Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
ich habe eine Frage zur Behandlung von Patienten ohne ärztliches Rezept.
Ist es möglich, Patienten ohne Rezept zu behandeln, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Was genau schreibt man dann auf die Rechnung (z. B. "präventive Leistung" oder ähnliches)?
Wie wird das in der Steuererklärung gehandhabt? Muss man das anders als ärztlich verordnete Leistungen angeben oder versteuern?
Ich bin selbstständig und möchte sicherstellen, dass ich alles korrekt mache. Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!
Gefällt mir
genaugenommen geht BEHANDELN ohne Rezept nur, wenn Du zumindest Physio HP bist, dann auch Umsatzsteuerfrei.
Wenn Du als Physio, HP wat auch immer Prävention oder Wellness machst sind diese Umsätze unter Kleinunternehmergrenze (25.000) umsatzsteuerfrei. Sollte auf der Rg. ersichtlich sein.
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren hoffentlich kompetenten Steuerberater.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
Mal abgesehen davon, dass Du in der falschen Rubrik gelandet bist....
genaugenommen geht BEHANDELN ohne Rezept nur, wenn Du zumindest Physio HP bist, dann auch Umsatzsteuerfrei.
Wenn Du als Physio, HP wat auch immer Prävention oder Wellness machst sind diese Umsätze unter Kleinunternehmergrenze (25.000) umsatzsteuerfrei. Sollte auf der Rg. ersichtlich sein.
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren hoffentlich kompetenten Steuerberater.
Barzahlung und fertig
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefomanski schrieb:
grinningHerrgottnochmal
Barzahlung und fertig
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Behandlung von Patienten ohne ärztliches Rezept.
Ist es möglich, Patienten ohne Rezept zu behandeln, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Was genau schreibt man dann auf die Rechnung (z. B. "präventive Leistung" oder ähnliches)?
Wie wird das in der Steuererklärung gehandhabt? Muss man das anders als ärztlich verordnete Leistungen angeben oder versteuern?
Ich bin selbstständig und möchte sicherstellen, dass ich alles korrekt mache. Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!
Mein Profilbild bearbeiten