Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
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Pat kommt mit Schulter und Blankoverordnung in meiner Praxis , ich mach 10x KG und 6x MT, Pat geht es besser, Therapie fertig. Vorsichtshalber rechne ich das Rezept noch nicht ab..er könnte ja bei wiederkehrenden Problemen mit besagter Schulter mit dem gleiche Rezept weiter behandelt werden- in der 16 Wochen Frist. Jetzt kommt er wirklich nochmal vorbei- laut Ampel kann ich ja nur noch 2x behandeln, wenn ich keine Kürzung für die einzelne Behandlung will, oder?
Danke für eure Hilfe, ich finde Blanko doof
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Du kannst natürlich sehr wohl eher abrechnen (warum solltest du unnötig länger auf deinem Geld warten?) . Beim Rezidiv lässt du den Fall neu aufleben. Dafür gibt es ja ein extra formular.
Und die 2x hängt von der ICD ab. Es gibt 2 grüne Phasen, einmal mit 18 BE und einmal mit 26 BE.
Und solltest du wieder erwarten in eine rote Phase landen, dann kannst du die ca. 2,50 € weniger pro Behandlung (KG) teilweise mit den Einnahmen aus der VP (55,-) kompensieren. Sind dann in etwa 22 BE (KG).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@fey Ich finde blanko nicht doof. Endlich kann ich (wieder) so behandeln wie ich es für sinnvoll erachte. sweat_smile
Du kannst natürlich sehr wohl eher abrechnen (warum solltest du unnötig länger auf deinem Geld warten?) . Beim Rezidiv lässt du den Fall neu aufleben. Dafür gibt es ja ein extra formular.
Und die 2x hängt von der ICD ab. Es gibt 2 grüne Phasen, einmal mit 18 BE und einmal mit 26 BE.
Und solltest du wieder erwarten in eine rote Phase landen, dann kannst du die ca. 2,50 € weniger pro Behandlung (KG) teilweise mit den Einnahmen aus der VP (55,-) kompensieren. Sind dann in etwa 22 BE (KG).
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Kristine 22 schrieb:
Ich möchte da einhaken, mir wurde mitgeteilt, dass man erst nach 16 Wochen abrechnen kann, egal ob vielleicht die Behandlung nach kürzerer Zeit beendet wurde. Ich bin so dann gezwungen 16 Wochen in Vorleistung zu gehen. Das ist doch fürchterlich oder? Was fällt den KK ein? Die Zuzahlung finde ich total unübersichtlich und ich habe überhaupt keinerlei Lust am Ende der Behandlung dem Patienten hinterher laufen zu müssen oder in die Röhre zu schauen 👀.
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ali schrieb:
@Kristine 22 Diese Info ist falsch, von wem stammt sie?
Und wenn der Patient sein Eigenanteil nicht begleicht, dann, wie jetzt auch schon, einfach die Kasse in Rechnung stellen. Wo ist das Problem?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kristine 22 Deine Info ist absolut falsch. Siehe Par. 2 Abs. 4 des Blanko-VO-Vertrages.
Und wenn der Patient sein Eigenanteil nicht begleicht, dann, wie jetzt auch schon, einfach die Kasse in Rechnung stellen. Wo ist das Problem?
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
...und was wäre, wenn du beim Rezidiv erstmal so überhaupt keine Behandlungstermine mehr frei hast...?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ruhrpottvelosoph
Ruhrpottvelosoph schrieb am 18.10.2024 09:54 Uhr:...und was wäre, wenn du beim Rezidiv erstmal so überhaupt keine Behandlungstermine mehr frei hast...? 😜 16 Wochen Gültigkeit, mehr sage ich dazu nicht. 🫣
eben. Die 10 KG und 6 MT verschlingen gut und gerne 8-10 Wochen und wenn man für die erste Behandlung oder PD auch noch paar Wochen warten muss, kann es mit der Fortsetzung ganz schön knapp werden ;-) Also ab zum Arzt und ne neue Blankov.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
eben. Die 10 KG und 6 MT verschlingen gut und gerne 8-10 Wochen und wenn man für die erste Behandlung oder PD auch noch paar Wochen warten muss, kann es mit der Fortsetzung ganz schön knapp werden ;-) Also ab zum Arzt und ne neue Blankov.
Du kannst ja nicht rechtzeitig eine Behandlung sicher stellen, somit wäre eine dadurch begründete Nicht-Behandlung einen Verstoß gegen deinem Sicherstellungsauftrag und/oder gar unterschlagen Hilfeleistung. Somit geht der Ball zurück zum Hauptverantwortlicher im System, nämlich der Verordner.
Solange die 16 Wochen nicht vorbei sind, darf er aber auch keine neue BV ausstellen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ruhrpottvelosoph Nö, dann ab zum Arzt zwecks weiterer Abklärung 😉.
Du kannst ja nicht rechtzeitig eine Behandlung sicher stellen, somit wäre eine dadurch begründete Nicht-Behandlung einen Verstoß gegen deinem Sicherstellungsauftrag und/oder gar unterschlagen Hilfeleistung. Somit geht der Ball zurück zum Hauptverantwortlicher im System, nämlich der Verordner.
