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Blankoverordnung Regresspflichtig?
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Peter Tschuran
03.11.2024 18:14
Können wir wie die Ärzte Regresspflichtig werden z.B. wenn wir über die grüne Liste hinaus verordnen?
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Können wir wie die Ärzte Regresspflichtig werden z.B. wenn wir über die grüne Liste hinaus verordnen?
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Lars van Ravenzwaaij
03.11.2024 18:37
@Peter Tschuran Nein, dafür gibt es ja den roten Bereich.

Aber,... wenn jetzt alle, auf Teufel komm raus, ihren Umsatz maximieren wollen, dann, ja dann wird das mit hoher Wahrscheinlichkeit Folgen haben.
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[mention]Peter Tschuran[/mention] Nein, dafür gibt es ja den roten Bereich. Aber,... wenn jetzt alle, auf Teufel komm raus, ihren Umsatz maximieren wollen, dann, ja dann wird das mit hoher Wahrscheinlichkeit Folgen haben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Peter Tschuran Nein, dafür gibt es ja den roten Bereich.

Aber,... wenn jetzt alle, auf Teufel komm raus, ihren Umsatz maximieren wollen, dann, ja dann wird das mit hoher Wahrscheinlichkeit Folgen haben.

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Ulrike B.
03.11.2024 19:39
Bei sinnvollem Umgang mit unseren Freiheiten deckt ja die Ampel-Regelung unsere wirtschaftliche Verantwortung ab, so dass keine weiteren Folgen zu erwarten sind.

Aber tatsächlich droht man den "Umsatz-Maximierern" im § 7 (125a SGB V) mit folgenden Sätzen: "Die Leistungserbringer tragen die Verantwortung dafür, dass die Leistungen nur im notwendigen medizinischen Umfang durchgeführt werden. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Anspruchsberechtigte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht vergüten. [...] Die Krankenkasse oder deren Kassenartenverband kann Maßnahmen zur Prüfung der unverhältnismäßigen Mengenausweitung einleiten."
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• Lars van Ravenzwaaij
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Bei sinnvollem Umgang mit unseren Freiheiten deckt ja die Ampel-Regelung unsere wirtschaftliche Verantwortung ab, so dass keine weiteren Folgen zu erwarten sind. Aber tatsächlich droht man den "Umsatz-Maximierern" im § 7 (125a SGB V) mit folgenden Sätzen:[i] "Die Leistungserbringer tragen die Verantwortung dafür, dass die Leistungen nur im notwendigen medizinischen Umfang durchgeführt werden. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Anspruchsberechtigte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht vergüten. [...] Die Krankenkasse oder deren Kassenartenverband kann Maßnahmen zur Prüfung der unverhältnismäßigen Mengenausweitung einleiten."[/i]
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Ulrike B. schrieb:

Bei sinnvollem Umgang mit unseren Freiheiten deckt ja die Ampel-Regelung unsere wirtschaftliche Verantwortung ab, so dass keine weiteren Folgen zu erwarten sind.

Aber tatsächlich droht man den "Umsatz-Maximierern" im § 7 (125a SGB V) mit folgenden Sätzen: "Die Leistungserbringer tragen die Verantwortung dafür, dass die Leistungen nur im notwendigen medizinischen Umfang durchgeführt werden. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Anspruchsberechtigte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht vergüten. [...] Die Krankenkasse oder deren Kassenartenverband kann Maßnahmen zur Prüfung der unverhältnismäßigen Mengenausweitung einleiten."

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Johnny Doe
03.11.2024 19:55
Mengenausweitung bei dem Fachkräftemangel? Guter Witz. Die Patienten können froh sein, wenn wir mit der BV innerhalb der 4 Wochen anfangen und dann mit ganz viel Glück zweimal die Woche Behandlung bekommen.
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• miemi
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Mengenausweitung bei dem Fachkräftemangel? Guter Witz. Die Patienten können froh sein, wenn wir mit der BV innerhalb der 4 Wochen anfangen und dann mit ganz viel Glück zweimal die Woche Behandlung bekommen.
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Johnny Doe schrieb:

Mengenausweitung bei dem Fachkräftemangel? Guter Witz. Die Patienten können froh sein, wenn wir mit der BV innerhalb der 4 Wochen anfangen und dann mit ganz viel Glück zweimal die Woche Behandlung bekommen.

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Ulrike B.
03.11.2024 20:10
@Johnny Doe Naja: 18x KGG plus 6x Warmpackung ergibt mit 1.033,26 Euro über das Doppelte gegenüber 18x KG für 500,40 Euro - jeweils noch in der grünen Phase bei gleichem Zeitbedarf...
Wenn man dann doch noch bei der Patientenauswahl selektiert und neben MLD noch KMT und "einfache" KG anderer Diagnosen verbannt, bringt die KGG in der roten Ampelphase auch noch 142,91 Euro Stundenumsatz - über 60,- Euro mehr als für drei KG.
Möglichkeiten gäbe es durchaus - und bei häufiger Anwendung würde solchen "Umsatz-Maximierern" sicherlich genauer auf die Finger bzw. in die Doku geschaut!
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• Lars van Ravenzwaaij
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[mention]Johnny Doe[/mention] Naja: 18x KGG plus 6x Warmpackung ergibt mit 1.033,26 Euro über das Doppelte gegenüber 18x KG für 500,40 Euro - jeweils noch in der grünen Phase bei gleichem Zeitbedarf... Wenn man dann doch noch bei der Patientenauswahl selektiert und neben MLD noch KMT und "einfache" KG anderer Diagnosen verbannt, bringt die KGG in der roten Ampelphase auch noch 142,91 Euro Stundenumsatz - über 60,- Euro mehr als für drei KG. Möglichkeiten gäbe es durchaus - und bei häufiger Anwendung würde solchen "Umsatz-Maximierern" sicherlich genauer auf die Finger bzw. in die Doku geschaut!
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Ulrike B. schrieb:

@Johnny Doe Naja: 18x KGG plus 6x Warmpackung ergibt mit 1.033,26 Euro über das Doppelte gegenüber 18x KG für 500,40 Euro - jeweils noch in der grünen Phase bei gleichem Zeitbedarf...
Wenn man dann doch noch bei der Patientenauswahl selektiert und neben MLD noch KMT und "einfache" KG anderer Diagnosen verbannt, bringt die KGG in der roten Ampelphase auch noch 142,91 Euro Stundenumsatz - über 60,- Euro mehr als für drei KG.
Möglichkeiten gäbe es durchaus - und bei häufiger Anwendung würde solchen "Umsatz-Maximierern" sicherlich genauer auf die Finger bzw. in die Doku geschaut!

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Johnny Doe
03.11.2024 20:51
@Ulrike B. Ich denke sehr theoretisch. Aber vielleicht tatsächlich bei dem ein oder anderen eine Kostenausweitung.
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[mention]Ulrike B.[/mention] Ich denke sehr theoretisch. Aber vielleicht tatsächlich bei dem ein oder anderen eine Kostenausweitung.
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Johnny Doe schrieb:

@Ulrike B. Ich denke sehr theoretisch. Aber vielleicht tatsächlich bei dem ein oder anderen eine Kostenausweitung.

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MeFe89
03.11.2024 22:02
@Johnny Doe
Sind wir ehrlich, jedes ergänzendes HM, auch in der roten Ampelphase ist ein paar Euro mehr als bei den meisten Verordnungen, bei welchen kein Ergänzendes draufsteht.
Jeder Schulterpat irgendwann in der KGG und zack machste gewaltig Umsatz.
Dann 55€ on Top, dafür dass hier viele sagen: nur grüne Phase - mehr gibt's nich und das belegen was gerade frei ist. Schnell verdientes Geld.

Und ich sags dir, die Verbände wie auch "Unternehmensberatungen" haben tolle Kalkulatoren und Rechner erstellt die dir schnell sagen, wie du damit den Umsatz maximieren kannst.
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• Johnny Doe
[mention]Johnny Doe[/mention] Sind wir ehrlich, jedes ergänzendes HM, auch in der roten Ampelphase ist ein paar Euro mehr als bei den meisten Verordnungen, bei welchen kein Ergänzendes draufsteht. Jeder Schulterpat irgendwann in der KGG und zack machste gewaltig Umsatz. Dann 55€ on Top, dafür dass hier viele sagen: nur grüne Phase - mehr gibt's nich und das belegen was gerade frei ist. Schnell verdientes Geld. Und ich sags dir, die Verbände wie auch "Unternehmensberatungen" haben tolle Kalkulatoren und Rechner erstellt die dir schnell sagen, wie du damit den Umsatz maximieren kannst.
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MeFe89 schrieb:

@Johnny Doe
Sind wir ehrlich, jedes ergänzendes HM, auch in der roten Ampelphase ist ein paar Euro mehr als bei den meisten Verordnungen, bei welchen kein Ergänzendes draufsteht.
Jeder Schulterpat irgendwann in der KGG und zack machste gewaltig Umsatz.
Dann 55€ on Top, dafür dass hier viele sagen: nur grüne Phase - mehr gibt's nich und das belegen was gerade frei ist. Schnell verdientes Geld.

Und ich sags dir, die Verbände wie auch "Unternehmensberatungen" haben tolle Kalkulatoren und Rechner erstellt die dir schnell sagen, wie du damit den Umsatz maximieren kannst.

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Michael Woelky
04.11.2024 09:46
@Ulrike B.
Voraussetzung man hat die Zulassung für KGG ! ;-)
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• Physio2015
[mention]Ulrike B.[/mention] Voraussetzung man hat die Zulassung für KGG ! ;-)
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Michael Woelky schrieb:

@Ulrike B.
Voraussetzung man hat die Zulassung für KGG ! ;-)

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Johnny Doe
04.11.2024 09:48
@MeFe89 Am Ende hat die BV vor allem den Sinn, dass die KGG der großen Einrichtungen gefüllt werden. Dazu noch in die Fango vom Azubi gepackt.
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[mention]MeFe89[/mention] Am Ende hat die BV vor allem den Sinn, dass die KGG der großen Einrichtungen gefüllt werden. Dazu noch in die Fango vom Azubi gepackt.
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Johnny Doe schrieb:

@MeFe89 Am Ende hat die BV vor allem den Sinn, dass die KGG der großen Einrichtungen gefüllt werden. Dazu noch in die Fango vom Azubi gepackt.

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Peter Tschuran schrieb:

Können wir wie die Ärzte Regresspflichtig werden z.B. wenn wir über die grüne Liste hinaus verordnen?



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