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suchen wir eine FACHLICHE LEITUNG
PHYSIO (m/w/d) für unser Zentrum.
Ihre wesentlichen Aufgabengebiete:
Neben Ihren therapeutischen
Aufgaben sind Sie als fachliche
Leitung Physiotherapie primär für
die Qualitätssicherung der
Therapien und für die Einhaltung
fachlicher Standards
verantwortlich. Darüber hinaus
sind u.a. auch die Themen
Mitarbeiterführung und Optimierung
der Abläufe relevant (ggf. in
Zusammenarbeit mit der
Geschäftsführung und/oder der ...
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wir haben jetzt eine BV bekommen, wo als Erstes der ICD-10 : S42.24 steht (gelistet bei operativ als Diagnose für BV) und als zweiter ICD-10 S 92.9 (welcher natürlich nicht gelistet ist = Fraktur des Fußes).
Der Fragen-Antworten-Katalog des VPT schreibt dahingehend "Bei einer 2. Diagnose ....handelt es sich um einen weiteren VO-Fall, der parallel ausgestellt bzw. behandelt werden kann".
Es tut mir leid, aber das verstehe ich nicht! Kann der zweite ICD-10 nun auf dem Rezept stehenbleiben und ich kann ganz normal die Schulter mit der BV behandeln oder muss er "entfernt werden", da sonst die BV nicht gültig ist. Bei der Patientin geht es hauptsächlich um die Schulterfraktur. Den Fuß würden wir primär gar nicht behandeln müssen.
Hat einer von euch schon Erfahrungen zwecks abgerechneter BV und Absetzungen gehabt oder kann mir diesen Satz "erklären" :-)
Vielen lieben Dank im Voraus fürs Antworten
LG Andrea
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von Anne schrieb:
Wir lassen so ein Rezept ändern.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@von Anne Warum?
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von Anne schrieb:
Wir lassen vor allem eine Blankoverordnung mit 2. ICD 10 Codes in verschiedenem Ampelsystem ändern lassen und würden auch den falschen ICD 10 Code rausnehmen lassen.
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ali schrieb:
@von Anne Warum?
Für den 2. Halbsatz bleibt meine Frage: Warum?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@von Anne Der erster Halbsatz kann ich verstehen und macht Sinn (auch wenn wir das so noch nicht gesehen haben).
Für den 2. Halbsatz bleibt meine Frage: Warum?
Ich hätte es ändern lassen.... obwohl wir so einen Fall noch nicht hatten.
Bis jetzt hatten wir nur verschiedene ICD 10 Code in verschiedenem Ampelsystem.
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von Anne schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij du meinst, es muss nicht geändert werden, wenn es ein komplett falscher ICD 10 Code ist, der nicht gelistet ist ?
Ich hätte es ändern lassen.... obwohl wir so einen Fall noch nicht hatten.
Bis jetzt hatten wir nur verschiedene ICD 10 Code in verschiedenem Ampelsystem.
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ali schrieb:
@von Anne Solange ein korrekter, gelisteten Code drauf steht, ist alles fein. Warum auch nicht? Bei zwei verschiedenen "Ampelcodes" würde mir auch der "höherwertige" reichen. Da bliebe aber IMHO ein Restrisiko, wenn der "höherwertige" NICHT als erstes steht.
Solange eine ICD für die BVO passt UND es als BVO gekennzeichnet ist, können auch 20 weitere ICDs zu andere Körperteile darauf stehen. Behandelt wird eben der Schulter.
Soll, wie hier genannt, auch der Fuß behandelt werden, dann möge der Doc dafür eine eigenständige VO ausgestellt werden (parallele VO-Fall). So handhaben wir das bei regulären VOn auch.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@von Anne Ist doch nicht anders wie bei eine normale VO auch? Manchmal stehen bei uns bis zu 5 ICDs auf eine VO.
Solange eine ICD für die BVO passt UND es als BVO gekennzeichnet ist, können auch 20 weitere ICDs zu andere Körperteile darauf stehen. Behandelt wird eben der Schulter.
Soll, wie hier genannt, auch der Fuß behandelt werden, dann möge der Doc dafür eine eigenständige VO ausgestellt werden (parallele VO-Fall). So handhaben wir das bei regulären VOn auch.
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Andrea schrieb:
Guten Abend,
wir haben jetzt eine BV bekommen, wo als Erstes der ICD-10 : S42.24 steht (gelistet bei operativ als Diagnose für BV) und als zweiter ICD-10 S 92.9 (welcher natürlich nicht gelistet ist = Fraktur des Fußes).
Der Fragen-Antworten-Katalog des VPT schreibt dahingehend "Bei einer 2. Diagnose ....handelt es sich um einen weiteren VO-Fall, der parallel ausgestellt bzw. behandelt werden kann".
Es tut mir leid, aber das verstehe ich nicht! Kann der zweite ICD-10 nun auf dem Rezept stehenbleiben und ich kann ganz normal die Schulter mit der BV behandeln oder muss er "entfernt werden", da sonst die BV nicht gültig ist. Bei der Patientin geht es hauptsächlich um die Schulterfraktur. Den Fuß würden wir primär gar nicht behandeln müssen.
Hat einer von euch schon Erfahrungen zwecks abgerechneter BV und Absetzungen gehabt oder kann mir diesen Satz "erklären" :-)
Vielen lieben Dank im Voraus fürs Antworten
LG Andrea
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ali schrieb:
Kannst Du stehen lassen, nimm s als Info. Ein gelisteter ICD 10 reicht.
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Andrea schrieb:
Lieben Dank für eure Infos
Hatte vor kurzem den gleichen Fall:
Erster ICD-Code als BVB gelistet und der zweite nicht.
Beim Anruf bei der Kasse wurde mir mitgeteilt, dass das so nicht akzeptiert wird.
Habe dann nach 6x abgebrochen (statt 10x).
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Ist die 2. ICD nicht für die Schulter, dann kannst du es als BVO durchführen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mogli123 Waren es 2 Schulter-ICDs? Dann wäre das richtig.
Ist die 2. ICD nicht für die Schulter, dann kannst du es als BVO durchführen.
1. Code: M06.06 Seronegative chron. Polyarthritis
(diese "Krankheit" hat in unserer Umgebung um geschätzte 500% zugenommen seit Aufnahme in BVB
2. Code: M23.32 Meniskusschaden
point_right also schwer zu beurteilen...
"Waren es 2 Schulter-ICDs? Dann wäre das richtig. Ist die 2. ICD nicht für die Schulter, dann kannst du es als BVO durchführen."
Interessant zu wissen für zukünftige Fälle, aber wo kann ich das finden?
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mogli123 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
1. Code: M06.06 Seronegative chron. Polyarthritis
(diese "Krankheit" hat in unserer Umgebung um geschätzte 500% zugenommen seit Aufnahme in BVB
2. Code: M23.32 Meniskusschaden
point_right also schwer zu beurteilen...
"Waren es 2 Schulter-ICDs? Dann wäre das richtig. Ist die 2. ICD nicht für die Schulter, dann kannst du es als BVO durchführen."
Interessant zu wissen für zukünftige Fälle, aber wo kann ich das finden?
Es können auf eine VO beliebig vielen ICDs stehen. Maßgeblich und gemäß § 13 Abs. 9 bei der Abrechnung zu übermitteln sind nur die, die in den beiden ICD-Felder stehen.
Zum hier genannten Fall: Die erste ICD ist Schulter, die VO ist vorschriftsmäßig als BVO ausgestellt. Eine 2. (Nicht-Schulter) ICD ist nett und im Rahmen der MLA zu übermitteln. Sie hat absolut keine Relevanz für die, als BVO ausgestellten VO.
Ist die 2. ICD jedoch auch eine Schulter-ICD, dann ist nicht eindeutig klar, wie das im Rahmen der Ampelregelung zu beurteilen ist. Daher, im eigenen Interesse, so eine BVO nicht akzeptieren. Hier haben Ärzte einfach noch Lernbedarf.
Findest du das irgendwo explizit? Nein, aber das gebietet die Logik sowie die Systematik der Heilmittelrichtlinie. Das macht keinen Unterschied zu eine normal ausgestellte VO, wo durchaus mehrere ICDs darauf stehen.
Dein anderes Beispiel: Hier gilt das Gleiche. Die 1. ICD ist führend und somit LHB/BVB. Die 2. ICD hat keine Relevanz und ist als Information bzw. als Ergänzung zu lesen / zu handhaben. Wird ohne Problemen bei der Abrechnung als LHB/BVB bezahlt.
In der Codierungssystematik sagt der Arzt dir (und die Kasse): Der Patient hat ein Meniscusschaden als Folge der ursächlichen Polyarthritis. Das ist zu vergleichen mit dem Ursache-Folge-Kette, wie wir die in der Therapie / physiotherapeutische Diagnostik verwenden.
Im Übrigen ist die Reihenfolge der beiden ICDs als führend und nicht-führend eher theoretisch da explizit vermerkt ist, dass die Reihenfolge egal ist. Daher wird auch die umgekehrte Reihenfolge von den Kassen ausdrücklich akzeptiert und bezahlt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mogli123 Es gibt auf jede VO eine Leit-ICD. Das ist im Grunde, die, die im ersten ICD-Feld steht. So handhabt es unsere Software und hat bislang zu keine Probleme bei der Abrechnung geführt.
Es können auf eine VO beliebig vielen ICDs stehen. Maßgeblich und gemäß § 13 Abs. 9 bei der Abrechnung zu übermitteln sind nur die, die in den beiden ICD-Felder stehen.
Zum hier genannten Fall: Die erste ICD ist Schulter, die VO ist vorschriftsmäßig als BVO ausgestellt. Eine 2. (Nicht-Schulter) ICD ist nett und im Rahmen der MLA zu übermitteln. Sie hat absolut keine Relevanz für die, als BVO ausgestellten VO.
Ist die 2. ICD jedoch auch eine Schulter-ICD, dann ist nicht eindeutig klar, wie das im Rahmen der Ampelregelung zu beurteilen ist. Daher, im eigenen Interesse, so eine BVO nicht akzeptieren. Hier haben Ärzte einfach noch Lernbedarf.
Findest du das irgendwo explizit? Nein, aber das gebietet die Logik sowie die Systematik der Heilmittelrichtlinie. Das macht keinen Unterschied zu eine normal ausgestellte VO, wo durchaus mehrere ICDs darauf stehen.
Dein anderes Beispiel: Hier gilt das Gleiche. Die 1. ICD ist führend und somit LHB/BVB. Die 2. ICD hat keine Relevanz und ist als Information bzw. als Ergänzung zu lesen / zu handhaben. Wird ohne Problemen bei der Abrechnung als LHB/BVB bezahlt.
In der Codierungssystematik sagt der Arzt dir (und die Kasse): Der Patient hat ein Meniscusschaden als Folge der ursächlichen Polyarthritis. Das ist zu vergleichen mit dem Ursache-Folge-Kette, wie wir die in der Therapie / physiotherapeutische Diagnostik verwenden.
Im Übrigen ist die Reihenfolge der beiden ICDs als führend und nicht-führend eher theoretisch da explizit vermerkt ist, dass die Reihenfolge egal ist. Daher wird auch die umgekehrte Reihenfolge von den Kassen ausdrücklich akzeptiert und bezahlt.
Vielen Dank pray
Eigentlich müsstest du für deine (fachlich ausgezeichneten) Ausführungen ein Honor kassieren
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mogli123 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Vielen Dank pray
Eigentlich müsstest du für deine (fachlich ausgezeichneten) Ausführungen ein Honor kassieren
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mogli123 schrieb:
Ich wäre da eher vorsichtig.
Hatte vor kurzem den gleichen Fall:
Erster ICD-Code als BVB gelistet und der zweite nicht.
Beim Anruf bei der Kasse wurde mir mitgeteilt, dass das so nicht akzeptiert wird.
Habe dann nach 6x abgebrochen (statt 10x).
ich habe nun vor meine ersten BVOs abzurechnen. Mir ist aber aufgefallen, dass auch bei mir die ein oder andere BVO zwei ICD 10 Codes enthält, was jedoch anscheinend nicht schlimm ist, wie ich hier im Forum bereits rausgelesen habe.
Daher wollte ich mich nochmals vergewissern:
1. Wenn ich einen alleinigen ICD 10 Code mit M75.1 habe, dann ist dies BVB und somit ist die BVO ohne Ampelsystem, korrekt? D.h. ich kann auch deutlich mehr als die 6 ergänzenden Heilmittel verwenden OHNE die 9% Abschlag ?!
2. Wenn ich zwei ICD 10 Codes habe mit Schulterdiagnosen, dann zählt immer der erste ICD 10 Code ? Also Bsp. M75.1GB und M75.4 . Dann wär es wie bei Punkt 1 ohne Ampelsystem ?
Wenn ich Bsp. M75.4 G und M75.1 GL habe, dann zählt M75.4 und somit Tabelle 1 (18 vorrangige HM)?
3. Wenn ich zwei ICD 10 Codes habe mit nur einer Schulterdiagnose z.B. M75.4 und einer HWS Diagnose z.B. M50.1G, dann ist die HWS Diagnose irrelevant ? Solange die Schulterdiagnose auf der Tabelle für BVO's steht?
Gültig sind jedoch jeweils immer alle 3 Varianten?
Es muss allerdings immer mindestens 1 ICD 10 Code enthalten sein, der eine BVO rechtfertigt ?!
VG und besten Dank
Heuberger
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Heuberger schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
ich habe nun vor meine ersten BVOs abzurechnen. Mir ist aber aufgefallen, dass auch bei mir die ein oder andere BVO zwei ICD 10 Codes enthält, was jedoch anscheinend nicht schlimm ist, wie ich hier im Forum bereits rausgelesen habe.
Daher wollte ich mich nochmals vergewissern:
1. Wenn ich einen alleinigen ICD 10 Code mit M75.1 habe, dann ist dies BVB und somit ist die BVO ohne Ampelsystem, korrekt? D.h. ich kann auch deutlich mehr als die 6 ergänzenden Heilmittel verwenden OHNE die 9% Abschlag ?!
2. Wenn ich zwei ICD 10 Codes habe mit Schulterdiagnosen, dann zählt immer der erste ICD 10 Code ? Also Bsp. M75.1GB und M75.4 . Dann wär es wie bei Punkt 1 ohne Ampelsystem ?
Wenn ich Bsp. M75.4 G und M75.1 GL habe, dann zählt M75.4 und somit Tabelle 1 (18 vorrangige HM)?
3. Wenn ich zwei ICD 10 Codes habe mit nur einer Schulterdiagnose z.B. M75.4 und einer HWS Diagnose z.B. M50.1G, dann ist die HWS Diagnose irrelevant ? Solange die Schulterdiagnose auf der Tabelle für BVO's steht?
Gültig sind jedoch jeweils immer alle 3 Varianten?
Es muss allerdings immer mindestens 1 ICD 10 Code enthalten sein, der eine BVO rechtfertigt ?!
VG und besten Dank
Heuberger
1) richtig
2) Zweifelhaft. Dies ist nicht rechtssicher geklärt. Daher nehmen wir BVOs mit Schulterdiagnosen aus 2 verschiedenen Tabellen grundsätzlich nicht an! Immer ändern lassen. Das Risiko einer Absetzung ist einfach zu groß.
3) richtig, insofern die Schulter-ICD an erster Stelle steht und die VO eindeutig als BLANKOVERORDNUNG gekennzeichnet ist.
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Warum ist 2. zweifelhaft und nicht rechtssicher?
Ich kann ja vma grundsätzlich einfach im Ampelsystem bleiben und riskiere somit nichts, auch wenn M75.1 als erster Code steht.?!
Zu 3.:
Was, wenn der erste ICD 10 Code nicht der Schultercode ist, sondern der zweite? Dennoch möglich? Mein Programm sagt Ja
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Heuberger schrieb:
Zu 2. :
Warum ist 2. zweifelhaft und nicht rechtssicher?
Ich kann ja vma grundsätzlich einfach im Ampelsystem bleiben und riskiere somit nichts, auch wenn M75.1 als erster Code steht.?!
Zu 3.:
Was, wenn der erste ICD 10 Code nicht der Schultercode ist, sondern der zweite? Dennoch möglich? Mein Programm sagt Ja
zu 2) Wie sollst du und die Kasse wissen, welche Tabelle anzuwenden ist? Der Regel mit der ICD an erster Stelle kannst du nirgendwo so eindeutig finden. Kannst es gerne riskieren aber dann nicht jammern, wenn die Kasse deine Ansicht nicht folgt.
Siehe auch meine Antwort vor 2 Monate an mogli123 zu diese Konstellation (weiter oben im Thread).
zu 3) bitte beachte mein 2er Halbsatz. wink
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heuberger
zu 2) Wie sollst du und die Kasse wissen, welche Tabelle anzuwenden ist? Der Regel mit der ICD an erster Stelle kannst du nirgendwo so eindeutig finden. Kannst es gerne riskieren aber dann nicht jammern, wenn die Kasse deine Ansicht nicht folgt.
Siehe auch meine Antwort vor 2 Monate an mogli123 zu diese Konstellation (weiter oben im Thread).
zu 3) bitte beachte mein 2er Halbsatz. wink
Zu 3. : als Blankoverordnung ist die VO eindeutig definiert auch mit Diagnosegruppe "EX". Also sollte dies auch gehen obwohl M75.4 als zweiter ICD 10 steht ?!
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Heuberger schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ja solange ich im Rahmen der 18 BE bleibe, bin ich ja sicher. Dann kann der Sofa auch den Code M75.4 anwenden. Das Risiko einer Absetzung riskieren ich ja nur wenn beide Codes angegeben sind und ich über die 18 BE gehe , da M75.1 das eigentlich hergibt, aber eben nicht als alleiniger Code steht ?!
Zu 3. : als Blankoverordnung ist die VO eindeutig definiert auch mit Diagnosegruppe "EX". Also sollte dies auch gehen obwohl M75.4 als zweiter ICD 10 steht ?!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heuberger
1) richtig
2) Zweifelhaft. Dies ist nicht rechtssicher geklärt. Daher nehmen wir BVOs mit Schulterdiagnosen aus 2 verschiedenen Tabellen grundsätzlich nicht an! Immer ändern lassen. Das Risiko einer Absetzung ist einfach zu groß.
3) richtig, insofern die Schulter-ICD an erster Stelle steht und die VO eindeutig als BLANKOVERORDNUNG gekennzeichnet ist.
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