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  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Wieviele BV hintereinander möglich

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Neues Thema
Wieviele BV hintereinander möglich
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kinzi
03.12.2024 15:08
Führt Unterbrechug >4Wochen zum Verlust der Gültigkeit
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Führt Unterbrechug >4Wochen zum Verlust der Gültigkeit
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Lars van Ravenzwaaij
03.12.2024 15:54
@kinzi Vertrag nicht gelesen? 😘 Nein, eine Unterbrechung von > 4 Wochen führt, genau wie bei eine normale VO übrigens, nicht zu Verlust der Gültigkeit. Die Gültigkeit der BV ist grundsätzlich 16 Wochen ab Austellungdatum.
3

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• Leni C.
• die neue
• sabine963
[mention]kinzi[/mention] Vertrag nicht gelesen? 😘 Nein, eine Unterbrechung von > 4 Wochen führt, genau wie bei eine normale VO übrigens, nicht zu Verlust der Gültigkeit. Die Gültigkeit der BV ist grundsätzlich 16 Wochen ab Austellungdatum.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@kinzi Vertrag nicht gelesen? 😘 Nein, eine Unterbrechung von > 4 Wochen führt, genau wie bei eine normale VO übrigens, nicht zu Verlust der Gültigkeit. Die Gültigkeit der BV ist grundsätzlich 16 Wochen ab Austellungdatum.

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kinzi
03.12.2024 17:06
Ehrlich gesagt nein, da ich "nur" Angestellte bin und immer nur die Zusammenfassungen hier lese oder die FAQ o.ä.....
Danke für deine Antwort!
2

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• Lars van Ravenzwaaij
• die neue
Ehrlich gesagt nein, da ich "nur" Angestellte bin und immer nur die Zusammenfassungen hier lese oder die FAQ o.ä..... Danke für deine Antwort!
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kinzi schrieb:

Ehrlich gesagt nein, da ich "nur" Angestellte bin und immer nur die Zusammenfassungen hier lese oder die FAQ o.ä.....
Danke für deine Antwort!

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stefomanski
11.12.2024 22:29
@Lars van Ravenzwaaij
Wie kann ich eine unterbrochene Blankoverordnung weiterführen ?
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Wie kann ich eine unterbrochene Blankoverordnung weiterführen ?
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stefomanski schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Wie kann ich eine unterbrochene Blankoverordnung weiterführen ?

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Lars van Ravenzwaaij
11.12.2024 22:34
@stefomanski Wenn die BV nicht abgerechnet wurde, ganz einfach bis zum Ende der 16 Wochen weiter behandeln. Da muss nichts spezielles gemacht werden.

Wurde die BV bereits abgerechnet, dann das dazu vorhandenen Wiederaufnahme-Formular (Anhang A zum BV-Vertrag) nutzen.
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[mention]stefomanski[/mention] Wenn die BV nicht abgerechnet wurde, ganz einfach bis zum Ende der 16 Wochen weiter behandeln. Da muss nichts spezielles gemacht werden. Wurde die BV bereits abgerechnet, dann das dazu vorhandenen Wiederaufnahme-Formular (Anhang A zum BV-Vertrag) nutzen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@stefomanski Wenn die BV nicht abgerechnet wurde, ganz einfach bis zum Ende der 16 Wochen weiter behandeln. Da muss nichts spezielles gemacht werden.

Wurde die BV bereits abgerechnet, dann das dazu vorhandenen Wiederaufnahme-Formular (Anhang A zum BV-Vertrag) nutzen.

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kinzi schrieb:

Führt Unterbrechug >4Wochen zum Verlust der Gültigkeit



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