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  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Absetzung wegen Unterschreitung der 16- Wochenfrist zwischen 1. und 2. BV

Neues Thema
Absetzung wegen Unterschreitung der 16- Wochenfrist zwischen 1. und 2. BV
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renate52
Vor 2 Wochen
Hallo,
ich hinke etwas hinterher: Wenn der Pat. vor Ablauf der 16 Wochenfrist eine 2. BV ausgestellt bekommen hat und diese auch innerhalb der Behandlungszeit der 1. BV begonnen wurde, kann die KK das gesamte Rezept absetzen?

Wenn nur das Ausstellungsdatum der 2. BV innerhalb der 16 Wochenfrist liegt, der Behandlungsbeginn aber in der 17. Woche, hat die KK eine Handhabe eine Absetzung zu machen?
Danke
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Hallo, ich hinke etwas hinterher: Wenn der Pat. vor Ablauf der 16 Wochenfrist eine 2. BV ausgestellt bekommen hat und diese auch innerhalb der Behandlungszeit der 1. BV begonnen wurde, kann die KK das gesamte Rezept absetzen? Wenn nur das Ausstellungsdatum der 2. BV innerhalb der 16 Wochenfrist liegt, der Behandlungsbeginn aber in der 17. Woche, hat die KK eine Handhabe eine Absetzung zu machen? Danke
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Friedhelma
Vor 2 Wochen
Das Problem haben wir auch gerade. Habe bei Optica nachgefragt und die sagen: Rezeptdatum ist egal aber die 1. Behandlung muss hinter der 16-Wochen vom Vorgängerezept luegen und natürlich die 28 Tage Gültigkeit beachten.
Ich hoffe es stimmt. Sonst erwartet uns schlimmes mit den nächsten Abrechnungen.
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Das Problem haben wir auch gerade. Habe bei Optica nachgefragt und die sagen: Rezeptdatum ist egal aber die 1. Behandlung muss hinter der 16-Wochen vom Vorgängerezept luegen und natürlich die 28 Tage Gültigkeit beachten. Ich hoffe es stimmt. Sonst erwartet uns schlimmes mit den nächsten Abrechnungen.
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Friedhelma schrieb:

Das Problem haben wir auch gerade. Habe bei Optica nachgefragt und die sagen: Rezeptdatum ist egal aber die 1. Behandlung muss hinter der 16-Wochen vom Vorgängerezept luegen und natürlich die 28 Tage Gültigkeit beachten.
Ich hoffe es stimmt. Sonst erwartet uns schlimmes mit den nächsten Abrechnungen.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@Friedhelma Das ist doch exakt das, was ich hier geschrieben habe und mit Zitat aus dem Rahmenvertrag belegt habe. Somit kann Optica auch gar nichts anderes sagen, als das, was sich zwingend aus unserem Rahmenvertrag und der HMR ergibt.
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[mention]Friedhelma[/mention] Das ist doch exakt das, was ich hier geschrieben habe und mit Zitat aus dem Rahmenvertrag belegt habe. Somit kann Optica auch gar nichts anderes sagen, als das, was sich zwingend aus unserem Rahmenvertrag und der HMR ergibt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Friedhelma Das ist doch exakt das, was ich hier geschrieben habe und mit Zitat aus dem Rahmenvertrag belegt habe. Somit kann Optica auch gar nichts anderes sagen, als das, was sich zwingend aus unserem Rahmenvertrag und der HMR ergibt.

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Friedhelma
Vor 2 Wochen
@Lars van Ravenzwaaij ja stimmt, hatte nicht alle Antworten gelesen sondern einfach geschrieben weil ich gerade mit der Optika telefoniert hatte uns sehr erlrichtert bin.
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ja stimmt, hatte nicht alle Antworten gelesen sondern einfach geschrieben weil ich gerade mit der Optika telefoniert hatte uns sehr erlrichtert bin.
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Friedhelma schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij ja stimmt, hatte nicht alle Antworten gelesen sondern einfach geschrieben weil ich gerade mit der Optika telefoniert hatte uns sehr erlrichtert bin.

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renate52 schrieb:

Hallo,
ich hinke etwas hinterher: Wenn der Pat. vor Ablauf der 16 Wochenfrist eine 2. BV ausgestellt bekommen hat und diese auch innerhalb der Behandlungszeit der 1. BV begonnen wurde, kann die KK das gesamte Rezept absetzen?

Wenn nur das Ausstellungsdatum der 2. BV innerhalb der 16 Wochenfrist liegt, der Behandlungsbeginn aber in der 17. Woche, hat die KK eine Handhabe eine Absetzung zu machen?
Danke

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Leni C.
Vor 2 Wochen
Der Arzt kann erst nach Ablauf der 16 Wochen überhaupt eine neue BV ausstellen .
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• holger302
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• MoneRa
Der Arzt kann erst nach Ablauf der 16 Wochen überhaupt eine neue BV ausstellen .
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renate52
Vor 2 Wochen
von wegen....wäre es nicht passiert und hätte ich es nicht übersehen, wäre es kein Problem
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von wegen....wäre es nicht passiert und hätte ich es nicht übersehen, wäre es kein Problem
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renate52 schrieb:

von wegen....wäre es nicht passiert und hätte ich es nicht übersehen, wäre es kein Problem

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Sarah Gerbert
Vor 2 Wochen
Hallo Leni C.
Da würde ich mich gerne einklinken.
Habe am Freitag eine Zweit-BV vorgelegt bekommen, deren Austellungsdatum gleich ist mit dem letztmöglichen Tag der 16 Wochen der Erst-BV. Geht nicht, oder?
1

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Hallo Leni C. Da würde ich mich gerne einklinken. Habe am Freitag eine Zweit-BV vorgelegt bekommen, deren Austellungsdatum gleich ist mit dem letztmöglichen Tag der 16 Wochen der Erst-BV. Geht nicht, oder?
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Sarah Gerbert schrieb:

Hallo Leni C.
Da würde ich mich gerne einklinken.
Habe am Freitag eine Zweit-BV vorgelegt bekommen, deren Austellungsdatum gleich ist mit dem letztmöglichen Tag der 16 Wochen der Erst-BV. Geht nicht, oder?

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Leni C.
Vor 2 Wochen
Ich meine nein . Erst möglich nach dem letzten Tag der 16 Wochen . Aber mal schauen was Lars sagt blush.
1

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Ich meine nein . Erst möglich nach dem letzten Tag der 16 Wochen . Aber mal schauen was Lars sagt [emoji]blush[/emoji].
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Leni C. schrieb:

Ich meine nein . Erst möglich nach dem letzten Tag der 16 Wochen . Aber mal schauen was Lars sagt blush.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@renate52 Zu Fall 1: Eindeutig eine Vollabsetzung

Zu Fall 2: Kein Problem. Hier muss ich @Leni C. leider widersprechen.

Der Vertrag sieht lediglich (wortwörtlich!) vor, dass wir vor Ablauf der 16 Wochen keine neue Verordnung annehmen und duchführen dürfen.

Im Zeitraum der Gültigkeit der Verordnung gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 des Vertrages § 125a SGB V darf für dieselbe Patientin/denselben Patienten für die Diagnosegruppe EX keine weitere Heilmittelverordnung nach § 125 und/oder § 125a SGB V für Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks (Anhang 1) angenommen und durchgeführt werden.

Nirgendwo, weder in der HMR noch in unserem Vertrag, findet man jedoch die Aussage, dass der Arzt nicht vor Ablauf der 16 Wochen eine neue VO ausstellen darf. Zwar kommuniziert die KBV das so, jedoch ist nicht nachvollziehbar warum bzw. auf welcher Vorschrift sie das stützt.
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[mention]renate52[/mention] Zu Fall 1: Eindeutig eine Vollabsetzung Zu Fall 2: Kein Problem. Hier muss ich [mention]Leni C.[/mention] leider widersprechen. Der Vertrag sieht lediglich (wortwörtlich!) vor, dass wir vor Ablauf der 16 Wochen keine neue Verordnung [b]annehmen und duchführen[/b] dürfen. [zitat]Im Zeitraum der Gültigkeit der Verordnung gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 des Vertrages § 125a SGB V darf für dieselbe Patientin/denselben Patienten für die Diagnosegruppe EX keine weitere Heilmittelverordnung nach § 125 und/oder § 125a SGB V für Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks (Anhang 1) [u]angenommen und durchgeführt [/u] werden. [/zitat] Nirgendwo, weder in der HMR noch in unserem Vertrag, findet man jedoch die Aussage, dass der Arzt nicht vor Ablauf der 16 Wochen eine neue VO [u]ausstellen[/u] darf. Zwar kommuniziert die KBV das so, jedoch ist nicht nachvollziehbar warum bzw. auf welcher Vorschrift sie das stützt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@renate52 Zu Fall 1: Eindeutig eine Vollabsetzung

Zu Fall 2: Kein Problem. Hier muss ich @Leni C. leider widersprechen.

