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Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
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Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
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a schubart schrieb:
@jasmin870 an inzidenz ü 50 darf man ohne Test nicht behandeln bei 3 g . Bei uns ist das schon so . Es sei denn die pat können aus med. gründen nicht geimpft werden
So eine blöde Situation. :D
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jasmin870 schrieb:
Mein Hausbesuch kann geimpft werden, sie will aber nicht.. (also sie hat keine medizinische Begründung, um es nicht zu tun)
So eine blöde Situation. :D
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silvia43 schrieb:
Sorry, aber ich würde dann die Beh. ablehnen, weil du hast ja auch eine sorgfaltspflicht deinen MA und anderen Patienten gegenüber.
Ich habe eine Patientin im Hausbesuch, ebenfalls ungeimpft, die geht 1x wöchentlich in die Altentagesstätte und wird dort getestet. Hierüber wird eine Bescheinigung ausgestellt, die 48 Stunden gültig ist - also kann ich dort am nächsten Tag hin.
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die neue schrieb:
@jasmin870 Wenn sie keine Impfung möchte, aber nicht genesen ist, dann bleibt nur die Testung. Wie sie das bewerkstelligt, ist nicht Deine Verantwortung.....
Ich habe eine Patientin im Hausbesuch, ebenfalls ungeimpft, die geht 1x wöchentlich in die Altentagesstätte und wird dort getestet. Hierüber wird eine Bescheinigung ausgestellt, die 48 Stunden gültig ist - also kann ich dort am nächsten Tag hin.
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idefix- schrieb:
ich nehme mal an, das der Hausarzt auch regelmäßig vorbei kommt, also kann der dann den Test machen. Auch kann man ein Taxi mit Rampe bestellen und mit einer Begleitperson zum Impfzentrum fahren. Ansonsten kommt auch das mobile Impfteam vorbei und impft in der Wohnung.
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idefix- schrieb:
@jasmin870 dann keine Behandlung, Selbstschutz
Ansonsten kannst Du nur noch die Behandlung ablehnen, sobald die Inzidenzregel gilt (7 Tage lang Inzidenz über 50, dann 3G Regel).
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Körnchen schrieb:
Hallo, Jasmin, ich hatte im Mai einen ähnlichen Fall: Patient war noch nicht geimpft, konnte wegen ALS im Endstadium keine Maske tragen. Ich hatte kurzfristig eine Sondergenehmigung des Gesundheitsamtes auch ohne Testung behandeln zu dürfen. Später hat der Palliativpflegedienst die Testung übernommen. Der konnte diesen wohl auch abrechnen... Vielleicht wäre das eine Möglichkeit.
Ansonsten kannst Du nur noch die Behandlung ablehnen, sobald die Inzidenzregel gilt (7 Tage lang Inzidenz über 50, dann 3G Regel).
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jasmin870 schrieb:
Der Fall ist klar.. In Niedersachsen gilt die 3 G Regel auch für Physio Praxen. Jetzt habe ich zwei Patientinnen, die nicht geimpft oder genesen sind und ja schlecht zur Apotheke zum Testen können. Da an den Rollstuhl gebunden. Hat jemand Rat? Dazu habe ich noch keine Info s gelesen!
Ansonsten darf meines Wissens auch vor meinen Augen getestet werden, dabei geht allerdings entsprechend Zeit drauf.
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a.sch. schrieb:
Nach meinem Verständnis gilt die 3G Regel erst wenn die erste Warnstufe in Kraft tritt, aber ganz klar scheint das ja noch nicht.
Ansonsten darf meines Wissens auch vor meinen Augen getestet werden, dabei geht allerdings entsprechend Zeit drauf.
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jasmin870 schrieb:
Das Problem ist nur, dass die Zeit dafür gar nicht da ist. Dann sind 20 Minuten weg.. Dann kann ich wieder fahren :D
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eim schrieb:
Wie du fährst nie einkaufen? Lebst du also nur von Luft und Liebe? Also bei mir gibt's z.b.beim Aldi und Rewe solche Test's zu kaufen und auch in Apotheken.Und für die ganz ARMEN MIT WENIG ZEIT GIBTS DAS INTERNET !!!!!!kissing_heart
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jasmin870 schrieb:
@eim hihihi.. Nein, es geht nicht um das besorgen der Tests. Sie muss vor meinen Augen testen. Und das Testergebnis ist ja erst nach 15 Min gültig. Dann sind 20 min weg. So meinte ich das (;
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Wonderwoman schrieb:
@jasmin870 Das ist aber nicht 3G, oder? Da braucht es doch einen Test aus einem Testzentrum?!?!
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jasmin870 schrieb:
@Wonderwoman das dachte ich auch. Aber soweit ich das verstanden habe, darf auch unter unserer Aufsicht getestet werden. Sogar in der Praxis.
Die Testungen dürfen dabei vor höchstens 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein. Neben den PCR-, POC-Antigentests und den unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttests, wird ab Montag auch ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PoC-PCR-Tests anerkannt.
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viento schrieb:
@Wonderwoman Bayern: stmgp
Die Testungen dürfen dabei vor höchstens 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein. Neben den PCR-, POC-Antigentests und den unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttests, wird ab Montag auch ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PoC-PCR-Tests anerkannt.
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eim schrieb:
DDann kann die Praxis doch Tests kaufen und bei Bedarf die Pat. Testen und den Test den Pat in Seperater Rechnung stellen
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pt ani schrieb:
Und auf das Ergebnis zu warten kann auch nicht zu unseren Lasten gehen.
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jasmin870 schrieb:
Genau.. Inkl. Die Zeit, die für das Auswerten benötigt wird, liegen wir ja schon bei 20 Minuten.
Davon abgesehen, warum kann man die betreffenden Patienten nicht dazu auffordern sich selbst gute Tests zu kaufen und diese eine halbe Stunde vor dem Physio-Termin selbst durchzuführen?
Wo ein Wille, ist ein Weg.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Meine Tests und die bei meiner Ärztin und in der Apotheke gegenüber zeigen das Ergebnis schon nach 2 Minuten an.
Davon abgesehen, warum kann man die betreffenden Patienten nicht dazu auffordern sich selbst gute Tests zu kaufen und diese eine halbe Stunde vor dem Physio-Termin selbst durchzuführen?
Wo ein Wille, ist ein Weg.
Gruß von Monique
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Arminia schrieb:
@M0nique Ihr kennt schon die Fehlerquote der Selbsttests?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Arminia Ja, es gibt eine Fehlerquote. Und? Ist dadurch das Testen sinnlos?
Gruß von Monique
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Sgulla schrieb:
@Arminia Die Fehlerquote ist uninteressant. Diese Tests waren monatelang hundertprozentig gültig bei den kostenlosen Schnelltestzentren. Nach Fehlerquote wurde hier nicht gefragt - merkwürdigerweise.
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USpre schrieb:
@Sgulla deswegen akzeptiert meine Klinik ausschließlich PCR-Tests
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jasmin870 schrieb:
@M0nique weil der Patient theoretisch "bescheißen" könnte. Darum soll vor den Augen des Therapeuten getestet werden. *seufz
Interessanterweise kommt dieses Argument nur, wenn es um Befürworter der 2 G Regeln für Restaurants, Kinos etc. geht, dann sind Tests plötzlich zu ungenau....Für Schulen, Kitas und Physio Praxen dann wiederum gut genug....
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Arminia schrieb:
@M0nique Wenn ca.die Hälfte der Tests bei syptomfreien Personen falsch positiv/negativ sind, finde ich es in bezug auf den Aufwand sinnlos, ja. Da kann man auch eine Münze werfen, ist genauso wahrscheinlich aber wesentlich günstiger....
Interessanterweise kommt dieses Argument nur, wenn es um Befürworter der 2 G Regeln für Restaurants, Kinos etc. geht, dann sind Tests plötzlich zu ungenau....Für Schulen, Kitas und Physio Praxen dann wiederum gut genug....
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Arminia schrieb:
@USpre ...der wie alt sein darf?48 Stunden?
Ich sag nur "Viruslast" und "FFP2".
