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- Behandlungstakt von 30 und 60min.
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Ein fröhliches T...
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ein Patient wurde mit einer Schulterdiagnose behandelt, die BV nach 6 mal abgerechnet weil er operiert wurde.
Er kam nach der Op ( Schulter ) innerhalb der 16 Wochen wieder.
Nun kann ich ja das Wiederaufnahmeformular verwenden um die Verordnung weiter zu nutzen.
Aber der Arzt hat eine neue BV ausgestellt und sagt, dass sei so richtig.
Ich habe jetzt alles abgesucht und finde nichts dazu. Kann einer weiterhelfen?
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johannes687 schrieb:
Arzt hat meines Erachtens nach unrecht. Das von dir erwähnte Formular ist zu nutzen. Es sei denn die Diagnose hat sich verändert.
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Physiotherapie Britta Wolff schrieb:
@johannes687 vielen Dank. So habe ich das auch gesehen. Aber bei einer neuen Diagnose darf dann eine neue BV ausgestellt werden?
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johannes687 schrieb:
@Physiotherapie Britta Wolff genau
Nicht für die selbe Schulter innerhalb der 4 Monate!
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pt ani schrieb:
@Physiotherapie Britta Wolff
Nicht für die selbe Schulter innerhalb der 4 Monate!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Wohl, wenn sich die ICD aufgrund der OP ändert. Dann Abbruch der alten VO und Anfang der neue BVO (Info von Verband). Hier entsteht nämlich ein neuer VO-Fall.
Aber gut, wenn der Verband das sagt.. IFK, oder?
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ach ja? Ich hatte anderswo gelesen, dass es egal ist, welcher ICD solange es dieselbe Schulter ist.
Aber gut, wenn der Verband das sagt.. IFK, oder?
In diesem Fall kann es dazu führen, dass die bisherige Diagnose nicht mehr zutrifft und durch eine neue Diagnose ersetzt wird. Dann ist die alte BVO mit entsprechenden Begründung abzubrechen. Gerade bei eine OP ist das ziemlich eindeutig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Der normaler Vertrag ist nicht außer Kraft gesetzt. Der Vertrag über der BVO ergänzt diese lediglich. Das bedeutet, dass sämtlich Regelungen aus dem normalen Vertrag bezüglich Änderung der Diagnose usw. weiterhin Gültigkeit haben.
In diesem Fall kann es dazu führen, dass die bisherige Diagnose nicht mehr zutrifft und durch eine neue Diagnose ersetzt wird. Dann ist die alte BVO mit entsprechenden Begründung abzubrechen. Gerade bei eine OP ist das ziemlich eindeutig.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Merci
Im Zeitraum der Gültigkeit der Verordnung gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 des Vertrages § 125a SGB V darf für dieselbe Patientin/denselben Patienten für die Diagnosegruppe EX keine weitere Heilmittelverordnung nach § 125 und/oder § 125a SGB V für Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks (Anhang 1) angenommen und durchgeführt werden. Ausgenommen davon, sind weitere Heilmittelverordnungen für Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks (Anhang 1) mit unterschiedlichen Lokalisationen (rechte/linke Schulter).
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Wie erklärt sich dann dieses aus der Anlage 1 zum BV?:
Im Zeitraum der Gültigkeit der Verordnung gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 des Vertrages § 125a SGB V darf für dieselbe Patientin/denselben Patienten für die Diagnosegruppe EX keine weitere Heilmittelverordnung nach § 125 und/oder § 125a SGB V für Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks (Anhang 1) angenommen und durchgeführt werden. Ausgenommen davon, sind weitere Heilmittelverordnungen für Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks (Anhang 1) mit unterschiedlichen Lokalisationen (rechte/linke Schulter).
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pt ani schrieb:
Habt Ihr das gelesen? Es kann KEINE neue Verordnung ausgestellt werden, auch nicht mit anderem ICD Code. Das ist hier eindeutig.
Diese Regelung ist aktuell Gegenstand einer Klärung mit der GKV, da sie die Regelungen zum neuen Verordnungsfall aus der HMR sowie der Hauptvertrag widerspricht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Nach Rücksprache mit dem Verband ist deine Interpretation nicht richtig. Zumindest nicht wenn die Diagnose wegen einer OP wechselt.
Diese Regelung ist aktuell Gegenstand einer Klärung mit der GKV, da sie die Regelungen zum neuen Verordnungsfall aus der HMR sowie der Hauptvertrag widerspricht.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ok, aber solange das nicht geklärt ist, gehe ich doch lieber auf Nummer sicher confused
Wie macht ihr das jetzt in dem Fall?
Wir haben jetzt auch den Fall, BlankoVO, wir haben behandelt (seit Ende Januar), letzte Woche OP, der Arzt hat eine neue VO ausgestellt...
Blanko beenden, Blanko fortsetzen?
Und jetzt bin ich etwas ratlos, gibt es da schon neuere Infos? thinking_face
Edit: habe gerade mit dem IFK gesprochen, sie meinte auch, bei neuem ICD10 abbrechen, wenn zb. neues Gelenk eingesetzt wurde, hat sich die Diagnose aber nicht wirklich geändert dann auf Blanko weiterbehandeln
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Secretary schrieb:
@pt ani @Lars van Ravenzwaaij
Wie macht ihr das jetzt in dem Fall?
Wir haben jetzt auch den Fall, BlankoVO, wir haben behandelt (seit Ende Januar), letzte Woche OP, der Arzt hat eine neue VO ausgestellt...
Blanko beenden, Blanko fortsetzen?
Und jetzt bin ich etwas ratlos, gibt es da schon neuere Infos? thinking_face
Edit: habe gerade mit dem IFK gesprochen, sie meinte auch, bei neuem ICD10 abbrechen, wenn zb. neues Gelenk eingesetzt wurde, hat sich die Diagnose aber nicht wirklich geändert dann auf Blanko weiterbehandeln
ist ja dann ein neuer Verordnungsfall, also auch eine neue BVO
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Ahn schrieb:
@Secretary Moment, wenn anderer ICD10Code kann doch parallel behandelt werden , oder nicht?
ist ja dann ein neuer Verordnungsfall, also auch eine neue BVO
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johannes687 schrieb:
@Secretary Bei neuem ICD-10-Code abbrechen? Wieso? Das wäre dann ein neuer Verordnungsfall und könnte parallel zur vorherigen Blanko-VO laufen.
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pt ani schrieb:
@johannes687 Laut Vertragstext, den ich weiter oben eingefügt habe, darf GAR KEINE weitere Verordnung für die gleiche Schulter ausgestellt werden.
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pt ani schrieb:
@Secretary Ich würde keine neue Verordnung annehmen, solange die vier Monate laufen..
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Nö, ist, wie oben geschrieben, Gegenstand einer Klärung. Ist eben nicht eindeutig.
Ich weiß, deshalb gehe ich bis zur Klärung ja auf Nummer sicher.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ich weiß, deshalb gehe ich bis zur Klärung ja auf Nummer sicher.
und was machst du da jetzt?? abbrechen?
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Secretary schrieb:
@pt ani
und was machst du da jetzt?? abbrechen?
@Lars van Ravenzwaaij sieht das anders. Who knows..
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pt ani schrieb:
@Secretary Da noch keine Klärung da ist, müsste meiner Meinung nach der obige Text gelten und deshalb würde ich eben NICHT abbrechen.
@Lars van Ravenzwaaij sieht das anders. Who knows..
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Nicht nur ich, auch die IFK-Juristen. Zufällig haben wir jetzt so'n Fall in der Abrechnung. Mal schauen was passiert. 😇
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ja, verstehe ich ja. Aber solange es nicht geklärt ist, müssen doch die Vorgaben gelten?? Schließlich sind wir in Deutschland 😀
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Mein Lieblinsrichter hat es mir mal so erklärt: "Die primäre Eigenschaft des deutschen Rechts ist, dass es Auslegungsrecht ist".
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Problem beschreiben
Physiotherapie Britta Wolff schrieb:
Guten Morgen,
ein Patient wurde mit einer Schulterdiagnose behandelt, die BV nach 6 mal abgerechnet weil er operiert wurde.
Er kam nach der Op ( Schulter ) innerhalb der 16 Wochen wieder.
Nun kann ich ja das Wiederaufnahmeformular verwenden um die Verordnung weiter zu nutzen.
Aber der Arzt hat eine neue BV ausgestellt und sagt, dass sei so richtig.
Ich habe jetzt alles abgesucht und finde nichts dazu. Kann einer weiterhelfen?
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Ute Beikirch schrieb:
Glaube ich habe die Antwort schon gefunden. Schönes Wochenende
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ute Beikirch Hast wohl den Buchner-Katalog? 🙈
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Ute Beikirch schrieb:
Ne, Buchner Seminar gemacht joy
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Problem beschreiben
Ute Beikirch schrieb:
Hallo, ich habe eine andere Frage zur Blankoverordnung. Beträgt die Gültigkeit der Verordnung auch 16 Wochen bei den ICD-10 -Codes die nicht in die Ampelregelung fallen oder liegt diese bei 12 Wochen? Kann mir bitte jemand Auskunft geben?
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