Der Vertrag sieht lediglich (wortwörtlich!) vor, dass wir vor Ablauf der 16 Wochen keine neue Verordnung annehmen und duchführen dürfen.

Im Zeitraum der Gültigkeit der Verordnung gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 des Vertrages § 125a SGB V darf für dieselbe Patientin/denselben Patienten für die Diagnosegruppe EX keine weitere Heilmittelverordnung nach § 125 und/oder § 125a SGB V für Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks (Anhang 1) angenommen und durchgeführt werden.

Nirgendwo, weder in der HMR noch in unserem Vertrag, findet man jedoch die Aussage, dass der Arzt nicht vor Ablauf der 16 Wochen eine neue VO ausstellen darf. Zwar kommuniziert die KBV das so, jedoch ist nicht nachvollziehbar warum bzw. auf welcher Vorschrift sie das stützt.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@Sarah Gerbert doch geht.
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[mention]Sarah Gerbert[/mention] doch geht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Sarah Gerbert doch geht.

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Sarah Gerbert
Vor 2 Wochen
@Lars van Ravenzwaaij interessant. Vielen Dank!
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] interessant. Vielen Dank!
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Sarah Gerbert schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij interessant. Vielen Dank!

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renate52
Vor 2 Wochen
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renate52 schrieb:

Vielen Dank!

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Papa Alpaka
Vor 2 Wochen
@renate52 wenn du jemals glaubst "damit komme ich nie durch": die Arztsoftware ist gesetzlich zertifiziert fehlerfrei bei der Ausstellung von Heilmittelverordnungen.
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[mention]renate52[/mention] wenn du jemals glaubst "damit komme ich nie durch": die Arztsoftware ist gesetzlich zertifiziert fehlerfrei bei der Ausstellung von Heilmittelverordnungen.
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Papa Alpaka schrieb:

@renate52 wenn du jemals glaubst "damit komme ich nie durch": die Arztsoftware ist gesetzlich zertifiziert fehlerfrei bei der Ausstellung von Heilmittelverordnungen.

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Sarah Gerbert
Vor 2 Wochen
@Papa Alpaka jetzt mal ne blöde Frage: wenn das alles zertifiziert ist, wie kommt es dann immer noch und immer wieder zu den ganzen Fehlern?
Gibt es da keine Nachbesserungspflicht? Und keine Haftung?
Immerhin verursacht das bei uns ganz am Ende dann finanzielle Schäden.
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• Horatio72
[mention]Papa Alpaka[/mention] jetzt mal ne blöde Frage: wenn das alles zertifiziert ist, wie kommt es dann immer noch und immer wieder zu den ganzen Fehlern? Gibt es da keine Nachbesserungspflicht? Und keine Haftung? Immerhin verursacht das bei uns ganz am Ende dann finanzielle Schäden.
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Sarah Gerbert schrieb:

@Papa Alpaka jetzt mal ne blöde Frage: wenn das alles zertifiziert ist, wie kommt es dann immer noch und immer wieder zu den ganzen Fehlern?
Gibt es da keine Nachbesserungspflicht? Und keine Haftung?
Immerhin verursacht das bei uns ganz am Ende dann finanzielle Schäden.

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Papa Alpaka
Vor 2 Wochen
@Sarah Gerbert es ist zertifiziert, was willst du noch? Das es funktioniert?!? Spätestens seit bei VW trotz ISO 9000-zertifiziert nachvollziehbar dokumentierten Entscheidungen nicht nachvollzogen werden kann wer die Abschaltung der Abgasreinigung ins Multimedia-Subsystem programmiert hat und wer die Anweisung gab wissen wir doch: Zertifikate hängen im hübschen Bilderrahmen an der Wand und sorgen dafür, dass du dich schon doof anstellen musst um geprüft zu werden.
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[mention]Sarah Gerbert[/mention] es ist zertifiziert, was willst du noch? Das es funktioniert?!? Spätestens seit bei VW trotz ISO 9000-zertifiziert nachvollziehbar dokumentierten Entscheidungen nicht nachvollzogen werden kann wer die Abschaltung der Abgasreinigung ins Multimedia-Subsystem programmiert hat und wer die Anweisung gab wissen wir doch: Zertifikate hängen im hübschen Bilderrahmen an der Wand und sorgen dafür, dass du dich schon doof anstellen musst um geprüft zu werden.
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Papa Alpaka schrieb:

@Sarah Gerbert es ist zertifiziert, was willst du noch? Das es funktioniert?!? Spätestens seit bei VW trotz ISO 9000-zertifiziert nachvollziehbar dokumentierten Entscheidungen nicht nachvollzogen werden kann wer die Abschaltung der Abgasreinigung ins Multimedia-Subsystem programmiert hat und wer die Anweisung gab wissen wir doch: Zertifikate hängen im hübschen Bilderrahmen an der Wand und sorgen dafür, dass du dich schon doof anstellen musst um geprüft zu werden.

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Sarah Gerbert
Vor 2 Wochen
@Papa Alpaka ich stell die Frage glaub besser mal allgemein.
Sie ist nämlich ernst gemeint.
Deine Antworten hier sind öfters alles andere als verständlich. Oder zielführend.
Hat evtl jemand ne Idee dazu?
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[mention]Papa Alpaka[/mention] ich stell die Frage glaub besser mal allgemein. Sie ist nämlich ernst gemeint. Deine Antworten hier sind öfters alles andere als verständlich. Oder zielführend. Hat evtl jemand ne Idee dazu?
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Sarah Gerbert schrieb:

@Papa Alpaka ich stell die Frage glaub besser mal allgemein.
Sie ist nämlich ernst gemeint.
Deine Antworten hier sind öfters alles andere als verständlich. Oder zielführend.
Hat evtl jemand ne Idee dazu?

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JürgenK
Vor 2 Wochen
@Sarah Gerbert
..es sind meistens Menschen die vor der Tastatur sitzen und nicht alles wissen wie man alles machen muss und dadurch Fehler produzieren
MfG
JürgenK ;)
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[mention]Sarah Gerbert[/mention] ..es sind meistens Menschen die vor der Tastatur sitzen und nicht alles wissen wie man alles machen muss und dadurch Fehler produzieren MfG JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:

@Sarah Gerbert
..es sind meistens Menschen die vor der Tastatur sitzen und nicht alles wissen wie man alles machen muss und dadurch Fehler produzieren
MfG
JürgenK ;)

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ali
Vor 2 Wochen
@JürgenK naja, bei der GKV Rezeptkintrolle weiss man immer net, ob Fehler oder fahrlässige Absicht....
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[mention]JürgenK[/mention] naja, bei der GKV Rezeptkintrolle weiss man immer net, ob Fehler oder fahrlässige Absicht....
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ali schrieb:

@JürgenK naja, bei der GKV Rezeptkintrolle weiss man immer net, ob Fehler oder fahrlässige Absicht....

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Papa Alpaka
Vor 2 Wochen
@ali niemand käme auf die Idee, einem Geschäftspartner nach Treu und Glauben systematische Falschabrechnung zu unterstellen.
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[mention]ali[/mention] niemand käme auf die Idee, einem Geschäftspartner nach Treu und Glauben systematische Falschabrechnung zu unterstellen.
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Papa Alpaka schrieb:

@ali niemand käme auf die Idee, einem Geschäftspartner nach Treu und Glauben systematische Falschabrechnung zu unterstellen.

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johannes687
Vor 2 Wochen
@Sarah Gerbert Soweit mir das bekannt ist kann sich der Anwender der Arztsoftware über die Fehler- oder Hinweismeldung "hinweg" setzen. Die Software arbeitet also (vermutlich) korrekt, sie ermöglicht aber dennoch fehlerhafte Verordnungen auszudrucken.
Hier sollte aus meiner Sicht angesetzt werden. Solange eine Fehlermeldung besteht, darf auch keine Verordnung aus dem Drucker kommen. Könnte sehr einfach nachprogrammiert werden.
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• Lars van Ravenzwaaij
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[mention]Sarah Gerbert[/mention] Soweit mir das bekannt ist kann sich der Anwender der Arztsoftware über die Fehler- oder Hinweismeldung "hinweg" setzen. Die Software arbeitet also (vermutlich) korrekt, sie ermöglicht aber dennoch fehlerhafte Verordnungen auszudrucken. Hier sollte aus meiner Sicht angesetzt werden. Solange eine Fehlermeldung besteht, darf auch keine Verordnung aus dem Drucker kommen. Könnte sehr einfach nachprogrammiert werden.
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johannes687 schrieb:

