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• Faire Bezahlung
• regelmäßige Teamgespräche
• Förderung von Fortbildungen
(individuell auch komplett)
• betriebliche Altersvorsorge
• Gerne unterstützen wir auch
Berufseinsteiger*innen bei den
ersten Schritten ...
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es geht um die aktuellen Preise für Blankoverordnungen und die Frage, welches Datum für die Abrechnung entscheidend ist: Ausstellungsdatum der Verordnung oder Behandlungsbeginn?
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass alle Blankoverordnungen, die bis zum 30.06.2025 ausgestellt wurden – auch wenn die Behandlung erst im Juli beginnt – noch zu den alten (erhöhten) Preisen abgerechnet werden dürfen, da ja das Ausstellungsdatum zählt.
Jetzt habe ich jedoch von meinem Softwareanbieter bereits die neuen, niedrigeren Preise für Juli-Behandlungen erhalten, obwohl die Ausstellung im Juni war.
Wird die Behandlung im Juli 2025 begonnen, gelten auch dann die neuen (niedrigeren) Preise, selbst wenn die Verordnung noch im Juni ausgestellt wurde?
Also: Was stimmt nun wirklich?
Danke für eure Antwort.
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johannes687 schrieb:
Ausstellungsdatum der Blankoverordnung ist maßgeblich für die Berechnungsgrundlage. Nicht der Behandlungsbeginn und auch nicht die jeweiligen Behandlungsdaten.
und für Anne zum Nachlesen:
und hier auf Seite 2
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GüSta schrieb:
@johannes687
Link
und für Anne zum Nachlesen:
und hier auf Seite 2
- Ausstellungsdatum
- Erstes Behandlungsdatum
- Letztes Behandlungsdatum
- Tagesaktuelles Behandlungsdatum
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@von Anne Dann musst du (wieder mal) mit deinem Softwarehersteller schimpfen. Oder aber, die Einstellung für die Preisgültigkeit in deinem System ist falsch eingestellt:
- Ausstellungsdatum
- Erstes Behandlungsdatum
- Letztes Behandlungsdatum
- Tagesaktuelles Behandlungsdatum
Das war bei der ersten Umstellung schon so. Buchner hat nach 3 Reklamationen damals entlich die Preisumstellung hinbekommen.
Jetzt klappt es schon wieder nicht.
Morgen werde ich wieder reklamieren, wollte nur nochmal sicher gehen, dass es so ist, wie ich es meinte.
Vielen Dank für die Antwort
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von Anne schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij du sagst es... Wieder einmal.
Das war bei der ersten Umstellung schon so. Buchner hat nach 3 Reklamationen damals entlich die Preisumstellung hinbekommen.
Jetzt klappt es schon wieder nicht.
Morgen werde ich wieder reklamieren, wollte nur nochmal sicher gehen, dass es so ist, wie ich es meinte.
Vielen Dank für die Antwort
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ali schrieb:
Ich frag mich ja, wieso die Kassensoftwaren, diesen Wirrwar besser hingekriegt haben, denn die haben das ja in diesem Fall zu verantworten gehabt...gut, die hatten auch ein wenig mehr Zeit zur Umsetzung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Nun das ist hier eindeutig ein Buchner-Problem. Soweit ich weiß, hat sonst kein einziger Hersteller damit ein Problem.
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Naja, auch TheOrg brauchte etwas länger und für das Finetuning noch ein paar Updates...
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Anilu87 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij naja Thevea tat sich auch sehr schwer, es wurden bis Juni die neuen Preise berechnet...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Tja, dann sind euren Softwarehersteller, im Gegensatz zu unserem Softwarehaus, offensichtlich das Lesen nicht mächtig. joy
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Problem beschreiben
von Anne schrieb:
Hallo zusammen,
es geht um die aktuellen Preise für Blankoverordnungen und die Frage, welches Datum für die Abrechnung entscheidend ist: Ausstellungsdatum der Verordnung oder Behandlungsbeginn?
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass alle Blankoverordnungen, die bis zum 30.06.2025 ausgestellt wurden – auch wenn die Behandlung erst im Juli beginnt – noch zu den alten (erhöhten) Preisen abgerechnet werden dürfen, da ja das Ausstellungsdatum zählt.
Jetzt habe ich jedoch von meinem Softwareanbieter bereits die neuen, niedrigeren Preise für Juli-Behandlungen erhalten, obwohl die Ausstellung im Juni war.
Wird die Behandlung im Juli 2025 begonnen, gelten auch dann die neuen (niedrigeren) Preise, selbst wenn die Verordnung noch im Juni ausgestellt wurde?
Also: Was stimmt nun wirklich?
Danke für eure Antwort.
Es geht um eine BVO, ausgestellt im Juni 25, mit Leistungsdaten im Juli und August 25. Die Preise wurden dementpsrechend für Juli und August gesenkt seitens der KK.
Aber das Ausstellungsdatum und nicht die Behandlungsdaten sind hierfür wesentlich, korrekt?
Somit wäre die Kürzung nicht richtig. Vielen Dank für eure Bestätigung oder Aufklärung !
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In Fettdruck auf Seite 2 oberhalb von der Tabelle. 🫣
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heuberger Dann erteile die AOK mal eine, mit 40,- Euro kostenpflichtige, Lektion in Lesen. 😂
Link
In Fettdruck auf Seite 2 oberhalb von der Tabelle. 🫣
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Heuberger schrieb:
danke. muss ich wohl am Montag kurz telefonieren...
Schriftlicher Widerspruch mit Verweis auf Anlage 2.
Da (vermutlich) nicht pünktlich alles bezahlt wurde, gleich die 40,00 € Verzugspauschale als Rechnung zufügen mit Hinweis, dass die zusätzlich zu zahlenden Verzugszinsen separat nach Eingang berechnet werden.
Aber bitte keinen Liebesbrief, sondern eine klare Rechnung (mein Text anbei)
IK ...... - Rechnung ......... vom ......- verspätete Zahlung von 241,80 €, fällig am ......., Zahlung am ......;
Lt. §288 BGB stelle ich Ihnen wegen verspäteter Zahlung von 241,80 € in Rechnung:
§288 BGB, Abs. 5: Verzugspauschale 40,00 €
§288 BGB, Abs. 2: Zinsen 12,37 % Zinssatz für 7 Tage auf 241,80 € 0,57 €
Rechnungsbetrag 40,57 €
Der Betrag in Höhe von 40,57 € ist fällig am .......
Bei Nichtzahlung tritt am ...... nach §286 III BGB ohne weitere Mahnung der Verzug ein.
Bitte geben Sie bei Überweisung die Rechnungsnummer ...... an.
Diese Leistung ist umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 UstG
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die neue schrieb:
@Heuberger
Heuberger schrieb am 11.01.2026 10:43 Uhr:danke. muss ich wohl am Montag kurz telefonieren... Das mit dem Telefonieren kannste natürlich machen. Ob's was bringt, ist eine andere Sache.
Schriftlicher Widerspruch mit Verweis auf Anlage 2.
Da (vermutlich) nicht pünktlich alles bezahlt wurde, gleich die 40,00 € Verzugspauschale als Rechnung zufügen mit Hinweis, dass die zusätzlich zu zahlenden Verzugszinsen separat nach Eingang berechnet werden.
Aber bitte keinen Liebesbrief, sondern eine klare Rechnung (mein Text anbei)
IK ...... - Rechnung ......... vom ......- verspätete Zahlung von 241,80 €, fällig am ......., Zahlung am ......;
Lt. §288 BGB stelle ich Ihnen wegen verspäteter Zahlung von 241,80 € in Rechnung:
§288 BGB, Abs. 5: Verzugspauschale 40,00 €
§288 BGB, Abs. 2: Zinsen 12,37 % Zinssatz für 7 Tage auf 241,80 € 0,57 €
Rechnungsbetrag 40,57 €
Der Betrag in Höhe von 40,57 € ist fällig am .......
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Bitte geben Sie bei Überweisung die Rechnungsnummer ...... an.
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Heuberger schrieb:
@die neue super. Danke!
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Heuberger schrieb:
die Aok hat mir eine Rechnung gekürzt mit der Begründung, dass der geforderte Preis den gültig vertraglich vereinbarten Preis übersteigt.
Es geht um eine BVO, ausgestellt im Juni 25, mit Leistungsdaten im Juli und August 25. Die Preise wurden dementpsrechend für Juli und August gesenkt seitens der KK.
Aber das Ausstellungsdatum und nicht die Behandlungsdaten sind hierfür wesentlich, korrekt?
Somit wäre die Kürzung nicht richtig. Vielen Dank für eure Bestätigung oder Aufklärung !
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