PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
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Ingo Friedrich schrieb:
Laut dem Entwurf gibt's ab Mittwoch bei über 6 "2G+" und über 9 "weitergehende Maßnahmen". Bayern liegt bei 9,5 und welche weitergehende Maßnahmen das dann sind..... weiß wahrscheinlich noch niemand. In meinem Landkreis gibt's bei 126.000 Einwohnern 2 örtliche Möglichkeiten zum Testen. Vielleicht fallen ja die benötigten Testkapazitäten ebenso vom Himmel wie die getroffenen Entscheidungen.
MfG :)
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Klonkrieger schrieb:
Hm. Ok. Also 2G plus für selbstzahler. Gut das das bei den Rezeptleuten noch keine Rolle spielt. Kann aber da auch noch schnell kommen. Zumindest 3G...
Mfg:)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Klonkrieger Einen Ausschluß medizinischer Leistungen sieht das Infektionsschutzgesetz überhaupt nicht vor.
Mfg:)
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Klonkrieger schrieb:
Ab Mittwoch (?!) soll ja die Hospitalisierungsrate Stand aller Dinge sein. Bayern müsste um die 9 sein. Gilt dann ab Mittwoch für Selbstzahler die 2-G plus Regel in Bayern?
Oder pcr vielleicht sogar?
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MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Klonkrieger 2G, 3G, was auch immer.... Es gibt momentan keine Forderung von Nachweisen (für Patienten) für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen.
MfG :)
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mark760 schrieb:
Das ist in den Coronaschutzverordnungen der einzelnen Bundesländer zu regeln. Die werden die Tage aktualisiert.
Das die Patienten mit Verordnung nichts brauchen weiß ich
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Klonkrieger schrieb:
@Ingo Friedrich ich meine ja auch die selbstzahler...
Das die Patienten mit Verordnung nichts brauchen weiß ich
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ptheike schrieb:
@Ingo Friedrich stimmt nicht ganz
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ptheike schrieb:
@Klonkrieger in Sachsen und Erfurt (Thüringen) gilt 3 G auch für Patienten mit Vo
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Klonkrieger schrieb:
@ptheike Ja danke. Aber ich fragte explizit nach Bayern. Trotzdem gut zu wissen was andere BL so machen...
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Klonkrieger schrieb:
Und sind dann nur schnelltest von testzentren erlaubt oder gehen auch Selbsttests die der Kunde daheim macht?
Oder pcr vielleicht sogar?
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