Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
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Aber auch schon wieder Ärger, eine BV wurde abgesetzt wegen Überziehung der 16-Wochenfrist. Nach meinem Verständnis dürfte doch nur die Behandlung abgesetzt werden, die nach den 16 Wo erfolgte. Sehe ich das falsch?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@karin-maria Ich teile deine Meinung. Für eine Vollabsetzung fehle es an der Vertragsgrundlage.
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karin-maria schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij danke
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Sarah Gerbert schrieb:
Ich schreibe bei einer BV immer gleich den letztmöglichen Tag mit Bleistift mit hinten drauf, damit genau das nicht passiert.
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karin-maria schrieb:
Mach ich auch normalerweise aber in dem Fall vergessen,
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Papa Alpaka schrieb:
@Sarah Gerbert wir benutzen rote Post it-Streifen aber ja, genau so machen wir das auch. "Eigentlich" sollte die Software das abfangen aber wir wissen ja alle, wie gut die gesetzlich zertifiziert fehlerfreie Software in Arztpraxen fehlerfrei funktioniert...
was hat die Arzt-Software mit der Abrechnung der physiotherapeutischen BV-Behandlungen zu tun? Das Problem ist hier die Software der Physio, wenn bei Überschreitung des 16-Wochen-Zeitraums keine Warnmeldung bei der Eingabe der Behandlungsdaten bzw. spätestens bei der Abrechnung erfolgt.
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GüSta schrieb:
@Papa Alpaka
was hat die Arzt-Software mit der Abrechnung der physiotherapeutischen BV-Behandlungen zu tun? Das Problem ist hier die Software der Physio, wenn bei Überschreitung des 16-Wochen-Zeitraums keine Warnmeldung bei der Eingabe der Behandlungsdaten bzw. spätestens bei der Abrechnung erfolgt.
Klar, Netze haben Maschen und da rutscht was durch, die gröbsten Missgeschicke werden aber mit relativ simplen Schritten in der Vorbereitung vermieden.
Gesprächsskript für die Rezeption: "oh, Sie bringen eine Blankoverordnung. Die gute Nachricht ist, dass wir sehr frei entscheiden können mit welchen Mitteln wir das Ziel erreichen, wir müssen aber aufpassen: die Verordnung ist ab dem Ausstellungsdatum für 16 Woche gültig und wir müssen gemeinsam daran denken, diese Frist nicht zu verpassen. Ich schau gerade mal im Kalender wann das ist..."
(bei der Gelegenheit wird auch ein A6-Infozettel Zimmer an-den-Kühlschrank-beppen mit dem Hinweis aufs Ende der Gültigkeit und die ggf. notwendige Rücksprache mit dem verordnenden Arzt mitgegeben. Rückmeldung der Ärzte: Sie finden's toll, dass wir bei persistierenden Beschwerden die Vereinbarung eines Kontrolltermins spätestens in Woche 12 zum Ablauf der Woche 16 empfehlen. Das macht die ärztliche Planung leichter...).
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Papa Alpaka schrieb:
@GüSta sag ich doch. Wenn gesetzlich zertifiziert fehlerfreie Software schon Fehler produziert die uns die vollständige Vergütung kosten können ist es richtig und wichtig, unserer nicht zertifiziert fehlerfreien Software ein Sicherheitsnetz zu spannen.
Klar, Netze haben Maschen und da rutscht was durch, die gröbsten Missgeschicke werden aber mit relativ simplen Schritten in der Vorbereitung vermieden.
Gesprächsskript für die Rezeption: "oh, Sie bringen eine Blankoverordnung. Die gute Nachricht ist, dass wir sehr frei entscheiden können mit welchen Mitteln wir das Ziel erreichen, wir müssen aber aufpassen: die Verordnung ist ab dem Ausstellungsdatum für 16 Woche gültig und wir müssen gemeinsam daran denken, diese Frist nicht zu verpassen. Ich schau gerade mal im Kalender wann das ist..."
(bei der Gelegenheit wird auch ein A6-Infozettel Zimmer an-den-Kühlschrank-beppen mit dem Hinweis aufs Ende der Gültigkeit und die ggf. notwendige Rücksprache mit dem verordnenden Arzt mitgegeben. Rückmeldung der Ärzte: Sie finden's toll, dass wir bei persistierenden Beschwerden die Vereinbarung eines Kontrolltermins spätestens in Woche 12 zum Ablauf der Woche 16 empfehlen. Das macht die ärztliche Planung leichter...).
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karin-maria schrieb:
Danke allen, konnte es heute telefonisch klären😊
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massu schrieb:
@karin-maria mit welchem Resultat?
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karin-maria schrieb:
@massu dem Abrechnungszentrum Emmerdinger (für AOK) ist ein Fehler unterlaufen. Ich rechne über Optica ab und die hatten schon reklamiert. Aufregung ummesonst
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massu schrieb:
@karin-maria Ende gut alles gut 🙃
Wieso umsonst? Bringt immerhin 40 Euro!
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MikeL schrieb:
@karin-maria
Wieso umsonst? Bringt immerhin 40 Euro!
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Problem beschreiben
karin-maria schrieb:
Ein frohes neues Jahr in die Runde!
Aber auch schon wieder Ärger, eine BV wurde abgesetzt wegen Überziehung der 16-Wochenfrist. Nach meinem Verständnis dürfte doch nur die Behandlung abgesetzt werden, die nach den 16 Wo erfolgte. Sehe ich das falsch?
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