am sinnvollsten erscheint.
1

Gefällt mir

[mention]kroetzi[/mention] Ja echt verrückte Zeiten gerade. Also wenn du 3G umsetzten willst, dann mach es doch einfach. Wer soll dich denn da mit welcher Begründung verklagen? Es ist ja nicht so, dass du jemanden die „Erste Hilfe“ verweigerst. Falls die GKVen, wovon ich nicht ausgehe, irgendwann meinen, dass ihre Mitglieder auch ohne 3G oder 2G von dir behandelt werden müssen, dann werden sie das schon mitteilen. Und dann kannst du deine G-Regel nochmal neu überdenken. Bis dahin würde ich das machen, was für mich am sinnvollsten erscheint.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



sascha1982 schrieb:

@kroetzi
Ja echt verrückte Zeiten gerade.

Also wenn du 3G umsetzten willst, dann mach es doch einfach. Wer soll dich denn da mit welcher Begründung verklagen? Es ist ja nicht so, dass du jemanden die „Erste Hilfe“ verweigerst.
Falls die GKVen, wovon ich nicht ausgehe, irgendwann meinen, dass ihre Mitglieder auch ohne 3G oder 2G von dir behandelt werden müssen, dann werden sie das schon mitteilen. Und dann kannst du deine G-Regel nochmal neu überdenken.

Bis dahin würde ich das machen, was für mich am sinnvollsten erscheint.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
kroetzi
01.12.2021 12:12
@sascha1982
Ich muß das nicht umsetzen da ich kein AG bin. Das war nur eine hypothetische Frage.
Ich finde immer noch die beste Infektionsverhütung, egal ob irgendwas G ist Kontaktreduzierung, ( ich muß nicht auf Fußballspiele) , Abstand halten, FFP2 Maske tragen, regelmäßig lüften.
Hat die ganze Zeit für uns funktioniert.
1

Gefällt mir

• Ahn
[mention]sascha1982[/mention] Ich muß das nicht umsetzen da ich kein AG bin. Das war nur eine hypothetische Frage. Ich finde immer noch die beste Infektionsverhütung, egal ob irgendwas G ist Kontaktreduzierung, ( ich muß nicht auf Fußballspiele) , Abstand halten, FFP2 Maske tragen, regelmäßig lüften. Hat die ganze Zeit für uns funktioniert.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



kroetzi schrieb:

@sascha1982
Ich muß das nicht umsetzen da ich kein AG bin. Das war nur eine hypothetische Frage.
Ich finde immer noch die beste Infektionsverhütung, egal ob irgendwas G ist Kontaktreduzierung, ( ich muß nicht auf Fußballspiele) , Abstand halten, FFP2 Maske tragen, regelmäßig lüften.
Hat die ganze Zeit für uns funktioniert.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Susanne0307 schrieb:

Langsam blicke ich nicht mehr durch…!Laut VPT live hat Hessen jetzt auch bei Patienten mit ärztlicher Verordnung 3G ?! Ist das richtig? Vielen Dank für eure Antworten.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
silvia43
01.12.2021 21:14
Ich würde auch gerne 3G in der Praxis durchziehen, aber wenn ein Ungeimpfter sich weigert einen Test zu machen und obendrein auch noch eine ärztliche Verordnung hat, könnte es bei Ablehnung sein das man gegen die Rahmenbedingungen der Krankenkassen verstößt.

Kann man wohl nur auf das Hauseigene Hygienekonzept egal was für ein Wetter mit geöffnetem Fenster behandel. Wenn Pat. meckert ,,, sorry ist mein Hygienekonzept sweat_smile
1

Gefällt mir

Ich würde auch gerne 3G in der Praxis durchziehen, aber wenn ein Ungeimpfter sich weigert einen Test zu machen und obendrein auch noch eine ärztliche Verordnung hat, könnte es bei Ablehnung sein das man gegen die Rahmenbedingungen der Krankenkassen verstößt. Kann man wohl nur auf das Hauseigene Hygienekonzept egal was für ein Wetter mit geöffnetem Fenster behandel. Wenn Pat. meckert ,,, sorry ist mein Hygienekonzept [emoji]sweat_smile[/emoji]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

silvia43 schrieb:

Ich würde auch gerne 3G in der Praxis durchziehen, aber wenn ein Ungeimpfter sich weigert einen Test zu machen und obendrein auch noch eine ärztliche Verordnung hat, könnte es bei Ablehnung sein das man gegen die Rahmenbedingungen der Krankenkassen verstößt.

Kann man wohl nur auf das Hauseigene Hygienekonzept egal was für ein Wetter mit geöffnetem Fenster behandel. Wenn Pat. meckert ,,, sorry ist mein Hygienekonzept sweat_smile



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Corona 3 G in Hessen

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns