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ich habe eine Frage mal wieder:
Kann ich eine Blanko annehmen, für einen Polizisten oder Bundespolizisten (Heilfürsorge)?
Ist es nicht so, dass dies noch nicht festgelegt ist?
Kann mir jemand bitte helfen.
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eim schrieb:
Also natürlich kannst du das annehmen.Habe auch schon mehrere Polizeibeamten mit Blankverordnung gehabt und das wird in Hamburg als normales Kassenrezept ausgestellt und bei Kostenträger steht Heilfürdorge ZPD Hamburg.Patienten sind von Zuzahlung befreit und Abrechnung nach normalem Kassensatz.
Bayern tickt da anders; Polizeibeamte in Ausbildung bekommen Freie Heilfürsorge, danach Beihilfe + private Absicherung
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GüSta schrieb:
@eim
Bayern tickt da anders; Polizeibeamte in Ausbildung bekommen Freie Heilfürsorge, danach Beihilfe + private Absicherung
Die Heilfürsorge ist für Polizisten im laufenden Dienst, die sich aber schon für ihre Rente privat versichern müssen, die dann greift so bald sie berentet sind. Die Beihilfe zahlt für aktive Polizisten HP Behandlungen und so.
Ist das echt in Bayern anders?
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Shia schrieb:
@GüSta in Bayern sind Polizisten privat versichert? Welche Versicherung nimmt sie denn auf? Die Heilfürsorge wurde ja extra gegründet um die Polizisten zu versichern. Den Versicherungen war es zu heiß die eventuellen Verletzungen zu bezahlen.
Die Heilfürsorge ist für Polizisten im laufenden Dienst, die sich aber schon für ihre Rente privat versichern müssen, die dann greift so bald sie berentet sind. Die Beihilfe zahlt für aktive Polizisten HP Behandlungen und so.
Ist das echt in Bayern anders?
Für die bayerischen Polizisten, nicht für die in Bayern tätigen Bundespolizisten, gilt Landes-, damit bayerisches Recht. Und für diese gelten die bayerischen Beihilfevorschriften, die bundesweit ziemlich einheitlich geregelt sind. Dienstlich verursachte gesundheitliche Schäden gehen natürlich zu Lasten des Arbeitgebers (Stichwort Fürsorgepflicht; für Beamte gibt es ja bekanntlich keine eigene BG, die für alle anderen Arbeitnehmer ebenfalls vom Arbeitgeber allein finanziert wird). Warum sollte es da Probleme mit der privaten KV geben?
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GüSta schrieb:
@Shia
Für die bayerischen Polizisten, nicht für die in Bayern tätigen Bundespolizisten, gilt Landes-, damit bayerisches Recht. Und für diese gelten die bayerischen Beihilfevorschriften, die bundesweit ziemlich einheitlich geregelt sind. Dienstlich verursachte gesundheitliche Schäden gehen natürlich zu Lasten des Arbeitgebers (Stichwort Fürsorgepflicht; für Beamte gibt es ja bekanntlich keine eigene BG, die für alle anderen Arbeitnehmer ebenfalls vom Arbeitgeber allein finanziert wird). Warum sollte es da Probleme mit der privaten KV geben?
Deswegen ja der Hinweis mit Hamburgsunglasses
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eim schrieb:
@GüSta
Deswegen ja der Hinweis mit Hamburgsunglasses
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Shia schrieb:
@GüSta Weil mir dies ein Freund der DKV genauso mitteilte. Polizisten bekommen ausschließlich die Zusatzversicherung für die Rente. Ansonsten sind sie bei der Freien Heilfürsorge versichert, eine Versicherung hier in NRW ausschließlich für Polizisten
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LukiLulu schrieb:
@eim Zuzahlung....ist das überall so? Soweit ich weiss Landespolizei ja aber Bundespolizei zuzahlungspflichtig? Mal so mal so hört man es..
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nadineveronika schrieb:
Hallo ihr Lieben👋,
ich habe eine Frage mal wieder:
Kann ich eine Blanko annehmen, für einen Polizisten oder Bundespolizisten (Heilfürsorge)?
Ist es nicht so, dass dies noch nicht festgelegt ist?
Kann mir jemand bitte helfen.
Ich würde ihn einfach darüber informieren, dass du dir bzgl. Erstattung nicht sicher bist. Am besten er klärt das dann.
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Shia schrieb:
Polizisten sind erst ab Rente Privatpatienten, während der Dienstzeit sind sie in der Freien Heilfürsorge versichert. Eine Kasse ausschließlich für Polizisten und mit dem GKV Satz abzurechnen
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edith385 schrieb:
Wenn er verbeamtet ist, ist er dir gegenüber wahrscheinlich PP.
Ich würde ihn einfach darüber informieren, dass du dir bzgl. Erstattung nicht sicher bist. Am besten er klärt das dann.
Also ist er ja nicht PP.
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edith385 schrieb:
Vielen Dank. Die Heilfürsorge ist mir jetzt auch neu.
Link (da ist eine Nummer)
die können es Dir genau sagen. In NRW sind die Polizisten bei der Heilfürsorge nämlich befreit, und die VOs (auch Blanko) können analog der KK abgerechnet werden.
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Secretary schrieb:
soweit ich weiß, sind die bei der Heilfürsorge Bundespolizei auf jeden fall nicht Zuzahlungsbefreit. Aber ich würde an Deiner Stelle mal hier anrufen:
Link (da ist eine Nummer)
die können es Dir genau sagen. In NRW sind die Polizisten bei der Heilfürsorge nämlich befreit, und die VOs (auch Blanko) können analog der KK abgerechnet werden.
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nadineveronika schrieb:
Die Verordnung ist auf einer normalen Heilmittelverordnung und als Kostenträger ist die Heilfürsorge BPol angegeben.
Also ist er ja nicht PP.
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