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12-köpfigem jungen und dynamischem
Team, bieten wir dir auf Wunsch die
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Kursleiter-...
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heute kam ein Patient in die Praxis. Er war mit einer Blankoverordnung Humerusfraktur in einer anderen Praxis. Er hat die Therapie dort abgebrochen. Die andere Praxis hat die Blankoverordnung abgerechnet. Eigentlich wäre diese noch weitere 12 Wochen gültig. Wie läuft das, wenn der Patient die Praxis wechselt? Muß auf die alte - in diesem Fall schon abgerechnete Blankoverordnung weiter behandelt werden? Ich komme an diese Verordnung nicht dran und kann somit auch kein Reparaturformular benutzen. Werden, sollte es möglich sein eine neue Blankoverordnung auszustellen, die Behandlungen, die in der anderen Praxis geleistet wurden auf die neue Blankeverordnung angerechnet? Kann ich nochmal die Erstdiagnostik machen? Ich wäre dankbar, wenn ihr mir Hinweise geben könntet.
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Das Austellen einer neuen Verordnung liegt in der Verantwortung des Arztes. Er muss das entsprechend dokumentieren und ggf. begründen, warum er vor Ablauf der 16 Wochen eine neue VO ausstellt. In wiefern das für den Arzt Konsequenzen haben könnte, ist mit Sicherheit noch nicht klar / geregelt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Auch hier gilt, wir können und müssen nur für unsere eigene Praxis kontrollieren. Auch das Wissen über einer parallelen Verantwortung muss dich nicht interessieren. Daher kannst du eine neue (!) BV einfach durchführen und entsprechend abrechnen.
Das Austellen einer neuen Verordnung liegt in der Verantwortung des Arztes. Er muss das entsprechend dokumentieren und ggf. begründen, warum er vor Ablauf der 16 Wochen eine neue VO ausstellt. In wiefern das für den Arzt Konsequenzen haben könnte, ist mit Sicherheit noch nicht klar / geregelt.
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Karajan schrieb:
Danke für beide Antworten. Ich bin mal gespannt, wie das am Ende aus geht.
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Problem beschreiben
Karajan schrieb:
Hallo an alle,
heute kam ein Patient in die Praxis. Er war mit einer Blankoverordnung Humerusfraktur in einer anderen Praxis. Er hat die Therapie dort abgebrochen. Die andere Praxis hat die Blankoverordnung abgerechnet. Eigentlich wäre diese noch weitere 12 Wochen gültig. Wie läuft das, wenn der Patient die Praxis wechselt? Muß auf die alte - in diesem Fall schon abgerechnete Blankoverordnung weiter behandelt werden? Ich komme an diese Verordnung nicht dran und kann somit auch kein Reparaturformular benutzen. Werden, sollte es möglich sein eine neue Blankoverordnung auszustellen, die Behandlungen, die in der anderen Praxis geleistet wurden auf die neue Blankeverordnung angerechnet? Kann ich nochmal die Erstdiagnostik machen? Ich wäre dankbar, wenn ihr mir Hinweise geben könntet.
Wenn Du eine Kopie des Orignials hättest, könntest Du wohl behandeln, wie bei normalen Rezepten. Der Rest ist ABER nicht geregelt: wohl ohne Diagnosik und Extra 55 Euro, mögliche rote Ampelphase und Honorarkürzung?
Ich würde nur auf eine originale BV oder ein normales Rezept behandeln.
Oder gibt s schon was Neues?
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Es ist wie mit den "normalen" Rezepten: Neue Praxis - neues Rezept.
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massu schrieb:
Kopie des Originals hilft dir nicht, denn abgerechnet kann nur auf Original.
Es ist wie mit den "normalen" Rezepten: Neue Praxis - neues Rezept.
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ali schrieb:
@massu bei normalen Rezepten geht das schon....ist mittlerweile sogar irgendwo festgeschrieben...ob man das will ist ne andere Frage
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ali schrieb:
Hehe, er sollte mal seine Kasse fragen...Nein, im Ernst, das ist meines Wissens noch nicht ganz klar.
Wenn Du eine Kopie des Orignials hättest, könntest Du wohl behandeln, wie bei normalen Rezepten. Der Rest ist ABER nicht geregelt: wohl ohne Diagnosik und Extra 55 Euro, mögliche rote Ampelphase und Honorarkürzung?
Ich würde nur auf eine originale BV oder ein normales Rezept behandeln.
Oder gibt s schon was Neues?
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