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der Michi
Vor 2 Stunden
Vereinbart war — so ist hinter den Kulissen zu hören — ein gemeinsamer Bericht: DVE, BED und GKV-Spitzenverband legen dem Ministerium zusammen dar, was zwei Jahre Blankoverordnung in der Ergotherapie gebracht haben. Gekommen ist es anders. Der GKV-Spitzenverband soll seine eigene Einschätzung vorab allein ans Ministerium geschickt haben. Belegen kann ich das nicht — zugetragen wurde es mir von einer eng mit dem Vorgang vertrauten Seite. Was ich belegen kann, ist das, was öffentlich passiert ist. Und das reicht.

Am 23. Juli erschien die Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes: Die Blankoverordnung mache die Versorgung "teurer, aber zumindest bisher nicht nachweisbar besser", so Vorstandschef Oliver Blatt. Eine Zwischenüberschrift meldet "explodierende Ausgaben". Im Zwischenbericht selbst steht dagegen wörtlich, dass aus den verfügbaren HIS-Daten belastbare Aussagen zu den Auswirkungen auf die Behandlungs- und Ergebnisqualität "nicht getroffen werden können" — so das Fazit, das alle drei Vertragspartner gemeinsam tragen. HIS-Daten sind Abrechnungsdaten. Qualität steht in keiner Abrechnung, übrigens in keine Richtung.

Der eigene Bericht schließt die Aussage also ausdrücklich aus. Die Pressemitteilung trifft diese irreführende Aussage trotzdem und verschärft sie im Schlussabsatz zu "teurer, aber (noch) nicht besser geworden". Das Wort "nachweisbar" hat es nicht bis ans Ende der eigenen Seite geschafft.

Dazu der Kalender: Der Zwischenbericht nach § 125a Absatz 6 SGB V datiert vom 29. Mai 2026. Am 10. Juli beschloss der Bundestag das Beitragssatzstabilisierungsgesetz und strich die versorgungsbezogene Pauschale — die Vergütung genau der Steuerungs- und Qualitätsverantwortung, die man jetzt einfordert. Am 23. Juli, zwei Wochen nach dem Gesetz, erschien die Pressemitteilung, der Bericht liege "nun" vor. Er lag seit acht Wochen vor. Erst das Gesetz, dann die öffentliche Begründung.

Immerhin: Auf meine Nachfrage hat der GKV-Spitzenverband mir den Zwischenbericht unter seinem LinkedIn-Beitrag selbst verlinkt — mit dem Hinweis, die Limitationen der Daten zur Behandlungs- und Ergebnisqualität seien darin aufgeführt. Das stimmt. Genau diese Limitationen sind der Punkt.

Bleibt die Reihenfolge: erst — wenn die Zutragung stimmt — die vereinbarte gemeinsame Berichterstattung nicht einhalten, dann eine Bewertung veröffentlichen, die der gemeinsame Bericht ausdrücklich nicht hergibt. Man kann das für Zufälle halten. Man muss es nicht. Ich unterstelle niemandem Kalkül — ich lege nur Dokumente und Daten nebeneinander und frage Euch: Wenn das kein Kalkül ist, was ist es dann?

Quellen:
– GKV-Spitzenverband, PM Nr. 2293056 v. 23.07.2026: "Gemischtes Zwischenfazit nach zwei Jahren Blankoverordnung in der Ergotherapie"
– Zwischenbericht der Vertragspartner nach § 125a Abs. 6 SGB V v. 29.05.2026, Abschnitt "Fazit": Link
– Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Beschluss v. 10.07.2026
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Vereinbart war — so ist hinter den Kulissen zu hören — ein gemeinsamer Bericht: DVE, BED und GKV-Spitzenverband legen dem Ministerium zusammen dar, was zwei Jahre Blankoverordnung in der Ergotherapie gebracht haben. Gekommen ist es anders. Der GKV-Spitzenverband soll seine eigene Einschätzung vorab allein ans Ministerium geschickt haben. Belegen kann ich das nicht — zugetragen wurde es mir von einer eng mit dem Vorgang vertrauten Seite. Was ich belegen kann, ist das, was öffentlich passiert ist. Und das reicht. Am 23. Juli erschien die Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes: Die Blankoverordnung mache die Versorgung "teurer, aber zumindest bisher nicht nachweisbar besser", so Vorstandschef Oliver Blatt. Eine Zwischenüberschrift meldet "explodierende Ausgaben". Im Zwischenbericht selbst steht dagegen wörtlich, dass aus den verfügbaren HIS-Daten belastbare Aussagen zu den Auswirkungen auf die Behandlungs- und Ergebnisqualität "nicht getroffen werden können" — so das Fazit, das alle drei Vertragspartner gemeinsam tragen. HIS-Daten sind Abrechnungsdaten. Qualität steht in keiner Abrechnung, übrigens in keine Richtung. Der eigene Bericht schließt die Aussage also ausdrücklich aus. Die Pressemitteilung trifft diese irreführende Aussage trotzdem und verschärft sie im Schlussabsatz zu "teurer, aber (noch) nicht besser geworden". Das Wort "nachweisbar" hat es nicht bis ans Ende der eigenen Seite geschafft. Dazu der Kalender: Der Zwischenbericht nach § 125a Absatz 6 SGB V datiert vom 29. Mai 2026. Am 10. Juli beschloss der Bundestag das Beitragssatzstabilisierungsgesetz und strich die versorgungsbezogene Pauschale — die Vergütung genau der Steuerungs- und Qualitätsverantwortung, die man jetzt einfordert. Am 23. Juli, zwei Wochen nach dem Gesetz, erschien die Pressemitteilung, der Bericht liege "nun" vor. Er lag seit acht Wochen vor. Erst das Gesetz, dann die öffentliche Begründung. Immerhin: Auf meine Nachfrage hat der GKV-Spitzenverband mir den Zwischenbericht unter seinem LinkedIn-Beitrag selbst verlinkt — mit dem Hinweis, die Limitationen der Daten zur Behandlungs- und Ergebnisqualität seien darin aufgeführt. Das stimmt. Genau diese Limitationen sind der Punkt. Bleibt die Reihenfolge: erst — wenn die Zutragung stimmt — die vereinbarte gemeinsame Berichterstattung nicht einhalten, dann eine Bewertung veröffentlichen, die der gemeinsame Bericht ausdrücklich nicht hergibt. Man kann das für Zufälle halten. Man muss es nicht. Ich unterstelle niemandem Kalkül — ich lege nur Dokumente und Daten nebeneinander und frage Euch: Wenn das kein Kalkül ist, was ist es dann? Quellen: – GKV-Spitzenverband, PM Nr. 2293056 v. 23.07.2026: "Gemischtes Zwischenfazit nach zwei Jahren Blankoverordnung in der Ergotherapie" – Zwischenbericht der Vertragspartner nach § 125a Abs. 6 SGB V v. 29.05.2026, Abschnitt "Fazit": https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/bmg_berichte_blankoverordnung/20260529_BMG-Berichte_Blankoverordnung_Zwischenbericht_Ergotherapie.pdf – Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Beschluss v. 10.07.2026 [image]forum_kknf79mbNRhnDKc3847N.jpeg[/image]
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der Michi schrieb:

