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Hätte ich eine Wiederaufnahme der ersten BV machen müssen? Um dann ab der 17ten Woche die neue anzufangen? Und darf diese auch nicht älter als 28 Tage sein beim ersten Termin? Hat jemand eine Idee, wie ich das lösen sollte? Noch ist die zweite nicht in der Abrechnung, daher könnte ich alles noch korrigieren.
Danke für eure Hilfe und Lösungen.
Kerstin
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Auch nur 28 Tage und wieder mit PD.
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pt ani schrieb:
Ja, Du müsstest erst die 16 Wochen auf der alten BV arbeiten und dann erst auf der neuen anfangen. Gut, dass es noch korrigiert werden kann 😀.
Auch nur 28 Tage und wieder mit PD.
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HaJü schrieb:
Nicht ganz richtig. Der Arzt darf erst NACH Ablauf der 16 Wochen eine neue BV ausstellen. Demzufolge würde die Kasse hier absetzten, da die neue VO innerhalb der 16 Wochen ausgestellt wurde. https://www.physio.de/community/blankoverordnung/folge-bv/29/594721/1
"Im Zeitraum der Gültigkeit der Verordnung gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 des Vertrages § 125a SGB V darf für dieselbe Patientin/denselben Patienten für die Diagnosegruppe EX keine weitere Heilmittelverordnung nach § 125 und/oder § 125a SGB V für Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks (Anhang 1) angenommen und durchgeführt werden."
Wann eine Verordnung angenommen wurde lässt sich nicht nachweisen. Wann diese begonnen wurde schon. Und solange der Beginn nach den 16-Wochen der vorherigen VO liegt müsste es gehen.
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johannes687 schrieb:
Man könnte sich jedoch auch auf die Anlage 1 zur Blankoverordnung berufen:
"Im Zeitraum der Gültigkeit der Verordnung gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 des Vertrages § 125a SGB V darf für dieselbe Patientin/denselben Patienten für die Diagnosegruppe EX keine weitere Heilmittelverordnung nach § 125 und/oder § 125a SGB V für Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks (Anhang 1) angenommen und durchgeführt werden."
Wann eine Verordnung angenommen wurde lässt sich nicht nachweisen. Wann diese begonnen wurde schon. Und solange der Beginn nach den 16-Wochen der vorherigen VO liegt müsste es gehen.
sie darf vorher ausgestellt werden, darf aber erst nach Ablauf der 16 Wochen der VO davor begonnen werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die 28 Tage Frist zum Beginn gewahrt bleiben. Es steht im RV nicht drin, dass eine weitere vorher nicht ausgestellt werden darf, sondern das vor Ablauf keine neue durchgeführt werden darf.
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Bacchus schrieb:
@HaJü
sie darf vorher ausgestellt werden, darf aber erst nach Ablauf der 16 Wochen der VO davor begonnen werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die 28 Tage Frist zum Beginn gewahrt bleiben. Es steht im RV nicht drin, dass eine weitere vorher nicht ausgestellt werden darf, sondern das vor Ablauf keine neue durchgeführt werden darf.
Sollen lieber mal Verträge mit den Krankenkassen aushandeln, dass die Vergütung nach einer Woche auf dem Kobti ist.
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martinphysio78 schrieb:
Voll bescheuert die Blankoverordnungen! Total unnötig! Warum sowas eingeführt wird. Langeweile der Verbände?
Sollen lieber mal Verträge mit den Krankenkassen aushandeln, dass die Vergütung nach einer Woche auf dem Kobti ist.
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MeFe89 schrieb:
@martinphysio78 was findest du daran bescheuert?
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HaJü schrieb:
@Bacchus Danke
Die Berufsverbände haben schlecht aufgeklärt!
Was bringen mir Verordnungen mit 12 Behandlungen und mehr, wenn ich damit später meine Behandlungsvergütung ausbezahlt bekomme?
Nach 6 Behandlungen kann ich die Behandlung abrechnen.
Woher soll ich bei einer Blankoverordnung zu Beginn der Behandlung wissen, wieviel Behandlungen der Patient benötigt. Vor allem haben die meisten Praxen sowieso volle Therapiepläne und keine freien Therapieplätze. Wie soll ich denn dann mehr Behandlungen einplanen, wenn die esten sechs Behandlungen abgeschlossen sind?