@Sarah Gerbert Soweit mir das bekannt ist kann sich der Anwender der Arztsoftware über die Fehler- oder Hinweismeldung "hinweg" setzen. Die Software arbeitet also (vermutlich) korrekt, sie ermöglicht aber dennoch fehlerhafte Verordnungen auszudrucken.
Hier sollte aus meiner Sicht angesetzt werden. Solange eine Fehlermeldung besteht, darf auch keine Verordnung aus dem Drucker kommen. Könnte sehr einfach nachprogrammiert werden.

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MoneRa
Vor 2 Wochen
@Sarah Gerbert nein muss am 1. Tag der 17.Wo beginnen
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[mention]Sarah Gerbert[/mention] nein muss am 1. Tag der 17.Wo beginnen
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MoneRa schrieb:

@Sarah Gerbert nein muss am 1. Tag der 17.Wo beginnen

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@MoneRa Nicht ganz. Mann darf (nicht muss😉) frühestens am 1. Tag nach Ablauf der 16-Wochenfrist der vorgehenden VO beginnen. Und man hat 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Folgeverordnung Zeit, die erste Behandlung durchzuführen.

Die Verdnung darf aber vom Arzt auch früher (d. h. innerhalb der 16-Wochenfrist) ausgestellt worden sein.
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[mention]MoneRa[/mention] Nicht ganz. Mann darf (nicht muss😉) frühestens am 1. Tag nach Ablauf der 16-Wochenfrist der vorgehenden VO beginnen. Und man hat 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Folgeverordnung Zeit, die erste Behandlung durchzuführen. Die Verdnung darf aber vom Arzt auch früher (d. h. innerhalb der 16-Wochenfrist) ausgestellt worden sein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@MoneRa Nicht ganz. Mann darf (nicht muss😉) frühestens am 1. Tag nach Ablauf der 16-Wochenfrist der vorgehenden VO beginnen. Und man hat 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Folgeverordnung Zeit, die erste Behandlung durchzuführen.

Die Verdnung darf aber vom Arzt auch früher (d. h. innerhalb der 16-Wochenfrist) ausgestellt worden sein.

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Sarah Gerbert
Vor 2 Wochen
@Lars van Ravenzwaaij so, jetzt ist es (mir) endlich klar. Vielen Dank!
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] so, jetzt ist es (mir) endlich klar. Vielen Dank!
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Sarah Gerbert schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij so, jetzt ist es (mir) endlich klar. Vielen Dank!

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Sarah Gerbert
Vor 2 Wochen
@johannes687 so sehe ich das auch. Warum wird da nicht nachgebessert? Und wer wäre da zuständig bzw Ansprechpartner?
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[mention]johannes687[/mention] so sehe ich das auch. Warum wird da nicht nachgebessert? Und wer wäre da zuständig bzw Ansprechpartner?
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Sarah Gerbert schrieb:

@johannes687 so sehe ich das auch. Warum wird da nicht nachgebessert? Und wer wäre da zuständig bzw Ansprechpartner?

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@Sarah Gerbert Zuständig ist die KBV für die Zertifizierung. Für die Umsetzung sind die Softwarehersteller zuständig. Ich habe mal gelesen, dass dort ca. 130 verschiedene Programme auf dem Markt existieren.

M. a. W., illusorisch, dass da effektiv etwas passiert.
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[mention]Sarah Gerbert[/mention] Zuständig ist die KBV für die Zertifizierung. Für die Umsetzung sind die Softwarehersteller zuständig. Ich habe mal gelesen, dass dort ca. 130 verschiedene Programme auf dem Markt existieren. M. a. W., illusorisch, dass da effektiv etwas passiert.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Sarah Gerbert Zuständig ist die KBV für die Zertifizierung. Für die Umsetzung sind die Softwarehersteller zuständig. Ich habe mal gelesen, dass dort ca. 130 verschiedene Programme auf dem Markt existieren.

