Wir suchen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll- oder Teilzeit für
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Berufseinsteiger sind genauso
willkommen wie erfahrene Kollegen.
Ob klassische physiotherapeutische
Einzelbehandlung, Hausbesuche oder
Sport, Fitness und KGG: Bei uns
kannst du deine Stärken
einbringen. Du musst keinen Sport-
oder KGG-Schwerpunkt haben, um zu
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NEUER ZWEITER STANDORT. NEUE
MÖGLICHKEITEN.
Im Januar 2027 eröffnen wir
unseren zweiten Standort: eine neue
Praxis mit ...
(m/w/d) in Voll- oder Teilzeit für
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Danke für eure Hilfe, Fey
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fraumannphysio schrieb:
Liebe Kolleg:innen, ist es möglich während der 6 Monate Gültigkeit der Blankoverordnung ein "normales" Rezept mit gleicher Diagnose zu nutzen? Die erste Blankoverordnung ist bereits abgerechnet und ich möchte mir das Wiederaufnahmeverfahren sparen...
Danke für eure Hilfe, Fey
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Leni C. schrieb:
Eine Blankoverordnung hat eine Gültigkeit von 16 Wochen ab Ausstellungsdatum . Wie kommst du auf 6 Monate ?
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Sabine Rabbel schrieb:
Vorsicht, nicht nur gleiche Diagnose: generell egal welches Problem an der gleichen Schulter. Abweichender ICD-10-Code würde die Sache also nicht retten - dies nur für den Fall, dass hier jemand kreativ werden will.
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Schippi schrieb:
Gleiche Diagnose wenn die 16 Wochen noch nicht um sind,bedeutet Wiederaufnahmeverfahren!
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Ich hoffe, das habt Ihr schriftlich von der AOK..
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pt ani schrieb:
@Klonkrieger Nein. KEINE andere EX-Verordnung für diese Schulter in den 16 Wochen.
Ich hoffe, das habt Ihr schriftlich von der AOK..
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massu schrieb:
@Klonkrieger was heißt mit anderer Diagnose? Natürlich kannst du andere Rezepte für den gleichen Patienten annehmen. Aber keine mit Schulter, oder die ICDs der BVO Tabelle.
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Klonkrieger schrieb:
Normalerweise ist es doch so: während der 16 Wochen der Blankogültigkeit darf keine neue Blanko angefangen werden. Wenn man aber, quasi übergangsweise ein "normales" Rezept mit anderer Diagnose macht müsste das doch gehen - hatten wir auch schon mit Segen der AOK.
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Klonkrieger schrieb:
Aber es würde gehen wenn z.B die Blanko die rechte Schulter war, und man noch ein weiteres "normales" KG Rezept für die linke Schulter hat - richtig?
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johannes687 schrieb:
@Klonkrieger Richtig, das würde gehen. Muss aber der jeweiligen Verordnung auch zu entnehmen sein. Also links/rechts muss erkennbar sein.
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johannes687 schrieb:
"Im Zeitraum der Gültigkeit der Verordnung gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 des Vertrages § 125a SGB V darf für dieselbe Patientin/denselben Patienten für die Diagnosegruppe EX keine weitere Heilmittelverordnung nach § 125 und/oder § 125a SGB V für Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks (Anhang 1) angenommen und durchgeführt werden. Ausgenommen davon, sind weitere Heilmittelverordnungen für Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks (Anhang 1) mit unterschiedlichen Lokalisationen (rechte/linke Schulter)".
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Schippi schrieb:
Wenn du Pech hast kommt die Streichung später!
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Papa Alpaka schrieb:
Nicht alle SoFAs haben keine Ahnung, einige belügen dich am Telefon aktiv um dir später die Absetzung reinhauen zu können, denn: die kostengünstigste Behandlung ist diejenige welche nicht bezahlt werden muss.
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Klonkrieger schrieb:
Ok. Dann muß ich hier in Zukunft nochmal Vorsichtiger sein. Manchmal haben die AOK-Berater auch keine Ahnung. Hab grad nachgesehen. War beides eine EX-Verordnung mit Schulter rechts. Nur unterschiedliche ICD-10 Codes wobei der eine sich auf eine Schulterfraktur bezog und der andere auf Schulter -Arm Syndrom. Ist aber so durchgegangen...
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