Die Klinik Tecklenburger Land ist
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
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Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
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Danke für die Antworten!
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Natürlich, wie alle anderen Leistungen auch, im Wortlaut(!) mit Leistungsdatum vom Patienten auf der Rückseite quittieren lassen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Seit wann wird etwas automatisch mit berrechnet/bezahlt von den Kassen?
Natürlich, wie alle anderen Leistungen auch, im Wortlaut(!) mit Leistungsdatum vom Patienten auf der Rückseite quittieren lassen.
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Danke habe damit gerechnet
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij die Coronapauschale damals war doch automatisch,oder😉😉😅
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Nö, die mussten wir in der Software auch anklicken. Per MLA geht nix automatisch.
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij PD Und BD sind ja in der Vergütungvereinbarung als Abkürzung erwähnt. Nehmen wir die Abkürzung....nerd_face
Demnach kann es vertragsgemäß gekürzt werden (wie HB, was auch in der Vergütungsvereinbarung vorkommt). Kannst es aber gerne riskieren. 🤨
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Aber nicht in der offiziellen Liste der Abkürzungen im HMK!
Demnach kann es vertragsgemäß gekürzt werden (wie HB, was auch in der Vergütungsvereinbarung vorkommt). Kannst es aber gerne riskieren. 🤨
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ali schrieb:
Nö, nix kürzen erlaubt. Anlage 3a der "Blankovereinbarungen" erlaubt daneben (Abkürzungsdingens) auch "vertraglich vereinbarten Abkürzungen". Das ist NEU! Und anders als in der herkömmlichen 3a.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Mmm. Na, da bin ich dann mal gespannt wie das ausgelegt werden wird.
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij keine Software,kein anklicken😂😂😂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Dann hat dein Abrechnungsdienstleister das stellvertretend für dich in seine Software angeklickt. 😜
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micha850 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Haben uns Stempel bestellt
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kirsten41 schrieb:
@micha850 darf ich fragen „wo“ und „welche Größe“? Erleichtert mir unnötige Sucherei.
PD 50 x 3 mm
BD 50 x 4 mm
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micha850 schrieb:
@kirsten41 Stempel.de
PD 50 x 3 mm
BD 50 x 4 mm
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Schippi schrieb:
Folgende Frage: Die physiotherapeutische Diagnostik und die Bedarfsdiagnostik bei der Blankoverordnung muss die auf der Rückseite angegeben und unterschrieben werden? Oder wird die Position automatisch von den Krankenkassen mitberechnet!Wie erfolgt der Nachweis ausser in meinen Unterlagen?
Danke für die Antworten!
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Schippi schrieb:
Habe ich von meiner Abrechnungsstelle auch schon erhalten 👍👍
Um welche Abrechnungsstelle handelt es sich denn, wenn ich fragen darf ?
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mogli123 schrieb:
@Schippi Da war die Abrechnungsstelle mal echt schnell !
Um welche Abrechnungsstelle handelt es sich denn, wenn ich fragen darf ?
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Schippi schrieb:
@mogli123 Optica 👍👍
dito
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Leni C. schrieb:
@Schippi
dito
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Leni C. schrieb:
Habe schon die neue Abrechnungstabelle ab 1.11.24 vorliegen : Positionsnummer 20522 Physiotherapeutische Diagnostik a 34,34 € , Eigenanteil 3,43 € , 20523 Bedarfsdiagnostk a 25,76 € , Eigenanteil 2,58 € . Also auf dem Rezept angeben .
Jetzt nochmal ein paar dumme Fragen:
Ich kann also auf jedem Rezept die 20522 und die 20524 definitiv abrechnen, da das eine ja für den Befund und das andere für den Mehraufwand ist. Richtig?
Das lasse ich mir vom Patienten auf der Rückseite quasi in Zeile 1 und 2 Unterschreiben und beginne dann in Zeile 3 mit den Behandlungen?
Ist das kopieren der Rückseite dann noch erlaubt oder gibt es da jetzt auch ein Extraformular, falls man mit den 20 Zeilen nicht hinkommt?
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Atheia schrieb:
Noventi hat da auch schon eine Rundmail geschickt.
Jetzt nochmal ein paar dumme Fragen:
Ich kann also auf jedem Rezept die 20522 und die 20524 definitiv abrechnen, da das eine ja für den Befund und das andere für den Mehraufwand ist. Richtig?
Das lasse ich mir vom Patienten auf der Rückseite quasi in Zeile 1 und 2 Unterschreiben und beginne dann in Zeile 3 mit den Behandlungen?
Ist das kopieren der Rückseite dann noch erlaubt oder gibt es da jetzt auch ein Extraformular, falls man mit den 20 Zeilen nicht hinkommt?
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Leni C. schrieb:
@ali da liegt ein Eigenanteil drauf , nix mit zuzahlungsfrei .
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ali schrieb:
@Leni C. Nö, die Pauschale belastet die Patientin NICHT! Die 55 Euro sind NICHT zuzahlungspflichtig
Die mehraufwandspauschale beides nicht
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MeFe89 schrieb:
@Leni C. für die befundpositionen ja, diese müssen dokumentiert und unterschrieben werden
Die mehraufwandspauschale beides nicht
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ali schrieb:
Den Mehraufwand musst Du Dir nicht unterschreiben lassen, ist übrigens auch zuzahlungsfrei, für die Mehrunterschriften ist so ziemlich alles erlaubt.
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Atheia schrieb:
Okay, danke!
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