Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
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Ich habe jetzt sämtliche BlankoVO - Foren durchforstet und leider keine Antwort zu meinen vielleicht unsinnigen Fragen gefunden.
Wenn ich bei der PD (alles korrekt mit EX auf der BlankoVO ausgestellt) feststelle, dass die Ursache der Beschwerden außerhalb EX liegt, darf ich dir Behandlung mit BlankoVO nicht durchführen.
Darf ich trotzdem die PD auf dieser BlankoVO abrechnen? Bzw. Wie wird die Befundung dann vergütet, wenn nicht mit dieser Vo?
Und noch eine Frage, was passiert, wenn zwei Ärzte zu EX eine BlankoVO ausstellen (unabhängig vonaneinder wissend) und der Patient aufgrund von Engpässen in einer PT Praxis auch nur eine einlöst und ihr der anderen in eine andere Praxis geht, diese aber von der anderen nichts erfährt?
Bekomme ich die BlankoVO bezahlt?
Ich danke euch im voraus!
Vg Annett
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Und je nachdem was da rauskommt kannst du dann mit XY weitermachen oder nicht.
Wenn es ganz dringend ist und der Arzt nicht zu erreichen, dann darfst du sogar selber eine Behandlung durchführen wie du sie für richtig hälst.
Und zu den zwei Rezepten:
Ist doch jetzt auch schon so, dass du nur das prüfen kannst, was du weißt.
Du kriegst eine gültige VO und kriegst die auch bezahlt.
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Halbtitan schrieb:
Im Rahmenvertrag steht, dass du in dem Fall ,,EX steht drauf aber XY ist es eigentlich" Rücksprache mit dem Arzt halten musst.
Und je nachdem was da rauskommt kannst du dann mit XY weitermachen oder nicht.
Wenn es ganz dringend ist und der Arzt nicht zu erreichen, dann darfst du sogar selber eine Behandlung durchführen wie du sie für richtig hälst.
Und zu den zwei Rezepten:
Ist doch jetzt auch schon so, dass du nur das prüfen kannst, was du weißt.
Du kriegst eine gültige VO und kriegst die auch bezahlt.
Du kannst, wie bisher auch, nur für deine eigene Praxis kontrollieren. Daran ändert sich auch bei der Blanko-VO nichts. Also natürlich bekommst du das, wie jetzt in dem Fall auch schon, bezahlt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Natürlich kannst du die PD abrechnen, wenn sie durchgeführt wurde. Auch wenn es die alleinige Leistung sein sollte.
Du kannst, wie bisher auch, nur für deine eigene Praxis kontrollieren. Daran ändert sich auch bei der Blanko-VO nichts. Also natürlich bekommst du das, wie jetzt in dem Fall auch schon, bezahlt.
Vielen lieben Dank für die schnelle Info! 😊
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Vielen lieben Dank für die schnelle Info! 😊
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ihr Lieben,
Ich habe jetzt sämtliche BlankoVO - Foren durchforstet und leider keine Antwort zu meinen vielleicht unsinnigen Fragen gefunden.
Wenn ich bei der PD (alles korrekt mit EX auf der BlankoVO ausgestellt) feststelle, dass die Ursache der Beschwerden außerhalb EX liegt, darf ich dir Behandlung mit BlankoVO nicht durchführen.
Darf ich trotzdem die PD auf dieser BlankoVO abrechnen? Bzw. Wie wird die Befundung dann vergütet, wenn nicht mit dieser Vo?
Und noch eine Frage, was passiert, wenn zwei Ärzte zu EX eine BlankoVO ausstellen (unabhängig vonaneinder wissend) und der Patient aufgrund von Engpässen in einer PT Praxis auch nur eine einlöst und ihr der anderen in eine andere Praxis geht, diese aber von der anderen nichts erfährt?
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