physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Main Spessart

Wir sind ein offenes,
unkompliziertes, familiäres und
interdisziplinäres gut vernetztes
Team.
Und bieten:
• ein flexibles und individuell
angepasstes Arbeitszeitmodell/
ebenso variable Arbeitszeiten
(Vollzeit, Teilzeit, Minijob))
• ausführliche Einarbeitung
• Faire Bezahlung
• regelmäßige Teamgespräche
• Förderung von Fortbildungen
(individuell auch komplett)
• betriebliche Altersvorsorge
• Gerne unterstützen wir auch
Berufseinsteiger*innen bei den
ersten Schritten ...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Preise für Blankoverordnung

Neues Thema
Preise für Blankoverordnung
Es gibt 15 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
von Anne
Vor 7 Monaten
Hallo zusammen,
es geht um die aktuellen Preise für Blankoverordnungen und die Frage, welches Datum für die Abrechnung entscheidend ist: Ausstellungsdatum der Verordnung oder Behandlungsbeginn?

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass alle Blankoverordnungen, die bis zum 30.06.2025 ausgestellt wurden – auch wenn die Behandlung erst im Juli beginnt – noch zu den alten (erhöhten) Preisen abgerechnet werden dürfen, da ja das Ausstellungsdatum zählt.

Jetzt habe ich jedoch von meinem Softwareanbieter bereits die neuen, niedrigeren Preise für Juli-Behandlungen erhalten, obwohl die Ausstellung im Juni war.

Wird die Behandlung im Juli 2025 begonnen, gelten auch dann die neuen (niedrigeren) Preise, selbst wenn die Verordnung noch im Juni ausgestellt wurde?

Also: Was stimmt nun wirklich?

Danke für eure Antwort.
1

Gefällt mir

Hallo zusammen, es geht um die aktuellen Preise für Blankoverordnungen und die Frage, welches Datum für die Abrechnung entscheidend ist: Ausstellungsdatum der Verordnung oder Behandlungsbeginn? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass alle Blankoverordnungen, die bis [b]zum 30.06.2025 ausgestellt [/b]wurden – auch wenn die Behandlung erst im Juli beginnt – noch zu den alten ([b]erhöhten[/b]) [b]Preisen [/b]abgerechnet werden dürfen, da ja das Ausstellungsdatum zählt. Jetzt habe ich jedoch von meinem Softwareanbieter bereits die neuen, [b]niedrigeren [/b]Preise für [b]Juli-Behandlungen[/b] erhalten, obwohl die Ausstellung im Juni war. Wird die Behandlung im Juli 2025 begonnen, gelten auch dann die neuen ([b]niedrigeren[/b]) Preise, selbst wenn die Verordnung noch im Juni ausgestellt wurde? Also: Was stimmt nun wirklich? Danke für eure Antwort.
Gefällt mir
Antworten
Alle 9 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
johannes687
Vor 7 Monaten
Ausstellungsdatum der Blankoverordnung ist maßgeblich für die Berechnungsgrundlage. Nicht der Behandlungsbeginn und auch nicht die jeweiligen Behandlungsdaten.
2

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• die neue
[b]Ausstellungsdatum [/b]der Blankoverordnung ist maßgeblich für die Berechnungsgrundlage. Nicht der Behandlungsbeginn und auch nicht die jeweiligen Behandlungsdaten.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



johannes687 schrieb:

Ausstellungsdatum der Blankoverordnung ist maßgeblich für die Berechnungsgrundlage. Nicht der Behandlungsbeginn und auch nicht die jeweiligen Behandlungsdaten.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
GüSta
Vor 7 Monaten
@johannes687
und für Anne zum Nachlesen:
Link
und hier auf Seite 2
2

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• johannes687
[mention]johannes687[/mention] und für Anne zum Nachlesen: https://www.gkv-heilmittel.de/media/dokumente/heilmittel_vertraege/vertraege_physiotherapie/anlagen_blanko_1/20250409_Lesefassung_Anlage_2_Vertrag__125a_SGB_V_Physiotherapie_gueltig_ab_01.04.2025.pdf und hier auf Seite 2
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



GüSta schrieb:

@johannes687
und für Anne zum Nachlesen:
Link
und hier auf Seite 2

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 7 Monaten
@von Anne Dann musst du (wieder mal) mit deinem Softwarehersteller schimpfen. Oder aber, die Einstellung für die Preisgültigkeit in deinem System ist falsch eingestellt:
- Ausstellungsdatum
- Erstes Behandlungsdatum
- Letztes Behandlungsdatum
- Tagesaktuelles Behandlungsdatum
1

