Engagierte(r) Physiotherapeut(in)
zur Verstärkung unseres Teams
gesucht. Gerne können sich auch
Berufseinsteiger bewerben
Tätigkeitsbeginn ab 1. Juni 2026
bzw. nach Rücksprache.
Vorzugsweise Vollzeit in
Festanstellung (aber auch Teilzeit
möglich).
Interesse an Trainingstherapie und
ganzheitlichem Behandlungskonzept
von Vorteil.
Aktive Mitarbeit in unserem
dazugehörigen Fitnessclub möglich
(wird bei Interesse geschult).
Unsere Einrichtung, Pro Health
Institut & Club (www.phi-mue...
zur Verstärkung unseres Teams
gesucht. Gerne können sich auch
Berufseinsteiger bewerben
Tätigkeitsbeginn ab 1. Juni 2026
bzw. nach Rücksprache.
Vorzugsweise Vollzeit in
Festanstellung (aber auch Teilzeit
möglich).
Interesse an Trainingstherapie und
ganzheitlichem Behandlungskonzept
von Vorteil.
Aktive Mitarbeit in unserem
dazugehörigen Fitnessclub möglich
(wird bei Interesse geschult).
Unsere Einrichtung, Pro Health
Institut & Club (www.phi-mue...
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Versorgungsverantwortung der Physiotherapie und deren Vergütung
§ 11 Inkrafttreten und Beendigung des Vertrages
<span class="ql-cursor"></u>
"Dieser Vertrag tritt am 01.11.2024 in Kraft. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten, erstmals zum 31.10.2027 schriftlich gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung gilt der Vertrag für maximal 12 weitere Monate vom Beendigungszeitpunkt her an fort. Der Vertrag kann durch den GKV-Spitzenverband einerseits oder andererseits durch alle leistungserbringerseitigen Vertragspartner gemeinsam gekündigt werden."
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johannes687 schrieb:
Vertrag nach § 125a SGB V über die Heilmittelversorgung mit erweiterter
Versorgungsverantwortung der Physiotherapie und deren Vergütung
§ 11 Inkrafttreten und Beendigung des Vertrages
<span class="ql-cursor"></u>
"Dieser Vertrag tritt am 01.11.2024 in Kraft. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten, erstmals zum 31.10.2027 schriftlich gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung gilt der Vertrag für maximal 12 weitere Monate vom Beendigungszeitpunkt her an fort. Der Vertrag kann durch den GKV-Spitzenverband einerseits oder andererseits durch alle leistungserbringerseitigen Vertragspartner gemeinsam gekündigt werden."
wie wir dir in letzterZeit häufiger geschrieben haben :"schaue bitte immer zuerst in Deine Unterlagen deiner Verträge" "...und Du hast es hoch und heilig versprochen es zu tun..."
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK;)
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JürgenK schrieb:
hallo Klonkrieger,
wie wir dir in letzterZeit häufiger geschrieben haben :"schaue bitte immer zuerst in Deine Unterlagen deiner Verträge" "...und Du hast es hoch und heilig versprochen es zu tun..."
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK;)
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Klonkrieger schrieb:
@JürgenK Das stimmt natürlich. Dachte aber eher daran ob es schon Ideen gibt die BV auf andere Bereiche auszuweiten. Beste Grüße
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Schippi schrieb:
@Klonkrieger ich glaube das kannst du in absehbarer Zeit abhaken,wenn man bei der GKV davon ausgeht das die BV Schulter schon zu teuer ist
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Klonkrieger schrieb:
Hm. Na mal abwarten was passiert. Kann mir nicht vorstellen das die GKVen so doof sind. Bin halt optimistisch
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Klonkrieger schrieb:
Die BV ist ja ne feine Sache wie ich finde. Wann endet denn eigentlich diese "Pilotphase" bzw wann geht es wie weiter? Wäre ja super andere Indikationsbereiche auch mit der BV zu versorgen...
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