WIR SUCHEN schnellstmöglich einen
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
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also die Verordnung muss so ausgestellt sein, das du die Anzahl der Behandlungen rein rechnerisch in 12 Wochen abarbeiten kannst.
24 X KG mit 2xpro Woche ist ok
30 x KG mit 2xpro Woche geht nicht.
Wenn du im ersten Fall aber, aus welchen Gründen auch immer, Th krank oder Urlaub oder PT krank oder Urlaub, dann kannst du auch 13, 14, 15 16.. Wochen brauchen.
An dieser Einstellung hat sich auch bei Corona nichts geändert.
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idefix- schrieb:
@bremsi
also die Verordnung muss so ausgestellt sein, das du die Anzahl der Behandlungen rein rechnerisch in 12 Wochen abarbeiten kannst.
24 X KG mit 2xpro Woche ist ok
30 x KG mit 2xpro Woche geht nicht.
Wenn du im ersten Fall aber, aus welchen Gründen auch immer, Th krank oder Urlaub oder PT krank oder Urlaub, dann kannst du auch 13, 14, 15 16.. Wochen brauchen.
An dieser Einstellung hat sich auch bei Corona nichts geändert.
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billremsi schrieb:
Guten Morgen,muss die 12 Wochenfrist vom Ausstellungsdatum bis zum letzten Behandlungsraum, in der ich eine Verordnung abzurechnen habe, auch eingehalten werden wenn es Unterbrechung gab wegen Covid 19 oder kann ich diese Behandlungen dementsprechend "hinten anhängen"? Ich verstehe den Gesetzesentwurf dazu nicht wirklich....
Beachte bitte den Punkt (2) und das in diesem Schreiben ausdrücklich die schon immer geltende Auslegung der 12-Wochen-Frist "Arztbesuch" für alle vdek-SoFAs klargestellt wird :wink:
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Papa Alpaka schrieb:
Beachte bitte den Punkt (2) und das in diesem Schreiben ausdrücklich die schon immer geltende Auslegung der 12-Wochen-Frist "Arztbesuch" für alle vdek-SoFAs klargestellt wird :wink:
unsere Abrechnungsstelle azh hat uns erklärt, dass nur die Voa.d.R. nach 12 Wochen ihre Gültigkeit verlieren und alle anderen Verordnungen derzeit so lange gültig sind, bis sie abgearbeitet sind.
Ich habe das auch erst nicht geglaubt, und habe nochmal nachgehakt, hatte dann einen anderen Sachbearbeiter an der Strippe und meine Mitarbeiterin von der Anmeldung daneben sitzen, die mitgehört hat.
Kaum zu glauben....
LG und schönen Feiertag!
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mbone schrieb:
Da habt ihr aber eine ausgesprochen schlecht informierte Abrechnungsstelle
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ali schrieb:
oh Gott, jetzt fängt die azh auch noch an...wird Zeit da zu kündigen, die scheinen grad auch viele neue Mitarbeiter zu haben....
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Ute123 schrieb:
Hallo zusammen,
unsere Abrechnungsstelle azh hat uns erklärt, dass nur die Voa.d.R. nach 12 Wochen ihre Gültigkeit verlieren und alle anderen Verordnungen derzeit so lange gültig sind, bis sie abgearbeitet sind.
Ich habe das auch erst nicht geglaubt, und habe nochmal nachgehakt, hatte dann einen anderen Sachbearbeiter an der Strippe und meine Mitarbeiterin von der Anmeldung daneben sitzen, die mitgehört hat.
Kaum zu glauben....
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