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Pat kommt jetzt mit Entlassmanagment ICDCCode M75.1....
Wie mache ich weiter?Mit BV oder dem Entlassmanagment?
Danke fürs Aufklärenkissing
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für dieselbe Patientin/denselben Patienten für die Diagnosegruppe EX keine weitere
Heilmittelverordnung nach § 125 und/oder § 125a SGB V für Erkrankungen im Bereich des
Schultergelenks (Anhang 1) angenommen und durchgeführt werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ralf277 Da keine neue Diagnose vorliegt, können beide VO nicht gleichzeitig durchgeführt werden. Das bedeutet m. E., dass die Entlassmanagement-VO nicht angenommen werden kann.
7. Im Zeitraum der Gültigkeit der Verordnung gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 des Vertrages § 125a SGB V darf
für dieselbe Patientin/denselben Patienten für die Diagnosegruppe EX keine weitere
Heilmittelverordnung nach § 125 und/oder § 125a SGB V für Erkrankungen im Bereich des
Schultergelenks (Anhang 1) angenommen und durchgeführt werden.
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Ahn schrieb:
Entlassmanagement darf eh nur bis zum 12.Tag ab Ausstellungsdatum behandelt werden, da macht es eher Sinn die BV weiter laufen zu lassen.
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Sebastian Rappold schrieb:
Natürlich muss mit der BV weitergemacht werden
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Problem beschreiben
ralf277 schrieb:
Moin Gemeinde, Pat mit BV M75.1 wurde 5x behandelt, dann wg Schulter-OP ausgesetzt..
Pat kommt jetzt mit Entlassmanagment ICDCCode M75.1....
Wie mache ich weiter?Mit BV oder dem Entlassmanagment?
Danke fürs Aufklärenkissing
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