Privatpraxis in Schwabing
Du bist eine junge, motivierte
Physiotherapeutin,die selbständig
arbeiten und sich weiterentwickeln
möchte?Dann bist Du bei uns genau
richtig!
Was Dich erwartet :
-Teilzeitstelle mit flexiblen
Arbeitszeiten
-sehr gute Bezahlung :25 € pro
Stunde
-60 Minuten-Takt für eine
qualitativ hochwertige Therapie
-Eigenverantwortliches Arbeiten in
einer modernen Privatpraxis
-nettes,junges Team, das sich auf
Dich freut
-zentrale Lage in Schwabing mit
ausgezeichne...
Du bist eine junge, motivierte
Physiotherapeutin,die selbständig
arbeiten und sich weiterentwickeln
möchte?Dann bist Du bei uns genau
richtig!
Was Dich erwartet :
-Teilzeitstelle mit flexiblen
Arbeitszeiten
-sehr gute Bezahlung :25 € pro
Stunde
-60 Minuten-Takt für eine
qualitativ hochwertige Therapie
-Eigenverantwortliches Arbeiten in
einer modernen Privatpraxis
-nettes,junges Team, das sich auf
Dich freut
-zentrale Lage in Schwabing mit
ausgezeichne...
ich hinke etwas hinterher: Wenn der Pat. vor Ablauf der 16 Wochenfrist eine 2. BV ausgestellt bekommen hat und diese auch innerhalb der Behandlungszeit der 1. BV begonnen wurde, kann die KK das gesamte Rezept absetzen?
Wenn nur das Ausstellungsdatum der 2. BV innerhalb der 16 Wochenfrist liegt, der Behandlungsbeginn aber in der 17. Woche, hat die KK eine Handhabe eine Absetzung zu machen?
Danke
Gefällt mir
Ich hoffe es stimmt. Sonst erwartet uns schlimmes mit den nächsten Abrechnungen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Friedhelma schrieb:
Das Problem haben wir auch gerade. Habe bei Optica nachgefragt und die sagen: Rezeptdatum ist egal aber die 1. Behandlung muss hinter der 16-Wochen vom Vorgängerezept luegen und natürlich die 28 Tage Gültigkeit beachten.
Ich hoffe es stimmt. Sonst erwartet uns schlimmes mit den nächsten Abrechnungen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Friedhelma Das ist doch exakt das, was ich hier geschrieben habe und mit Zitat aus dem Rahmenvertrag belegt habe. Somit kann Optica auch gar nichts anderes sagen, als das, was sich zwingend aus unserem Rahmenvertrag und der HMR ergibt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Friedhelma schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ja stimmt, hatte nicht alle Antworten gelesen sondern einfach geschrieben weil ich gerade mit der Optika telefoniert hatte uns sehr erlrichtert bin.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
renate52 schrieb:
Hallo,
ich hinke etwas hinterher: Wenn der Pat. vor Ablauf der 16 Wochenfrist eine 2. BV ausgestellt bekommen hat und diese auch innerhalb der Behandlungszeit der 1. BV begonnen wurde, kann die KK das gesamte Rezept absetzen?
Wenn nur das Ausstellungsdatum der 2. BV innerhalb der 16 Wochenfrist liegt, der Behandlungsbeginn aber in der 17. Woche, hat die KK eine Handhabe eine Absetzung zu machen?
Danke
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
renate52 schrieb:
von wegen....wäre es nicht passiert und hätte ich es nicht übersehen, wäre es kein Problem
Da würde ich mich gerne einklinken.
Habe am Freitag eine Zweit-BV vorgelegt bekommen, deren Austellungsdatum gleich ist mit dem letztmöglichen Tag der 16 Wochen der Erst-BV. Geht nicht, oder?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Sarah Gerbert schrieb:
Hallo Leni C.
Da würde ich mich gerne einklinken.
Habe am Freitag eine Zweit-BV vorgelegt bekommen, deren Austellungsdatum gleich ist mit dem letztmöglichen Tag der 16 Wochen der Erst-BV. Geht nicht, oder?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Leni C. schrieb:
Ich meine nein . Erst möglich nach dem letzten Tag der 16 Wochen . Aber mal schauen was Lars sagt blush.