Ich nehme ungern Blankoverordnungen an.
Noch ein Mittel, dass die gesetzlichen Krankenkassen später die Behandlungen vergüten.
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martinphysio78 schrieb:
@MeFe89 Es ist ein unnötiger Mehraufwand Kompetenzen an den Physio abzugeben und auch die Möglichkeit bei falscher Handhabungen der Blankoverordnungen, die Leistungen nicht zu berechnen.
Die Berufsverbände haben schlecht aufgeklärt!
Was bringen mir Verordnungen mit 12 Behandlungen und mehr, wenn ich damit später meine Behandlungsvergütung ausbezahlt bekomme?
Nach 6 Behandlungen kann ich die Behandlung abrechnen.
Woher soll ich bei einer Blankoverordnung zu Beginn der Behandlung wissen, wieviel Behandlungen der Patient benötigt. Vor allem haben die meisten Praxen sowieso volle Therapiepläne und keine freien Therapieplätze. Wie soll ich denn dann mehr Behandlungen einplanen, wenn die esten sechs Behandlungen abgeschlossen sind?
Ich nehme ungern Blankoverordnungen an.
Noch ein Mittel, dass die gesetzlichen Krankenkassen später die Behandlungen vergüten.
Das ist alles garnicht so kompliziert.
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pt ani schrieb:
@martinphysio78 Ich plane gleich mehr, sagen wir mal 12 Termine. Wenn ich sie wieder streichen muss, sind die Termine doch ruckzuck weiter vergeben.
Das ist alles garnicht so kompliziert.
Ich für mich kann behaupten, dass ich nach der Befunderhebung recht gut einschätzen kann, welche Behandlungsprognose vorliegt. Das Gleiche gilt für die meisten Kollegen/innen in unserem Team.
Auch bekomme ich das Gefühl, dass du betriebswirtschaftlich eher von der Hand in der Mund lebst? Oder wie machst du es jetzt mit LHB-Verordnungen? Schließlich können die statt 16 Wochen auch 6 Monaten gehen. 😬
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@martinphysio78 Deine Aussage gibt mir eher das Gefühl, dass dir die fachlichen Fähigkeiten fehlen einen Patienten komplett selbstständig zu behandeln. 🤔 Oder wie machen es sonst die Kollegen in Ländern mit Direktzugang?
Ich für mich kann behaupten, dass ich nach der Befunderhebung recht gut einschätzen kann, welche Behandlungsprognose vorliegt. Das Gleiche gilt für die meisten Kollegen/innen in unserem Team.
Auch bekomme ich das Gefühl, dass du betriebswirtschaftlich eher von der Hand in der Mund lebst? Oder wie machst du es jetzt mit LHB-Verordnungen? Schließlich können die statt 16 Wochen auch 6 Monaten gehen. 😬
Ich habe meine Meinung zu Blankoverordnungen abgegeben und jeder kann seine positive oder negative Meinung zu Blankoverordnungen haben.
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martinphysio78 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij man muss in Onlinportalen nicht gleich persönlich werden und jemanden angreifen. Die Fähigkeit aberkennen. Ob ich von der Hand in den Mund lebe?
Ich habe meine Meinung zu Blankoverordnungen abgegeben und jeder kann seine positive oder negative Meinung zu Blankoverordnungen haben.
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Problem beschreiben
kerstin schrieb:
Ich habe eine BV nach 12 Wochen abgerechnet, da der Patient dann erstmal im Urlaub war. Nun ist er in der 14ten Woche der ersten BV zurück gekommen und hat eine neue BV mitgebracht. Damit habe ich dann neu begonnen. War wahrscheinlich falsch.
Hätte ich eine Wiederaufnahme der ersten BV machen müssen? Um dann ab der 17ten Woche die neue anzufangen? Und darf diese auch nicht älter als 28 Tage sein beim ersten Termin? Hat jemand eine Idee, wie ich das lösen sollte? Noch ist die zweite nicht in der Abrechnung, daher könnte ich alles noch korrigieren.
Danke für eure Hilfe und Lösungen.
Kerstin
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