Das Allgemeine Krankenhaus Celle
ist mit 614 Planbetten, jährlich
rund 100.000 Patientinnen und
Patienten sowie etwa 2.000
Mitarbeitenden eines der größten
Krankenhäuser Niedersachsens. Das
hochmodernemedizinische Spektrum
umfasst mehr als 20 Kliniken und
Fachbereiche sowie u.a. ein Zentrum
für robotische Chirurgie, ein
Perinatalzentrum Level 1 sowie ein
MVZ mit Strahlentherapie. Das AKH
ist zudem als überregionales
Traumazentrum, überregionale
Stroke Unit sowie als Zentrum für
die Behan...
ist mit 614 Planbetten, jährlich
rund 100.000 Patientinnen und
Patienten sowie etwa 2.000
Mitarbeitenden eines der größten
Krankenhäuser Niedersachsens. Das
hochmodernemedizinische Spektrum
umfasst mehr als 20 Kliniken und
Fachbereiche sowie u.a. ein Zentrum
für robotische Chirurgie, ein
Perinatalzentrum Level 1 sowie ein
MVZ mit Strahlentherapie. Das AKH
ist zudem als überregionales
Traumazentrum, überregionale
Stroke Unit sowie als Zentrum für
die Behan...
Was tun???
Daaaaanke
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ali schrieb:
Arzt checkts scheint s auch noch nicht
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Klonkrieger schrieb:
@ali Da haste Recht. Ist auch noch der gleiche Arzt...
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Klonkrieger schrieb:
Ich checks nicht: Pat hatte Blanko, wie machten nur 6 x MT dann war nach 3 Wochen gut. Blanko abgerechnet. Nun kommt Pat wieder mit Blanko zu völlig gleicher Diagnose/ICD.10. 16 Wochen sind noch lange nicht vorbei.
Was tun???
Daaaaanke
Meines Wissens nach darf eine weitere Blanko-VO, bei gleicher Diagnose, erst nach 16 Wochen ausgestellt/begonnen werden.
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johannes687 schrieb:
Das Formular "Wiederaufnahme einer Blanko-Verordnung" nutzen und mit der ersten Blanko-VO sozusagen weiter machen.
Meines Wissens nach darf eine weitere Blanko-VO, bei gleicher Diagnose, erst nach 16 Wochen ausgestellt/begonnen werden.
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Halbtitan schrieb:
Genau so soll's gemacht werden.
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Secretary schrieb:
richtig. Für genau diesen Fall ist das Formular gedacht. smiley
Das Formular wird genutzt, wenn die Originalverordnung bereits abgerechnet wurde. Im Falle eines Rezidiv wird keine neue VO ausgestellt sondern dieses Formular benutzt.
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johannes687 schrieb:
Genau so ist es vorgesehen.
Das Formular wird genutzt, wenn die Originalverordnung bereits abgerechnet wurde. Im Falle eines Rezidiv wird keine neue VO ausgestellt sondern dieses Formular benutzt.
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Klonkrieger schrieb:
Ok. Also auch wenn die VO schon weg ist bzw abgerechnet einfach dieses Wiederaufnahmeformular als "ersatzrezept" nehmen und am Ende zur Abrechnung einrecihen?
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