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  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung PD beim Folge- Blankoverordnung

Neues Thema
PD beim Folge- Blankoverordnung
Es gibt 7 Beiträge
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Karin Mader-Rulf
Vor 10 Monaten
Hallo, ich nochmal.
Nächste Frage. Muss ich bei einer zweiten Blankoverordnung (also Folgeverordnung) wieder einen PD schreiben?

Und noch eine Frage. Und was ist , wenn ich bei einen Patienten keine Ergänzungsbehandlung brauche? Oder ich beim Patienten eigentlich nur KG 2x pro Woche bräuchte? Ist das auch Ok?

Ich finde das ganze komplett verwirrend.
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Hallo, ich nochmal. Nächste Frage. Muss ich bei einer zweiten Blankoverordnung (also Folgeverordnung) wieder einen PD schreiben? Und noch eine Frage. Und was ist , wenn ich bei einen Patienten keine Ergänzungsbehandlung brauche? Oder ich beim Patienten eigentlich nur KG 2x pro Woche bräuchte? Ist das auch Ok? Ich finde das ganze komplett verwirrend.
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 10 Monaten
@Karin Mader-Rulf Ja, PD ist bei jeder BVO, auch Folge-BVO, Pflicht.

Du entscheidest vollkommen selbständig, welche Behandlung du machst und mit welcher Frequenz. Und wenn kein ergänzendes HM erforderlich ist, dann machst du das auch nicht.

Die BVO ist eben dafür da, dass kein Arzt dir vorschreibt, was du zu tun oder zu lassen hast. Du hast die Behandlungsverantwortung.
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• JürgenK
• silvia43
• eim
• die neue
• hella132
[mention]Karin Mader-Rulf[/mention] Ja, PD ist bei [b]jeder[/b] BVO, auch Folge-BVO, Pflicht. Du entscheidest vollkommen selbständig, welche Behandlung du machst und mit welcher Frequenz. Und wenn kein ergänzendes HM erforderlich ist, dann machst du das auch nicht. Die BVO ist eben dafür da, dass kein Arzt dir vorschreibt, was du zu tun oder zu lassen hast. Du hast die Behandlungsverantwortung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Karin Mader-Rulf Ja, PD ist bei jeder BVO, auch Folge-BVO, Pflicht.

Du entscheidest vollkommen selbständig, welche Behandlung du machst und mit welcher Frequenz. Und wenn kein ergänzendes HM erforderlich ist, dann machst du das auch nicht.

Die BVO ist eben dafür da, dass kein Arzt dir vorschreibt, was du zu tun oder zu lassen hast. Du hast die Behandlungsverantwortung.

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Schippi
Vor 10 Monaten
Das ist doch nicht verwirrend,das macht es für uns doch einfacher
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• Lars van Ravenzwaaij
• eim
• holger302
• Secretary
Das ist doch nicht verwirrend,das macht es für uns doch einfacher
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Schippi schrieb:

Das ist doch nicht verwirrend,das macht es für uns doch einfacher

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Karin Mader-Rulf
Vor 10 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij
Ok vielen Dank
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Ok vielen Dank
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Karin Mader-Rulf schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Ok vielen Dank

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Karin Mader-Rulf
Vor 10 Monaten
@Schippi
Im Moment finde ich das nicht. Vieleicht in 1Jahr, wenn man sich daran gewöhnt hat.
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[mention]Schippi[/mention] Im Moment finde ich das nicht. Vieleicht in 1Jahr, wenn man sich daran gewöhnt hat.
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Karin Mader-Rulf schrieb:

@Schippi
Im Moment finde ich das nicht. Vieleicht in 1Jahr, wenn man sich daran gewöhnt hat.

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Karin Mader-Rulf schrieb:

Hallo, ich nochmal.
Nächste Frage. Muss ich bei einer zweiten Blankoverordnung (also Folgeverordnung) wieder einen PD schreiben?

Und noch eine Frage. Und was ist , wenn ich bei einen Patienten keine Ergänzungsbehandlung brauche? Oder ich beim Patienten eigentlich nur KG 2x pro Woche bräuchte? Ist das auch Ok?

Ich finde das ganze komplett verwirrend.

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sabine963
Vor 10 Monaten
Eigentlich gibt's keine Folge Verordnung in dem Sinn denn eine Blankoverordnung ist 16 Wochen gültig. Erst danach kann eine neue BV ausgestellt werden. Und da liegt dann ja auch viel Zeit zwischen der ersten PD und der neuen. Da kann sich ja auch etwas geändert haben. Finde auch nach 16 Wochen sollte ein Pat eigentlich soweit selbständig mit seinen Aufgaben sein, dass es keine weitere BV braucht. Zumindest nicht gleich im Anschluß.
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Eigentlich gibt's keine Folge Verordnung in dem Sinn denn eine Blankoverordnung ist 16 Wochen gültig. Erst danach kann eine neue BV ausgestellt werden. Und da liegt dann ja auch viel Zeit zwischen der ersten PD und der neuen. Da kann sich ja auch etwas geändert haben. Finde auch nach 16 Wochen sollte ein Pat eigentlich soweit selbständig mit seinen Aufgaben sein, dass es keine weitere BV braucht. Zumindest nicht gleich im Anschluß.
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eim
Vor 10 Monaten
Nun, ich denke das hängt von der Erkrankung ab.!!!
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• Lars van Ravenzwaaij
• die neue
Nun, ich denke das hängt von der Erkrankung ab.!!!
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eim schrieb:

Nun, ich denke das hängt von der Erkrankung ab.!!!

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sabine963 schrieb:

Eigentlich gibt's keine Folge Verordnung in dem Sinn denn eine Blankoverordnung ist 16 Wochen gültig. Erst danach kann eine neue BV ausgestellt werden. Und da liegt dann ja auch viel Zeit zwischen der ersten PD und der neuen. Da kann sich ja auch etwas geändert haben. Finde auch nach 16 Wochen sollte ein Pat eigentlich soweit selbständig mit seinen Aufgaben sein, dass es keine weitere BV braucht. Zumindest nicht gleich im Anschluß.



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