Vereinbart war — so ist hinter den Kulissen zu hören — ein gemeinsamer Bericht: DVE, BED und GKV-Spitzenverband legen dem Ministerium zusammen dar, was zwei Jahre Blankoverordnung in der Ergotherapie gebracht haben. Gekommen ist es anders. Der GKV-Spitzenverband soll seine eigene Einschätzung vorab allein ans Ministerium geschickt haben. Belegen kann ich das nicht — zugetragen wurde es mir von einer eng mit dem Vorgang vertrauten Seite. Was ich belegen kann, ist das, was öffentlich passiert ist. Und das reicht.

Am 23. Juli erschien die Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes: Die Blankoverordnung mache die Versorgung "teurer, aber zumindest bisher nicht nachweisbar besser", so Vorstandschef Oliver Blatt. Eine Zwischenüberschrift meldet "explodierende Ausgaben". Im Zwischenbericht selbst steht dagegen wörtlich, dass aus den verfügbaren HIS-Daten belastbare Aussagen zu den Auswirkungen auf die Behandlungs- und Ergebnisqualität "nicht getroffen werden können" — so das Fazit, das alle drei Vertragspartner gemeinsam tragen. HIS-Daten sind Abrechnungsdaten. Qualität steht in keiner Abrechnung, übrigens in keine Richtung.

Der eigene Bericht schließt die Aussage also ausdrücklich aus. Die Pressemitteilung trifft diese irreführende Aussage trotzdem und verschärft sie im Schlussabsatz zu "teurer, aber (noch) nicht besser geworden". Das Wort "nachweisbar" hat es nicht bis ans Ende der eigenen Seite geschafft.

Dazu der Kalender: Der Zwischenbericht nach § 125a Absatz 6 SGB V datiert vom 29. Mai 2026. Am 10. Juli beschloss der Bundestag das Beitragssatzstabilisierungsgesetz und strich die versorgungsbezogene Pauschale — die Vergütung genau der Steuerungs- und Qualitätsverantwortung, die man jetzt einfordert. Am 23. Juli, zwei Wochen nach dem Gesetz, erschien die Pressemitteilung, der Bericht liege "nun" vor. Er lag seit acht Wochen vor. Erst das Gesetz, dann die öffentliche Begründung.

Immerhin: Auf meine Nachfrage hat der GKV-Spitzenverband mir den Zwischenbericht unter seinem LinkedIn-Beitrag selbst verlinkt — mit dem Hinweis, die Limitationen der Daten zur Behandlungs- und Ergebnisqualität seien darin aufgeführt. Das stimmt. Genau diese Limitationen sind der Punkt.

Bleibt die Reihenfolge: erst — wenn die Zutragung stimmt — die vereinbarte gemeinsame Berichterstattung nicht einhalten, dann eine Bewertung veröffentlichen, die der gemeinsame Bericht ausdrücklich nicht hergibt. Man kann das für Zufälle halten. Man muss es nicht. Ich unterstelle niemandem Kalkül — ich lege nur Dokumente und Daten nebeneinander und frage Euch: Wenn das kein Kalkül ist, was ist es dann?

Quellen:
– GKV-Spitzenverband, PM Nr. 2293056 v. 23.07.2026: "Gemischtes Zwischenfazit nach zwei Jahren Blankoverordnung in der Ergotherapie"
– Zwischenbericht der Vertragspartner nach § 125a Abs. 6 SGB V v. 29.05.2026, Abschnitt "Fazit": Link
– Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Beschluss v. 10.07.2026



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