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  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Blanko-VO als Folge-VO, ausführliche PT-Diagnostik ?

Neues Thema
Blanko-VO als Folge-VO, ausführliche PT-Diagnostik ?
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medicus05
Vor 11 Monaten
Guten Morgen Kolleginnen u. Kollegen,

es geht um eine Patientin mit Zustand nach Schulter-OP. Sie hat bisher KG u. MLD verordnet bekommen. Jetzt hat sie eine Blanko-VO als Folge-VO erhalten. Kann mit dem neuen Rezept eine ausführliche PT- Diagnostik durchgeführt u. abgerechnet werden ?

Werden die bisherigen Behandlungen angerechnet ?
1

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Guten Morgen Kolleginnen u. Kollegen, es geht um eine Patientin mit Zustand nach Schulter-OP. Sie hat bisher KG u. MLD verordnet bekommen. Jetzt hat sie eine Blanko-VO als Folge-VO erhalten. Kann mit dem neuen Rezept eine ausführliche PT- Diagnostik durchgeführt u. abgerechnet werden ? Werden die bisherigen Behandlungen angerechnet ?
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Secretary
Vor 11 Monaten
Erst- und FolgeVOs gibt es doch schon lange nicht mehr?
1

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• Lars van Ravenzwaaij
Erst- und FolgeVOs gibt es doch schon lange nicht mehr?
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Secretary schrieb:

Erst- und FolgeVOs gibt es doch schon lange nicht mehr?

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JürgenK
Vor 11 Monaten
Da noch keine 1. VO für eine BVO vorlag, kann es keine BLVO als FVo sein
MfG
JürgenK ;)
1

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• Lars van Ravenzwaaij
Da noch keine 1. VO für eine BVO vorlag, kann es keine BLVO als FVo sein MfG JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:

Da noch keine 1. VO für eine BVO vorlag, kann es keine BLVO als FVo sein
MfG
JürgenK ;)

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Problem beschreiben

medicus05 schrieb:

Guten Morgen Kolleginnen u. Kollegen,

es geht um eine Patientin mit Zustand nach Schulter-OP. Sie hat bisher KG u. MLD verordnet bekommen. Jetzt hat sie eine Blanko-VO als Folge-VO erhalten. Kann mit dem neuen Rezept eine ausführliche PT- Diagnostik durchgeführt u. abgerechnet werden ?

Werden die bisherigen Behandlungen angerechnet ?

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medicus05
Vor 11 Monaten
Das stimmt, aber ihr habt die Frage wahrscheinlich trotzdem verstanden ...
1

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• mimikri
Das stimmt, aber ihr habt die Frage wahrscheinlich trotzdem verstanden ...
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mimikri
Vor 11 Monaten
Ich würde sagen: ja. Es darf ja auch nach einer gewissen Zeit ein weiterer zwischenbefund auf der BV gemacht werden und da sich der Zustand der Patienten hoffentlich durch die Therapie verändert, ist es absolut legitim und notwendig,das wieder zu Befunden.
1

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Ich würde sagen: ja. Es darf ja auch nach einer gewissen Zeit ein weiterer zwischenbefund auf der BV gemacht werden und da sich der Zustand der Patienten hoffentlich durch die Therapie verändert, ist es absolut legitim und notwendig,das wieder zu Befunden.
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mimikri schrieb:

Ich würde sagen: ja. Es darf ja auch nach einer gewissen Zeit ein weiterer zwischenbefund auf der BV gemacht werden und da sich der Zustand der Patienten hoffentlich durch die Therapie verändert, ist es absolut legitim und notwendig,das wieder zu Befunden.

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medicus05
Vor 11 Monaten
Danke ! thumbsup
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medicus05 schrieb:

Danke ! thumbsup

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pt ani
Vor 11 Monaten
Jede BV hat ihren vollen Nutzungsumfang. Auch, wenn vorher schon 'normale' oder andere BV gelaufen sind. Immer wieder alles von vorne. Schließlich liegen auch 4 Monate zw. den PDs.
1

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• Lars van Ravenzwaaij
Jede BV hat ihren vollen Nutzungsumfang. Auch, wenn vorher schon 'normale' oder andere BV gelaufen sind. Immer wieder alles von vorne. Schließlich liegen auch 4 Monate zw. den PDs.
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pt ani schrieb:

Jede BV hat ihren vollen Nutzungsumfang. Auch, wenn vorher schon 'normale' oder andere BV gelaufen sind. Immer wieder alles von vorne. Schließlich liegen auch 4 Monate zw. den PDs.

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medicus05 schrieb:

Das stimmt, aber ihr habt die Frage wahrscheinlich trotzdem verstanden ...

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Plexxus73
Vor 11 Monaten
Du kannst bzw. musst bei der BV, unabhängig von vorherigen Verordnungen, die PD und BD durchführen.
1

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• hella132
Du kannst bzw. musst bei der BV, unabhängig von vorherigen Verordnungen, die PD und BD durchführen.
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medicus05
Vor 11 Monaten
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medicus05 schrieb:

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Sabine Rabbel
Vor 11 Monaten
Nee, nur die PD - die BD nur bei Bedarf, deshalb heißt sie ja Bedarfsdiagnostik.
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• Lars van Ravenzwaaij
• pt ani
• Michael Woelky
• Halbtitan
• Sandra2023
Nee, nur die PD - die BD nur bei Bedarf, deshalb heißt sie ja Bedarfsdiagnostik.
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Sabine Rabbel schrieb:

Nee, nur die PD - die BD nur bei Bedarf, deshalb heißt sie ja Bedarfsdiagnostik.

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Folterknecht.fg..2091
Vor 11 Monaten
@Sabine Rabbel Hallo,

mich würde dieses "muss" interessieren. Woher hast Du diese Aussage? Ich würde aus der Leistungsbeschreibung etwas anderes herauslesen...

grüße
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[mention]Sabine Rabbel[/mention] Hallo, mich würde dieses "muss" interessieren. Woher hast Du diese Aussage? Ich würde aus der Leistungsbeschreibung etwas anderes herauslesen... grüße
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:

@Sabine Rabbel Hallo,

mich würde dieses "muss" interessieren. Woher hast Du diese Aussage? Ich würde aus der Leistungsbeschreibung etwas anderes herauslesen...

grüße

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Halbtitan
Vor 11 Monaten
@Folterknecht.fg..2091 Es würde mich mal interessieren, wie man in der Leistungsbeschreibung zur PD das dort vorkommende ,,muss" anders lesen kann. ;)
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• Lars van Ravenzwaaij
• Plexxus73
• Chefkoch
[mention]Folterknecht.fg..2091[/mention] Es würde mich mal interessieren, wie man in der Leistungsbeschreibung zur PD das dort vorkommende ,,muss" anders lesen kann. ;)
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Halbtitan schrieb:

@Folterknecht.fg..2091 Es würde mich mal interessieren, wie man in der Leistungsbeschreibung zur PD das dort vorkommende ,,muss" anders lesen kann. ;)

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 11 Monaten
@Folterknecht.fg..2091 Für den Fall, dass du eindeutig zuwenig Karotten gegegen hast:

• Die Diagnostik muss vor Beginn der Therapie bzw. vor der ersten Behandlungseinheit erfolgen.
1

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• Halbtitan
[mention]Folterknecht.fg..2091[/mention] Für den Fall, dass du eindeutig zuwenig Karotten gegegen hast: [zitat]• Die Diagnostik [b][u]muss[/u][/b] vor Beginn der Therapie bzw. vor der ersten Behandlungseinheit erfolgen.[/zitat]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Folterknecht.fg..2091 Für den Fall, dass du eindeutig zuwenig Karotten gegegen hast:

• Die Diagnostik muss vor Beginn der Therapie bzw. vor der ersten Behandlungseinheit erfolgen.

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Folterknecht.fg..2091
Vor 11 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij Hallo,

amüsant...

kann schon sein, das meine Sehfähigkeit aufgrund meines Alters nachgelassen hat, daher wäre meine nächste Frage: Was benötigst Du, um Deine Lese- u. Verstehen-Fähigkeiten zu verbessern? Um mein mögliches Problem zu lösen, ziehe ich einfach meine Lesebrille auf...;)

1. verkürztes Zitieren ist wirklich lustig, führt aber in der Regel zu völlig aus dem Kontext gerissenen und möglicherweise ins Gegenteil verkehrte Aussagen. (Und nur so am Rande: Eventuell verliert man sein Doktorwürden, wenn man so arbeitet, aber ich glaube, das stellt ein vernachlässigbares Problem für Dich dar, nicht wahr?)

In der Leistungsbeschreibung steht direkt vor Deinem Zitat ein Satz mit KANN, diesen hast Du weggelassen. Und wenn man das im Zusammenhang liest, kommt man möglicherweise zu der Erkenntnis, das dieser MUSS Satz verdeutlichen soll: Wenn eine PD gemacht wird, hat die logischerweise VOR der Behandlung stattzufinden und nicht mitten oder am Ende einer Behandlungsreihe.

Aber was weiß ich schon, die deutsche Sprache zu verstehen, ist leider nicht ganz so einfach.

Vielen Dank für die konstruktiven Antworten, waren auf jeden Fall erheiternd.

grüße
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• Gert Winsa
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Hallo, amüsant... kann schon sein, das meine Sehfähigkeit aufgrund meines Alters nachgelassen hat, daher wäre meine nächste Frage: Was benötigst Du, um Deine Lese- u. Verstehen-Fähigkeiten zu verbessern? Um mein mögliches Problem zu lösen, ziehe ich einfach meine Lesebrille auf...;) 1. verkürztes Zitieren ist wirklich lustig, führt aber in der Regel zu völlig aus dem Kontext gerissenen und möglicherweise ins Gegenteil verkehrte Aussagen. (Und nur so am Rande: Eventuell verliert man sein Doktorwürden, wenn man so arbeitet, aber ich glaube, das stellt ein vernachlässigbares Problem für Dich dar, nicht wahr?) In der Leistungsbeschreibung steht direkt vor Deinem Zitat ein Satz mit KANN, diesen hast Du weggelassen. Und wenn man das im Zusammenhang liest, kommt man möglicherweise zu der Erkenntnis, das dieser MUSS Satz verdeutlichen soll: Wenn eine PD gemacht wird, hat die logischerweise VOR der Behandlung stattzufinden und nicht mitten oder am Ende einer Behandlungsreihe. Aber was weiß ich schon, die deutsche Sprache zu verstehen, ist leider nicht ganz so einfach. Vielen Dank für die konstruktiven Antworten, waren auf jeden Fall erheiternd. grüße
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Hallo,

amüsant...

kann schon sein, das meine Sehfähigkeit aufgrund meines Alters nachgelassen hat, daher wäre meine nächste Frage: Was benötigst Du, um Deine Lese- u. Verstehen-Fähigkeiten zu verbessern? Um mein mögliches Problem zu lösen, ziehe ich einfach meine Lesebrille auf...;)

1. verkürztes Zitieren ist wirklich lustig, führt aber in der Regel zu völlig aus dem Kontext gerissenen und möglicherweise ins Gegenteil verkehrte Aussagen. (Und nur so am Rande: Eventuell verliert man sein Doktorwürden, wenn man so arbeitet, aber ich glaube, das stellt ein vernachlässigbares Problem für Dich dar, nicht wahr?)

In der Leistungsbeschreibung steht direkt vor Deinem Zitat ein Satz mit KANN, diesen hast Du weggelassen. Und wenn man das im Zusammenhang liest, kommt man möglicherweise zu der Erkenntnis, das dieser MUSS Satz verdeutlichen soll: Wenn eine PD gemacht wird, hat die logischerweise VOR der Behandlung stattzufinden und nicht mitten oder am Ende einer Behandlungsreihe.

Aber was weiß ich schon, die deutsche Sprache zu verstehen, ist leider nicht ganz so einfach.

Vielen Dank für die konstruktiven Antworten, waren auf jeden Fall erheiternd.

grüße

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 11 Monaten
@Folterknecht.fg..2091 das KANN bezieht sich darauf das die PD nur "einmal pro VO abgerechnet werden kann" und nicht mehrfach.

Es werden in diesem Abschnitt 2 Sachen gesagt:
1) die Leistung kann nur einmal pro VO abgerechnet werden
2) die Leistung muss vor der 1. Behandlungseinheit erfolgen (und nicht hinterher)

Im übrigen verweise ich auf Ziffer 1 Abs. 3
... Die physiotherapeutische Behandlung kann erst nach erfolgter physiotherapeutischer Diagnostik beginnen. ...
Das sollte auch dir dann deutlich sein.
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• Leni C.
• die neue
• Plexxus73
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• johannes687
[mention]Folterknecht.fg..2091[/mention] das KANN bezieht sich darauf das die PD nur "einmal pro VO abgerechnet werden kann" und [u]nicht mehrfach[/u]. Es werden in diesem Abschnitt 2 Sachen gesagt: 1) die Leistung [b]kann [/b]nur [u]einmal[/u] pro VO abgerechnet werden 2) die Leistung [b]muss [/b][u]vor[/u] der 1. Behandlungseinheit erfolgen (und nicht hinterher) Im übrigen verweise ich auf Ziffer 1 Abs. 3 [zitat]... Die physiotherapeutische Behandlung kann erst nach erfolgter physiotherapeutischer Diagnostik beginnen. ...[/zitat] Das sollte auch dir dann deutlich sein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Folterknecht.fg..2091 das KANN bezieht sich darauf das die PD nur "einmal pro VO abgerechnet werden kann" und nicht mehrfach.

Es werden in diesem Abschnitt 2 Sachen gesagt:
1) die Leistung kann nur einmal pro VO abgerechnet werden
2) die Leistung muss vor der 1. Behandlungseinheit erfolgen (und nicht hinterher)

Im übrigen verweise ich auf Ziffer 1 Abs. 3
... Die physiotherapeutische Behandlung kann erst nach erfolgter physiotherapeutischer Diagnostik beginnen. ...
Das sollte auch dir dann deutlich sein.

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Plexxus73 schrieb:

Du kannst bzw. musst bei der BV, unabhängig von vorherigen Verordnungen, die PD und BD durchführen.



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