Gefällt mir

[mention]von Anne[/mention] Dann musst du (wieder mal) mit deinem Softwarehersteller schimpfen. Oder aber, die Einstellung für die Preisgültigkeit in deinem System ist falsch eingestellt: - Ausstellungsdatum - Erstes Behandlungsdatum - Letztes Behandlungsdatum - Tagesaktuelles Behandlungsdatum
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@von Anne Dann musst du (wieder mal) mit deinem Softwarehersteller schimpfen. Oder aber, die Einstellung für die Preisgültigkeit in deinem System ist falsch eingestellt:
- Ausstellungsdatum
- Erstes Behandlungsdatum
- Letztes Behandlungsdatum
- Tagesaktuelles Behandlungsdatum

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
von Anne
Vor 7 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij du sagst es... Wieder einmal.

Das war bei der ersten Umstellung schon so. Buchner hat nach 3 Reklamationen damals entlich die Preisumstellung hinbekommen.

Jetzt klappt es schon wieder nicht.

Morgen werde ich wieder reklamieren, wollte nur nochmal sicher gehen, dass es so ist, wie ich es meinte.

Vielen Dank für die Antwort
1

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] du sagst es... Wieder einmal. Das war bei der ersten Umstellung schon so. Buchner hat nach 3 Reklamationen damals entlich die Preisumstellung hinbekommen. Jetzt klappt es schon wieder nicht. Morgen werde ich wieder reklamieren, wollte nur nochmal sicher gehen, dass es so ist, wie ich es meinte. Vielen Dank für die Antwort
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



von Anne schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij du sagst es... Wieder einmal.

Das war bei der ersten Umstellung schon so. Buchner hat nach 3 Reklamationen damals entlich die Preisumstellung hinbekommen.

Jetzt klappt es schon wieder nicht.

Morgen werde ich wieder reklamieren, wollte nur nochmal sicher gehen, dass es so ist, wie ich es meinte.

Vielen Dank für die Antwort

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
Vor 7 Monaten
Ich frag mich ja, wieso die Kassensoftwaren, diesen Wirrwar besser hingekriegt haben, denn die haben das ja in diesem Fall zu verantworten gehabt...gut, die hatten auch ein wenig mehr Zeit zur Umsetzung.
1

Gefällt mir

Ich frag mich ja, wieso die Kassensoftwaren, diesen Wirrwar besser hingekriegt haben, denn die haben das ja in diesem Fall zu verantworten gehabt...gut, die hatten auch ein wenig mehr Zeit zur Umsetzung.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ali schrieb:

Ich frag mich ja, wieso die Kassensoftwaren, diesen Wirrwar besser hingekriegt haben, denn die haben das ja in diesem Fall zu verantworten gehabt...gut, die hatten auch ein wenig mehr Zeit zur Umsetzung.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 7 Monaten
@ali Nun das ist hier eindeutig ein Buchner-Problem. Soweit ich weiß, hat sonst kein einziger Hersteller damit ein Problem.
1

Gefällt mir

[mention]ali[/mention] Nun das ist hier eindeutig ein Buchner-Problem. Soweit ich weiß, hat sonst kein einziger Hersteller damit ein Problem.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@ali Nun das ist hier eindeutig ein Buchner-Problem. Soweit ich weiß, hat sonst kein einziger Hersteller damit ein Problem.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
Vor 7 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij Naja, auch TheOrg brauchte etwas länger und für das Finetuning noch ein paar Updates...
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Naja, auch TheOrg brauchte etwas länger und für das Finetuning noch ein paar Updates...
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ali schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Naja, auch TheOrg brauchte etwas länger und für das Finetuning noch ein paar Updates...

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anilu87
Vor 7 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij naja Thevea tat sich auch sehr schwer, es wurden bis Juni die neuen Preise berechnet...
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] naja Thevea tat sich auch sehr schwer, es wurden bis Juni die neuen Preise berechnet...
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anilu87 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij naja Thevea tat sich auch sehr schwer, es wurden bis Juni die neuen Preise berechnet...

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 7 Monaten
Tja, dann sind euren Softwarehersteller, im Gegensatz zu unserem Softwarehaus, offensichtlich das Lesen nicht mächtig. joy
1

Gefällt mir

Tja, dann sind euren Softwarehersteller, im Gegensatz zu unserem Softwarehaus, offensichtlich das Lesen nicht mächtig. [emoji]joy[/emoji]
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Tja, dann sind euren Softwarehersteller, im Gegensatz zu unserem Softwarehaus, offensichtlich das Lesen nicht mächtig. joy

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

von Anne schrieb:

Hallo zusammen,
es geht um die aktuellen Preise für Blankoverordnungen und die Frage, welches Datum für die Abrechnung entscheidend ist: Ausstellungsdatum der Verordnung oder Behandlungsbeginn?