Solange die 16 Wochen nicht vorbei sind, darf er aber auch keine neue BV ausstellen.
oder so
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
oder so
LG und ein schönes Wochenende.
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Kristine 22 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Vielen Dank für die Info. Die Teaminfo in der Praxis war nicht so. Da hieß es ,dass bei Abruch das Rezept erst nach 16 Wochen abgerechnet werden kann. Läuft es regulär und man braucht die Zeit durch Terminnot, dann vergehen ja trotzdem 16 Wochen, aber wenigstens dann nicht, wenn ich eher fertig bin. Ferner hieß es ,wenn die Zuzahlung am Ende nicht bezahlt wird, bleibt man darauf sitzen. Ich sehe, dass wir noch besser lesen müssen und dann kommt hoffentlich eine Routine.
LG und ein schönes Wochenende.
§ 3 Abs. 1
Versorgungsverantwortung gelten die Regelungen gemäß § 8 des Vertrages nach § 125 Absatz 1 SGB V mit der Maßgabe, dass Vorauszahlungen nur zulässig sind, soweit die oder der Versicherte über mögliche Rückzahlungsansprüche bei zu viel entrichteter Zuzahlung informiert wurde.
M. a. W., es sollte sich tatsächlich im Team nochmal Jemanden die Mühe machen, sich den Vertrag nebst Anlagen richtig durch zu lesen. 😜
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kristine 22 Ihr könnt auch Vorauszahlungen für den Eigenanteil verlangen. 😇
Für die gesetzliche Zuzahlung im Rahmen der Heilmittelversorgung mit erweiterter
§ 3 Abs. 1
Versorgungsverantwortung gelten die Regelungen gemäß § 8 des Vertrages nach § 125 Absatz 1 SGB V mit der Maßgabe, dass Vorauszahlungen nur zulässig sind, soweit die oder der Versicherte über mögliche Rückzahlungsansprüche bei zu viel entrichteter Zuzahlung informiert wurde.
M. a. W., es sollte sich tatsächlich im Team nochmal Jemanden die Mühe machen, sich den Vertrag nebst Anlagen richtig durch zu lesen. 😜
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stefan806 schrieb:
Also ich weiß nicht wie es Ihnen bzw. Euch damit geht. Natürlich ist die Legitimität und Rechtssicherheit elementar für uns. Danach kommt ganz klar. Aber wir kommen doch aus einer Ecke die Therapie über Vergütung gesetzt hat. Auch wenn das heute tatsächlich kein Schwein interessiert. Unter uns und zum Thema. Aus Termin Not und Alltag bleibt der Gedanke Therapie hinten vor. Wir werden ja schon zu gebombt mit Anfragen für Lymphdrainagen weil irgendwer von Euch die nicht mehr machen mag. Ja klar KG dreimal. Vor diesem Hintergrund würde ich als Krankenkasse sehr sanft lächeln. Die wollen auch nur Geld und können evtl. irgendwas
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pt ani schrieb:
@stefan806 Ich konnte nicht herausfiltern, was Du sagen möchtest...?
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massu schrieb:
@pt ani dass er mit Lymphen zugebomt wird, weil irgendwer von uns die nicht mehr machen mag?
Vielleicht im Strang vertan.
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pt ani schrieb:
@massu Ja, aber das hat doch nichts mit der BV bzw. der Ausgangsfrage zu tun...?
Vielleicht im Strang vertan.
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massu schrieb:
@pt ani vielleicht… 🤔
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stefan806 schrieb:
Mince alors Ihr Sie habt natürlich Recht! Aber vielleicht ist auch die Eingangs Frage die Falsche . Haben Sie/ Ihr nicht schon Pat. betreut denen es nach wenig Betreuung besser ging? Und eine Blanko Verordnung scheint in unserer Physio Dings nur da zu sein um gefüllt zu werden. HHmmh und die Lymphdrainagen kommen zu uns. Wow ! Nee ich glaube wenn wir Blanko ausreizen auf Gedeih oder Verderb dann sind wir halt am Puls der Zeit.
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pt ani schrieb:
@stefan806 Wer will das denn ausreizen? Und wieso kommen dann alle MLD zu Dir? Bietet Ihr keine BV an?
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Problem beschreiben
fey schrieb:
Liebe Kollegen,
Pat kommt mit Schulter und Blankoverordnung in meiner Praxis , ich mach 10x KG und 6x MT, Pat geht es besser, Therapie fertig. Vorsichtshalber rechne ich das Rezept noch nicht ab..er könnte ja bei wiederkehrenden Problemen mit besagter Schulter mit dem gleiche Rezept weiter behandelt werden- in der 16 Wochen Frist. Jetzt kommt er wirklich nochmal vorbei- laut Ampel kann ich ja nur noch 2x behandeln, wenn ich keine Kürzung für die einzelne Behandlung will, oder?
Danke für eure Hilfe, ich finde Blanko doof
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