Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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ich hatte trotz 3-fach -Impfung Ende März Corona. Heute Abend habe ich wieder positiv getestet, habe auch leichte Symptome. Ich gehe fest davon aus, dass es mich schon wieder erwischt hat. Ich frage mich, wie das nun mit der Quarantäne und dem Geld ist. 5 Tage ist klar, aber bekomme ich nochmal Entschädigung für den Arbeitsausfall, auch wenn ich für März schon welche bekomme? (Der Antrag dafür ist aber übrigens immernoch in Bearbeitung.)
Hat jemand Erfahrung diesebezüglich?
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GüSta schrieb:
vielleicht hilft der offizielle Fragen-Antworten-Katalog des Bundesgesundheitsministeriums hier weiter (vor allem die Fragen 2, 3 sowie 21-23):
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ALTAVIT schrieb:
Danke, das stützt ja meine untenstehende Aussage, die leider von einigen anderen Kommentaren als falsch dargestellt wurde.
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ALTAVIT schrieb:
Mit "mit Symptomen" meinte ich arbeitsunfähig - und damit gilt ja dann die Lohnfortzahlungspflicht durch den Arbeitgeber.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich hatte trotz 3-fach -Impfung Ende März Corona. Heute Abend habe ich wieder positiv getestet, habe auch leichte Symptome. Ich gehe fest davon aus, dass es mich schon wieder erwischt hat. Ich frage mich, wie das nun mit der Quarantäne und dem Geld ist. 5 Tage ist klar, aber bekomme ich nochmal Entschädigung für den Arbeitsausfall, auch wenn ich für März schon welche bekomme? (Der Antrag dafür ist aber übrigens immernoch in Bearbeitung.)
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Leni C. schrieb:
ALTAVIT schrieb am 13.06.2022 08:58 Uhr:Wenn Du Symptome hast gibt es gar keine Entschädigung. Läuft dann wie eine ganz normale Krankheit. Entschädigung gab es nur für gesunde Kontaktpersonen in Quarantäne und für asymptomatische Infektionen - wobei ich bei letzteren nicht sicher bin, ob es da mittlerweile überhaupt noch Entschädigung gibt. Nicht korrekt . Meine MA war im Februar positiv , ich habe für die ganzen Tage Entschädigung bekommen . Läuft nicht über die KK , gibt eine extra Stelle dafür . Hat mein Stb eingereicht . Voraussetzung ist am Anfang ein positiver PCR-Test und zum Schluß ein negativer .
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ALTAVIT schrieb:
Wenn Du Symptome hast gibt es gar keine Entschädigung. Läuft dann wie eine ganz normale Krankheit. Entschädigung gab es nur für gesunde Kontaktpersonen in Quarantäne und für asymptomatische Infektionen - wobei ich bei letzteren nicht sicher bin, ob es da mittlerweile überhaupt noch Entschädigung gibt.
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bianca04 schrieb:
Das ist so nicht richtig ich war auch positiv mit Symptomen hab die kompletten 10 Tage erstatte bekommen
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bianca04 schrieb:
Das war Anfang März . Bundesland Baden Württemberg
benötige ich in Niedersachsen für die Freitestung einen PCR-Test ? Leider habe ich bei den zuständigen Ämtern unterschiedliche Informationen erhalten.
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medicus05 schrieb:
Hallo zusammen,
benötige ich in Niedersachsen für die Freitestung einen PCR-Test ? Leider habe ich bei den zuständigen Ämtern unterschiedliche Informationen erhalten.
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Dream13 schrieb:
Ich war pos u habe deswegen null Cent bekommen mit der Begründung dass ich dann ja eh krank zu Hause gewesen wäre. Was ja Quatsch ist da ich nur pos war ohne Symptome.... Brandenburg
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