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass alle Blankoverordnungen, die bis zum 30.06.2025 ausgestellt wurden – auch wenn die Behandlung erst im Juli beginnt – noch zu den alten (erhöhten) Preisen abgerechnet werden dürfen, da ja das Ausstellungsdatum zählt.

Jetzt habe ich jedoch von meinem Softwareanbieter bereits die neuen, niedrigeren Preise für Juli-Behandlungen erhalten, obwohl die Ausstellung im Juni war.

Wird die Behandlung im Juli 2025 begonnen, gelten auch dann die neuen (niedrigeren) Preise, selbst wenn die Verordnung noch im Juni ausgestellt wurde?

Also: Was stimmt nun wirklich?

Danke für eure Antwort.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Heuberger
Vor 3 Wochen
die Aok hat mir eine Rechnung gekürzt mit der Begründung, dass der geforderte Preis den gültig vertraglich vereinbarten Preis übersteigt.

Es geht um eine BVO, ausgestellt im Juni 25, mit Leistungsdaten im Juli und August 25. Die Preise wurden dementpsrechend für Juli und August gesenkt seitens der KK.

Aber das Ausstellungsdatum und nicht die Behandlungsdaten sind hierfür wesentlich, korrekt?

Somit wäre die Kürzung nicht richtig. Vielen Dank für eure Bestätigung oder Aufklärung !
1

Gefällt mir

die Aok hat mir eine Rechnung gekürzt mit der Begründung, dass der geforderte Preis den gültig vertraglich vereinbarten Preis übersteigt. Es geht um eine BVO, ausgestellt im Juni 25, mit Leistungsdaten im Juli und August 25. Die Preise wurden dementpsrechend für Juli und August gesenkt seitens der KK. Aber das Ausstellungsdatum und nicht die Behandlungsdaten sind hierfür wesentlich, korrekt? Somit wäre die Kürzung nicht richtig. Vielen Dank für eure Bestätigung oder Aufklärung !
Gefällt mir
Antworten
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Wochen
@Heuberger Dann erteile die AOK mal eine, mit 40,- Euro kostenpflichtige, Lektion in Lesen. 😂 Link

In Fettdruck auf Seite 2 oberhalb von der Tabelle. 🫣
3

Gefällt mir

• ali
• die neue
• Heuberger
[mention]Heuberger[/mention] Dann erteile die AOK mal eine, mit 40,- Euro kostenpflichtige, Lektion in Lesen. 😂 https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_nach_125a/physio/anlagen_blanko_physio/20250409_Lesefassung_Anlage_2_Vertrag__125a_SGB_V_Physiotherapie_gueltig_ab_01.04.2025.pdf In Fettdruck auf Seite 2 oberhalb von der Tabelle. 🫣
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Heuberger Dann erteile die AOK mal eine, mit 40,- Euro kostenpflichtige, Lektion in Lesen. 😂 Link

In Fettdruck auf Seite 2 oberhalb von der Tabelle. 🫣

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Heuberger
Vor 3 Wochen
danke. muss ich wohl am Montag kurz telefonieren...
1

Gefällt mir

danke. muss ich wohl am Montag kurz telefonieren...
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Heuberger schrieb:

danke. muss ich wohl am Montag kurz telefonieren...

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
die neue
Vor 3 Wochen
@Heuberger
Heuberger schrieb am 11.01.2026 10:43 Uhr:danke. muss ich wohl am Montag kurz telefonieren...
Das mit dem Telefonieren kannste natürlich machen. Ob's was bringt, ist eine andere Sache.
Schriftlicher Widerspruch mit Verweis auf Anlage 2.
Da (vermutlich) nicht pünktlich alles bezahlt wurde, gleich die 40,00 € Verzugspauschale als Rechnung zufügen mit Hinweis, dass die zusätzlich zu zahlenden Verzugszinsen separat nach Eingang berechnet werden.
Aber bitte keinen Liebesbrief, sondern eine klare Rechnung (mein Text anbei)

IK ...... - Rechnung ......... vom ......- verspätete Zahlung von 241,80 €, fällig am ......., Zahlung am ......;


Lt. §288 BGB stelle ich Ihnen wegen verspäteter Zahlung von 241,80 € in Rechnung:

§288 BGB, Abs. 5: Verzugspauschale 40,00 €
§288 BGB, Abs. 2: Zinsen 12,37 % Zinssatz für 7 Tage auf 241,80 € 0,57 €

Rechnungsbetrag 40,57 €


Der Betrag in Höhe von 40,57 € ist fällig am .......
Bei Nichtzahlung tritt am ...... nach §286 III BGB ohne weitere Mahnung der Verzug ein.
Bitte geben Sie bei Überweisung die Rechnungsnummer ...... an.

Diese Leistung ist umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 UstG
8

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
• ali
• pt ani
• mimikri
• Heuberger
• johannes687
• GüSta
[mention]Heuberger[/mention] [zitat][b]Heuberger schrieb am 11.01.2026 10:43 Uhr:[/b]danke. muss ich wohl am Montag kurz telefonieren...[/zitat]Das mit dem Telefonieren kannste natürlich machen. Ob's was bringt, ist eine andere Sache. Schriftlicher Widerspruch mit Verweis auf Anlage 2. Da (vermutlich) nicht pünktlich alles bezahlt wurde, gleich die 40,00 € Verzugspauschale als Rechnung zufügen mit Hinweis, dass die zusätzlich zu zahlenden Verzugszinsen separat nach Eingang berechnet werden. Aber bitte keinen Liebesbrief, sondern eine klare Rechnung (mein Text anbei) IK ...... - Rechnung ......... vom ......- verspätete Zahlung von 241,80 €, fällig am ......., Zahlung am ......; Lt. §288 BGB stelle ich Ihnen wegen verspäteter Zahlung von 241,80 € in Rechnung: §288 BGB, Abs. 5: Verzugspauschale 40,00 € §288 BGB, Abs. 2: Zinsen 12,37 % Zinssatz für 7 Tage auf 241,80 € 0,57 € Rechnungsbetrag 40,57 € Der Betrag in Höhe von 40,57 € ist fällig am ....... Bei Nichtzahlung tritt am ...... nach §286 III BGB ohne weitere Mahnung der Verzug ein. Bitte geben Sie bei Überweisung die Rechnungsnummer ...... an. Diese Leistung ist umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 UstG
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



die neue schrieb:

@Heuberger
Heuberger schrieb am 11.01.2026 10:43 Uhr:danke. muss ich wohl am Montag kurz telefonieren...
Das mit dem Telefonieren kannste natürlich machen. Ob's was bringt, ist eine andere Sache.
Schriftlicher Widerspruch mit Verweis auf Anlage 2.
Da (vermutlich) nicht pünktlich alles bezahlt wurde, gleich die 40,00 € Verzugspauschale als Rechnung zufügen mit Hinweis, dass die zusätzlich zu zahlenden Verzugszinsen separat nach Eingang berechnet werden.
Aber bitte keinen Liebesbrief, sondern eine klare Rechnung (mein Text anbei)

IK ...... - Rechnung ......... vom ......- verspätete Zahlung von 241,80 €, fällig am ......., Zahlung am ......;


Lt. §288 BGB stelle ich Ihnen wegen verspäteter Zahlung von 241,80 € in Rechnung:

§288 BGB, Abs. 5: Verzugspauschale 40,00 €
§288 BGB, Abs. 2: Zinsen 12,37 % Zinssatz für 7 Tage auf 241,80 € 0,57 €

Rechnungsbetrag 40,57 €


Der Betrag in Höhe von 40,57 € ist fällig am .......
Bei Nichtzahlung tritt am ...... nach §286 III BGB ohne weitere Mahnung der Verzug ein.
Bitte geben Sie bei Überweisung die Rechnungsnummer ...... an.

Diese Leistung ist umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 UstG

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Heuberger
Vor 2 Wochen
@die neue super. Danke!
1

Gefällt mir

• die neue
[mention]die neue[/mention] super. Danke!
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Heuberger schrieb:

@die neue super. Danke!

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Heuberger schrieb:

die Aok hat mir eine Rechnung gekürzt mit der Begründung, dass der geforderte Preis den gültig vertraglich vereinbarten Preis übersteigt.

Es geht um eine BVO, ausgestellt im Juni 25, mit Leistungsdaten im Juli und August 25. Die Preise wurden dementpsrechend für Juli und August gesenkt seitens der KK.

Aber das Ausstellungsdatum und nicht die Behandlungsdaten sind hierfür wesentlich, korrekt?

Somit wäre die Kürzung nicht richtig. Vielen Dank für eure Bestätigung oder Aufklärung !



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Preise für Blankoverordnung

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns