physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Bad Sobernheim - Rheinland-Pfalz

ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.

Wir sind ein orthopädisches
Rehabilitationszentrum mit
Schwerpunkt Skoliose und andere
Wirbelsäulendeformitäten mit 202
Betten. Die Einrichtung führt die
weltweit e...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung 28-Tage-Frist für den Beginn der Behandlung

Neues Thema
28-Tage-Frist für den Beginn der Behandlung
Es gibt 2 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tresenpummelfee
Vor 2 Stunden
Im "Vertrag nach § 125a SGB V über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung der Physiotherapie und deren Vergütung" ist folgender Passus zu lesen:
"3. Soweit dieser Vertrag keine Abweichungen von den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinien oder des Vertrages nach § 125 Absatz 1 SGB V vorsieht, gelten diese auch für die Leistungserbringung nach Maßgabe dieses Vertrages."
Leider fand ich keine konkretere Angabe für die Geltung der 28-Tage-Frist ab Ausstellungsdatum als diese Formulierung. Habe ich etwas überlesen?
Danke für Eure Hilfe!
Die Tresenpummelfee
1

Gefällt mir

Im "Vertrag nach § 125a SGB V über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung der Physiotherapie und deren Vergütung" ist folgender Passus zu lesen: "3. Soweit dieser Vertrag keine Abweichungen von den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinien oder des Vertrages nach § 125 Absatz 1 SGB V vorsieht, gelten diese auch für die Leistungserbringung nach Maßgabe dieses Vertrages." Leider fand ich keine konkretere Angabe für die Geltung der 28-Tage-Frist ab Ausstellungsdatum als diese Formulierung. Habe ich etwas überlesen? Danke für Eure Hilfe! Die Tresenpummelfee
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Tresenpummelfee schrieb:

Im "Vertrag nach § 125a SGB V über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung der Physiotherapie und deren Vergütung" ist folgender Passus zu lesen:
"3. Soweit dieser Vertrag keine Abweichungen von den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinien oder des Vertrages nach § 125 Absatz 1 SGB V vorsieht, gelten diese auch für die Leistungserbringung nach Maßgabe dieses Vertrages."
Leider fand ich keine konkretere Angabe für die Geltung der 28-Tage-Frist ab Ausstellungsdatum als diese Formulierung. Habe ich etwas überlesen?
Danke für Eure Hilfe!
Die Tresenpummelfee

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
Vor 2 Stunden
joh auch 28 Tage. WICHTIG das heisst BEHANDLUNG und nicht PD! Kannst Du aber am gleichen Tag machen.
1

Gefällt mir

• johannes687
joh auch 28 Tage. WICHTIG das heisst BEHANDLUNG und nicht PD! Kannst Du aber am gleichen Tag machen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

ali schrieb:

joh auch 28 Tage. WICHTIG das heisst BEHANDLUNG und nicht PD! Kannst Du aber am gleichen Tag machen.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung 28-Tage-Frist für den Beginn der Behandlung

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns