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Hessen

Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Blanko bei Postbeamten B

Neues Thema
Blanko bei Postbeamten B
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YvonneG.
Vor 2 Monaten
Hallo zusammen,
wir haben eine Blanko-VO eines Postbeamten B Versicherten. Darf man das so abrechnen? (Weil privat versichert) ich dachte, da gelten Blanko-VO nicht.
Sollte es gehen, wie verhält sich das mit der Anzahl der Maßnahmen? Ist es wie eine GKV Blanko zu behandeln bzgl. der Frist? Also 4 Monate Gültigkeit ? Und den PD und BD definiere ich dann preislich selber wie meine anderen Privatpreise auch?
Ich hatte den Fall bisher nicht und hatte in der Schulung verstanden, das es bei der PKV keine Blanko - VO gibt.

Danke für eure Hilfe.

Viele Grüße
Yvonne
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Hallo zusammen, wir haben eine Blanko-VO eines Postbeamten B Versicherten. Darf man das so abrechnen? (Weil privat versichert) ich dachte, da gelten Blanko-VO nicht. Sollte es gehen, wie verhält sich das mit der Anzahl der Maßnahmen? Ist es wie eine GKV Blanko zu behandeln bzgl. der Frist? Also 4 Monate Gültigkeit ? Und den PD und BD definiere ich dann preislich selber wie meine anderen Privatpreise auch? Ich hatte den Fall bisher nicht und hatte in der Schulung verstanden, das es bei der PKV keine Blanko - VO gibt. Danke für eure Hilfe. Viele Grüße Yvonne
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GüSta
Vor 2 Monaten
die für die Postbeamten maßgebliche Bundesbeihilfeverordnung "kennt" die Blankoverordnung und hat entsprechende Abrechnungspositionen dafür. Siehe dazu aktuell unter
Link

Ob der nicht von der Beihilfe abgedeckte und vom Postbeamten B über seine private Krankenversicherung abzusichernde Anteil der Blankoverordnung tatsächlich von dieser übernommen wird, hängt von der einzelnen Versicherung bzw. der Art und dem Umfang des Vertragsverhältnisses ab.
Hinweis: Bei Postbeamten A übernimmt die Beihilfe zu 100 % (in Höhe der Beihilfesätze).
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die für die Postbeamten maßgebliche Bundesbeihilfeverordnung "kennt" die Blankoverordnung und hat entsprechende Abrechnungspositionen dafür. Siehe dazu aktuell unter https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/heilbehandlungen.pdf?__blob=publicationFile&v=14 Ob der nicht von der Beihilfe abgedeckte und vom Postbeamten B über seine private Krankenversicherung abzusichernde Anteil der Blankoverordnung tatsächlich von dieser übernommen wird, hängt von der einzelnen Versicherung bzw. der Art und dem Umfang des Vertragsverhältnisses ab. Hinweis: Bei Postbeamten A übernimmt die Beihilfe zu 100 % (in Höhe der Beihilfesätze).
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GüSta schrieb:

die für die Postbeamten maßgebliche Bundesbeihilfeverordnung "kennt" die Blankoverordnung und hat entsprechende Abrechnungspositionen dafür. Siehe dazu aktuell unter
Link

Ob der nicht von der Beihilfe abgedeckte und vom Postbeamten B über seine private Krankenversicherung abzusichernde Anteil der Blankoverordnung tatsächlich von dieser übernommen wird, hängt von der einzelnen Versicherung bzw. der Art und dem Umfang des Vertragsverhältnisses ab.
Hinweis: Bei Postbeamten A übernimmt die Beihilfe zu 100 % (in Höhe der Beihilfesätze).

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Schippi
Vor 2 Monaten
Warum nicht,Post B ist Privatpatient und wird so abgerechnet,ich weise den Patienten darauf hin er soll bei der KK nachfragen,damit er bei der Erstattung keine Probleme bekommt!
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• hella132
Warum nicht,Post B ist Privatpatient und wird so abgerechnet,ich weise den Patienten darauf hin er soll bei der KK nachfragen,damit er bei der Erstattung keine Probleme bekommt!
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Schippi schrieb:

Warum nicht,Post B ist Privatpatient und wird so abgerechnet,ich weise den Patienten darauf hin er soll bei der KK nachfragen,damit er bei der Erstattung keine Probleme bekommt!

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YvonneG. schrieb:

Hallo zusammen,
wir haben eine Blanko-VO eines Postbeamten B Versicherten. Darf man das so abrechnen? (Weil privat versichert) ich dachte, da gelten Blanko-VO nicht.
Sollte es gehen, wie verhält sich das mit der Anzahl der Maßnahmen? Ist es wie eine GKV Blanko zu behandeln bzgl. der Frist? Also 4 Monate Gültigkeit ? Und den PD und BD definiere ich dann preislich selber wie meine anderen Privatpreise auch?
Ich hatte den Fall bisher nicht und hatte in der Schulung verstanden, das es bei der PKV keine Blanko - VO gibt.

Danke für eure Hilfe.

Viele Grüße
Yvonne

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YvonneG.
Vor 2 Monaten
Vielen Dank für eure Antworten. Aber wie handhabt ihr das mit der Anzahl der Behandlungen? Soviel wie therapeutisch notwendig? Normalerweise habe ich ja eine Anzahl auf dem Rezept vorgegeben , bei Blanko logischerweise nicht.
1

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Vielen Dank für eure Antworten. Aber wie handhabt ihr das mit der Anzahl der Behandlungen? Soviel wie therapeutisch notwendig? Normalerweise habe ich ja eine Anzahl auf dem Rezept vorgegeben , bei Blanko logischerweise nicht.
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GüSta
Vor 2 Monaten
Was ist doch eigentlich der Sinn der "Blanko"??
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• Evemarie Kaiser
• Leni C.
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Was ist doch eigentlich der Sinn der "Blanko"??
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GüSta schrieb:

Was ist doch eigentlich der Sinn der "Blanko"??

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Schippi
Vor 2 Monaten
Hast du dich mit der Thematik Blankoverordnung bisher schon auseinandergesetzt?Dann wüsstest du zumindest wie das bei GKv abläuft!So läuft es bei mir auch bei den Privaten!
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Hast du dich mit der Thematik Blankoverordnung bisher schon auseinandergesetzt?Dann wüsstest du zumindest wie das bei GKv abläuft!So läuft es bei mir auch bei den Privaten!
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Schippi schrieb:

Hast du dich mit der Thematik Blankoverordnung bisher schon auseinandergesetzt?Dann wüsstest du zumindest wie das bei GKv abläuft!So läuft es bei mir auch bei den Privaten!

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YvonneG.
Vor 2 Monaten
Natürlich hab ich mich mit dem Thema Blanko-VO auseinandergesetzt, deshalb war meine Frage im Anfangspost auch, ob die Gültigkeit bei den Privaten Blankos wie bei der der GKV‘s ist. Ich hatte an sich gelernt, dass es die Blanko-VO nur bei den GKV Patient/innen anzuwenden ist. Aber die Postbeamten B scheint das auch zu haben, deshalb meine Nachfrage.
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Natürlich hab ich mich mit dem Thema Blanko-VO auseinandergesetzt, deshalb war meine Frage im Anfangspost auch, ob die Gültigkeit bei den Privaten Blankos wie bei der der GKV‘s ist. Ich hatte an sich gelernt, dass es die Blanko-VO nur bei den GKV Patient/innen anzuwenden ist. Aber die Postbeamten B scheint das auch zu haben, deshalb meine Nachfrage.
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YvonneG. schrieb:

Natürlich hab ich mich mit dem Thema Blanko-VO auseinandergesetzt, deshalb war meine Frage im Anfangspost auch, ob die Gültigkeit bei den Privaten Blankos wie bei der der GKV‘s ist. Ich hatte an sich gelernt, dass es die Blanko-VO nur bei den GKV Patient/innen anzuwenden ist. Aber die Postbeamten B scheint das auch zu haben, deshalb meine Nachfrage.

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YvonneG. schrieb:

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