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Blankoversordnung Heim dann zuhause
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halux
Gestern
Meine Patientin wird bisher im Altenheim in Kurzzeitpflege mit einer Blankoverordnung behandelt . Am 20. März geht sie zurück in ihre Wohnung. Kann ich auf dem gleichen Rezept Blankoverordnung weitermachen oder muss das Rezept neu ausgestellt werden. Ich sehe ein Problem darin, dass bis HBH für Hausbesuch steht, dann aber mit HB weitergemacht wird. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, vielen Dank dafür.
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Meine Patientin wird bisher im Altenheim in Kurzzeitpflege mit einer Blankoverordnung behandelt . Am 20. März geht sie zurück in ihre Wohnung. Kann ich auf dem gleichen Rezept Blankoverordnung weitermachen oder muss das Rezept neu ausgestellt werden. Ich sehe ein Problem darin, dass bis HBH für Hausbesuch steht, dann aber mit HB weitergemacht wird. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, vielen Dank dafür.
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Ahn
Gestern
Kannst du aufsplitten, in Kurzzeitpflege und Hausbesuch zu Hause, auf dem gleichen Rezept, mit der entsprechenden Anzahl.
Aber Achtung Kurzzeitpflege ist nicht HBH, sondern hat eine eigene Positionsnummer.
4

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• Papa Alpaka
• Halbtitan
• von Anne
• hella132
Kannst du aufsplitten, in Kurzzeitpflege und Hausbesuch zu Hause, auf dem gleichen Rezept, mit der entsprechenden Anzahl. Aber Achtung Kurzzeitpflege ist nicht HBH, sondern hat eine eigene Positionsnummer.
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Ahn schrieb:

Kannst du aufsplitten, in Kurzzeitpflege und Hausbesuch zu Hause, auf dem gleichen Rezept, mit der entsprechenden Anzahl.
Aber Achtung Kurzzeitpflege ist nicht HBH, sondern hat eine eigene Positionsnummer.

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halux
Gestern
@Ahn Vielen Dank für den Hinweis mit der Pos. Nr. Dankeschööön
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[mention]Ahn[/mention] Vielen Dank für den Hinweis mit der Pos. Nr. Dankeschööön
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halux schrieb:

@Ahn Vielen Dank für den Hinweis mit der Pos. Nr. Dankeschööön

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Schippi
Gestern
@Ahn zuzahlungsbetrag aber gleich!Oder nicht?
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[mention]Ahn[/mention] zuzahlungsbetrag aber gleich!Oder nicht?
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Schippi schrieb:

@Ahn zuzahlungsbetrag aber gleich!Oder nicht?

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Schippi
Gestern
Du musst sogar mit der Blanko weitermachen bis die 16 Wochen abgelaufen sind!
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• hella132
Du musst sogar mit der Blanko weitermachen bis die 16 Wochen abgelaufen sind!
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Schippi schrieb:

Du musst sogar mit der Blanko weitermachen bis die 16 Wochen abgelaufen sind!

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Ahn
Vor 5 Stunden
@Schippi der Zuzahlungsbetrag der Kurzzeitpflege ist der gleiche wie beim Hausbesuch zu Hause.
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• Leni C.
[mention]Schippi[/mention] der Zuzahlungsbetrag der Kurzzeitpflege ist der gleiche wie beim Hausbesuch zu Hause.
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Ahn schrieb:

@Schippi der Zuzahlungsbetrag der Kurzzeitpflege ist der gleiche wie beim Hausbesuch zu Hause.

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Schippi
Vor einer Stunde
@Ahn 👍
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[mention]Ahn[/mention] 👍
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Schippi schrieb:

@Ahn 👍

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halux schrieb:

Meine Patientin wird bisher im Altenheim in Kurzzeitpflege mit einer Blankoverordnung behandelt . Am 20. März geht sie zurück in ihre Wohnung. Kann ich auf dem gleichen Rezept Blankoverordnung weitermachen oder muss das Rezept neu ausgestellt werden. Ich sehe ein Problem darin, dass bis HBH für Hausbesuch steht, dann aber mit HB weitergemacht wird. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, vielen Dank dafür.



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