Zu Fall 2: Kein Problem. Hier muss ich @Leni C. leider widersprechen.
Der Vertrag sieht lediglich (wortwörtlich!) vor, dass wir vor Ablauf der 16 Wochen keine neue Verordnung annehmen und duchführen dürfen.
Nirgendwo, weder in der HMR noch in unserem Vertrag, findet man jedoch die Aussage, dass der Arzt nicht vor Ablauf der 16 Wochen eine neue VO ausstellen darf. Zwar kommuniziert die KBV das so, jedoch ist nicht nachvollziehbar warum bzw. auf welcher Vorschrift sie das stützt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@renate52 Zu Fall 1: Eindeutig eine Vollabsetzung
Im Zeitraum der Gültigkeit der Verordnung gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 des Vertrages § 125a SGB V darf für dieselbe Patientin/denselben Patienten für die Diagnosegruppe EX keine weitere Heilmittelverordnung nach § 125 und/oder § 125a SGB V für Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks (Anhang 1) angenommen und durchgeführt werden.
Zu Fall 2: Kein Problem. Hier muss ich @Leni C. leider widersprechen.
Der Vertrag sieht lediglich (wortwörtlich!) vor, dass wir vor Ablauf der 16 Wochen keine neue Verordnung annehmen und duchführen dürfen.
Nirgendwo, weder in der HMR noch in unserem Vertrag, findet man jedoch die Aussage, dass der Arzt nicht vor Ablauf der 16 Wochen eine neue VO ausstellen darf. Zwar kommuniziert die KBV das so, jedoch ist nicht nachvollziehbar warum bzw. auf welcher Vorschrift sie das stützt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sarah Gerbert doch geht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Sarah Gerbert schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij interessant. Vielen Dank!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
renate52 schrieb:
Vielen Dank!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
@renate52 wenn du jemals glaubst "damit komme ich nie durch": die Arztsoftware ist gesetzlich zertifiziert fehlerfrei bei der Ausstellung von Heilmittelverordnungen.
Gibt es da keine Nachbesserungspflicht? Und keine Haftung?
Immerhin verursacht das bei uns ganz am Ende dann finanzielle Schäden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Sarah Gerbert schrieb:
@Papa Alpaka jetzt mal ne blöde Frage: wenn das alles zertifiziert ist, wie kommt es dann immer noch und immer wieder zu den ganzen Fehlern?
Gibt es da keine Nachbesserungspflicht? Und keine Haftung?
Immerhin verursacht das bei uns ganz am Ende dann finanzielle Schäden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
@Sarah Gerbert es ist zertifiziert, was willst du noch? Das es funktioniert?!? Spätestens seit bei VW trotz ISO 9000-zertifiziert nachvollziehbar dokumentierten Entscheidungen nicht nachvollzogen werden kann wer die Abschaltung der Abgasreinigung ins Multimedia-Subsystem programmiert hat und wer die Anweisung gab wissen wir doch: Zertifikate hängen im hübschen Bilderrahmen an der Wand und sorgen dafür, dass du dich schon doof anstellen musst um geprüft zu werden.
Sie ist nämlich ernst gemeint.
Deine Antworten hier sind öfters alles andere als verständlich. Oder zielführend.
Hat evtl jemand ne Idee dazu?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Sarah Gerbert schrieb:
@Papa Alpaka ich stell die Frage glaub besser mal allgemein.
Sie ist nämlich ernst gemeint.
Deine Antworten hier sind öfters alles andere als verständlich. Oder zielführend.
Hat evtl jemand ne Idee dazu?
..es sind meistens Menschen die vor der Tastatur sitzen und nicht alles wissen wie man alles machen muss und dadurch Fehler produzieren
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
@Sarah Gerbert
..es sind meistens Menschen die vor der Tastatur sitzen und nicht alles wissen wie man alles machen muss und dadurch Fehler produzieren
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
@JürgenK naja, bei der GKV Rezeptkintrolle weiss man immer net, ob Fehler oder fahrlässige Absicht....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
@ali niemand käme auf die Idee, einem Geschäftspartner nach Treu und Glauben systematische Falschabrechnung zu unterstellen.