M. a. W., illusorisch, dass da effektiv etwas passiert.

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JürgenK
Vor 2 Wochen
@Lars van Ravenzwaaij
Hallo Lars, ich muss mal nachfragen , du schreibst oft am Schluss M. a. W. sag einem alten Mann mal was das heissen soll
H. G.
JürgenK;)
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Hallo Lars, ich muss mal nachfragen , du schreibst oft am Schluss M. a. W. sag einem alten Mann mal was das heissen soll H. G. JürgenK;)
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JürgenK schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Hallo Lars, ich muss mal nachfragen , du schreibst oft am Schluss M. a. W. sag einem alten Mann mal was das heissen soll
H. G.
JürgenK;)

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@JürgenK Mit anderen Worten. Ist im Übrigen eine völlig übliche deutsche Abkürzung. Haben meine Kindern sogar in der Schule so gelernt.
m. a. w. - Abkürzung und Bedeutung
Link.
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[mention]JürgenK[/mention] Mit anderen Worten. Ist im Übrigen eine völlig übliche deutsche Abkürzung. Haben meine Kindern sogar in der Schule so gelernt. https://www.rechtswoerterbuch.de/recht/abkuerzung/maw/ https://de.wiktionary.org/wiki/m.a.W.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@JürgenK Mit anderen Worten. Ist im Übrigen eine völlig übliche deutsche Abkürzung. Haben meine Kindern sogar in der Schule so gelernt.
m. a. w. - Abkürzung und Bedeutung
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
gelöscht. Doppelt
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gelöscht. Doppelt
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

gelöscht. Doppelt

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JürgenK
Vor 2 Wochen
@Lars van Ravenzwaaij
ich nicht, ich habe in meinem Leben dies Abkürzung noch nie erlebt, ob schriftlich ( ;) ) oder mündlich grins,darum habe ich ja auch nachgefragt. Danke für diesen Hinweis
Jürgen
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ich nicht, ich habe in meinem Leben dies Abkürzung noch nie erlebt, ob schriftlich ( ;) ) oder mündlich grins,darum habe ich ja auch nachgefragt. Danke für diesen Hinweis Jürgen
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JürgenK schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
ich nicht, ich habe in meinem Leben dies Abkürzung noch nie erlebt, ob schriftlich ( ;) ) oder mündlich grins,darum habe ich ja auch nachgefragt. Danke für diesen Hinweis
Jürgen

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pt ani
Vor 2 Wochen
@JürgenK
Ich habe das auch schon gegoogelt, Du bist nicht alleine.. sweat_smile
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[mention]JürgenK[/mention] Ich habe das auch schon gegoogelt, Du bist nicht alleine.. [emoji]sweat_smile[/emoji]
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pt ani schrieb:

@JürgenK
Ich habe das auch schon gegoogelt, Du bist nicht alleine.. sweat_smile

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@JürgenK
@pt ani
Ist doch schön, wenn ein Holländer einem Deutschen noch etwas über die deutsche Sprache beibringen kann. 😂😂 Ich habe diese Abkürzung allerdings schon im Deutschunterricht in der niederländischen Schule kennengelernt. 🤭
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• ali
[mention]JürgenK[/mention] [mention]pt ani[/mention] Ist doch schön, wenn ein Holländer einem Deutschen noch etwas über die deutsche Sprache beibringen kann. 😂😂 Ich habe diese Abkürzung allerdings schon im Deutschunterricht in der niederländischen Schule kennengelernt. 🤭
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@JürgenK
@pt ani
Ist doch schön, wenn ein Holländer einem Deutschen noch etwas über die deutsche Sprache beibringen kann. 😂😂 Ich habe diese Abkürzung allerdings schon im Deutschunterricht in der niederländischen Schule kennengelernt. 🤭

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massu
Vor 2 Wochen
@Lars van Ravenzwaaij Oft sind die Deutschen im Ausland, deutscher als die Deutschen in Deutschland....und lernen Sachen, die kein Deutscher benutztblush
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Oft sind die Deutschen im Ausland, deutscher als die Deutschen in Deutschland....und lernen Sachen, die kein Deutscher benutzt[emoji]blush[/emoji]
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Oft sind die Deutschen im Ausland, deutscher als die Deutschen in Deutschland....und lernen Sachen, die kein Deutscher benutztblush

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pt ani
Vor 2 Wochen
@Lars van Ravenzwaaij Na, das erklärt es.. blush
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pt ani schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Na, das erklärt es.. blush

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Leni C. schrieb:

Der Arzt kann erst nach Ablauf der 16 Wochen überhaupt eine neue BV ausstellen .



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