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M0nique schrieb:
@Arminia
Ich sag nur "Viruslast" und "FFP2".
...hat jetzt was mit der Aussagekraft der Tests zu tun?
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Arminia schrieb:
@M0nique
...hat jetzt was mit der Aussagekraft der Tests zu tun?
Und egal wie hoch oder niedrig die Viruslast ist, eine FFP2 ist nach wie vor ein guter Schutz.
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M0nique schrieb:
@Arminia Du hast geschrieben "Wenn ca.die Hälfte der Tests bei syptomfreien Personen falsch positiv/negativ sind..." und dabei unterschlagen, dass die Test erst bei einer gewissen Viruslast positiv sind.
Und egal wie hoch oder niedrig die Viruslast ist, eine FFP2 ist nach wie vor ein guter Schutz.
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pt ani schrieb:
Aber die Sebsttest werden doch nicht ausreichend sein, oder??
Eine neue Corona-Verordnung für eine neue Phase der Pandemie | Nds. Staatskanzlei
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Selbsttests sind unter Aufsicht möglich. Prima.
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Sgulla schrieb:
Ok. Habe es gefunden. Bei einem Inzidenzwert über 50.
Selbsttests sind unter Aufsicht möglich. Prima.
Ich befürchte, dass dabei de facto eine 2-G-Regel herauskommt, da es in meiner Heimat-Kleinstadt keine öffentliche Testmöglichkeit mehr gibt und - wie die Erfahrung in anderen Branchen zeigt - nur wenige Menschen von der Möglichkeit eines Vor-Ort-Schnelltests Gebrauch machen. Für mich als Solo-Selbständigem wäre das auch organisatorisch schwierig umzusetzen. Ich bin mal gespannt, wieviel Einbuße das mit sich bringt. Schade, dass man uns nicht wie bisher weiterarbeiten läßt.
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ziral schrieb:
@Sgulla
Ich befürchte, dass dabei de facto eine 2-G-Regel herauskommt, da es in meiner Heimat-Kleinstadt keine öffentliche Testmöglichkeit mehr gibt und - wie die Erfahrung in anderen Branchen zeigt - nur wenige Menschen von der Möglichkeit eines Vor-Ort-Schnelltests Gebrauch machen. Für mich als Solo-Selbständigem wäre das auch organisatorisch schwierig umzusetzen. Ich bin mal gespannt, wieviel Einbuße das mit sich bringt. Schade, dass man uns nicht wie bisher weiterarbeiten läßt.
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Sgulla schrieb:
Patienten mit Verordnung sind an die 3 G Regel gebunden? Wo bitteschön soll das stehen?
Eine neue Corona-Verordnung für eine neue Phase der Pandemie | Nds. Staatskanzlei
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jasmin870 schrieb:
Danke für den Tipp!
Abgesehen davon, dass dieser Testwahn zu nix sinnvollem führt (wie Herr Spahn ja schon feststellte, als er sagte, wenn man nun auch noch die Geimpften testen würde, die Pandemie nie aufhören würde), ist es auch mehr als fraglich, wie sehr Hausbesuchspatienten mit einer Masse an Leuten persönlichen Kontakt haben? Wie groß ist also deren Risiko? Denn die meisten von denen, die zu ihnen kommen sind entweder geimpft oder getestet.
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news-for-me schrieb:
Das ist ja mal eine vernünftige Entscheidung!
Abgesehen davon, dass dieser Testwahn zu nix sinnvollem führt (wie Herr Spahn ja schon feststellte, als er sagte, wenn man nun auch noch die Geimpften testen würde, die Pandemie nie aufhören würde), ist es auch mehr als fraglich, wie sehr Hausbesuchspatienten mit einer Masse an Leuten persönlichen Kontakt haben? Wie groß ist also deren Risiko? Denn die meisten von denen, die zu ihnen kommen sind entweder geimpft oder getestet.
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Leni C. schrieb:
Ich habe heute von einer Ergotherapeutin erahren , daß sie auf Antrag eine Sondergenehmigung vom Gesundheitsamt bekommen hat , auch ungeimpfte Patienten ohne Testung im Hausbesuch behandeln zu können .
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