Naja, zumindest ganz nah dran.
RHEIN PHYSIO sucht eine/einen
Physiotherapeut/in (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit zur Unterstützung
des Praxisteams.
Du liebst, was du tust – und das
spüren auch deine Patienten. Du
berätst, fragst nach und
entwickelst Behandlungskonzepte,
wobei du immer den Menschen in den
Mittelpunkt stellst.
Bei RHEIN PHYSIO haben wir
eigentlich alles: Wunderschöne
Praxisräume mit Blick auf den
Bonner Rhein, die neueste
Ausstattung, topmoderne und
funktionierende Har...
RHEIN PHYSIO sucht eine/einen
Physiotherapeut/in (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit zur Unterstützung
des Praxisteams.
Du liebst, was du tust – und das
spüren auch deine Patienten. Du
berätst, fragst nach und
entwickelst Behandlungskonzepte,
wobei du immer den Menschen in den
Mittelpunkt stellst.
Bei RHEIN PHYSIO haben wir
eigentlich alles: Wunderschöne
Praxisräume mit Blick auf den
Bonner Rhein, die neueste
Ausstattung, topmoderne und
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Ich habe jetzt sämtliche BlankoVO - Foren durchforstet und leider keine Antwort zu meinen vielleicht unsinnigen Fragen gefunden.
Wenn ich bei der PD (alles korrekt mit EX auf der BlankoVO ausgestellt) feststelle, dass die Ursache der Beschwerden außerhalb EX liegt, darf ich dir Behandlung mit BlankoVO nicht durchführen.
Darf ich trotzdem die PD auf dieser BlankoVO abrechnen? Bzw. Wie wird die Befundung dann vergütet, wenn nicht mit dieser Vo?
Und noch eine Frage, was passiert, wenn zwei Ärzte zu EX eine BlankoVO ausstellen (unabhängig vonaneinder wissend) und der Patient aufgrund von Engpässen in einer PT Praxis auch nur eine einlöst und ihr der anderen in eine andere Praxis geht, diese aber von der anderen nichts erfährt?
Bekomme ich die BlankoVO bezahlt?
Ich danke euch im voraus!
Vg Annett
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Und je nachdem was da rauskommt kannst du dann mit XY weitermachen oder nicht.
Wenn es ganz dringend ist und der Arzt nicht zu erreichen, dann darfst du sogar selber eine Behandlung durchführen wie du sie für richtig hälst.
Und zu den zwei Rezepten:
Ist doch jetzt auch schon so, dass du nur das prüfen kannst, was du weißt.
Du kriegst eine gültige VO und kriegst die auch bezahlt.
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Halbtitan schrieb:
Im Rahmenvertrag steht, dass du in dem Fall ,,EX steht drauf aber XY ist es eigentlich" Rücksprache mit dem Arzt halten musst.
Und je nachdem was da rauskommt kannst du dann mit XY weitermachen oder nicht.
Wenn es ganz dringend ist und der Arzt nicht zu erreichen, dann darfst du sogar selber eine Behandlung durchführen wie du sie für richtig hälst.
Und zu den zwei Rezepten:
Ist doch jetzt auch schon so, dass du nur das prüfen kannst, was du weißt.
Du kriegst eine gültige VO und kriegst die auch bezahlt.
Du kannst, wie bisher auch, nur für deine eigene Praxis kontrollieren. Daran ändert sich auch bei der Blanko-VO nichts. Also natürlich bekommst du das, wie jetzt in dem Fall auch schon, bezahlt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Natürlich kannst du die PD abrechnen, wenn sie durchgeführt wurde. Auch wenn es die alleinige Leistung sein sollte.
Du kannst, wie bisher auch, nur für deine eigene Praxis kontrollieren. Daran ändert sich auch bei der Blanko-VO nichts. Also natürlich bekommst du das, wie jetzt in dem Fall auch schon, bezahlt.
Vielen lieben Dank für die schnelle Info! 😊
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Vielen lieben Dank für die schnelle Info! 😊
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ihr Lieben,
Ich habe jetzt sämtliche BlankoVO - Foren durchforstet und leider keine Antwort zu meinen vielleicht unsinnigen Fragen gefunden.
Wenn ich bei der PD (alles korrekt mit EX auf der BlankoVO ausgestellt) feststelle, dass die Ursache der Beschwerden außerhalb EX liegt, darf ich dir Behandlung mit BlankoVO nicht durchführen.
Darf ich trotzdem die PD auf dieser BlankoVO abrechnen? Bzw. Wie wird die Befundung dann vergütet, wenn nicht mit dieser Vo?
Und noch eine Frage, was passiert, wenn zwei Ärzte zu EX eine BlankoVO ausstellen (unabhängig vonaneinder wissend) und der Patient aufgrund von Engpässen in einer PT Praxis auch nur eine einlöst und ihr der anderen in eine andere Praxis geht, diese aber von der anderen nichts erfährt?
Bekomme ich die BlankoVO bezahlt?
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