Hier sollte aus meiner Sicht angesetzt werden. Solange eine Fehlermeldung besteht, darf auch keine Verordnung aus dem Drucker kommen. Könnte sehr einfach nachprogrammiert werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
johannes687 schrieb:
@Sarah Gerbert Soweit mir das bekannt ist kann sich der Anwender der Arztsoftware über die Fehler- oder Hinweismeldung "hinweg" setzen. Die Software arbeitet also (vermutlich) korrekt, sie ermöglicht aber dennoch fehlerhafte Verordnungen auszudrucken.
Hier sollte aus meiner Sicht angesetzt werden. Solange eine Fehlermeldung besteht, darf auch keine Verordnung aus dem Drucker kommen. Könnte sehr einfach nachprogrammiert werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MoneRa schrieb:
@Sarah Gerbert nein muss am 1. Tag der 17.Wo beginnen
Die Verdnung darf aber vom Arzt auch früher (d. h. innerhalb der 16-Wochenfrist) ausgestellt worden sein.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MoneRa Nicht ganz. Mann darf (nicht muss😉) frühestens am 1. Tag nach Ablauf der 16-Wochenfrist der vorgehenden VO beginnen. Und man hat 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Folgeverordnung Zeit, die erste Behandlung durchzuführen.
Die Verdnung darf aber vom Arzt auch früher (d. h. innerhalb der 16-Wochenfrist) ausgestellt worden sein.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Sarah Gerbert schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij so, jetzt ist es (mir) endlich klar. Vielen Dank!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Sarah Gerbert schrieb:
@johannes687 so sehe ich das auch. Warum wird da nicht nachgebessert? Und wer wäre da zuständig bzw Ansprechpartner?
M. a. W., illusorisch, dass da effektiv etwas passiert.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sarah Gerbert Zuständig ist die KBV für die Zertifizierung. Für die Umsetzung sind die Softwarehersteller zuständig. Ich habe mal gelesen, dass dort ca. 130 verschiedene Programme auf dem Markt existieren.
M. a. W., illusorisch, dass da effektiv etwas passiert.
Hallo Lars, ich muss mal nachfragen , du schreibst oft am Schluss M. a. W. sag einem alten Mann mal was das heissen soll
H. G.
JürgenK;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Hallo Lars, ich muss mal nachfragen , du schreibst oft am Schluss M. a. W. sag einem alten Mann mal was das heissen soll
H. G.
JürgenK;)
m. a. w. - Abkürzung und Bedeutung
Link.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Mit anderen Worten. Ist im Übrigen eine völlig übliche deutsche Abkürzung. Haben meine Kindern sogar in der Schule so gelernt.
m. a. w. - Abkürzung und Bedeutung
Link.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
gelöscht. Doppelt
ich nicht, ich habe in meinem Leben dies Abkürzung noch nie erlebt, ob schriftlich ( ;) ) oder mündlich grins,darum habe ich ja auch nachgefragt. Danke für diesen Hinweis
Jürgen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
ich nicht, ich habe in meinem Leben dies Abkürzung noch nie erlebt, ob schriftlich ( ;) ) oder mündlich grins,darum habe ich ja auch nachgefragt. Danke für diesen Hinweis
Jürgen
Ich habe das auch schon gegoogelt, Du bist nicht alleine.. sweat_smile
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pt ani schrieb:
@JürgenK
Ich habe das auch schon gegoogelt, Du bist nicht alleine.. sweat_smile
@pt ani
Ist doch schön, wenn ein Holländer einem Deutschen noch etwas über die deutsche Sprache beibringen kann. 😂😂 Ich habe diese Abkürzung allerdings schon im Deutschunterricht in der niederländischen Schule kennengelernt. 🤭
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK
@pt ani
Ist doch schön, wenn ein Holländer einem Deutschen noch etwas über die deutsche Sprache beibringen kann. 😂😂 Ich habe diese Abkürzung allerdings schon im Deutschunterricht in der niederländischen Schule kennengelernt. 🤭
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Oft sind die Deutschen im Ausland, deutscher als die Deutschen in Deutschland....und lernen Sachen, die kein Deutscher benutztblush
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Na, das erklärt es.. blush
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Leni C. schrieb:
Der Arzt kann erst nach Ablauf der 16 Wochen überhaupt eine neue BV ausstellen .
Mein Profilbild bearbeiten